1. Für den Eigenbedarf eingeführte Amateurfunkanlagen bedürfen in OE m. W. keiner CE-Zertifizierung.
2. Das Verwendungsverbot dürfte gesetzwidrig sein, die davon betroffenen Amateurfunkbewilligungsklassen sind es wohl kaum: Ihre Existenz ist durch das AFG voll gedeckt; nicht gedeckt ist aber das per Verordnung eingeführte Verwendungsverbot, das dem AFG ganz offensichtlich widerspricht. (Ob man die beiden davon betroffenen Lizenzklassen für ausreichend oder nicht ausreichend ausgebildet hält, ist eine andere Frage, die einen Juristen eher nicht tangiert.)
3. Vorsicht: Selbstbau ist etwas anderes als Verwendung des Selbstgebauten bzw. des Nicht-kommerziell-Gefertigten!
Unsinnig ist auch die plötzliche Einführung des Begriffs "verwenden": Wir haben doch den viel klareren Begriff "errichten und betreiben"! Verwenden wird nämlich ein "niedrigklassiger" OE-OM auch einen nicht-kommerziell gefertigten Repeater, insofern er ihn benützt; errichten und betreiben darf er ihn allerdings nicht.
4. Die geringen Absolutzahlen bei unseren beiden niedrigen Lizenzklassen sprechen nicht unbedingt dafür, dass wir diese Klassen nicht brauchen! Sie können nämlich durchaus auch dadurch zustande kommen, dass die "Niedrigklassler" bald aufstocken, ihre momentan niedrige Klasse also nur ein kurzes Durchgangsstadium darstellt. Ich verfüge hier allerdings über keine Zahlen; möglich wär's aber...
Jetzt sind wir aber endgültig off-topic!
73, Alfred, OE5AKM