Das ist wie bei der Bundestagswahl...dann dürfen diese nachher nicht meckern wenn se nicht mit dem DV einverstanden sind ![]()
Posts by DL1ESK
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Ja wenn dann eine Übergangsfrist bis 2020.........danach ist aber Popokarte angesagt....
Ja Bienen sind ja auch wichtig
Bald wird dann wohl auch noch das Atmen i-wo reguliert... -
Kann ich nicht beurteilen, ABER :
Christian hat vermutlich im Alleingang diverse "Leute" wachgerüttelt, auch wenn dies hier im Forum nicht anerkannt und negativ beuteilt wird!wohl doch nicht......
Anlauf Nr. 2
Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Arti-
kel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I, S. 1282) geändert worden ist, wird wie
folgt geändert:
1. § 23 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1a wird durch folgende Absätze 1a und 1b ersetzt:
„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation,
Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1.
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.
entweder
a)
nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Stra-
ßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blick-
zuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwen-
dung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Drucksache 556/17Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte
zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbild-
schirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit
Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes
1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabe-
gerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Ge-
rät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion,
darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbe-
gleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgeset-
zes bleiben unberührt.
(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für
1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der
Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, -
100pro aufgepaßt, Glückwunsch. Die übrige Sammlung war in den Zusammenhängen, wo sie ursprünglich geschrieben wurde, auch nach m.M. durchaus angebracht. Ich habe den Stil hier nicht eingeführt, gehöre aber eher zu Anhängern des Alten Testaments und halte nicht bei jeden Blödsinn die Finger still.
Zum Post von Michael: Meines Wissens war Christian vom RTA her zu dieser Sache Einzelkämpfer. Ihr könnt mich gerne korrigieren, falls vom RTA noch weitere Mitglieder protestiert haben.
Ansonsten zum Thema Rektum @Sebastian: Bei einer Darmlänge von 6-8m mit einem Anteil des Rektums von nur 12-15cm gibt es nicht viel "tief zu kriechen". Es ist manchmal treffender die "Tür" auf deutsch zu nennen, anstatt mit so harmlosen Fremdwörtern ein Schimpfwort so zu verniedlichen.
73 Peter (und ein Like für den Buchhalter)
Das was ich damit sagen wollte ist ja trotzdem angekommen

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Ghostwriter? Wer soll das sein ?!
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Hi Karsten,
ich denke auch das dieses Thema noch nicht vom Tisch ist und i-wann ein neuer Anlauf kommen wird, wie Du bereits beschrieben hast wirds laufen...
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Stimmt und nur der Darc hat sich dagegen gewehrt, ach ne Christian im Alleingang... :D..selten so gelacht....
Sorry Michael aber Du musst ja schon im Rektum angekommen sein, so tief wie du reinkriechst...
Es gab/gibt verschiedene Gruppen die dagegen vorgegangen sind u.a. auch die links die ich gepostet habe.
Es ist lächerlich und unobjektiv von Dir, was Du in deinem letzten Post schreibst.
Es ist gut das der RTA sich dazu geäußert hat, wenn auch meiner Meinung nach nicht ganz so passend, das ist jedoch Ansichtssache jedes einzelnen.
Und was nun den Anstoss zum Rückzug des Entwurfs bzw. Antrags gegeben hat weisst weder Du noch ich.
Das Du natürlich direkt die Darc Fahne schwenkst kennt man ja von Dir und jemand anderem hier im Forum.
Und da kannst Du Dich jetzt auf Dein " auch wenn dies hier im Forum nicht anerkannt und negativ beuteilt wird! " berufen
Das was negativ beurteilt wird ist sicherlich nicht der Rückzug des Papiers
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Moin Peter,
es gibt aber auch andere Verbände, die dem RTA angehören.
Was ich damit sagen will ist, das diese Stellungname nicht auschließlich für Darc Mitglieder ist, daran gibt es nichts zu rütteln, auch wenn du es gern anders hättest.
Was die angeschlossenen Verbände mit dieser Stellungname des RTA machen ( veröffentlichen oder nicht ), bleibt ihnen selbst überlassen.
Genauso haben Zeitungsartikel oder Forenbeiträge nichts mit Stellungnamen zu tun und umgekehrt.
Und ja es währe schön wenn das von euch eröffnete Kasperletheater beendet würde, es dient m.E. nur dazu andere maßregeln zu wollen und Unruhe zu stiften, ich erinnere mich noch genau an das Kasperletheater mit OE5AKM, da waren es auch immer die selben die sofort "draufgekloppt" haben.
Da das ganze hier aber völlig am Thema vorbei geht werde ich die entsprechenden Beiträge, später am Tag in einen anderen Thread verschieben.
