Gemäß § 10 Absatz 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk
(Amateurfunkverordnung - AFuV) vom 23.06.2023 (BGBl. Teil I Nr. 160 S. 1) veröffentlicht die Bundesnetzagentur hiermit
den ab 24.06.2024 gültigen Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland.
Die Rufzeichen werden gemäß dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunk-verordnung (AFuV) entsprechend
diesem Rufzeichenplan zugeteilt.
Deutsche Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (DA – DR ohne DE und DI), einer Ziffer (0-9)
nd einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Für Klubstationen gibt es auch Rufzeichen mit 1-buchstabigen oder 4- bis 7-stelligen Suffixen gemäß den Nr. 0 und 0.
Für Kurzzeitzulassungen werden Rufzeichen gemäß Nr. 0 verwendet.
Anlagen:
1. Rufzeichen mit 2- oder 3-buchstabigen Suffixen
2. Rufzeichen mit 1-buchstabigen Suffixen für Klubstationen
vy 73, Heinz Plate DL2DAP
PDF-Datei ist beigefügt.