Display MoreSehr dubiose Meldung.. ich befürchte, da muss das FT noch mal drüber und vielleicht mal die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV)
daneben legen... vorzugweise §13 und §14 lesen...Da sollte man dann doch feststellen können :
* Clubrufzeichen an Gruppen gebunden sind, die aus ihrer Reihe einen Verantwortlichen bestimmen... dieser Verantwortliche kann wechseln sofern das die GRUPPE so beschliesst... ein DV wird hier also wohl nur dann tätig werden, wenn ein OV als betroffen Gruppe bedarf anmeldet... allerdings bedarf ein OV als Betriebergrupper keinerlei Hilfe um sein Ansinnen, einen neuen Verantwortlichen zu bestimmen, um zu setzen... sofern dieses denn besteht.* automatische Stationen
Hier entscheidet über die Zuteilung natürlich der DARC mit.. als angebliche Vertretung der 'betroffene Mitfunker' die ja durch die neuzuteilungen nicht unzulässig beeinträchtigt werden sollen. ... aus dieser Forderung ergeben sich dann ja auch regelmässig die technischen Parameter der zum Rufzeichen gehörigen Station. Ist aber einmal dieses Rufzeichen erteilt, muss sich schpon gewaltig was ändern, um daraus eine erhebliche technische unverträglichkeit der automatischen Station mit dem Rest der funkenden Welt zu konstruieren... einfach mal jemanden das Rufzeichen weg nehmen und dann unter gleichen Parametern und gar Rufzeichen die Station mit neuem Verantwortlichen zu betreiben, ist da wohl nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich... hier geht es immer um technische Gesichtspunkte, nicht um DARC Mitgliedschaft...
Natürlich können Faktoren wie mögliches Hausrecht am Standort , Versicherungsschutz etc... die Nutzung eines Standortes nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis erlauben.. aber das kann mal allenfalls für jeden Einzelfall abklopfen.. wobei es am Ende im Interesse des Verantwortlichen ist, hier nicht irgendwo in eine mögliche private Haftung rein zu schlittern.Man muss also schon ziemlich neben der Spur sein, um eine Werbeaktion ala 'kein DARC Mitglied mehr, also sind die 'Sonderrufzeichen' weg' fahren u wollen und ggf. auch noch auf Behörden ein zu wirken, hier verwaltungstechnisch auf sehr dünnem Eis stehend, aktiv zu werden.
Bei den meisten Vereinen wäre das der Grund für mich , an eine alternative Wahrheitsdarstellung im FT bis zum Beweis des Gegenteils zu glauben.. aber bei wenigen Vereinen hat sich der umgekehrte Ansatz in der Paraxis bewährt.. also schaun wir mal, ob es ein Dementi gibt oder man lieber die Idee dankbar aufgreift
73 de Olaf / DL5YBZ
Hallo Olaf,
wobei §13 folgendes hergibt: (1) Das Rufzeichen für das Betreiben einer Amateurfunkstelle als Klubstation gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 des Amateurfunkgesetzes wird einem zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassenen Funkamateur zugeteilt, wenn er vom Leiter einer Gruppe von Funkamateuren der Regulierungsbehörde in schriftlicher oder elektronischer Form als Verantwortlicher für die Klubstation benannt worden ist.
Wie groß die Gruppe ist oder wie Sie heißt ist aber nicht definiert. Das ist m.E. eine Grauzone und es könnten sich 3 Funkamateure als "Gruppe" definieren und dies beantragen.
73 Sebastian