Posts by Heinz Plate DL2DAP
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Liebe Funkamateurfreunde,
mein Dank an das DAT-Organisationsteam und die vielen Helfer,
der 52. Dortmunder Amateurfunkmarkt war gestern wieder einmal eine gelungene Veranstaltung.
Bei den umfangreichen Angeboten der Aussteller und der Funkamateure war für jeden Besucher etwas dabei.
Die Stimmung war auch hervoragend und man konnte sich mit vielen Om´s über interessante und aktuelle Themen des Amateurfunk austauschen.
Ich freue mich schon auf den nächsten Termin im Dezember 2025.
vy 73, Heinz DL2DAP
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Beitragsaufbau: Antennen und Anpassung auf KW mit Hinweisen von DL2DAP
Teil-1:
1. Einführung (und Vorwort):
- Warum die Antennenanpassung so wichtig ist und welche Rolle sie für uns Funkamateure bedeutet.
2. Antennen und Antennenparameter:
- Definition und Funktionsweise
- Erklärung wichtiger Parameter wie Impedanz, Wirkungsgrad, Stehwellenverhältnis (SWR),
Gewinn, Bandbreite usw.
3. Grundlagen der Antennenanpassung:
- Definition von Antennenanpassung.
- Bedeutung von Speiseleitung, Stehwellenverhältnisses (SWR), Impedanz am Fußpunkt.
4. Methoden der Antennenanpassung:
- Vorstellung verschiedener Anpassungstechniken wie Stub- Matching, Impedanz transformation,
L- Matching, T- Matching, Smith- Chart usw. Erklärung der Vor- und Nachteile der Methoden.
Teil-2: Zur Zeit in Bearbeitung
5. Messung und Analyse (Beurteilung):
- Aufbau und Messverfahren zur Bestimmung von Impedanz, SWR und anderen Parametern. Analysegeräte
z.B. VNAs und technische Tools zur Optimierung der Antennenanpassung.
6. Praktische Anwendungen Praxis: z.B. Aufbau und Betrieb der HF-P1 von DL2DAP
- Beispiele für praktische Anwendungen der Antennenanpassung in verschiedenen Bereichen (Station, portabel-
oder mobil) des Amateurfunkbetriebs.
7. Zusammenfassung und Ausblick (Fazit):
- Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Beitrags und der Herausforderungen im Bereich der Antennenanpassung.
8. Anlagen- PDF und ggfls. Nachfragen beantworten:
- Den Funkamateuren die Möglichkeit bieten, Fragen per eMail zu stellen und Infos, Hilfen zum Thema anzubieten.
vy 73, Heinz DL2DAP
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Antennen und Anpassung auf KW (Schwerpunkte und Hinweise zu den Komponenten des Systems)
Informationen zusammengestellt von Heinz Plate, DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de
Inhalt:
- Antennen
- Speiseleitungen
- Anpassung: warum, wie und wo...
- Anpassung – Grundsätze
Vorwort:
Im Internet und “Technischen Amateurfunk-Foren“ können sich Funkamateure mit interessanten technischen Informationen bzw. Diskussions-Beiträgen zu KW-Antennen informieren. Es ist für mich sinnvoll die passenden Informationen (z.B. das Antennenbuch von Rothammel) als Nachschlagewerke zu sammeln und bei Bedarf zu Rate ziehen.
Ich möchte das Thema so verständlich beschreiben, das es für den Funkamateur in der Praxis und für sein schönes Hobby hinreichend genau und hilfreich ist. Ich betrachte die wichtigen Themen als Hilfe zur Selbsthilfe für Funkamateure.
Die “richtige“ Anpassung“ von Antennen- und/oder Speiseleitungsimpedanzen beschäftigt uns Funkamateure schon immer. Dies ist verständlich, geht es doch einerseits darum, „sein“ Sendesignal möglichst wirkungsvoll zur Abstrahlung zu bringen, andererseits aber auch “Empfangsmäßig“ kein dB zu verlieren und gehört zu werden.
Worum geht es bei einer Anpassung?
