Vergleich von Paragraph 16 der Satzung des DARC e.V. mit dem Begehren
Satzung mit Stand vom 31.08.2016
Autor: Martin Henz
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, diesen Vergleich von Heinz aufmerksam durchzulesen und dies auch mit den Grundsätzen des IWD zu vergleichen...
(Kann auch sein, daß meine "Freunde (DARC-Mitglieder) " hier im Forum damit noch nicht fertig sind....und ich als Erster mein Senf dazu wieder abgebe.)
Ich stelle fest:
1. So eine Rechnungslegung ist für den den DARC schweineteuer. Ich sage mal mindestens 50000€ im Jahr zusätzlich!
2. Wir sind ein kleiner Verein, der dieses Geld SINNVOLLER einsetzen kann!
3. Um so eine Buchführung zu machen, benötigen der DARC: SAP / SASPF und/oder DATEV.
4. Die Software/Lizenz und ein, vermutlich zusätzlicher Buchhalter kosten ja nichts...(siehe Punkt 1)
5. Der IWD gibt NUR eine EMPFEHLUNG. KEINER, auch nicht der DARC muß der Empfehlung folgen!
6. Mehr Transparenz in der Jahresbilanz ist OK, aber muß ich wirklich wissen, was der GF des DARC's verdient? (Nö !)
7. 50000€ im Jahr zusätzlich, nur um Erhard, Bea und Heinz zu befriedigen? (Aber wir haben ja Geld ohne Ende im DARC)
8. Man kan natürlich die 50000€ sparen, wenn man noch ein weiteren Ehrenamtlichen findet. Da habe ich aber echte Zweifel ![]()
Da es ja immer noch nicht Herbst ist, Erhard nicht in Baunatal mit seinen Experten eingetroffen ist, er aber weitere Enthüllungen für den Oktober im FT angekündigt hat, verstärkt sich immer mehr mein Gefühl, daß es nicht mehr um die Rechnungslegung geht, sondern NUR um 2 Personen (DL7ATE und um den Geschäftsführer)
Ich hoffe , daß die anderen DV's das im November ebenso sehen ...
Ironie AN
Was kostet eigentlich ein Ausschlußverfahren eines Mitgliedes?
Ironie AUS