Früher: Die Zulassungsurkunde als bewusst hochwertiges Dokument
Die alte Zulassung war kein „einfaches Blatt Papier“, sondern ein gezielt gestaltetes Legitimationsdokument. Laut Amtsblatt (2005) hatte sie u. a.:
- Sicherheitspapier mit Wasserzeichen
- mehrsprachige Ausführung (DE/EN/FR)
- personenbezogene Daten + Rufzeichen
- Felder für amtliche Eintragungen
- Dienstsiegel
Das zeigt klar:
Die Urkunde war auf Fälschungssicherheit, internationale Verwendbarkeit und sofortige Erkennbarkeit ausgelegt.
Die Reform der AFuV erlaubt, die Zulassung künftig schriftlich oder elektronisch zu erteilen. Sie erlaubt damit die Digitalisierung des Verfahrens, aber keine qualitative Entwertung des Nachweisdokuments. Zwar können Angaben wie Name, Rufzeichen oder mehrsprachige Hinweise auch in einer PDF enthalten sein. Das Wesentliche der früheren Zulassungsurkunde lag aber gerade in ihrer Ausgestaltung als hochwertiges Legitimationsdokument: Sicherheitspapier mit Wasserzeichen, Dienstsiegel und die unmittelbare Erkennbarkeit als amtlicher Nachweis. Eben diese Merkmale dienten der Authentizität, Fälschungssicherheit und praktischen Verwendbarkeit im Rechtsverkehr. Wo die Reform hergeben soll, dass gerade diese Merkmale ersatzlos aufgegeben werden dürfen, ist nicht ersichtlich.
73" Sigi DO3XX