Es ist die maximal mögliche Leistung von einem Modul (Quelle) auf ein andere (Last) zu übertragen, auch wenn sich die jeweiligen Impedanzen unterscheiden, wenn möglich ohne Leistungsverlust, dann sind Quelle und Last einander angepasst. Die Informationen soll Funkamateure dafür sensibilisieren, Sende- oder Empfangsanlagen samt Antennen und Speiseleitungen als gesamtes System zu betrachten.
Nur so ist es möglich, die verschiedenen darin zusammenwirkenden Komponenten mit deren unterschiedlichen Bedürfnissen und Eigenschaften so miteinander zu kombinieren, dass sowohl technisch als auch qualitativ bestmögliche Ergebnisse resultieren, gleichzeitig aber auch der finanzielle Aufwand im Rahmen bleibt.
Betrachtet man die Dinge von Grund auf, dann stellt man bald fest dass leider manches „Wissen“ das auf Wunschdenken oder Fehlschlüssen basiert. Ist irren auch menschlich, wird es aber doch spätestens dann problematisch, wenn solche „Tatsachen“ nicht zum gewünschten Erfolg führen.
Verständnis der komplexen Vorgänge
Das richtige Verständnis der zugegebenermaßen komplexen Vorgänge ist aber nur dort möglich, wo die Bereitschaft besteht, sich den erforderlichen Denkansätzen nicht zu verschließen. Der Amateurfunk ist nun einmal eine technisch-wissenschaftliches Hobby und es hängt der Fortschritt nicht zuletzt von der Bereitschaft ab, gelegentlich auch technische Zusammenhänge zu hinterfragen.
Da das Thema Antennenanpassung auf KW heißt, kommen wir bei der Betrachtung nicht darum herum, uns auch mit den verschiedenen Komponenten des Systems zu befassen und zu Antennen und Speiseleitungen ein paar grundsätzliche Informationen vermitteln.
Antennen - Definition/Funktionsweise
Definition:
Eine Antenne ist ein elektrische und magnetische Felder zulassendes Bauteil und Leiter, der elektromagnetische Wellen aussendet oder empfängt.
Funktionsweise:
Eine Antenne ist ein Resonanzgebilde. Dessen Entstehung zeigt die Grafik anhand einer Dipolantenne.
Diese erzeugt bzw. empfängt sowohl elektrische, als auch dazu senkrecht stehende magnetische Felder. Man kann sich eine Antenne als „Beispiel“ zum Schwingkreis oder Resonanzkreis, bestehend aus Kondensator und Spule, vorstellen.
Antennen- Parameter
Die hauptsächlichen elektrischen Antennenparameter sind:
- Impedanz
- Strahlungswiderstand
- Verlustwiderstand
- Blindwiderstand
- Wirkungsgrad
- Richtfaktor
- Gewinn
- Bandbreite
Begriffsbestimmungen:
SWR = Standing Wave Ratio
SWV = SWR = Pvorwärts / Preflektiert
Vorlauf = Fortbewegung der Sendeenergie in Richtung Antenne
Rücklauf = von der fehlangepassten Antenne reflektierte Leistung
Welligkeit = Überlagerung der vorlaufenden Welle durch den reflektierten Rücklauf die bei vollständiger
Anpassung „glatt“ verlaufende Wanderwelle bekommt durch den Rücklauf eine überlagerte Welligkeit
Speiseleitung = Zuleitung zum Speisepunkt der Antenne, hier Koaxialkabel
Speise- / Fußpunkt = Anschlusspunkt der Speiseleitung an der Antenne
Antennenfußpunktwiderstand = Eingangsimpedanz der Antenne am Speisepunkt
Impedanz = Scheinwiderstand, setzt sich zusammen aus dem ohmschen Wirkwiderstand und einem induktiven
oder kapazitiven Blindanteil Wirkwiderstand = Ohmscher Widerstand (Wirkwiderstand) ohne Blindanteile
Blindwiderstand = induktiver oder kapazitiver Wechselstromwiderstand
Antennenwirkungsgrad = Material-Eigenschaften und Umgebungsverhältnisse- Abhängigkeit.
