Posts by DL8HCZ

    Für die Abende am 30.7., 31.7. und 1.8.2018 sind zwischen 23 und 24 UTC Aussendungen mit der bekannten Forschungsanlage HAARP aus Alaska auf dem 80m-Band geplant. Gesendet wird mit 80 KW in WSPR auf 3.5926 MHz (=VFO-Einstellung in USB!). Dies hat Chris Fallen, KL3WX, ein Mitglied der Forschungsgruppe der Universität Fairbanks (Alaska), die die HAARP-Anlage nutzt, soeben mitgeteilt.

    Mal sehen, ob jemand in DL etwas davon hören wird.

    Die Calls sind:

    Y81A, D, K, M, N, R, U, Y82A, B, C, F, G, K, L, M, N, R, V, W, Y83B, C, D, G, K, L, O, P, R, U, V, X, Z

    Y84B, C, G, J, O, P, Q, W, X, Y, Z, Y86C, F, J, O, P, Q, V, W, Y87B, C, G, K, L, M, O, P, U, V, W, Y89A, D, K, M, N, R, U

    Anbei eine Abstreichliste als PDF, die DL6MHW soeben an uns zur Weitergabe geschickt hat.

    73 und 55 beim Y-Stationen-Sammeln!

    Joachim

    Die BNetzA hat mitgeteilt, dass zur WRTC am 14./15.7. Rufzeichen mit dem Präfix Y8 aus DL zugeteilt werden.

    Es ist schon erstaunlich, was alles "gehen" kann.....

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    Mitteilung Nr. 220 / 2018

    Amateurfunkdienst; Sonderregelungen anlässlich der Radiosport-Team-

    Weltmeisterschaft 2018 in Deutschland (World Radiosport Team Champions-

    hip, WRTC 2018)

    Die WRTC 2018 findet im Raum Jessen/Wittenberg (Sachsen-Anhalt) statt und beginnt am

    Samstag 14. Juli 2018 um 14 Uhr (1200 UTC) während der gleichzeitig laufenden weltweiten

    IARU- Kurzwellen-Meisterschaft. Die WRTC 2018 stellt einen Wettbewerb zwischen Funk-

    amateuren aus aller Welt dar, die sich als Vertreter ihrer Gebiete für die Teilnahme an der

    WRTC 2018 bei den entsprechenden Wettkämpfen qualifiziert haben. Die Wettbewerbszeit

    der WRTC 2018 endet am Sonntag den 15. Juli 2018 um 14 Uhr (1200 UTC).

    Für die Nutzung während der WRTC 2018 werden auf Wunsch des Veranstalters und auf

    Grund der weltweiten Bedeutung der WRTC 2018 im Amateurfunk einem verantwortlichen

    Funkamateur kurze weitere Rufzeichen im Sinne von § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 3 Nr. 4 des

    Amateurfunkgesetzes (AFuG) aus der Y8-Reihe als Klubstationsrufzeichen der Klasse A

    kurzzeitig zugeteilt. Die Zuteilung der Rufzeichen ist auf Grund von Artikel 19 und Anhang 42

    der VO Funk*) aus dem für die Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Rufzeichenblock

    Y2A-Y9Z und der Bildungsregel gemäß dem 2. Spiegelstrich der Bestimmung 19.68 der VO

    Funk möglich. Der Rufzeichenplan gemäß Verfügung Nr. 12/2005 geändert durch Vfg.

    34/2005 gilt diesbezüglich während des Wettbewerbszeitraumes der WRTC 2018 gemäß

    § 10 Abs. 3 der Amateurfunkverordnung (AFuV) als entsprechend erweitert.

    Vor Beginn des Wettbewerbs werden die zu nutzenden Klubstationsrufzeichen vom Veran-

    stalter per Losverfahren an die Teams verteilt, womit jedes teilnehmende Team ein zu nut-

    zendes Klubstationsrufzeichen erhält.

    Die Funkamateure der teilnehmenden Teams dürfen unter Verwendung des für sie vorgese-

    henen Klubstationsrufzeichens während des Wettbewerbs entsprechenden Funkbetrieb an

    einer Amateurfunkstelle als Klubstation durchführen, wenn sie im Besitz einer gültigen aus-

    ländischen Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R61-01, oder einer

    gültigen in Deutschland ausgestellten Kurzzeit-Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk-

    dienst oder einer gültigen deutschen Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sind.

