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    Keine Zukunft m.E. für die DARC QSL-Service GmbH -

    Das die Aussage des IARU-Präsidenten, Tim Ellam, VE6SH, die er auf der IARU-Konferenz am 11.10.2020 gemacht hat, eine ernstgemeinte Ansage für den QSL-Kartenservice der Zukunft ist, braucht man wohl nicht anzweifeln. Wenn diese vorausgesagte neue Situation zur Praxis übergeht, wird sich wohl der DARC ernsthaft überlegen müssen, was man mit der QSL-Service GmbH und der vor ca. 6 Jahren für viel Geld neu angeschafften QSL-Kartensortieranlage dann machen will. Man muss kein Hellseher sein um vorauszusagen, dass man von Seiten der Verantwortlichen, gegenüber den Mitgliedern, in wohl größere Erklärungsnöte kommen wird.


    Wenn man soviel Wert auf präzise Begrifflichkeiten legt, sollte einem dieser Satz "Ein Funkamateur ist immer lizenziert, denn unlizenzierte Funkamateure gibt es nicht. " nicht passieren. Ich habe ein Amateurfunkzeugnis, eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung, eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und ein personengebundenes Rufzeichen. Lizenziert ist vielleicht James Bond, aber ich nicht.

    Deutsche CEPT-Lizenz - oder nur Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

    In gewisser Weise haben jetzt natürlich alle Funkamateure recht, die mir sagen wollen, dass für Funkamateure in Deutschland aus vielerlei Gründen (Patentgesetz usw.) keine Lizenzen ausgegeben werden. Im Gegensatz werden oft aber nur für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke Lizenzen erteilt und ich weis wohl, dass es hier in Deutschland keine gewerblichen und wirtschaftlichen Aspekte beim Amateurfunkdienst und auch dem Gesetz nach, daher keine Lizenz gibt, denn in Deutschland ist ja meist auch alles was z.B. eine Namensnennung bestimmter Dinge angeht, anders als im Rest der Welt und davon ist unser Hobby auch nicht ausgeschlossen.

    Zu allem Überfluß kommen dann auch noch Pedanten daher, die nun auch noch jedes Wort, selbst Begriffe, die sich schon Jahrzehnte und länger eingebürgert haben, um diese Wörter auch noch mit einzudeutschen.

    Wenn man aber in einer Situation ist, in der man einem Laien, der vom Amateurfunk schon mal so gar keine Ahnung hat und dann auch noch wie überall in den Medien auch meist den Funkamateur mit einem Amateurfunker auf eine Stufe stellt, kann man auch gleich aufhören mit einer Diskussion über dieses Thema. Als Beispiel wird er einem dann anführen, dass Äpfel und Birnen auch das Gleiche sind, denn Beides ist ja Obst.

    Nach diesem Grundsatz oder deutscher Gleichgültigkeit, arbeitet m.E. wohl auch einer der bekanntesten Deutschen Nachschlagewerke- und Wörterbuch-Verlage, "Der Duden". Die Redakteure des Duden, kennen den Unterschied zwischen einem Funkamateur und einem Amateurfunker auch nicht und haben auf meine mehrfachen Briefzuschriften nicht einmal geantwortet. Ich gehe daher von der Überzeugung aus, dass die hierfür zuständigen Mitarbeiter dieses Verlages m.E. nach dem Grundsatz arbeiten, ob ich hier etwas tue oder ob ich hier den ganzen, lieben, langen Tag nichts tue, ist das Gleiche, denn am Monatsende bekomme ich so wie so mein Gehalt.

    In einem solchen Fall kann man einem Mitmenschen mit dieser Frage, dann nur noch seine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" zur Besichtigung vor die Nase halten, mit den Worten, dass der Amateurfunk ein internationales Hobby ist und alle Begriffe, Abkürzungen wie z.B. auch der Q-Schlüssel und vor allem auch die für CW gebräuchlichen Abkürzungen alle einen internationalen Charakter haben und aus dem engl. Sprachgebrauch abgeleitet wurden und daher auch auf der ganzen Welt gleich sind, wie auch die Lizenz.