In diesem Thread geht es um das geplante Funkverbot und nicht um Urheberrecht, oder wie schwärze ich OM`s beim Darc an. -
Deswegen habe ich doch auch geschrieben:
Genieße doch einfach den Vorteil als EX-MITGLIED!Die Antwort von DB6ZH, Nichtmitglieder als Schmarotzer zu bezeichnen , sehe ich GENAU SO!
DAS Thema ist doch "geklärt":
Du hast eine Information , die nur für Mitglieder des DARC gewesen ist, OHNE Zustimmung weiterverteil!
Die Begründung von deiner Seite ist auch meiner Ansicht nach mehr als schwach!Auch da gehe ich mit DB6ZH "kondom"

genau und da diese Information nur für DARC Mitglieder ist, wird diese auch an die Mitgliedsverbände des RTA verteilt..ich lach mich gerade schlapp
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Könnten wir jetzt mal bitte zurück zum Thema kommen ?! Danke.......
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Ich schreibe es gerne noch einmal: die Stellungnahme des RTA ist geistiges Eigentum des RTA bzw. DL3MBG als unmittelbarer Autor, ist nicht an Dich gerichtet und wurde nicht veröffentlicht, sondern von DL7ATE den DARC-Mitgliedern zugänglich gemacht. Du hast nicht das geringste Recht, damit nach Deinem Gusto freizügig zu verfahren.
Diskriminierung: wenn Du in einen Bus einsteigen willst, der Fahrer Dich ohne Fahrgeld draußen stehen läßt, schreist Du dann auch "Hilfe, ich werde diskriminiert ??". Woher leiten eigentlich Nichtmitglieder das Recht ab, von einem Verein betüdelt zu werden ? Ich finde es einfach zum ....... (unmöglich), wenn Trittbrettfahrer bzw. Schmarotzer "Diskriminierung" schreien, wenn sie eine im Verein verteilte Information nicht bekommen.
Wir können das Thema gerne abschließen, weil unsere Standpunkte ja ziemlich klar sind. Du kannst noch zig Argumente herbei finkeln, ohne Zustimmung von DL3MBG (als Autor und RTA-VO) hast Du kein Recht, das komplette Schreiben zu veröffentlichen. Es gibt einfach Spielregeln, an die man sich halten sollte, und vermutlich hätte ein simpler Anruf genügt.
73 Peter
natürlich wurde es veröffentlicht...aber wir drehen uns im Kreis...Du hast Deinen Standpunkt und ich meinen....in diesem Sinne ein schönes Wochenende... -
Da bist Du schneller gewesen.
Ich konnte jetzt erst anworten, da ich erst an den DARC eine email deswegen versandt habe!Das Argument ist affig, Hier geht es um copyright.....
Wirklich sehr mutig! Das sehe ich auch so!
@Sebastian als admin: Bitte deinen eigenen Beitrag umgehend löschen!
Ich glaube Du persönlich hast mehr ein Problem damit als der Darc bzw. RTA, denn von denen hat mich bisher niemand angeschrieben das ich den Beitrag doch bitte löschen möge.. Ferner verstehe ich Deine Aufregung nicht, da es sich hier um ein offizielles Schreiben des RTA, bzgl. der neuen StVo handelt. Anstatt hier die Petze zu spielen wären konstruktive Vorschläge zur Wahrung unserer Interessen bzgl. StVo angebracht. Da Du aber anscheinend mehr damit beschäftigt bist andere anzuschwärzen, gehe ich davon aus das Du zu diesem Thema nichts beitragen kannst. Sag mal gibt`s fürs anschwärzen i-welche Bonuspunkte? oder nur ein Schulterklopfen bei der nächsten MV ?! Ich hätte mir gewünscht das hier ein wenig mehr aufs eigentliche Thema eingegangen wird anstatt die Leute zu belehren was sie dürfen und was nicht, dies geht nämlich am Thema vorbei... -
Ich glaube, jetzt verwechselst Du "offizielles Schreiben" mit "offenem Brief" -- und letzteres ist es eben nicht.
Mit "journalistisch" meinte ich hier Deine Methode der Öffentlichkeitsinformation und wollte Dir keineswegs eine mehr und weniger schmeichelhafte Berufsbezeichnung verpassen. Außerdem ........ RTA/DARC: weder der RTA noch der DARC haben den Brief von DL3MBG "veröffentlicht".
Meine Anti-Schmarotzer-Meinung ist uralt und bezieht sich nicht nur auf den DARC. Ich habe auch allgemein "Verein" geschrieben und meine es auch so. Ich akzeptiere durchaus Gründe nicht in einem Verein zu sein. Aber dann bitte auch die Konsequenzen. Wir haben (immer noch allgemein) auch soziale Grenzfälle, obwohl die von den meisten Vereinen getragen werden. Wo es bei mir u.a. aufhört, ist, wenn jemand finanzielle Gründe vorschiebt, keine 100 Euro pa zu haben, aber ... im Afu-Fall als Beispiel den neuesten TRX für ~5.000 Euro anschafft. Ich habe vergleichbare Fälle in anderen Vereinen erlebt -- es ist nicht nur ein DARC-Problem.