- Schwerpunkte sind besonders folgende Anpassungs- Parameter:
- Antennenimpedanz
- Antennenwirkungsgrad
Der Beitrag ist vollständig als PDF-Datei beigefügt.
vy 73, Heinz DL2DAP
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52. Dortmunder Amateurfunkmarkt am Samstag, den 7. Dezember 2024 in der Westfalenhalle 8 in Dortmund
Informationen zusammengestellt von Heinz Plate, DL2DAP / eMail: plate.dl2dap@t-online.de
Liebe Freunde des Dortmunder Amateurfunkmarktes.
Nach Verhandlungen mit unseren Ansprechpartnern (Hallenleitung, Elektriker, Tischvermieter) steht nun auch
der Termin für den diesjährigen Markt fest:
Der 52. Dortmunder Amateurfunkmarkt findet am Samstag, den 7. Dezember 2024
in der Westfalenhalle 8 in Dortmund statt.
Wir freuen uns schon jetzt auf eine interessante Veranstaltung Sollten darüber hinaus noch Fragen offen bleiben,
können Sie diese gerne telefonisch, per Fax oder E-Mail stellen:
Telefon: 0231- 5648766 Fax: 0231- 5648767
eMail: amateurfunkmarkt@online.de
Öffnungszeiten: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Der Zugang zu unserer Veranstaltung erfolgt über den Eingang “Messe West”
Eintrittspreise 2024: Erwachsene und Jugendliche 10,00€ Kinder bis 15 Jahren Eintritt frei
Parkgebühr: (Standard- PKW), Stand 02/2023 9,00€
Behindertenparkplätze befinden sich auf dem nördlichen Parkplatz vor Halle 6 und den Parkflächen A1, A8 und A2,
Zufahrt von der B 1 bzw. der Strobelallee oder Im Rabenloh, dann den Hinweisen folgen.
Ihr DAT-Organisationsteam, Dortmunder Amateurfunkmarkt
Der Markt wird von freiwilligen Helfern ausgerichtet und die Erlöse werden zur Förderung des Amateurfunks in der Umgebung
verwendet und können beim veranstaltenden Verein DAT e.V. beantragt werden.
Beispielsweise finanziert der DAT e.V. Teile der Relaislandschaft in Dortmund bzw. der näheren Umgebung.
Wir freuen uns jetzt schon auf eine gelungene Veranstaltung, wenn es am Eingang wieder heißt:
“Der Amateurfunkmarkt ist eröffnet!“
Veranstaltungswebseite: https://www.amateurfunkmarkt.de/
Vy 73, Heinz DL2DAP
Ps: Ich bin am 07.12.2024 ab ca.9:00-14:00Uhr auch vor Ort in Dortmund und man kann michdort antreffen und über aktuelle
AFu- und EMV- Themen informieren/sprechen.
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Hallo Om,
Information aus dem Internet.
Vy73, Heinz DL2DAP
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Hallo DD1GO,
Zitat - Amateurfunklizenz noch zeitgemäß !? vom Oktober 2016
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DD1GO am 26.07.2024
Danke für diese Ausführung, ich sehe viele dinge auch so. Jedoch hast du in den Ausführungen Begrifflichkeiten verwendet, die so nicht passen.Im Gesetzestext wird vom "Funkamateur" geschrieben und nicht vom "Amateurfunker". Damit ist die Bedeutung, die du angesprochen
hast genau bezeichnet.
Der "Amateurfunker" betreibt (sicher) leidenschaftlich und laienhaft wie beim Amateurfunk den Funk"Sport" auf dazu frei zugelassenen Frequenzen.Der "Funkamateur" ist mit Ausbildung (Qualifiziert) versehen ein Funkliebhaber auf den
für Ihn freigegebenen Frequenzen mit zusätzlichen Merkmalen (selbst bauen...).
Sicher ist im deutschen Volksmund der "Amateurfunker" betitelt, der Amateurfunkbetrieb macht.
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Ein Funkamateur / "Amateurfunker" mit Amateurfunkgenehmigung betreibt sein schönes umfangreiches Hobby auf
den dazu zugelassenen AFu- Frequenzen laut seiner Amateurfunkklasse.
