Posts by DE1JUL

    Neben der Petition von DJ5IL gab es diese Woche noch diverse andere Aktvitäten in Sachen neues EMVG. So waren auch Vertreter des RTA e.V. persönlich in Berlin erschienen, um Druck auszuüben, bzw. Argumente vorzutragen.
    Bisher war Minister Gabriel, bzw. sein Haus leider der Meinung, dass es kein Recht auf (völlig) störungsfreien Empfang gäbe, weder für KW-Rundfunkhörer noch für Funkamateure.
    Aktueller Stand der Dinge ist (zumindest gehen Insider davon aus), dass Sigmar Gabriel in Kürze einen leicht geänderten EMVG-Entwurf vorlegen wird, der aber die uns betreffende Grundproblematik nicht wirklich entschärfen wird und der dann möglichst schnell durchgedrückt werden soll. Danach bliebe dann nur noch die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Ja, im Laufe des heutigen Nachmittags wurde die Tagesordnung neu veroeffentlicht. EMVG ist raus. Es gab Protest gegen den Entwurf aus der Fraktion der LINKEN! Ob das der alleinige Grund dafuer war, weiss ich allerdings auch nicht.

    Es sieht nicht gut aus!

    Am 22.9. debattiert der Bundestag unter anderem über das neue, umstrittene EMVG.
    Die Debatte und abschliessende (!) Lesung des Entwurfs ist aktuell für Donnerstag, den 22.9.2016 ab 23:10 Uhr angesetzt.
    Da die Sitzung aber bereits den ganzen Tag und auch noch die folgende Nacht lang läuft, könnte es gut sein,
    dass sich der Tagesordnungspunkt EMVG weiter nach hinten verschiebt.
    Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf https://forum.funk-telegramm.de/www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

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    Donnerstag, 22. September
    Elektromagnetische Verträglichkeit: Ab 23.10 Uhr berät der Bundestag 30 Minuten lang abschließend über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (18/8960). Mit dem Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz sollen das Inverkehrbringen, Lagern, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln geregelt werden. Als Betriebsmittel werden Geräte definiert, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder durch elektromagnetische Ausstrahlungen gestört werden können. Das Gesetz, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie (2014/30/EU) umgesetzt wird, legt für diese Betriebsmittel ein bestimmtes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit fest. Damit soll laut Regierung sichergestellt werden, dass Funknetze einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie an diese Netze angeschlossene Geräte gegen elektromagnetische Störungen geschützt sind.
    Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/text…vorschau/439488

    Ob DL3SFK das dort veröffentlichen LASSEN hat, ist reine Spekulation.

    Das Einzige, was unserem Troll DL3BAA dann im DARC-Forum zum inhaltsreichen Statement der
    DV P DL3SFK eingefallen ist, liest sich so:

    Zitat (inkl. Ausdrucksfehler)
    "Redet ein(e) DV auch nicht mehr mit dem Vorstand und kann ihre Bedenken nicht direkt dem Vorstand besprechen ?
    Ist das ein grundsätzliches "P"-Problem?"

    Klar, im Distrikt P sind alle gestört und haben Kommunikationsprobleme, so einfach ist das. :D

    Soll ich mich jetzt auch selbst liken, nur weil es "geht"?

    Martin Henz, DL5NAH, bringt Mitgliederbegehren zu mehr Finanztransparenz im DARC auf den Weg

    Am 26. August 2016 startet das Sammeln der Unterstützer für das erste
    Begehren der Mitglieder des DARC e.V. nach §14 Punkt 7 Satz 3 der
    Satzung. Das Begehren zielt auf eine moderne und transparente
    Rechnungslegung des DARC e.V. ohne dabei über das Maß hinaus zu gehen,
    was nach allgemeiner Auffassung als angemessen anzusehen ist. Die
    Satzungsänderung stützt sich deshalb im wesentlichen auf eine
    Stellungnahme des Instituts deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) zur
    Rechnungslegung von Vereinen und schreibt deren Umsetzung in die
    Satzung des DARC. Die Vertrauensperson des Begehrens Martin Henz sagt
    dazu: "Das was allgemein als richtig und angemessen gilt, das sollte
    auch in der Satzung stehen. Die aktuelle Formulierung in der Satzung
    des DARC reicht dafür nicht".

    Die Hürden für ein solches Begehren sind nicht gerade gering. Es
    werden 300 Mitglieder benötigt und es gibt weitere Hürden, wie die
    Vertrauensperson des Begehrens Martin Henz erläutert: "Einfache
    Unterschriftenlisten, wie sie bei Volksbegehren längst üblich sind,
    scheinen im DARC ausgeschlossen zu sein. Unser Formular muss von jedem
    Unterstützer vollständig ausgefüllt und im Original eingesendet
    werden. Über diese Sammelwut kann man sich nur wundern, doch wir
    fordern von den Unterstützern keine Angaben, die nicht zwingend
    erforderlich sind."

    Wie lange es dauern wird, bis die erfoderlichen 300 Unterstützer
    vorhanden sind, ist noch nicht klar und Martin Henz wagt dazu auch
    noch keine Vorhersage. Er ist jedoch zuversichtlich dass es nicht
    allzu lange dauern wird.