Wenn Du meinst, hier FT-Leak machen zu müssen, ist das Deine Entscheidung. Aufregen ..... nee, aber eine Meinung habe ich dazu, offensichtlich anders als Deine. Eine Änderung der StVo geht sicher alle an, aber was der RTA/DARC dazu macht, geht RTA- und DARC-Nichtmitglieder garnichts an, solange sie keinen Beitrag dazu leisten.
Auch auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole....
Hierbei handelt es sich um eine offizielle Stellungname des RTA und nich von DL3MBG, wer den Text letztendlich zusammengeschustert hat ist unrelevant...
Auf die Diskriminierung von "nicht" Mitgliedern des Darc`s gehe ich mal nicht weiter ein...mal zurück zum Thema... ich habe einen interessanten Link gefunden, der den Wahnwitz der neuen StVo aus einer anderen Sicht erzählt.
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Display More
DL1ESK: Du bist weder der persönliche Adressat des RTA-PDFs noch Mitglied des adressierten Kreises. Vom DARC wurde es seinen Mitgliedern bekannt gemacht (der im RTA vereinbarte Weg). Von einer "Veröffentlichung" kann überhaupt keine Rede sein.
Egal wie Du es drehst und wendest - mit einem Mindestmaß von Fairneß hättest Du den Autor fragen müssen.
DH1TS: von mir wurden auch schon im FT Texte zitiert (DL8HSC), die eigentlich nur für den internen Teil des DARC-Forums gedacht waren. Ich habe mit DL8HSC dazu telefoniert, weil ich es einfach nicht in Ordnung finde, wenn ich zu solchen Veröffentlichungen nicht gefragt werde. Es ist kein Weltuntergang, aber einfach schlechter Stil.
Es ist das alte Thema, zu dem ich meine eigene Meinung habe: wer in einem Verein nicht Mitglied ist, hat auch keinen Anspruch auf Informationen aus und von diesem Verein. Es ist Sache des Vereins, was er herausgibt und kein Nichtmitglied hat das Recht etwas vom Verein zu fordern. Punkt.
Wenn andere meinen müssen, als selbsternannte Vertretung für Nichtmitglieder (wer hat ihnen das Recht denn übertragen) Information nach außen zu tragen, müssen sie auch mit Reaktionen, wie auch immer, rechnen. Ich finde so etwas - auf den Punkt gebracht - einfach Scheiße. Sorry, aber auf lateinisch oder griechisch habe ich gerade die Vokabeln verlegt.
73 Peter
Ich glaube nicht das ich dazu der persönliche Adressat sein muss bei solch einem Schreiben des RTA.
Es macht immer noch einen Unterschied ob man Vereinsinternas oder offizielle Schreiben veröffentlicht.
Deine Aussage zum "alten Thema" spricht jedoch Bände und ist dem Darc doch sicherlich eine goldene Ehrennadel wert oder?
Um unser Hobby ausüben zu dürfen muss man weder im Vfdb noch im Darc sein und das ist auch gut so, ein Thema wie die Änderung der StVo geht uns alle was an, nicht nur Mitglieder des Darc`s. Da dieses Schreiben vom RTA verfasst wurde und nicht vom Darc verstehe ich deine Aufregung sowieso nicht, es sei denn Du willst uns sagen der RTA ist der Darc ?! *schmunzel*P.S.
Ich finde es interessant wie schnell Du einen erst zum Journalisten ernennst und einen Augenblick später ist man die selbsternannte Vertretung für Nichtmitglieder...sag mal macht das die Hitze bei Dir im Süden oder woher kommt das ?! -
Ja, das weiß ich, durch persönliche Info, die Du Dir auch hättest holen können. Bei allem sonstigen Respekt, aber in diesem Fall hast Du menschlich und journalistisch kräftig unter die Gürtellinie gelangt.
Das Schreiben ist vom DARC-Vorstand für seine Mitglieder im Mitgliederbereich veröffentlich worden (Gründe siehe mein voriger Post - Mitarbeit anderer im RTA). Als Autor ist eindeutig DL3MBG aufgeführt, sonst niemand. Bevor Du einfach gegen alle Fairneß verstößt, hättest Du Christian nur fragen brauchen. Wegen der Brisanz in diesem Fall ...... vielleicht hätte er sogar zugestimmt.