Der Begriff Amateurfunklizenz wird schon seit vielen Jahren nicht mehr von der Behörde verwendet.Vy 73, Heinz DL2DAP
BNetzA-Homepage- Information:
- Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen
Funkamateuren durchzuführen.
Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten.
Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften
verwendet werden.
- Amateurfunkprüfungen
Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedem
und jeder gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse
und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung
erforderlich. Aus diesem Grund führt die Bundesnetzagentur Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt im Fall
des Bestehens der Prüfung den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Form eines Amateurfunkzeugnisses oder
einer entsprechenden harmonisierten Prüfungsbescheinigung.
Erst damit kann die entsprechende Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder auch eine entsprechende
ausländische Amateurfunkgenehmigung beantragt werden.
- Rechtsgrundlage
Die nationale Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland bilden das Amateurfunkgesetz (AFuG)
und die Amateurfunkverordnung (AFuV).
International wird der Amateurfunkdienst durch die Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) undder Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) geregelt.
Zudem gibt es weitere nationale und internationale Regelungen mit Bedeutung für den Amateurfunkdienst zu denen
nachfolgenden Informationen zu finden sind.
Näheres zu den Frequenznutzungsmöglichkeiten im Amateurfunkdienst in Deutschland finden Sie in Anlage 1 derAFuV und in den Verfügungen und Mitteilungen.
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Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur – Stand: Juli 2024
Bundesnetzagentur - Funkstörungen
Funkstörungen
Prasseln im Radio oder eingefrorene Fernsehbilder auf dem Fernsehbildschirm?
So können Sie eine Funkstörung im Alltag merken. Funkstörungen können jedoch auch die öffentliche
Sicherheit gefährden, wenn sie die Funkkommunikation von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr oder
im Flugverkehr beeinträchtigen.
Die Bundesnetzagentur berät bei der Ursachensuche und ermittelt mit speziellen Mess- und Peilwagen
vor Ort.
Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur: Neue Rufnummer!
- Rufen Sie die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur unter
0228 / 14 15 16 an oder schreiben eine E-Mail an funkstoerung@bnetza.de.
- Die Funkstörungsannahme ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche
für Sie erreichbar.
- Teilen Sie uns möglichst viele Informationen mit, z.B. die vermutliche Quelle
der Funkstörung oder wie und wann die Störung auftritt.
- Sollte eine Funkstörungsermittlung vor Ort erforderlich sein, werden wir mit
Ihnen einen Termin vereinbaren. Unser Prüf- und Messdienst ist bundesweit
an neunzehn Standorten vertreten.
- Unsere Ermittlungen vor Ort sind oft sehr aufwendig.
Die Suche nach einer Störquelle ist für die Betroffenen kostenfrei.
Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten,
wenn sie die Störungen unverschuldet verursacht haben.
Kontakt:
Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur (Bonn)
Telefon: 0228 / 14 15 16
E-Mail: funkstoerung@bnetza.de
Onlinemeldeformular externer Link…
Funkstörungen melden
Mo.-Fr. von 7 bis 18 Uhr
Telefon: 0228 14 15 16
vy 73, Heinz DL2DAP
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Amtsblatt 11/2024 der Bundesnetzagentur vom 12.06.2024 mit Vfg. Nr. 58 und 61/2024
Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland
Die Verfügung Nr. 53/2024 (Amtsblatt 8/2024 vom 24.4.2024, Seite 392 ff.) wird aufgehobenund durch diese Verfügung ersetzt.
Gemäß § 10 Absatz 3 der Dritten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung
zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV) vom 27.05.2024
(2024 BGBl. 2024 I Nr. 175 vom 04.06.2024) veröffentlicht die Bundesnetzagentur hiermit
den ab 24.06.2024 gültigen Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland.Die Rufzeichen werden gemäß dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunk-verordnung
(AFuV) entsprechend diesem Rufzeichenplan zugeteilt.
Deutsche Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (DA - DR ohne DE
und DI), einer Ziffer (0-9) und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Bei der Rufzeichenbildung werden die Ziffern 0-9 und die 26 Buchstaben des Alphabets (ohne
Ä, Ö, Ü und ß) verwendet.
