DARC > Rücktritt des stellvertretenden DV P

  • Die Vereinsführung in ihrer Selbstherrlichkeit entwickelt sich zur Katastrophe. Was hier gerade geschieht, spottet jeder Beschreibung und erzeugt das fatalst mögliche aller Signale. All jene, die diesem Club noch die Stange halten in der Hoffnung, vielleicht DOCH eine sanfte Reform von innen herbeiführen zu können müssen damit rechnen, gemobbt oder erpresst zu werden. Wer also nicht Teil der Lösung ist, wird zum Teil des Problems! Den Worten von DL5KAZ ist wenig hinzuzufügen. DK8OK hatte recht: Der Amateurfunk verrottet von innen heraus. Mir wird speiübel!

  • Liebe Funkfreunde,


    Ich werde den Eindruck nicht los, dass es m. E. an der Zeit ist, den


    “Amateurfunkclub der DARC geschädigten e.V.“


    zu gründen.


    Dann hätten wir auch fast alle fähigen Funkamateure beisammen, die aus dem DARC ausgetreten sind oder ausgetreten wurden, weil sie vergeblich, den Amateurfunk wieder zu dem machen wollten, was er einmal war.

  • Quote

    Dann hätten wir auch fast alle fähigen Funkamateure beisammen, die aus dem DARC ausgetreten sind oder ausgetreten wurden, weil sie vergeblich, den Amateurfunk wieder zu dem machen wollten, was er einmal war.

    Na dann aber frisch ans Werk. Ich bin schon gespannt auf die Ziele dieses Clubs der Fähigen und DARC-Geschädigten:

    Quote

    den Amateurfunk wieder zu dem machen, was er einmal war.

    Was war denn Amateurfunk? Wie vor 5, 10, 20 oder 50 Jahren?


    73 Thomas, DH1TS, DARC-Mitglied

  • Hallo liebe Leute !


    Ich verfolge dieses merkwürdige Procedere gerade in einem Fall eines Superaktiven SWLs hier in Weinheim, der dem Vorstand wegen unbequemer Fragen nicht zu Pass kam. Wieso genau lässt sich ja nun nicht herausfinden, auch wenn die Geschäftsordnung in 1.1.2 das genauestens regelt. Jetzt kommt es noch fetter: Man hatte sich wohl arrangiert, den betreffenden OM in einem der Extra DOKs (virtuelles Württemberg) zu parken, was anfänglich wohl auch klappte.


    Dann aber schreibt ihm Baunatal, dass er nun doch ja eigentlich kein Vollmitglied sei und man ihm das auch wegen schlechtem Leumund verweigern wolle.


    Geht so Amateurfunk ? Amateure sind da am Werk, zweifelsohne ! Der Mann hat im Clubheim wie ein Wilder gearbeitet und wird so aus dem Verein gejagt?


    Nach 38 Jahren aktivem und passiven Amateurfunk SCHÄME ich für alle diejenigen, die das angekurbelt haben, die das mit getragen haben und die dem die juristische Grundlage spendieren. Sowas war schon mal, vor 18 Jahren. Bonzenabsprache. So geht das nicht meine lieben Mitmenschen !


    Gründet irgendwas, aber macht es besser als dieser Pannendienst für selbstsüchtige Funkamateure !


    vy 73 aus Lützelsachsen


    Jürgen

  • Ich verfolge dieses merkwürdige Procedere gerade in einem Fall eines Superaktiven SWLs hier in Weinheim, der dem Vorstand wegen unbequemer Fragen nicht zu Pass kam. Wieso genau lässt sich ja nun nicht herausfinden, auch wenn die Geschäftsordnung in 1.1.2 das genauestens regelt


    Als Nichtmitglied im OV kannst Du gerne unbequeme Fragen stellen, hast aber kein Anspruch auf Antwort!



    Zitat aus der Geschäftsordnung


    1.1.2. Entgegennahme
    Der Ortsverbandsvorsitzende nimmt den Antrag auf Mitgliedschaft entgegen. Der Antragssteller erhält eine Durchschrift des Antrages. Bei einem Online-Antrag erhält er eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
    Der Aufnahmeantrag ist vom Ortsverbandsvorsitzenden unverzüglich an die Geschäftsstelle des DARC zuzusenden.


    Soll eine Aufnahme des Antragsstellers nicht erfolgen, so ist den Unterlagen eine entsprechende Begründung beizufügen.


    Und das ist wohl passiert!