    Aus diesem Grund steht ja auch in der "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst", hier in der deutschen "Lizenz", auf der ersten Innenseite, unten, rechts der Zusatz:

    CEPT-Amateurfunkgenehmigung

    CEPT radio amateur "licence"

    Licence CEPT de radioamateur

    Gemäß/pursuant to/selon CEPT T/R 61-01

    Ich glaube wenn man das diesem Mitmenschen zeigt, immer natürlich mit dem Gedanken, dass er auch engl. und/oder französisch spricht und es auch selbst versteht was er da gerade liest, dann wird er auch unser Hobby besser verstehen lernen.

    Aber man kann das auch mit den Worten abkürzen: "Lizenz sagen wir deshalb, weil es im Amateurfunk, international gebräuchlich ist alles aus dem engl. abzuleiten und man wird wohl dem Amateurfunk hier in Deutschland auch nicht seine Internationalität absprechen wollen.

    Alle sagen auch Baltic-Sea, nur in Deutschland heißt das "Wasser" - Ostsee.

    Ein Auto gibt es dann bald auch nicht mehr, weil es ein motorisch angetriebener Kraft-Wagen zur Beförderung ist und zu einem Smartphone oder Handy, sagt man bald nur noch: Der für unterwegs zu gebrauchende tragbare, kabellose und drahtlosfunktionierende Fernsprechapparat.

    Bei Mc-Donalds bestellt man dann keinen Burger mehr, sondern eine Frikadelle (Boulette) mit Käse und Salat im Brötchen.

    Selbstverständlich muss dann meiner Meinung nach auch der DARC seinen Namen ändern, in DLRV - Deutscher Laien Rundfunk Verein.

    Zu gutem Schluss wird dann auch noch das Wort "Schwarzfunker" aus dem deutschen Sprachgebrauch gänzlich gestrichen, weil ja hier ein rassistischer Hintergrund besteht, genau wie das Wort "Dunkelziffer".

    Nun soll es aber genug sein, denn ich habe jetzt die Nase voll und wir gehen, meine Frau und ich, am heutigen Abend in die Oper, zur Operette zum "Zigeunerbaron".

    Störungen im Amateurfunk Exklusivband 2m, durch Wasservitalisierer.

    Die Störungen betreffen das 2m-Band, Amateurfunk-Exclusivband.

    Gemessen in meinem QTH: JO62QN (Berlin-City).

    Mit unterschiedlichen Geräten an einer X30-Antenne.

    Die Erstellung einer Tabelle von Datum, Frequenz, Feldstärke und Zeitspanne

    gestaltet sich nicht ganz einfach, da die Aussendungen zu unterschiedlichen

    Tages und Nachtzeiten und auch unterschiedlichen Frequenzen festgestellt

    wurden.

    Der Frequenzbereich in dem die Signale bei mir auftreten sind:

      

    144. 010, 011, 012 013, 014, 015, 016. MHz

    z.B. am 20.08.2020 - auf 144. 015 MHz:         

    bis 13. 00 h mit ca. 18 dB

    ab 13. 05 h mit ca. 18 dB – 36 dB bis 13: 13 h

    ab 13: 13 h bis 14: 14 h - Sendepause

    ab 14: 14 h mit ca. 24 dB usw.

    Die Signale sind bei einigen Aussendungen konstant,

    bei Anderen dagegen stark schwankend.

    Die Sendezeiten sind:  

    1 Min. / 3 Min. / 5 Min. / 8 Min.

    Sendepausen betragen meist:  

    1 Min. - 3 Min. oder ein Vielfaches.

    Heute: 11: 45 h - 144. 011 MHz - 12 dB

    (ständig ohne Unterbrechung bisher)

    DARC-Beitragserhöhung soll (teilweise) verschoben werden.

    Was sagt uns eigentlich diese Pressemeldung, die vom Informationgehalt her, auf den ersten Blick genau das Gegenteil von dem vermittelt, was in der Vergangenheit auf der Mitgliederversammmlung des DARC bereits beschlossen und abgesegnet wurde.

    Nach derzeitigem Stand der Dinge, sollte ja der DARC-Mitgliedsbeitrag zum Jahreswechsel 20/21 in der Gruppe 1. um 6.– Euro angehoben werden.

    Nicht so nach dem Willen des Vorstandes.