Für Klubstationen gemäß § 2 Nr. 3 AFuV gibt es auch Klubstationsrufzeichen mit 1-buchstabigen
oder 4- bis 7-stelligen Suffixen gemäß den Nr. 2 bis 4.
Für Kurzzeitzulassungen ausländischer Funkamateure werden Rufzeichen gemäß Nr. 5 verwendet.
Vfg. 58+61/2024 mit Anlagen als PDF- Datei beigefügt
Vy 73, Heinz Plate DL2DAP
Hinweis: Leider wurde der Antrag des DARC/RTA auf die weitere Nutzung von 50 MHz für dieFunkamateure der Klasse E von der BNetzA abgelehnt.
Der RTA ist darüber sehr enttäuscht, wird aber weiterhin Anträge dazu stellen, um ggf. (Duldungs-)Regelungen zu erzielen.
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Vfg. Nr. 53/2024-BNetzA veröffentlich im Amtsblatt: 08-2024
Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in DL ab 24.06.2024
Laut DARC- Vorstand und RTA (DL3MBG) soll eine Änderung der o.g. Verfügung von der BNetzA
in korrigierter Fassung am 12.06.2024 im Amtsblatt veröffentlich werden.
Siehe auch Info im aktuellen FT- 07/2024
Den neuen Text der o.g. Verfügung werde ich dann zeitnah hier mitteilen.
Vy 73, Heinz Plate DL2DAP
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Dritte Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung vom 27. Mai 2024
(Information zusammengestellt von Heinz Plate DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 175, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 2024Artikel 1
Die Amateurfunkverordnung vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung
vom 21. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Satz 1 Nummer 6 wird das Wort „Frequenznutzungsplan“ durch das Wort „Frequenzplan“ ersetzt.
2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die Prüfung ist gebührenpflichtig aufgrund des Bundesgebührengesetzes sowie der
besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.“
3. § 4 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Prüfung ist gebührenpflichtig aufgrund des Bundesgebührengesetzes sowie der
besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.“4. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:
Nutzungsbedingungen für die im Frequenzplan für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst
über Satelliten ausgewiesenen Frequenzbereiche
A Tabellarische - ÜbersichtB Zusätzliche - Nutzungsbestimmungen
Artikel 2 - Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 24. Juni 2024 in Kraft.
PDF-Datei beigefügt:
Dritte Verordnung zur Änderung der AFuV 2024
Vy 73, Heinz Plate DL2DAP
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Gemäß § 10 Absatz 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk
(Amateurfunkverordnung - AFuV) vom 23.06.2023 (BGBl. Teil I Nr. 160 S. 1) veröffentlicht die Bundesnetzagentur hiermit
den ab 24.06.2024 gültigen Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland.
Die Rufzeichen werden gemäß dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunk-verordnung (AFuV) entsprechend
diesem Rufzeichenplan zugeteilt.
Deutsche Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (DA – DR ohne DE und DI), einer Ziffer (0-9)
nd einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Für Klubstationen gibt es auch Rufzeichen mit 1-buchstabigen oder 4- bis 7-stelligen Suffixen gemäß den Nr. 0 und 0.
Für Kurzzeitzulassungen werden Rufzeichen gemäß Nr. 0 verwendet.
Anlagen:1. Rufzeichen mit 2- oder 3-buchstabigen Suffixen
2. Rufzeichen mit 1-buchstabigen Suffixen für Klubstationen
vy 73, Heinz Plate DL2DAP
PDF-Datei ist beigefügt.
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Hallo Joachim,
vielen Danke für für den ausführlichen
und fachlich, sachlichen Beitrag im
neuen Funktelegramm April-2024.
Ich fühle mich durch die Ausführungen
von Daniel, DL3RTL als ehemaliger langjähriger EMV- Referat-Mitarbeiter bestätigt!
Das Heft ist heute wieder pünktlich bei
mir per Post angekommen.
Vy 73, Heinz DL2DAP
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Nachtrag meine ehrenamtlichen Tätichkeiten / Hilfen für die Funkamateure.
EMV- Leitbild + Leitfaden für Funkamateure:
Aufgaben des EMV- Berater als Hilfe zur Selbsthilfe um Funkamateure bei Problemen im EMV- Bereich zu beraten und informieren.