  • Die "Begründung" würde mich dennoch interessieren. Wobei, wenn ich es mir recht überlege, vielleicht eher doch weniger. Nicht, dass ich mich dann auch noch fremdschämen müsste. Das sture Rezitieren der Geschäftsordnung macht den Vorgang jedenfalls auch nicht gefälliger. Wird Zeit für eine Abstimmung mit den Füßen, der Countdown läuft - Stichtag: 31.08.16

  • Ich verfolge dieses merkwürdige Procedere gerade in einem Fall eines Superaktiven SWLs hier in Weinheim, der dem Vorstand wegen unbequemer Fragen nicht zu Pass kam. Wieso genau lässt sich ja nun nicht herausfinden, auch wenn die Geschäftsordnung in 1.1.2 das genauestens regelt.


    Die "Begründung" würde mich dennoch interessieren Wobei, wenn ich es mir recht überlege, vielleicht eher doch weniger......
    Das sture Rezitieren der Geschäftsordnung macht den Vorgang jedenfalls auch nicht gefälliger.


    Die Begründung wird wohl der OV geliefert haben und wenn ich es mir überlege, Dich eher weniger interessieren!


    Zur GO:
    Ich habe nur einmal nachgelesen und zitiert, was DF6IH sagte was "dort genaustens geregelt ist"...


    DESWEGEN !

    • Official Post

    Wobei man dies hier:


    Haben Vereine, insbesondere aber Verbände, eine überragende Bedeutung oder sogar eine Monopolstellung sind sie grundsätzlich zur Aufnahme verpflichtet. Das trifft zu, wenn z.B. ein Verein, der die Mitgliedschaft im Verband nicht besitzt, erheblich benachteiligt und in seiner Entwicklung behindert wäre. Eine Monopolstellung sowie überragende Bedeutung haben immer die Sportverbände. Monopolstellung daher, da es normalerweise nur jeweils einen Verband in der Region gibt, dem ein Verein beitreten könnte aber ohne die Mitgliedschaft nicht am Spiel- und Wettkampfbetrieb teilnehmen kann, weniger Förderansprüche besitzt oder keinen Versicherungsschutz hat. Wenn ein solcher Verband ohne sachlichen Grund in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise den Aufnahmeantrag eines Vereins ablehnt, kann dieser ein Recht auf Aufnahme, gestützt auf die §§ 826, 249 BGB, gerichtlich geltend machen.


    auch nicht außer acht lassen sollte...

  • Wobei man dies hier:


    Haben Vereine, insbesondere aber Verbände, eine überragende Bedeutung oder sogar eine Monopolstellung sind sie grundsätzlich zur Aufnahme verpflichtet. .....
    auch nicht außer acht lassen sollte...


    Leider hast Du nur einen Teil aus:
    http://www.lsb-berlin.net/ange…ands-und-vereinsberatung/
    zitiert.... und dabei den wichtigsten Teil vergessen


    Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen Vereine in ihrer
    Satzung verankern, dass sie allen Person offen stehen, unabhängig von
    politischen, religiösen und weltanschaulichen Grundsätzen oder der
    Zugehörigkeit zu bestimmten Bevölkerungsgruppen. Das bedeutet, dass -
    bis auf wenige Ausnahmen, die im Straf- und Völkerrecht begründet sind -
    grundsätzlich niemand ausgegrenzt werden darf.


    Heißt das nun aber auch, dass jeder aufgenommen werden muss?

    Nein! Die Betonung liegt nämlich auf "grundsätzlich". Ein Verein,
    dessen Satzung diese Formulierungen enthält, dokumentiert damit
    lediglich, dass er prinzipiell offen für jedermann ist. Macht er nämlich
    bereits Einschränkungen, weil er z.B. nur Personen aufnehmen will, die
    einer bestimmten Glaubens- , Berufs- oder Altersgruppe usw. angehören,
    kann er nicht gemeinnützig werden, da nicht jeder Zugang hätte. Das
    Offensein für alle Personengruppen heißt aber wiederum nicht, dass er
    verpflichtet ist, jeden aufzunehmen. Das Vereinsrecht besagt, dass es
    grundsätzlich kein Recht auf Aufnahme in einen Verein gibt; für den
    Verein also auch keine Aufnahmepflicht besteht.

    Zitat Ende


    Zur Ergänzung weiter:


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 58 Sollinhalt der Vereinssatzung
    Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:


    1.über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
    2.darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
    3.über die Bildung des Vorstands,
    4.über
    die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen
    ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.

  • Der DARC hat diese nicht sondern die DARC-QSL-GmbH....


    Und insbesondere ist die Bedeutung von Worten wie "grundsätzlich" oder insbesondere" immer
    verschärft Aufmerksamkeit zu widmen.

  • Der DARC hat diese nicht sondern die DARC-QSL-GmbH....