    Auf Grund dieser Mitteilung besteht kein Anspruch auf künftige Abweichungen von dem gel-

    tenden Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland, der gemäß Verfügung Nr.

    12/2005 geändert durch Vfg. 34/2005 veröffentlicht ist.

    *)Vollzugsordnung für den Funkdienst zum Internationalen Fernmeldevertrag, entsprechend

    den ITU Radio Regulations von 2016

    Hallo Peter,

    vielen Dank für den Hinweis.

    Momentan überschlagen sich ja die Meldungen von Foren und Webseiten im Afu-Bereich, die geschlossen werden. Wir wollen aber durchhalten. :)

    73

    Joachim, DL8HCZ

    Klaus Wöhler, DF9XV, Pressesprecher WRTC 2018, bittet uns folgende Meldung ins
    FT-Forum zu stellen, was wir hiermit sehr gerne tun:

    WRTC 2018

    Helfer gesucht – Spaß garantiert !

    Wittenberg. (xv) Noch 60 Tage sind es bis zum Start
    der Weltmeisterschaft der Funkamateure in Deutschland. „Zahlreiche
    ausschließlich ehrenamtlich tätige Helfer haben die WRTC 2018
    organisiert und durchdachte Strukturen geschaffen, damit das
    Mammut-Projekt vom 12. bis 16. Juli 2018 reibungslos über die Bühne geht
    und zum Amateurfunk-„Sommermärchen” wird. Aber noch fehlen uns ein paar
    Antennenbauer und Betreuer für die einzelnen Stationen“, berichtet
    Michael Höding, DL6MHW, vom Organisationsteam. So werden derzeit noch
    vier Antennenbauer und 25 Stationsbetreuer gesucht.

    Wer mitmachen will, kann sich über die Internetseite https://forum.funk-telegramm.de/www.WRTC2018.de registrieren oder direkt an Axel Schernikau, DL6KVA,
    per E-Mail wenden: DL6KVA@WRTC2018.de

    Wer meint, sich schon angemeldet zu haben, jedoch noch keine
    Bestätigung der Anmeldung erhalten hat, muss sich in jedem Fall mit Axel
    Schernikau in Verbindung setzen.

    An jedem Standort sorgt ein kleines Team für den Auf - und Abbau sowie
    die Betreuung der Contester. Die Teams mehrerer Standorte bauen
    gemeinsam die Infrastruktur auf - von der Stromversorgung und
    Verkabelung über Zelte mit Tischen und Stühlen bis zu Absperrung und
    Informationstafeln. Die Betreuung eines Standorts ist eine ideale
    Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Helfern Außergewöhnliches zu erleben.
    „Wenn dann am Ende das Helferteam die Contester unterstützt hat, die
    die Weltmeisterschaft erringen, werden sie sich zu Recht zumindest etwas
    auch als Champion fühlen dürfen“, meint Michael Höding.

    Der saubere Antennenaufbau ist einer der wichtigsten Aspekte der
    WRTC-Idee. Kleinste Fehler können zu großen Problemen führen, von
    ungewollt schwächeren Signalen bis zu Material- oder sogar
    Personenschäden. Hier werden Spezialisten benötigt, die Erfahrung im
    Aufbau von Fieldday-Antennen haben und in der Lage sind, nach Vorschrift
    zu arbeiten, und sich in ein Team einordnen können. Unter der Leitung
    eines Team-Kapitäns baut jedes Aufbauteam fünf bis zehn Antennen auf.

    Bei der „World Radiosport Team Championship“ oder kurz WRTC, die
    erstmals in Deutschland stattfindet, treffen sich die 63 qualifizierten
    Teams aus aller Welt in der Region Wittenberg/Jessen, um in 24 Stunden
    das Champion-Team zu ermitteln. Dabei entscheidet das Können der Teams
    und nicht das Material. Dafür sorgen die für alle Teilnehmenden gleichen
    Voraussetzungen: Sendeleistung 100 Watt, identische Antennen und
    gleichwertige Standorte. Gefunkt wird in CW und SSB zeitgleich mit dem
    weltweiten IARU-Contest am zweiten Juli-Wochenende, der hohe Aktivität
    garantiert. WRTC-Spitzenteams fahren bis zu fünf Verbindungen pro
    Minute. Das Siegerteam von 2014, Daniel Craig (N6MJ) und Chris Hurlbut
    (KL9A), kam mit 4572 QSOs in 24 Stunden auf durchschnittlich mehr als
    drei pro Minute.