Hilfe/Beratung und Zukunftssichere Arbeitsweisen bei EMV- Angelegenheiten und bereitstellen von fachlichen Informationen
als PDF- Datei von Heinz Plate, DL2DAP.
- Wir möchten die Funkamateure bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus den Gesetzen und Verordnungen im Bereich der elektromagnetischen
Verträglichkeit von Geräten (EMVG), dem Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern (BEMFV) und bei der Konfiguration der
Amateurfunkstellen gegenüber der Regulierungsbehörde (BNetzA), messtechnisch und beratend unterstützen.
Liste von Schwerpunkten:
-Priorität nach Aktualität
-Klare Trennung zwischen “Erfordernis/Gewünscht “ und Eckpunkte festlegen
-Checkliste ….. (sinnvoll ?)
-Erkenntnisse und Perspektiven für das weitere Vorgehen......
Zielstellung bei den Schwerpunkten:
-Prioritäten abstimmen und festlegen……
-relevante Kriterien erfassen…..
-Akzeptanz bei allen Beteiligten…..
-Effektivität für das Zusammenleben im Alltag
-Verantwortliches Handeln ….
Voraussetzungen zur Umsetzung:
-Konzentration auf die Schwerpunkte “Hilfe zur Selbsthilfe“
-Sachverstand zu allgemeinen Themen…..
-Engagement, Motivation und gute Zusammenarbeit
Vy 73, Heinz DL2DAP
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Die Fach-Referate im DARC verlieren weiter an Bedeutung.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der wichtigen technischen Referate haben scheinbar das Vertrauen an den Vorstand verloren!
- Das EMV-Referat beschäftigt sich schon seit länger Zeit überwiegend mit dem Projekt ENAMS.
- Beim Referat-Normen ist seit 2022 nur noch der Referatleiter vorhanden, Informationen an die Mitglieder sind Fehlanzeige.
- Der Leiter-Bandwacht und die Mitarbeiter hören ab 1. März 2024 auf.
- weitere Referate...!?
Die vielen guten technischen Fachleute
unter uns Funkamateuren auch werden sich auch weiterhin untereinander fachlich unterstützen (per eMail Tel. usw.).
Vy73, Heinz DL2DAP
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ITU-Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, vom 20. November bis 15. Dezember 2023
Inhaltsverzeichnis
- Weltfunkkonferenz: Satellitenvormarsch und Spektrumshunger
- Frequenzhunger des Mobilfunks gedämpft
- Keine Extra-Frequenzen für deutsches Behördennetz
- Begehrt: 2 GHz für mobiles Internet
- Verluste für nicht kommerzielle Wi-Fis
Weltfunkkonferenzen (World Radiocommunication Conferences, WRC) finden alle drei bis vier Jahre statt, um die Funkordnung,
den internationalen Vertrag über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums und die Umlaufbahnen geostationärer und nichtgeostationärer
Satelliten zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Überarbeitungen erfolgen auf der Grundlage einer vom ITU-Rat festgelegten Tagesordnung, die Empfehlungen früherer Weltfunkkonferenzen
berücksichtigt.
Der allgemeine Umfang der Tagesordnung der Weltfunkkonferenzen wird vier bis sechs Jahre im Voraus festgelegt. Die endgültige Tagesordnung wird
vom ITU-Rat zwei Jahre vor der Konferenz mit Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten festgelegt.
Gemäß den Bestimmungen der ITU-Satzung kann ein WRC:
- Überarbeitung der Funkordnung und aller damit verbundenen Frequenzzuteilungs- und Zuteilungspläne- sich mit allen Funk- Kommunikation- Angelegenheiten von weltweitem Charakter befassen
- Sie beauftragen das Radio Regulations Board und das Radiocommunication Bureau und das überprüfen deren Aktivitäten
- Festlegung von Fragen, die von der Funkkommunikationsversammlung und ihren Studiengruppen zur Vorbereitung künftiger
Funkkommunikationskonferenzen untersucht werden sollen. Auf deren Grundlage von Beiträgen von Verwaltungen, den Studiengruppen
für Funkkommunikation und anderen Quellen (siehe Artikel 19 des Übereinkommens (Genf, 1992)) zu den regulatorischen, technischen,
betrieblichen und verfahrenstechnischen Fragen, die von Welt- und Regionalfunkkonferenzen zu prüfen sind.