    Und insbesondere ist die Bedeutung von Worten wie "grundsätzlich" oder insbesondere" immer
    verschärft Aufmerksamkeit zu widmen.


    Leider falsch. Die DARC-QSL-GmbH ist in diesem Zusammenhang nur Erfüllungsgehilfe und als Dienstleister weisungsgebunden. Zumindest habe ich damals mit meiner Mitgliedschaft im DARC e.V. das Recht zum Versand und Empfang von QSL-Karten erworben (und keinen Vertrag mit irgendeiner QSL-GmbH abgeschlossen). Wohin Baunatal die Dienstleistung outsourced, bleibt natürlich denen überlassen.


    Darüber hinaus akzeptiert die IARU als "internationaler Dachverband" nur einen Verein pro Land als Mitglied. Im Falle Schlands den DARC. Das nennt man dann wohl Monopol.

    • Official Post

    Ja und die QSL GmbH gehört wem? Wer sitzt im Aufsichtsrat dieser?
    Fakt ist ja, dass QSL Karten nur für DARC Mitglieder versendet bzw. vermittelt werden und meines Wissens nach nicht für "nicht" Mitglieder.
    Ferner ist es auch so, dass die QSL Vermittlung nur ein Verband eines jeweiligen Landes machen darf, dies ist in DL der DARC, unabhängig davon welche Tochterfirma der DARC hierfür beauftragt.


  • Leider falsch. Die DARC-QSL-GmbH ist in diesem Zusammenhang nur Erfüllungsgehilfe und als Dienstleister weisungsgebunden. Zumindest habe ich damals mit meiner Mitgliedschaft im DARC e.V. das Recht zum Versand und Empfang von QSL-Karten erworben (und keinen Vertrag mit irgendeiner QSL-GmbH abgeschlossen). Wohin Baunatal die Dienstleistung outsourced, bleibt natürlich denen überlassen.


    Darüber hinaus akzeptiert die IARU als "internationaler Dachverband" nur einen Verein pro Land als Mitglied. Im Falle Schlands den DARC. Das nennt man dann wohl Monopol.


    Auch nicht ganz richtig:
    Die Nutzung der QSL GmbH ist nur für die Versendung von QSL-KArten mit Hilfe der ADIF Dateinen nötig!
    Ich kann meine eigenen QSl-Karten wie zu Urzeiten immer noch via OV verschicken!


  • Deren Webseite funktioniert nicht mal... ^^


    Bei mir schon!


    Hier einmal die QSL-Vermittlung von denen in Europa!


    http://eurobureauqsl.org/


    Belgium: FRA - P.O. Box 393 - B-1000 Brussels 1 [web]
    France: F8URC - URC - 3 rue Saint Lugle - F-62190 Lillers [web]
    Greece: HAG - 22, Kassandras Str. - GR-10447 Votanikos - Athens (Attika) [web]
    Italy: IT9BCC - Nino Caracci - Via Campobello, 108 - I-91022 Castelvetrano
    Luxembourg: LX1CC - Mill Reiff - 34, rue de la Résistance - L-3340 Huncherange
    Portugal: CT1TGM - TRGM - P.O. Box 497 - P-3001-906 Coimbra [web]
    Romania: YO9KYO - ARR - Str. Stelica Berechet, 23 - RO-087070 Comuna Daia, Judetul Giurgiu [web]
    Spain and Andorra: EA3RKF - FEDI-EA - P.O. Box 3050 - E-08200 Sabadell (Barcelona) [web]


  • Auch nicht ganz richtig:
    Die Nutzung der QSL GmbH ist nur für die Versendung von QSL-KArten mit Hilfe der ADIF Dateinen nötig!
    Ich kann meine eigenen QSl-Karten wie zu Urzeiten immer noch via OV verschicken!


    Die neue Sortieranlage wurde von der GmbH angeschafft, oder nicht? Diese wird sowohl für eingehende als auch für die ausgehenden Karten verwendet, wenn mich nicht alles täuscht.


    Quote from DL3BAA


    Hier einmal die QSL-Vermittlung von denen in Europa!


    eurobureauqsl.org/


    Achtung, das ist kein offizielles, von der IARU anerkanntes QSL-System/Büro, sondern wird "privat" von denen betrieben, wenn Du so willst. Nachdem was man so hört, scheint es nicht besonders gut zu funktionieren (was mich ehrlich gesagt auch nicht wundert bei gerade mal 1741 Eurao-Usern laut deren Website). Auch der Verein AFCD e.V. hat es nicht geschafft, IARU-Mitglied zu werden. Da sind wir dann wieder beim Monopol.