    Zur Mitgliederversammlung im November 2020, im DARC-Hotel, Stadt Baunatal, soll nun ein Antrag eingereicht werden, der hier eine Änderung bewirken soll. Diesem Antrag zu Folge, soll die bisher beschlossene Beitragserhöhung in zwei gleiche Teile aufgeteilt werden, für den Jahreswechsel 20/21, in eine Erhöhung um nur 3.– Euro und gefolgt davon zum Jaheswechsel 21/22, dann der Rest der Erhöhung (3.– Euro), der natürlich und das ist auch allen klar, keine endgültige Entscheidung über die Beitragshöhe darstellen muss. Man braucht ja auch kein Hellseher zu sein, um zu wissen, dass man wenn es erforderlich sein sollte, auch Änderungs-Anträge einreichen kann, oder auch nicht und wie viele man will, oder auch einen Antrag wieder zurückziehen kann.

    Der Gedanke an eine reduzierte Beitragserhöhung, durch Verlängerung der Umsetzungszeit, könnte m.E. natürlich darin begründet sein, dass man die wohl ohnehin schon überstrapazierten und erhitzten Gemüter vieler DARC-Mitglieder, etwas besänftigen will. Eine sich auch vereinzelt durch den Corona-Effekt abzeichnende desolate Finanzsituation trägt wahrscheinlich noch zu einem gewissen Prozentsatz mit dazu bei. Die allgemein vorhandene Unzufriedenheit, bis hin zur Kündigungsabsicht vieler Mitglieder ist noch zusätzlich durch weitverbreitetes Unverständnis für die Immobiliengeschäfte (Hotelkauf) des DARC, um ein vielfaches gestiegen und man befürchtet eine neue grosse Austrittswelle. Durch eine zeitlich verzögerte und aufgeteilte Erhöhung des Mitgliedsbeitrages versucht man das zu verhindern.

    Zwischenzeitlich hat jetzt auch schon das letzte DARC-Mitglied ausgeschlafen und hat die Feststellung gemacht, dass wohl ein großer Teil der Mitgliedsbeiträge vom Verband, für nichtamateurfunkspezifische Anwendungen ausgegeben wurden. Ein weiteres Indiz für die völlig falsche Vereinspolitik, ist die Tatsache, dass immer mehr oft sehr aktive ehrenamtliche Mitarbeiter, dem DARC-Vorstand ihre Arbeit vor die Füße werfen und die aktive Arbeit im Verein beenden. (s.h. DL4NO)

    Es wäre wohl nach Ansicht vieler DARC-Mitglieder sehr viel sinnvoller gewesen, wenn der Verein diese Gelder für amateurfunkspezifische Zwecke ausgegeben hätte. Man hätte hier Beispielsweise besser das Geld angelegt, wenn man Ortsverbänden die aktiv in der Jugendarbeit tätig sind, eine zusätzliche Unterstützung für ihre Arbeit hätte zukommen lassen oder um sich eigene Clubräume anzumieten, für die Errichtung einer eigenen Ausbildungsstation in ihrem Ortsverband.

    Der Zeitpunkt der Mitgliederversammlung ist im November, aber Ende-September ist der Termin für die Kündigung der Mitgliedschaft im DARC. Die Verbandsfunktionäre haben also ab Anfang Oktober genügend Zeit, die Kündigungsschreiben zu zählen und danach zu beraten wie man in Zukunft, die Mitgliedsbeiträge und den DARC, bei Neugründungen mit weiteren GmbHs gestalten will.

    Geld ist ja auch noch genug da, weil ja auch noch genug zahlende Mitglieder da sind.

    Also, – unverändert so Weitermachen, wie bisher bitte!

    Funkamateur / Amateurfunker

    Der Unterschied - zwischen einem "Amateurfunker" und einem "Funkamateur", ist nicht jedem klar!