    Bitte mitmachen!

    Quelle/Link:

    http://www.ingo-strecker.de/in-sachen-darc/

    DARC Mitgliederbegehren-2.pdf:

    http://www.ingo-strecker.de/fileadmin/user…rbegehren-2.pdf

    Die obige Konstruktion des zeitlichen Ablaufs der Geschehnisse von DL3BAA ist falsch
    und bewusst verdreht worden.
    So wurde die von DL7ATE genannte Frist "17.5." natürlich bereits VOR dem
    vom 1.5. stammenden DB2TU-Schreiben an ihn ausgesprochen.
    DB2TU hat im Mai und nochmals im Juni an DL7ATE geschrieben, dass er noch
    keinen konkreten Termin abmachen könne, aber gerne im Herst kommen würde.
    Darauf hat der DARC bisher nicht mehr an ihn geantwortet.
    Stattdessen behauptet DL3BAA:
    "DARC wartet seit mehr als 3 Monaten auf eine Antwort von ihm!"
    Meine Quelle ist direkt DB2TU.
    DL3BAA nennt seine Quelle nicht.
    Soviel zu Dichtung und Wahrheit.

    DB2TU, Erhard Blersch, schreibt (Veröffentlichung hier mit seiner Genehmigung):

    "Hier mein Kommentar zu DL3BAA:
    Ich kenne Michael Reinhardt, DL3BAA, nicht. Die Informationen,
    die er im Forum des Funk-Telegramms gepostet hat
    können nicht von ihm stammen. Diese Fakten sind nur mir, Steffen
    DL7ATE und Herrn Hergert bekannt. Also ist DL3BAA von
    Steffen/Herrn Hergert mit diesen Informationen versorgt worden. Da es nicht seine
    Erkenntnisse sind, sollte er bitte Ross und Reiter nennen.

    Zu den Fakten:
    Ich habe die Einladung von Steffen zur Prüfung der Zahlen in
    Baunatal angenommen. Er hatte dazu ultimativ eine Frist für den
    17.5.16 gesetzt. Diese Frist hatte ich nicht angenommen und ihm mitgeteilt, dass
    ich nicht allein nach Baunatal kommen werde, dass mich ein
    Finanzprofi begleiten wird, und dass ist aus QRL-Gründen erst im Herbst nach
    Baunatal kommen werde. Mit Datum 12.06.16 bekam ich ein
    Einschreiben von Steffen per Mail. Ich soll meine falschen Behauptungen
    einstellen, ansonsten würde er mich juristisch verfolgen (Stichwort Verleumdungsklage).
    Ich habe ihm mit der Mail vom 15.6.16 darauf geantwortet, dass
    ich, wie bereits früher mitgeteilt, im Herbst zusammen mit
    Fachleuten nach Baunatal kommen werde.
    Einen Termin könne ich aber noch nicht nennen. Gleichzeitig
    teilte ich ihm meine neuen Erkenntnisse zu den verschiedenen
    Angaben zu den Rücklagen des DARCs mit, was im aktuellen
    FT 9/16 auf S. 3 veröffentlicht ist. Eine Antwort von Steffen habe ich
    nicht erhalten! Somit ist die Feststellung von DL3BAA falsch, dass
    Baunatal auf eine Antwort von mir warten würde.
    Korrekt ist, dass noch kein Termin verabredet ist und ich seit 2
    Monaten auf eine Antwort von Steffen warte."

    Im DARC-Forum schrieb DH1TS am 19.8. zu den Aktivitäten und Anträgen von DB2TU auf der JHV von P34:

    "Ich bin gespannt, ob und was sich daraus entwickelt."

    und DL3BAA schrieb am 20.8. dort:

    "Wenn man sich die detailierten, schriftlichen Behauptungen
    http://ingo-strecker.de/fileadmin/user…16.11.15-02.pdf,
    die zu dieser JHV geführt haben, ansieht, stellt sich mir die Frage, warum nicht einfach eine Anzeige erstattet wird. Dazu fehlt dem Schreiber wohl der Mut!"

    Fest steht, dass sich bereits eine bekannte und auf Vereinsrecht spezialisierte süddeutsche Anwaltskanzlei mit den aktuellen Vorgängen beschäftigt und man davon ausgehen kann, dass es diesbezüglich bald weitere Nachrichten geben wird. Das wird DL3BAA aber sicher bereits alles wissen.

    Diese (sicherlich interessante) Meldung wurde ohne Quellenangabe von der DARC-Webseite hier hinein kopiert. So könnte man den (falschen) Eindruck bekommen, dass der Autor dieser Meldung DL3BAA ist.
    Alle Meldungen auf DARC.de unterliegen - soweit ich weiss - ausserdem dem dort üblichen Copyright.
    Sicherlich wird DL3BAA aber, bei seinen guten Drähten zu den DARC-Oberen, eine Genehmigung für das Weiterverbreiten des Textes vorab eingeholt haben. ;)

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    Julian