An diese Meldung möchte ich dann auch noch erinnern......
Neues vom RTA
Publiziert am 13. April 2015
Mit der RTA-Information (06) vom 09.04.2015 informierte
der RTA-Vorstand seine Mitgliedsverbände über ein weiteres Gespräch mit
Vertretern des BMVI. Der Wortlaut der Information ist nachstehend
abgebildet.
„Am 25.03.2015 trafen sich Vertreter des Runden Tisch Amateurfunk
(RTA) mit den zuständigen Beamten des Verkehrsministeriums. Dabei
erörterten sie in einem sechs Stunden andauernden Gespräch intensiv
Einzelheiten zur Novellierung der Amateurfunkgesetzgebung. Es wurde auch
so konkret, dass erste Änderungen von Formulierungen in die bestehenden
Gesetzestexte eingepflegt wurden, um so einen ersten Entwurf für ein
gemeinsames Werk zu erhalten.
Aufgrund der für 2018 seitens der Bundesregierung geplanten
Bundesgebührenordnung besteht die Notwendigkeit der Änderung des AFuG.
Bei dieser Gelegenheit kann der RTA-Vorstand nun die Belange aus den
bestehenden Mandaten entsprechend einbringen.
Insgesamt wurden etwas mehr als 30 verschiedene Änderungs- oder
Ergänzungswünsche bearbeitet, von denen hier exemplarisch nur einige
genannt seien:
Einführung einer neuen Genehmigungsklasse unterhalb der bestehenden
Klasse E, Ermöglichung von selbstverwalteten Prüfungsabnahmen,
Wiedereinführung einer Rechtsgrundlage zur Verfolgung von Fehlverhalten
durch Funkamateure seitens der Regulierungsbehörde, aber auch eine
Reform der Gebührentatbestände, mit dem Ziel der ausgewogeneren
Verteilung von Gebühren für einzelne Verwaltungsakte.
Gerade was den letzten genannten Punkt angeht hat das
Verwaltungsgericht Köln bereits Gebührenbescheide der BNetzA für
ungültig erklärt, wenn eine bloße Adressänderung des verantwortlichen
Funkamateurs denselben Betrag kosten sollte, wie eine umfängliche
Verträglichkeitsprüfung.“
Zunächst ist festzustellen, dass eine Information der
Mitgliedsverbände nicht nur löblich, sondern eine Selbstverständlichkeit
ist, denn der RTA wird durch seine Mitgliedsverbände getragen. Er ist
nicht ein Organ eines einzelnen Mitgliedsverbandes. Völlig
unverständlich ist es, dass es über ein sechsstündiges intensives
Gespräch so wenig zu berichten gibt! Vier Diskussionspunkte werden
ergebnislos erwähnt. Mindestens 26 verschiedene Änderungs- und
Ergänzungswünsche werden noch nicht einmal aufgeführt!
Von einer Information der Mitgliedsverbände durch
den Vorsitzenden des RTA mit wichtigen zukünftigen Einflüsse auf den
Amateurfunkdienst in Deutschland kann keine Rede sein. Wir fordern
deshalb vom Vorsitz des RTA eine umfassende Darlegung der
Besprechungsergebnisse.
Quelle: http://vfdb.org/