    Amateurfunker: (Laien-Funker, genehmigungsfrei, bis 10Watt Sendeleistung, keine Zuweisung eines Namens)

    Ein Amateurfunker ist Funkanwender, der ein Laie ist auf funktechnischem Gebiet, der als Gerätenutzer (Bediener), keinerlei Kenntnisse nachweisen muss. Als Amateurfunker (Hobby-Funker) darf ein Anwender an seinen fertiggekauften, konfektionierten Funkgeräten, keinerlei Veränderungen (Basteleien) vornehmen. Wenn er als Hobby-Funker tätigwerden möchte, kauft er sich einfach so ein fertiges, konfektioniertes Funkgerät mit einer allgemeinen Zulassung für Jedermann, für den CB, PRM, LPD-Funk, in den für diese Anwendungen vorgesehenen Freenetfrequenz-Bereichen, mit einer Sendeleistung von unter 10 Watt und einer entspechenden Antenne. Er sucht sich irgendeinen Namen für sich und kann sofort losfunken. Das darf er dann ohne Genehmigung einer Behörde und ohne das Ablegen einer behördlichen Prüfung. Als Amateurfunker (Jedermann-Funker und Hobby-Funker), hat er keine Pflichten, aber auch keine Rechte.


    Funkamateur: (Lizenz-Inhaber, staatlich geprüft, bis 750Watt Sendeleistung, mit Zuweisung eines Rufzeichens)

    Ein Funkamateur ist Teilnehmer am internationalen Amateurfunkdienst nach §2 des Amateurfunkgesetzes. Die gesetzliche Grundlage für den Amateurfunkdienst ist das Amateurfunkgesetz (AFuG) und die Amateurfunk-Verordnung (AFuV). Der Begriff Funkamateur entspringt einer klaren Definition im deutschen Amateurfunkgesetz, der daher auch im Gesetzestext durchgehend so verwendet wird. Auch im englischen (so auch der "RadioRegulation" der ITU für Funkdienste) ist der Begriff "Radioamateur" definiert. Im französischen Sprachraum wird die Definition ebenso verwendet. Funkamateur ist der Inhaber eines behördlichen Amateurfunkzeugnisses, das er nach einer bestandenen, staatlichen Prüfung erhalten hat und ihm ein weltweit einmaliges Rufzeichen mit einer Buchstaben-Zahlen-Kombination zugeteilt wurde. Ein Funkamateur ist immer lizenziert, denn unlizenzierte Funkamateure gibt es nicht. Funkamateur ist wer sich mit dem Amateurfunkdienst, lediglich aus persönlicher Neigung und nicht mit politischen oder auch finanziellen Interessen befasst. Der gesetzliche Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von den Funkamateuren untereinander zu experimentellen, technisch-physikalischen und auch zu wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird. Funkamateure dürfen ihre Funkgeräte, Antennenanlagen und anderes Zubehör, aufgrund der technischen Kenntnisse und der gesetzlichen Bestimmungen des Amateurfunkdienstes, selbst bauen und natürlich auch betreiben. Funkamateure haben Pflichten und auch Rechte.

    (Copyright © 2020 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

    Quelle: Auszugsweise Passagen von Horst - DM2FDO


    Zitat:   Redaktion - QSLonline.de  (Horst - DM2FDO) (Punkt: Wende)

    QSLonline meint:

    Wieviel "Vereinsheime" hätte man, statt vereins- und steuerrechtlicher Verrenkungen

    um als e.V. Besitzer eines Hotels das als Geschäftsbetrieb mit Gewinn arbeiten soll,

    unterstützen können? Wieviel Ortsverbände hätten sich, durch finanzielle Unterstützung,

    die Miete für einen eigenen geeigneten Raum leisten können und müssten nicht sogar in

    Hinterzimmer von Kneipen ihre monatlichen Treffen abhalten? Ersteres mit Funktechnik

    und damit Ausbildungsbetrieb als echte Klubstation? Hätte dies dem Vereinszweck des

    "Bundesverbandes für . . . " nicht eher entsprochen, als ständig neue GmbHs zu gründen?

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    Es geht hier nicht mehr um das Wohlergehen des DARC, oder die Zufriedenheit seiner Mitglieder, sondern um die Interessen bestimmter Personen-Gruppen.

    Wer das noch nicht verstanden hat, sollte endlich aufwachen.

    (Quelle: Funkteklegramm 05/2020, Seite 3)

    Leider haben sich auch die Warnungen der Zweifler voll bestätigt:

    Der DARC hat mit seinem Hotelkauf nun das ganz große Los gezogen.....

