Presseinformation
30. September 2016
Rückschlag für den verbesserten Funkschutz in Deutschland
Interessenvertreter RTA/DARC e.V. zeigen sich enttäuscht
In einer Presseerklärung gibt die Bundesregierung gestern bekannt, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in seiner Sitzung am 28. September dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (18/8960) zugestimmt hat. "Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Funknetze einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie an diese Netze angeschlossenen Geräte gegen elektromagnetische Störungen geschützt sind", schreibt die Regierung in dem Entwurf, mit dem eine europäische Richtlinie umgesetzt wird. „Was sich zunächst sehr gut in Bezug auf eine Verbesserung des Funkschutzes liest, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen leider als ein Verbleib auf dem Status Quo der vergangenen Jahre“, erklärt der Vorsitzende des Runden Tischs Amateurfunk (RTA) und DARC-Vorstandsmitglied Christian Entsfellner enttäuscht und führt weiter an „Wir haben im Vorfeld auf vielen Ebenen dafür gekämpft, dass der Rundfunkdienst und der Amateurfunkdienst, wie auf EU-Ebene bereits richtig
auf den Weg gebracht, auch in Deutschland mit den anderen Funkdiensten gleichgestellt wird. Tatsächlich geht die Bundesrepublik jedoch einen Alleingang und stuft die Wertigkeit der Funkdienste ab. Trotz umfangreicher Stellungnahmen, Gespräche mit Fraktionen, Abgeordneten und Berichterstattern, vielen Briefen von hochrangigen Wissenschaftlern an die Entscheidungsträger, die uns unterstützt haben sowie der Petition engagierter Mitglieder, wurden alle unsere Änderungsvorschläge und Eingaben in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses weder angesprochen noch berücksichtigt.
Zwar hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD noch kleinere Änderungen an dem Entwurf vorgenommen, die jedoch keinen der Kritikpunkte des RTA adressierten. Ohne vorherige Aussprache stimmten die Koalitionsfraktionen dem Entwurf zu, während die Fraktion DIE LINKE dagegen stimmte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Auf die Gespräche mit den Funkamateuren und Verbandsvertretern, zuletzt in der vergangenen Woche, wurde nicht im Geringsten eingegangen.
„Das werden wir nicht hinnehmen“, so Entsfellner weiter „Wir werden bei der EU-Kommission Beschwerde einreichen und unserer Sorge um den Funkschutz in Deutschland weiterhin Gehör verschaffen“. „Was Recht ist muss auch Recht bleiben!“, erklärt Thilo Kootz, Geschäftsführer des RTA. „Dieser Gesetzesentwurf entspricht im Punkt Funkschutz nicht den Vorgaben der europäischen EMV-Richtlinie. Die EU-Kommission möge das EMVG überprüfen, mit dem Augenmerk auf die in der Richtlinie angewandte Gleichbehandlung aller Funkdienste, die Deutschland nicht umsetzt und ein diskriminierendes abgestuftes System bei den Befugnissen der Bundesnetzagentur in §27 (2) EMVG vorsieht. Wir werden auch prüfen, ob ein nicht mehr sichergestellter Schutz des Kurzwellenempfangs auch eine Einschränkung der nach Artikel 5 GG zugesicherten Informationsfreiheit von der Quelle darstellt. Dann wäre darauf mit einer Verfassungsbeschwerde zu reagieren“, so Kootz.