    ---

    Über die WRTC 2018

    Die World Radiosport Team Championship (WRTC) findet alle vier Jahre
    statt. Die vorhergehenden WRTC’s fanden statt in Seattle/USA (1990),
    San Francisco/USA (1996), Slovenien (2000), Finnland (2002), Brasilien
    (2006), Russland (2010), und New England/USA (2014).

    Weiterführende Information sind verfügbar auf den Web-Seiten
    http://www.wrtc2018.de oder http://www.funksportwm2018.de.

    Aktuelle Info vom Veranstalter:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen der Westfalenhallen in Dortmund und dem
    Risiko der Fertigstellung haben wir uns entschlossen, für einen
    reibungslosen Ablauf des 48. Dortmunder Amateurfunkmarktes eine Änderung
    des

    Termins vom 01.12.2018 auf den 08.12.2018 sowie für die Durchführung des Marktes Halle 6 zu nutzen.

    Der 48. Dortmunder Amateurfunkmarkt findet am 08. Dezember 2018 in den Dortmunder Westfalenhallen, Halle 6 statt.

    Wir bitten, wenn möglich um eine entsprechende Information im Funktelegramm.

    Weitere Informationen sind unter https://forum.funk-telegramm.de/www.amateurfunkmarkt.de nachzulesen.

    Herzlichen Dank um Voraus für die Veröffentlichung im Funktelegramm.

    Beste 73 und herzliche Grüße

    Siegfried Pausewang DJ5QZ
    Vorsitzender Dortmunder Amateurfunk Treffen e.V.

    Die Mitteilungen der BNetzA wurden durch diese soeben veröffentlicht:

    Mitteilung Nr. 695/2017
    Amateurfunkdienst; Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 –
    5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
    der Klasse E
    Im Hinblick, darauf, dass das HAMNET zunehmend ausgebaut wird und das Packet-Radio-
    Netz rückläufig und mittlerweile nicht mehr flächendeckend nutzbar ist, wird hiermit, um auch
    Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den
    Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, im Einvernehmen mit dem
    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium
    der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 –
    5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der
    Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen ab sofort bis zum 31. Dezember
    2018 geduldet.
    Nutzungsbestimmungen
    Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320 –
    2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am
    Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.
    Dabei sind die zusätzlichen Nutzungsbestimmungen 9 und 13 gemäß Buchstabe B der
    Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und alle sonstigen Bestimmungen des
    Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) unverändert
    einzuhalten.
    225-9

    Mitteilung Nr. 694/2017
    Amateurfunkdienst; Nutzung der Frequenzbereiche 1850-1890 kHz und 1890-2000 kHz
    Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
    und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden im Amateurfunk bei der
    Nutzung der Frequenzbereiche 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz ab sofort bis zum 30.
    Juni 2019 die folgenden Abweichungen von den in Anlage 1 der Amateurfunkverordnung
    (AFuV) festgelegten Nutzungsbestimmungen geduldet:
    1. Im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz wird die Verwendung der maximalen Sendeleistung
    von 100 Watt PEP sowie die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Contestbetrieb)
    an Wochenenden geduldet.
    2. Im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben
    (Contestbetrieb) an Wochenenden geduldet.
    3. Die Zugeständnisse nach Nrn. 1 und 2 gelten gleichermaßen für Inhaber einer
    Amateurfunkzulassung der Klasse A oder E.
    4. Alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der
    Amateurfunkverordnung (AFuV) sind unverändert einzuhalten.
    225-9