    Sicherlich hat Corona keiner vorhersehen können, dennoch, auch das nahe VW-Werk,

    von dem ja so viele sichere Kunden für das DARC-Hotel kommen sollten, soll schon

    länger schlecht da stehen, da es von den Umstrukturierungsmaßnahmen durch die

    Umstellung auf E-Autos besonders betroffen ist. Das wussten sicherlich auch die

    ehemaligen Eigentümer schon länger....

    Ohne Gäste über mehrere Monate wird sicherlich in diesem Jahr, beim DARC-

    Hotelbetrieb ein dickes Minus heraus-kommen.

    Das Sprichwort "Schuster bleib bei deinen Leisten" hat sich mal wieder bewahrheitet.

    2020 wird finanziell also ein unerfreuliches Jahr für den DARC werden.

    (Quelle: Magazin Funktelegramm - 05/2020 Seite 3)

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    Neues Geschäftsmodell für den DARC e.V. in Baunatal ?

    Um aus der größten, neu aufkommenden Finanzkriese im DARC, vieleicht doch

    noch einen glimpflichen Ausweg zu finden, (Hotelkauf) könnte man ja im ganzen

    DARC-Hotel, m.E. bestimmt sehr gut Flüchtlinge unterbringen.

    Das bringt pro Tag und Flüchtling etwa 35.-- Euro.

    Das Ganze dann mal 37 Doppel-Zimmer und 14 Einzelzimmer,

    sind zusammen 88 Betten , ergibt dann 3.080.-- Euro pro Tag

    und pro Monat 92.400.-- Euro und pro Jahr dann:

    1. 108. 800.-- EURO (über 1,1 Mill.) von Sozialamt

    und der Rubel rollt unaufhörlich weiter. Also eine äußerst sichere Einnahmequelle.

    Wenn man dann mit dem Sozialamt Baunatal, einen Vertrag mit der Garatie, einer

    90%igen Auslastung des Hotels über 10 Jahre abschließt.

    Vielleicht ist der DARC doch nicht so dumm wie alle denken und der Hotelkauf entpuppt

    sich m.E. für die Baunataler, als die beste Kapitalanlage der vergangenen Jahrzehnte.

    (Copyright © 2020 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

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    Umsetzung einer Meldung von RTL West und RTL TV, über die Kölner CDU-Politikerin, Andrea Horitzky,

    Besitzerin des “Hotel zum Bahnhof“, mit dazu gehörender Gaststätte in Köln-Delbrück.

    Die Stadt Köln hatte fast 40 Hotels angemietet um Flüchtlinge unterzubringen.

    (Quelle: RTL West – RTL TV)

    Friedrichshafen

    Coronavirus-Fälle in der Region Bodensee-Oberschwaben-Allgäu.

    Die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle in der internationalen Bodenseeregion liegt derzeit bei: 3.933.

    (Stand: Donnerstag, 9. April, 18:40 Uhr)

    Kreis Biberach: 4 Tote, 386 Fälle

    Kreis Ravensburg: 5 Tote, 461 Fälle

    Bodenseekreis: 6 Tote, 258 Fälle

    Kreis Konstanz: 5 Tote, 360 Fälle

    Kreis Lindau: 4 Tote, 207 Fälle

    Kreis Sigmaringen: 19 Tote, 587 Fälle

    Vorarlberg: 7 Tote, 815 Fälle

    Kanton St. Gallen: 16 Tote, 604 Fälle

    Kanton Thurgau: 8 Tote, 255 Fälle

    Hinweis: Die Zahlen stammen von den Landratsämtern der Kreise sowie von den Kantonen und dem Land Vorarlberg.

    Das Baden-Württembergische-Gesundheitsministerium listet weniger Fälle auf, da es etwas dauert, bis die Zahlen der Kreise im Ministerium eingehen.

    Eine Hotline zum Coronavirus ist werktags

    zwischen 9:00 und 16:00 Uhr geschaltet: 0711/904-39555.


    Die Stadt Friedrichshafen teilte mit, sie schließe ab Dienstag (14.04.2020) vorübergehend auch diverse städtische Einrichtungen: Das Jugendzentrum Molke, Spielehaus, Musikschule, VHS, Schulmuseum sowie alle Sporthallen und das Sportbad.

