Frequenznutzungsbeiträge für 2022 und 2023 veröffentlicht
In der am 7. Januar 2025 in Kraft getretenen 14. Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 4 vom 10. Januar 2025) wurde festgelegt, dass Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland für das Jahr 2022 einen Betrag von 5,96 € nach Telekommunikationsgesetz (TKG) und 23,26 € nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) zu entrichten haben. Die Beiträge für das Jahr 2023 betragen 2,88€ bzw. 20,64€. Der Gesamtbetrag für die beiden Jahre beträgt demnach 52,74€. Enstprechenden Beitragsbescheide werden den Funkamateuren in den nächsten Monaten per Briefpost übermittelt.