    Mitteilung Nr. 34 / 2016 geändert durch Mitteilung Nr. 693 / 2017
    Amateurfunkdienst; Nutzung des Frequenzbereichs 50,03 – 51 MHz
    In Verbindung mit Anlage 1, Buchstabe A, lfd. Nr. 13 der Amateurfunkverordnung (AFuV)
    und der zuletzt durch Mitteilung Nr. 1700/2016 geänderten Mitteilung Nr. 34/2016 sowie der
    durch Artikel 1 der Verordnung vom 6.11.2017 (BGBl. I S. 3733) geänderten
    Frequenzverordnung (FreqV) wird hiermit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
    Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung
    (BMVg) die Nutzung des Frequenzbereichs 50,03 – 51 MHz im Amateurfunk unter
    Beachtung der folgenden Nutzungsbestimmungen weiterhin geduldet. Diese Regelung wird
    mit dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Anpassung der AFuV gegenstandslos.
    Nutzungsbestimmungen
    Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer
    Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A sowie Inhaber einer gültigen
    CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 erfolgen.
    Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
    Maximal zulässige belegte Bandbreite
    einer Aussendung: 12 kHz
    Maximale Sendeleistung: 25 Watt ERP
    Antennenpolarisation: horizontal
    Andere Funkdienste, Telekommunikationsanlagen einschließlich der leitergebundenen
    Rundfunkübertragungen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende
    Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere
    Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen.
    Fernbedient erzeugte Aussendungen sowie Contestbetrieb sind nicht gestattet.
    Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum,
    Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der
    Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers.
    Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowie
    auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des
    Sendebetriebs wird bis auf Weiteres verzichtet.
    Hinsichtlich der 50-MHz-Funkbaken mit Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV gilt die
    zuletzt mit Verfügung Nr. 17/2015 geänderte Verfügung Nr. 36/2006. Rufzeichenzuteilungen
    nach § 13 AFuV sind im Rahmen der Regelungen dieser Mitteilung nicht möglich. Einer
    zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht
    zugestimmt werden.
    225-9

    Neue Duldungen der Bundesnetzagentur: 13cm und 6cm für Klasse E in DL
    Am 18.12.2017 war auf der Webseite und Facebookseite des DARC e.V. eine Meldung von DK4VW zu lesen, in der über “Neue Duldungen der Bundesnetzagentur” als “Weihnachtsgeschenk” für die Funkamateure informiert wurde. Das Ganze sei in der letzten Verfügung des Jahres 2017 der BnetzA veröffentlicht worden. Inhaltlich ging es u.a. um: 1.) Das 6m-Band: Dort würden die bisher befristeten Regelungen nun bis zu einer Änderung der AfuV weiter gelten. 2.) Das 160m Band: Dort könne man nun an Wochenenden von 1850 kHz bis 1890 kHz und von 1890 - 2000 kHz Contestbetrieb durchführen. 3.) Für die Klasse E (DO-Calls) soll 2018 der befristete Zugang auf 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz (mit 5 W) erlaubt werden, so dass diese dann dort das Hamnet nutzen könnten. Mittags war die komplette Meldung ohne irgendeine Erklärungen allerdings wieder gelöscht worden. Der angegebene Link zur neuen Verfügung der BnetzA hatte auch nur alte Verfügungen gelistet. Offensichtlich war die Meldung des DARC etwas verfrüht durchgerutscht. Es ist aber anzunehmen, dass die BNetzA in den nächsten Tagen eine ensprechende Verfügung veröffentlichen wird. Die Klasse E kann sich also schon mal freuen!
    73 und frohe Feiertage
    Joachim, DL8HCZ

    Ja, der Rosenmontag ist für uns Nordlichter tatsächlich nicht wirklich relevant, da passiert dann wohl schon mal so ein Fehler.... eigentlich hat so ein Termin in einem funkspezifischen Kalender auch nichts zu suchen. Mich wundert nur, dass euch Rheinländern das erst jetzt aufgefallen ist, habt ihr den Rosenmontag tatsächlich dieses Jahr verpasst? :-))

    In Hamburg war der Empfang an einer mickrigen Discone, die eigentlich nur für 25 MHz bis 1300 MHz, spezifiziert ist, recht gut, d.h. "S 9". Der TX in OE hat wohl nur mit 30KW statt der angekündigten 100KW gesendet, weil es SWR-Probleme gab. Mal sehen, wie heute die Aussendung mit 10 KW aus Süd-DL ankommen wird. Erstaunlich, die vielen Abstimmer, Pfeifer und Blöker auf 6070kHz vor und nach der Sendung....

    Die "KLASSE K" kommt doch

    In einer am 11.3.2015 von Christian Entsfellner, DL3MBG, Dr. Christof Rohner, DL7TZ, und Thilo Kootz,
    DL9KCE, erstellten Information des Runden Tisches Amateurfunk (siehe BILD) wurde mitgeteilt, dass in einer aktuellen Wunschliste des RTA
    bezüglich zukünftiger erwünschter Änderungen für den Amateurfunk in DL auch die Einführung
    einer Klasse K ("Einsteigerlizenz") mit aufgelistet ist.
    Wenn es also nach der Mehrheit der RTA-Verbände inkl. DARC geht, soll mit der anstehenden AfuG-Novelle
    demnach eine Einsteigerlizenz mit deutlich herabgesetzten Prüfungsanforderungen eingeführt werden.