Weltfunkkonferenz (WRC) 2023:
Das Fell des Fernseh-Bären wollten sich Militär, BOS (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben)
und Mobilfunkbetreiber bereits aufteilen. Doch er konnte nun doch nicht zur Strecke gebracht werden:
Die noch verbliebenen terrestrischen Fernsehfrequenzen im UHF-Band- IV von 470 bis 694 MHz bleiben dem
Rundfunk und somit der Kultur in der ITU-Region 1 (u. a. Europa, Naher Osten, Afrika und Teile Asiens) erhalten.
Bei der am 15. Dezember zu Ende gegangenen WRC-23 [ITU] wurde entscheiden, dass der Rundfunk weiterhin
Primärnutzer bleibt. EU will auch UHF-Band für DVB-T2 erhalten.
Damit müssen auch Hersteller und Nutzer von Veranstaltungsfunkanlagen nicht weiter zittern, die seit vielen Jahren die
Frequenzen zwischen den Rundfunkkanälen beispielsweise für drahtlose Bühnenmikrofone nutzen.
Hier gab es schon genügend Probleme mit Anlagen, die das obere UHF-Fernseh-Band-V genutzt hatten, das dem
Mobilfunk umgewidmet wurde.
Dieser nutzt eine Kanalaufteilung, in der es keine derartige Lücken gibt, und die teuren Geräte mussten ausgemustert werden,
sofern sie sich nicht auf Band-IV-Frequenzen umbauen ließen.
Der Fortbestand des Rundfunks im terrestrische UHF-Band bedeutet auch, dass 5 G Broadcast weiter entwickelt werden
kann. Die für 5 G ansonsten verwendeten weit höheren Frequenzbänder sind für Rundfunkzwecke wenig geeignet und diesem
auch gar nicht zugeteilt.
Lediglich in einigen wenigen Mitgliedsländern darf der Mobilfunk nun in Absprache mit dem Rundfunk das UHF-Band IV
auf sekundärer Basis nutzen.
Das Ganze ist für die nächsten acht Jahre bis zur WRC-31 fixiert. Dann wird über das Spektrum neu diskutiert.
DL2MCD (Funkamateur-Homepage)Der gesamte Text ist in der beigefügten PDF-Datei nachzulesen.
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Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation - BMDV-TK-BGebV
Gebühren nach AFuG u. AFuV, § 1 Abs.1 Nr.8, Anlage S.11 u.12 vom 20.12.2023
(Information zusammengestellt von Heinz Plate DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)(1) Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erheben in ihrem Zuständigkeitsbereich
nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die aufgrund der
folgenden Rechtsvorschriften erbracht werden:§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
7. Amateurfunkgesetz vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), das zuletzt durch Artikel 53 des Gesetzes vom 23. Juni2021
(BGBl.IS.1858) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
8. Amateurfunkverordnung vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2023(BGBl. 2023 I Nr. 160) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen
(1) Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Anlage.
(2) Die nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu erhebenden Gebühren und Auslagen umfassen jeweils auch dieKosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen.
§ 6 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 in Kraft.
Die Gebührentatbestände der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummern 1.1.6, 1.1.7, 1.1.8 und 1.1.9,
Unterabschnitt 5 Nummern 5.2, 5.3, 5.4, 5.6 und 5.15, Unterabschnitt 9 Nummer 9.1, Unterabschnitt 10 Nummer 10.1
sowie Abschnitt 2 Nummern 1, 2, 3 und 4 sind ab dem 5. Januar 2024 anwendbar.
(2) Die Anlage zu § 2 Absatz 1, Abschnitte 3 und 4 treten am 1. Februar 2024 in Kraft.
PDF-Datei beigefügt:
- Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr fürtelekommunikationsrechtliche TätigkeitenAnlage-Abschnitt 4
- Gebühren- und Auslagenverzeichnis Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)