    Das Zeppelin-Museum schließt nach eigenen Angaben ab Montag (13.04.2020) seine Pforten auf unbestimmte Zeit. Für die Volleyballer des VfB Friedrichshafen ist die Saison zu Ende, Fußballspiele aller Amateur- und Jugend-Ligen sind bis auf Weiteres abgesagt.

    (Quelle: Landratsamt) (Stand: Donnerstag, 9. April, 18:40 Uhr)

    Friedrichshafen

    HamRadio 2020 noch nicht abgesagt . . .

    1.) Die Messehallen in Friedrichshafen, werden im Moment wohl zum Notfall-Krankenhaus umgebaut. In der Halle B5 sind vorerst 100 Betten für den Notfall eingerichtet worden.

    2.) Auch das Corona-Test-Zentrum aus Oberteuringen, wurde nach der Umbenennung, in Fieber-Ambulanz- Bodenseekreis, in eine weitere Messehalle verlegt.

    3.) Der Betrieb von Campingplätzen und Wohnmobilstell- Plätzen ist untersagt. (Auch das HamRadio-Camp.)

    4.) Die meisten Hotels, Pensionen und Camping-Plätze in Friedrichshafen und der Umgebung, sind schon geschlossen.

    5.) Veranstaltungsverbot: Da Gruppenbildungen von mehr als 2 Personen, in der Öffentlichkeit, auch in Friedrichshafen verboten sind.

    6.) Die Internationale-HamRadio 2020, mit ca. 15.000 Besuchern, befindet sich ohne Änderung bis jetzt immer noch auf dem Veranstaltungs-Kalender der Messe Friedrichshafen, ohne Terminverschiebung und die HamRadio, wurde bisher auch noch nicht abgesagt.

    7.) Die Messe Friedrichshafen GmbH, verkauft weiterhin ihre Online-Tickets für Messe-Eintritt und das Messe- Camp zur HamRadio 2020.

    8.) Der DARC verkauft an seine Mitglieder munter weiter verbilligte Eintrittskarten, für Messe und Messe-Camp.

    9.) Die Stadt Friedrichshafen teilte mit, sie schließe ab Dienstag (14.04.2020) vorübergehend auch diverse städtische Einrichtungen. Das Zeppelin-Museum schließt nach eigenen Angaben bereits ab Montag (13.04.2020) seine Pforten auf unbestimmte Zeit. (Quelle: Landratsamt, s.h. Abschnitt weiter unten)

    https://www.hamradio-friedrichshafen.de/news/2020/ham-…sse-terminplan/

    Friedrichshafen

    Die Regierung des Landes Baden-Württemberg

    Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 29. März 2020.(Corona-Verordnung – CoronaVO)

    "Wesentliche Regelungen der Corona-Verordnung im Kurzüberblick"

    01.04.2020 Stadt Friedrichshafen: Nachricht (18.03.2020):

    Städtische Allgemeinverfügung zum Infektionsschutz

    Diese Allgemeinverfügung dient der Konkretisierung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2

    vom 17.03.2020 (Corona-Verordnung – CoronaVO).

    Es wird klargestellt, dass die Corona-Verordnung in vollem Umfang und unmittelbar gilt. Die dort enthaltenen Vorgaben sind zu beachten. Im Einzelnen wird diese Verordnung für die Stadt Friedrichshafen wie folgt ergänzt und konkretisiert:

    a.) Zu § 3 Abs. 4 Corona-VO – Veranstaltungsverbot: Ausnahmen vom generellen Veranstaltungsverbot werden nur in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen. Über die Gewährung einer Ausnahme entscheidet die Ortspolizeibehörde der Stadt Friedrichshafen.

    b.) Zu § 4 Abs.1 Ziffer 11 Corona-VO – Anbieter von Freizeitaktivitäten: Unter dem Anbieten von Freizeitaktivitäten ist auch das Zurverfügungstellen von Campingplätzen zu verstehen. Damit ist der Betrieb von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen untersagt.

    In der Messe-Friedrichshafen wurde bereits in der Messehalle “B5“ ein Notfallkrankenhaus mit 100 Betten eingerichtet.