Man kann ein gesprochenes Wort nicht zurück holen und ein geschriebenes ebenfalls nicht. Deshalb ist es vermutlich nur unnötige Kraftverschwendung, aber eine satte Unterlassungsverfügung oder Abmahnung hast Du Dir mehr als verdient. Deine Begründung ist einfach hahnebüchen und ein Witz. .... und das Thema an sich nicht neu.
73 Peter
Wo habe ich menschlich unter die Gürtellinie gelangt?! Beim veröffentlichen eines offiziellen Schreibens des RTA an den Bundesrat?, da kommen mir ja die Tränen vor lachen....
Du tust so als wären dies geheime CIA Dokumente die keiner lesen darf. Da genau dieses Thema "alle" Funkamateure angeht finde ich es wichtig das jeder dies lesen kann, vielleicht hat der ein oder andere auch eine Idee um unser Anliegen zu untermauern, es gibt nämlich auch "schlaue" Leute außerhalb des Darc`s....
By the way im original PDF steht nichts von "Geheim" "Verschlusssache" darf nicht weitergeleitet werden o.ä., so kannst Du dir das mit der Unterlassungsverfügung an den.......P.S. seit wann bin ich Journalist ?!

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Na ja, also affig finde ich es nicht. Das Problem ist ja, daß jeder meckert "der DARC tut nix", "der RTA ist der DARC" ?? usw. Tatsache ist doch, daß es im RTA etliche Vertretungen gibt, die keinen Finger krumm machen. Im DARC arbeiten sich Ehrenamtliche krumm und bucklig und werden aus allen Ecken von Nichtmitgliedern gemobbt. Da würde ich auch "affig". Die Mitglieder zahlen, der Vorstand ackert und wird dumm angemacht, er täte nichts, weil er nicht alle 5 Minuten eine Arbeitsbericht abgibt.
Ich finde jetzt die Veröffentlichung wegen dem Copyright Sche........., andererseits kann auch ruhig jeder - auch außerhalb des DARC sehen - daß unsere gewählten Vertreter noch Eier in der Hose haben und nicht nur bei Veranstaltungen am Buffett stehen. Sorry, mußte mal raus. Ich finde der Vorteil überwiegt, wenn jeder sieht, daß der DARC nicht nur pennt. Copyright hin oder her. Wer im RTA hat denn sonst noch einen Finger in der Sache krumm gemacht ???
73 Peter
ps Natürlich hätten einige es besser gemacht - hinterher - aber die können mich oder mir ........ (die Variante aussuchen)
Na weisst Du das daran nicht noch ein anderer Verband mitgearbeitet hat ?! -
Ich hoffe mal, Du weißt, was Du da gerade gemacht hast!
SEHR mutig!
Laß es mich wissen, bis du den ersten Anschieß vom DARC deswegen bekommst!
Warum mutig?! Das ist ein offizielles Schreiben bzw eine offizielle Stellungname bzgl. der neuen StVo, warum tut Ihr so als wenn es geheim wäre?!
Ich finde es eh schade das solche Schreiben nur "Mitgliedern" vorbehalten sein sollen, das ist m.E. quatsch, denn es geht ja nicht nur Mitglieder des DARC`s etwas an.P.S. Bis jetzt ging das rote Telefon noch nicht

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Da Du nicht mehr im DARC bist, frag doch bei den anderen Clubs im RTA nach...
Zu dem Statement des RTA:
Hebt sehr stark auf CB (LKW-Fahrer) ab. Ist aber für mich völlig nachvollziehbar!Da der RTA aber im Namen aller Funkamateure agiert ( bzw es sich auf die Fahne schreibt ), finde ich dieses Verhalten affig, so sollte auch jeder das lesen können was dem Bundesrat zugesandt wurde.
Stellungnahme des Runden Tisch Amateurfunk zur geplanten Änderung der STVo
682. Sitzung am 21.06.2017 des Bundesrat Verkehrsausschuss
Bundesdrucksache 424-17Wenn heute das morgen Mögliche erlaubt und morgen das heute Nötige verboten wird
Die neue StVO - Eine Verordnung, die über das Ziel hinausschießt
Durch Änderung des § 23 Abs. (1a), (1b) i.V.m. § 35 Abs. (1), (5a) soll dem Fahrzeug-führer künftig während der Fahrt die Nutzung von Funkgeräten mit wenigen Ausnah-men untersagt werden. Hierüber soll der Bundesrat in der 25. KW. entscheiden.
