BNetzA veröffentlicht im Amtsblatt-08-2024 mit Vfg. Nr. 53/2024 den Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland, gültig ab 24.06.2024

  • Gemäß § 10 Absatz 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk

    (Amateurfunkverordnung - AFuV) vom 23.06.2023 (BGBl. Teil I Nr. 160 S. 1) veröffentlicht die Bundesnetzagentur hiermit

    den ab 24.06.2024 gültigen Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland.

    Die Rufzeichen werden gemäß dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunk-verordnung (AFuV) entsprechend

    diesem Rufzeichenplan zugeteilt. 

    Deutsche Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (DA – DR ohne DE und DI), einer Ziffer (0-9)

    nd einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.

    Für Klubstationen gibt es auch Rufzeichen mit 1-buchstabigen oder 4- bis 7-stelligen Suffixen gemäß den Nr. 0 und 0.

    Für Kurzzeitzulassungen werden Rufzeichen gemäß Nr. 0 verwendet.

    Anlagen:

    1. Rufzeichen mit 2- oder 3-buchstabigen Suffixen

    2. Rufzeichen mit 1-buchstabigen Suffixen für Klubstationen

    vy 73, Heinz Plate DL2DAP

    PDF-Datei ist beigefügt.

  • Vfg. Nr. 53/2024-BNetzA veröffentlich im Amtsblatt: 08-2024  

    Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in DL ab 24.06.2024

    Laut DARC- Vorstand und RTA (DL3MBG) soll eine Änderung der o.g. Verfügung von der BNetzA

    in korrigierter Fassung am 12.06.2024 im Amtsblatt veröffentlich werden.

    Siehe auch Info im aktuellen FT- 07/2024

    Den neuen Text der o.g. Verfügung werde ich dann zeitnah hier mitteilen.

    Vy 73, Heinz Plate DL2DAP

  • Amtsblatt 11/2024 der Bundesnetzagentur vom 12.06.2024 mit Vfg. Nr. 58 und 61/2024

    Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland
    Die Verfügung Nr. 53/2024 (Amtsblatt 8/2024 vom 24.4.2024, Seite 392 ff.) wird aufgehoben

    und durch diese Verfügung ersetzt.

    Gemäß § 10 Absatz 3 der Dritten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung

    zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV) vom 27.05.2024
    (2024 BGBl. 2024 I Nr. 175 vom 04.06.2024) veröffentlicht die Bundesnetzagentur hiermit
    den ab 24.06.2024 gültigen Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland.

    Die Rufzeichen werden gemäß dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunk-verordnung

    (AFuV) entsprechend diesem Rufzeichenplan zugeteilt.

    Deutsche Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (DA - DR ohne DE

    und DI), einer Ziffer (0-9) und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.

    Bei der Rufzeichenbildung werden die Ziffern 0-9 und die 26 Buchstaben des Alphabets (ohne

    Ä, Ö, Ü und ß) verwendet.

    Für Klubstationen gemäß § 2 Nr. 3 AFuV gibt es auch Klubstationsrufzeichen mit 1-buchstabigen

    oder 4- bis 7-stelligen Suffixen gemäß den Nr. 2 bis 4.

    Für Kurzzeitzulassungen ausländischer Funkamateure werden Rufzeichen gemäß Nr. 5 verwendet.

    Vfg. 58+61/2024 mit Anlagen als PDF- Datei beigefügt

    Vy 73, Heinz Plate DL2DAP


    Hinweis: Leider wurde der Antrag des DARC/RTA auf die weitere Nutzung von 50 MHz für die

    Funkamateure der Klasse E von der BNetzA abgelehnt.
    Der RTA ist darüber sehr enttäuscht, wird aber weiterhin Anträge dazu stellen, um ggf. (Duldungs-)

    Regelungen zu erzielen.