    Auch das Corona-Testzentrum des Bodenseekreises steht kurz vor dem Umzug, es befand sich bisher in Oberteuringen (ca. 9 Km nördlich von Friedrichshafen) und wird jetzt nach Friedrichshafen in eine Messehalle verlegt. Da man in nächster Zeit ohnehin nicht mit einer umfassenden Verbesserung der Situation rechnet und unter Umständen eine Erweiterung des Bettenkontingents erforderlich werden sollte, kann am derzeitigen Standort dann ohnehin vorerst keine Veranstaltung mehr in Planung gehen.

    (Quelle: Regionale TV-Sender (Bodenseekreis), Süddeutsche Zeitung, Südkurier)

    Ja Peter, Holledau sagt mir was, die Raststätte kurz vor München, wenn man aus Berlin kommt. Da habe ich schon vor 65 Jahren gesessen und gefrühstückt (ohne 2m Abstand).

    Leider ist die Sache mit dem Abstand (2m) noch nicht so richtig bei allen lieben Mitmenschen angekommen, obwohl hier genug Schilder stehen oder hängen.

    Gestern Morgen um 7:00 h (als die Welt noch in Ordnung war), habe ich nach 10 Tagen (Selbstverordnung), mal wieder die Wohnung verlassen und uns fürs Frühstück, 10 Laugen-Brezeln beim Bäcker gekauft. Plötzlich stand eine Frau neben mir (ich konnte ihr unangenehm, duftendes Parfüm richen) und sie fragte mich, ob ich hier auch anstehe. Nein, - ich warte hier auf die U-Bahn, aber mit 2m Abstand zum letzten Kunden, – sagte ich. Von da an ging sie dann 2 Schritte zurück, mit einem “Mhh . . “, auf den Lippen.

    Es stehen, sitzen oder liegen auch vereinzelt noch Personengruppen zu je 5, 8 oder 10 Personen hier im “Gelände“, mit einer Bierflasche in der linken Hand und dem Smartphone in der Rechten. Entweder haben sie noch nichts von Abstand gelesen, oder sie verstehen unsere Sprache nicht.

    Dann bleibt mal alle schön zu Hause und dann bleiben wir auch hoffendlich Gesund.

    Achtung Spass: Warum gibt’s kein Toilettenpapier?

    Einer nießt – und 500 machen sich in die Hose. ;)

    (Quelle: Regionale TV-Sender (Bodenseekreis), Süddeutsche Zeitung, Südkurier)

    Neues Corona-Testzentrum kommt in die Friedrichshafener Messehallen

    Bisher 76 Corona-Infizierte (Freitag 20.03.2020) im Bodenseekreis – man hat vorerst, die ersten 100 Betten in der Messe Friedrichshafen (Halle B5) für ein Krankenhaus für Notfälle vorbereitet. Auch das Corona-Testzentrum des Bodenseekreises steht kurz vor dem Umzug, es befand sich bisher in Oberteuringen (ca. 9 Km nördlich von Friedrichshafen), jetzt wird es auch in eine der Messehallen, nach Friedrichshafen verlegt. Der geringe Anstieg gegenüber gestern sei jedoch dem hohen Andrang in den Labors geschuldet, heißt es in der Pressemitteilung. "Wir müssen davon ausgehen, dass diese Zahl bestätigter Infektionsfälle bei weitem nicht mehr dem Verbreitungsgeschehen im Landkreis entspricht", sagt Robert Schwarz, Pressesprecher des Landratsamtes. Die steigende Nachfrage nach Tests stehe nicht beliebig erweiterbaren Laborkapazitäten gegenüber. Auch die dafür nötigten Materialen (Teströhrchen und Testkits der Labore) seien nur begrenzt lieferbar. Das Landratsamt verfügt aktuell noch über einige Hundert dieser Teströhrchen und auch die beiden großen Kliniken im Landkreis haben noch Testmaterial. Diese Ressource werde nun aber vorrangig für medizinisch dringende Fälle verwendet – also insbesondere Patienten mit einem hohen Risiko. Also erkrankte Menschen mit relevanten Vorerkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem sowie Personen, die in besonders sensiblen Bereichen arbeiten, insbesondere der Medizin oder der Altenpflege. Es sei medizinisch nicht sinnvoll und praktisch nicht leistbar, dass jede Person getestet wird, die dies wünscht.