Dabei wird auch die der Verkehrssicherheit dienenden Kommunikation per Funk (Be-triebsfunk, Amateurfunk, CB-Funk, insbesondere auch der LKW -Fahrer) selbst dann
der per Smartphones gleichgesetzt, wenn nur ein „push-to-talk-Modus“ genutzt wird
(Handtaste/Handmikrofon). Bei dieser Art der Kommunikation entsteht kein psychischer
Druck für eine unmittelbare Antwort an den Gesprächspartner. Dem Fahrzeugführer
soll die Aufnahme des Gerätes oder Geräteteils – meist nur mit geringstem Funktions-umfang ausgestattet – während der Fahrt grundsätzlich untersagt werden(vgl. Bundes-tagsdrucksache 424/17, S. 25). Andere weiter ablenkende Aktivitäten bis hin zur Nut-zung eines eingebauten Navigationsgerätes, Rauchen oder gar das Konsumieren von
Getränken scheinen erlaubt zu bleiben. Vom Verbot erfasst sein soll scheinbar auch die
Nutzung der in modernen Radios im Mittelteil eingeblendeten Verkehrsinformationen
(RDS) („vgl. Begründung S. 25“), weil die Blickabwendung auch hier eine Sekunde
überschreite, auch wenn das letztlich nicht nachvollziehbar geregelt zu sein scheint.
Alle deutschen Bundesländer nutzten insbesondere den CB-Funk, um z.B. im Baustel-lenbereich Informationen an Fahrzeugführer zu übermitteln. Dieses Unfallverhütungs -Modell wurde zwischenzeitlich auch von anderen Bundesländern aufgegriffen. Um von
diesem System zu partizipieren, ist ein mit CB-Funk ausgerüstetes Fahrzeug essentiell.
Im Betriebs-, CB- und Amateurfunk war und ist unabhängig hiervon eine Information
anderer Verkehrsteilnehmer über dieses Medium üblich. Die Verkehrsteilnehmer war-nen einander gegenseitig so z.B. über gefährliche Stau-Enden, unübersichtliche Ver-kehrssituationen oder wetterbedingte Gefahrenlagen. Dafür ist es unerlässlich, z.B. ein
Handsprechmikrofon unmittelbar mit der Hand aufnehmen zu können, um die Informa-tion während dem Fahrbetrieb informell zu übertragen. Der Vorgang erfolgt üblicher-weise „blind“, das bedeutet, dass keinerlei Blickabwendung von der Verkehrssituation
auf der Straße erfolgt.
Dabei verkennt eine Gleichsetzung von Funk und Smartphone (Handy), dass die Kom-munikation per Funk jeweils immer nur in einer Richtung stattfindet. Ein Teilnehmer hört
entweder oder er spricht. Anders als bei einem Telefonat mit einem Mobiltelefon, das
zu diesem Zweck üblicherweise ans Ohr gehalten wird, wird beim Funk über einen ein-gebauten Lautsprecher gehört und in ein meist lediglich mit einer Taste („Sprechtaste“)
ausgestattetes Mikrofon gesprochen. Deswegen und auch wegen der relativen Öffent-
lichkeit (eine unbestimmte und unbekannte Anzahl von Personen kann stets mithören)
des gesprochenen Wortes ist solche Kommunikation über Funk nicht nur vom An-spruch an das gesprochene Wort einfacher, sondern auch inhaltlich in der Regel deut-lich kürzer. Weiterhin erfolgt die Kommunikation verkehrsbezogener als bei Telefonge-sprächen. Die Gleichsetzung von Handy mit Hand-Held-Kommunikation per Funk ent-behrt somit faktisch jeder Grundlage.
Funk und Telefongespräche dienen unterschiedlichen Zwecken auf unterschiedlichem
Anforderungsniveau. Offensichtlich lenkt eine wichtige geschäftliche Verabredung, ein
sensibles Gespräch oder ein Diktat den Fahrer schon deshalb ab, weil der Inhalt des
Gesprächs evident nicht auf verkehrsbezogene Informationen oder einen kurzen Small-talk, sondern auf Prozesse mit erheblicher Entscheidungsrelevanz ausgeweitet ist. Das
Gleiche gilt sicherlich für Telefonate mit emotional bedeutsamem Inhalt, beispielsweise
einem Streit unter Partnern. Solch wichtige Prozesse wird aber niemand einem Funk-dienst anvertrauen, bei dem potentiell jeder mithören kann.
Der Gesetzgeber schießt mit der erfolgten Gleichsetzung von Funk- und Handykom-munikation über das Ziel hinaus. Im Gegensatz zum Telefonieren oder gar dem Ver-sand oder Lesen von Textnachrichten, der Bedienung eines Navigationsgeräts, dem
Ablesen des Displays des Autoradios oder auch dem Öffnen einer Thermoskanne oder
dem Abstauben von Zigarettenasche in einen Aschenbecher erfordert das Funken kei-nen Blickkontakt mit dem Funkgerät, das in der Regel vor Fahrtantritt fest eingestellt
wird und überdies in der Regel so konstruiert ist, daß auch während der Fahrt benötigte
Schaltvorgänge durch leicht ertastbare und fühlbar rastende Schalter vorgenommen
werden können.
Der RTA schlägt daher vor:§ 23 Abs. (1a) StVO neu wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett hervorgehoben –
Textwiedergabe nur Ausschnittsweise)
„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein zweiwegebetriebsfähiges (Vollduplexbe-triebsfähiges) elektronisches Gerät oder eine mechanische Apparatur, das
bzw. die der Kommunikation, Information oder Organisation dient …
1. hierfür das Gerät, die Apparatur nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird …“
Begründung:
Zunächst ist festzustellen, dass es auch mechanische Kommunikations-, Informations-oder Organisationsmittel gibt. Diese scheint die Neufassung des Verordnungsentwurfes
zur StVO offensichtlich auf Grund seiner Orientierung auf moderne elektronische
Kommunikationsformen zu übersehen. Rein mechanische Apparaturen würden von der
Neufassung durch Einfügung des Wortes „elektronische“ in den Gesetzesentwurf aus-drücklich ausgenommen. Es ist offensichtlich, dass die Handhabung eines mechani-schen Gerätes weit mehr Aufmerksamkeit verlangen kann als z.B. die Bedienung einer
simplen Sende- und Empfangstaste.
So wären und bleiben auch mit den Änderungsvorschlägen die Führung eines papier-geführten Kalenders, die Fertigung von Notizen oder das Hochalten von Hinweisschil-
dern nach wie vor zulässig und wie der Verordnungsgeber meint, sozialadäquat und
daher tolerabel, obwohl die damit verbundenen Gefahren offensichtlich höher sind als
die der Nutzung von Funkgeräten. Die Streichung des Wortes „elektronisches“ genügt
nicht, um das Ziel des Verbots auch mechanischer Apparaturen zu erreichen. Ein „Ge-rät“ wird nach allgemeinem Sprachgebrauch heute überwiegend als „elektronisch“ ver-standen. Aufzunehmen sind daher die hervorgehobenen Begriffe.
Die vorgesehene Änderung ist derart weit gefasst, dass jeglicher Funkverkehr eines
Fahrzeugführers selbst im hoheitlichen Bereich rechtlich gesehen trotz Erlaubnis erheb-lichen Einschränkungen unterliegt. Dies betrifft besonders den Rettungs - und Feuer-wehrdienst – letzterer wird nur noch durch Rückausnahmen gerechtfertigt - und damit
die zwingend notwendige Kommunikation selbst in solchen Fahrzeugen. Übersehen
wird aber § 23 Abs. (1b) StVO n.F..
Denn selbst die Führer solcher Fahrzeuge würden zunächst gegen § 23a Abs. (1a)
StVO n.F. verstoßen, auch wenn in § 35 Abs. (1) S. 2 StVO n.F. zu Gunsten der Bun-deswehr u. ähnlicher Einrichtungen und § 35 Abs. Abs. (5a) S. 2 n.F. zu Gunsten von
Fahrzeugen im Rettungsdienst jeweils sozusagen eine Rückausnahme gemacht wird.
Allen übrigen Anwendern von Funkgeräten wird stattdessen künftig die Nutzung ohne
eine nachvollziehbare Begründung des Gesetzesgebers untersagt.
Selbst die Fahrer von Linienbussen bzw. Werkverkehrsfahrzeugen bedürfen künftig für
die Kommunikation mit ihren Leitstellen einer Haltebucht oder eines Parkplatzes im
Großstadtverkehr, weil die Kommunikationsaufnahme durch den Fahrer selbst bei Ge-fahr in Verzuge mittels Funk in § 23 Abs. (1b) StVO neu allein auf den ruhenden Ver-kehr verwiesen wird. Das gilt selbst für
- Fahrschulen und deren Kommunikation mit Fahrschülern (vorausfahrenden Motorrä-dern)
- Taxis und deren Kommunikation mit ihren Zentralen selbst bei Gefahr in Verzug
- Kranführern, soweit das Fahrzeug mit laufendem Motor (sonst funktioniert es nicht)
im Straßenverkehr steht und deren Kommunikation mit ihren Einweisern
- Schwertransportfahrzeuge und anderen Kolonnenverkehr der auf Funkkommunikati-on angewiesen ist
- die privaten- und gewerblichen- Pannenhilfsdienste der Verkehrsclubs wie zum Bei-spiel ADAC/AVD usw. und deren Kommunikation mit ihren Zentralen zwecks Anfor-derung weiterer Unterstützung, selbst bei Gefahr in Verzug,
- Straßenbaufahrzeuge und ihre Kommunikation mit ihren Mittarbeiten und Zentralen,
selbst bei Gefahr in Verzug, obwohl die Richtlinien für Großraum- und Schwertrans-porte RGST 2013 des BMVI gerade die Ausstattung mit Funkgeräten vorschreiben.
Funkgeräte sind ebenfalls nach dem Merkblatt für „Großraum- und Schwertranspor-te“ zum Beispiel der Polizei Bayern, vorgeschrieben. Wörtlich heißt es dort:
„Funkverbindung mit der begleitenden Polizei ist teilweise in den Bescheiden vorge-schrieben. Es ist zweckmäßig, auch sonst Funkgeräte bereitzuhalten. Mobiltelefone
ersetzen die Funkgeräte nicht, da sie während der Fahrt vom Fahrer nicht benutzt
werden dürfen und der Verbindungsaufbau zu langsam zustande kommt.“(1)
- Autobahnmeistereifahrzeuge und deren Kommunikation zu ihren Mittarbeiten und
Zentralen, selbst bei Gefahr in Verzug.
- Wohnmobilisten.
(1)Vgl. https://www.polizei.bayern.de/content/1/4/7/…nternet-neu.pdfZulässig scheint indes die weitaus mehr ablenkende Tätigkeit der Bedienung z.B. eines
festeingebauten Navigationsgerätes, CD-Players/Radios oder das Öffnen von Geträn-keflaschen und der Konsum des Inhalts während des Fahrbetriebs zu sein. Selbst der
Umgang mit dem Bordcomputer modernerer PKW erfordert übrigens deutlich mehr
Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers.
Funkgeräte tragen erheblich zur Sicherheit von Taxifahren in der Nacht und auf entle-genen Strecken bei. Nur eine kontinuierlich laufende Kommunikation kann als Hemm-schwelle gegenüber dem Täter angesehen werden. Bereits die erhebliche Einschrän-kung der Nutzung auf das stehende Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor wird dieses
auch unter Sicherheitsaspekten notwendige Kommunikationsmittel in Zukunft ver-schwinden lassen. Im Funkbetrieb ist eine Fernsprecheinrichtung auf Grund fehlender
Vollduplexeigenschaft bis dato technisch, sofern überhaupt möglich, kaum störungsfrei
mit vertretbaren Aufwand nachrüstbar, geschweige denn im Handel vorfindbar.
Daß Ablenkungen des Fahrzeugführers vom Straßengeschehen zu Verkehrsunfällen
führen können, ist unbestreitbar. Ebenso, wie es richtig ist, dass sich nicht alle Beein-trächtigungen schlechthin verbieten lassen, ist es richtig, dass das Verkehrsministerium
selbst 2010 erkannt hat, dass gerade die Funk- und CB-Funkkommunikation einen
wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten kann. Gerade Berufskraftfahrer profitie-ren bisher davon. So warnt seit 2010 CB-Funk flächendeckend vor Baustellen und gibt
wichtige Verkehrsmeldungen an die Fahrzeugführer lokal weiter. Die Warnungen sind
sogar mehrsprachig.
Der Vorteil des Systems: 96% der polnischen, 74% der niederländischen und 65% der
deutschen Fahrzeuge sollen mit CB-Funk ausgestattet sein.(2)Hinzu kommen Amateur-funkgeräte, die diese Frequenz zu einem beträchtlichen Teil ebenfalls empfangen kön-nen.
Wohnmobilisten nutzen das System ebenfalls. So stellte die Zeitschrift ProMobil in ihrer
Septemberausgabe 2015 fest: „Ganz nebenbei gilt das Handy-Verbot am Steuer nicht
für CB-Funk-Geräte. Seit 2010 unterhält das Verkehrsministerium ein Projekt, bei dem
der CB-Funk als Gefahrenwarner an Baustellen benutzt wird.“(3)
Damit könnte bald Schluss sein.
Die Kehrtwende des Verkehrsministeriums und die Einbeziehung von Funk in das ei-gentlich beabsichtigte Handyverbot (Duplexkommunikation) bleibt unverständlich.
Bedenkt man, dass die überwiegende Anzahl von LKWs auf deutschen Straßen mit
CB-Funk ausgestattet sind, viele Wohnmobilisten diesem Beispiel folgen, und auch die
Amateurfunkkommunikation im täglichen Berufs- und Straßenverkehr entsprechende
Dienste leistet, erscheint das Verbot unverständlich.
Dabei hat das BMVI laut seiner eigenen Meldung vom 08.03.2017 ein zu 71% geförder-tes Projekt mit einer Projektlaufzeit bis 2019(4)
ins Leben gerufen, das die Meldungsqua-lität für Baustellen auf Bundesautobahnen verbessern soll. Das Projektvolumen von(2) http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressem…-4-10/index.php,
http://www.eurotransport.de/news/warnsyste…en-6530760.html(3) http://www.promobil.de/ratgeber/cb-fu…en-6646383.html
(4) https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…en-profund.html
1,33 Millionen Euro zeigt, dass das „Morgen“ noch nicht funktioniert, wenn am 21. Juni
2017 der Bundesrat darüber beraten soll, das „Heute“ zu verbieten.
2010 engagierte sich Bundesverkehrsminister Ramsauer persönlich in Solingen für das
Baustellenwarnsystem mittels Funk.(5)
Wir erinnern uns: Allein das Land Nordrhein-Westfalen erwarb damals 233 CB-Funk-Warnsender für 640.000 Euro.(6)
Die Kosten trug der Bund.(7)
Hinzu kommen die in den übrigen Bundesländern entstandenen Kos-ten. Die Bundesnetzagentur teilte dem System die Frequenz 27,285 MHz befristet bis
2019 zu.
Der damalige Verkehrsminister Schleswig-Holsteins, Reinhard Mayer, begrüßte die Ein-führung der Funk-Warntechnik: „Auch wenn das nur ein Mosaiksteinchen ist, ist die
Idee gut, die hilft, Menschenleben und Gesundheit im Straßenverkehr zu schützen.“ (8)
Sachsen führte das System 2010 ebenfalls ein.(9)
Zumindest bis zum Ablauf der Projektstudie steht fest, dass Funk-Kommunikation mit-tels Sprache im Nahbereich, der Information aus dem Navigationsgerät noch überlegen
ist. Bis dahin sollte nicht durch Nutzungsverbot ein System in Frage gestellt werden,
das erst 2010 ins Leben gerufen, 2011 von der Autobahndirektion Nordbayers als CB -Funkwarnsystem (weiter-)entwickelt und mit dem Innovationspreis des ADAC ausge-stattet worden ist.(10)
Funk rettet Leben, auch im Straßenverkehr.
Es bleibt abzuwarten, ob die Verkehrsminister der Länder am 21. Juni 2017 ihren erst
2010 gestarteten Projekten zur Verkehrsinformation jetzt eine Absage erteilen: Kein
Gerät wird mehr eingebaut, gewartet oder ersetzt werden, wenn es nicht genutzt wer-den kann. Ohne die dann untersagten Sendebeiträge fehlen wesentliche Informationen.
Auch die übrigen Betroffenen wie Taxi, Verkehrs- und Pannendienste sowie z.B.
Schwertransporte werden sich hier etwas überlegen müssen.
Diese Initiative des DARC zur Herausnahme von Funksprechverbindungen (Simplex-kommunikation) aus der geplanten Änderung der StVO wird unterstützt durch:
Bundesverband der Selbständigen e.V.(5) „Bundesverkehrsminister stellt CB-Funk-Baustellenwarnsystem vor Bundesverkehrsminister Peter
Ramsauer hat am 7. April 2010 auf der Autobahn 3 bei Solingen ein auf CB-Funk basierendes
Baustellenwarnsystem der Öffentlichkeit vorgestellt“ Quelle: http://radys-infonet.de/v28/cms/index.…iew=1&pdfview=1
(6) http://radys-infonet.de/v28/cms/index.…iew=1&pdfview=1
(7) http://radys-infonet.de/v28/cms/index.…iew=1&pdfview=1
(8) http://news.utdx.de/baustellen-warnsystem-per-cb-funk/
(9) http://radys-infonet.de/v28/cms/index.…d=544&pdfview=1
(10) http://www.eurotransport.de/news/warnsyste…en-6530760.htmlQuelle: https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/ -
Als OVV war ich mal Verantwortlicher unserer Clubstation. Aus beruflichen Gründen bin ich dann 200 km weiter nach Westen umgezogen. Also habe ich Neuwahlen "angesetzt".
OHNE meine Zustimmung wurde der neue OVV als neuer Verantwortlicherder Clubstation eingetragen.
Ich brauchte mich nicht darum kümmern und das ist für mich kein Problem gewesen.....Die Frage ist halt ob es für Dich vom OV aus beantragt wurde bzw die Verantwortlichkeit weiter gegeben wurde oder nicht.
Wenn du dieses Call selbst beantragt hast kanns Dir auch keiner weg nehmen. -
Da muß ich Dir widersprechen, weil es zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind:
Wenn der Leiter der Gruppe (OV oder DV) die Zustimmung der Verantwortlichkeit widerruft, wie es wohl passiert ist, ist alles OK!
Das hat mit der Größe der Gruppe NICHTS zu tun.
Es spricht aber nichts dagegen, wenn eine Gruppe (NICHT im DARC) ein eigenes Club- oder Contest-Call beantragt
Steht denn in der Urkunde eines Clubstations Calls der OV mit drinne oder steht dort nur der Name dessen der es beantragt hat?!
Bei letzterem kann m.E. der OV oder DV machen was er will, er kann es nicht widerrufen....