ITU-Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, vom 20. November bis 15. Dezember 2023
Inhaltsverzeichnis
- Weltfunkkonferenz: Satellitenvormarsch und Spektrumshunger
- Frequenzhunger des Mobilfunks gedämpft
- Keine Extra-Frequenzen für deutsches Behördennetz
- Begehrt: 2 GHz für mobiles Internet
- Verluste für nicht kommerzielle Wi-Fis
Weltfunkkonferenzen (World Radiocommunication Conferences, WRC) finden alle drei bis vier Jahre statt, um die Funkordnung,
den internationalen Vertrag über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums und die Umlaufbahnen geostationärer und nichtgeostationärer
Satelliten zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Überarbeitungen erfolgen auf der Grundlage einer vom ITU-Rat festgelegten Tagesordnung, die Empfehlungen früherer Weltfunkkonferenzen
berücksichtigt.
Der allgemeine Umfang der Tagesordnung der Weltfunkkonferenzen wird vier bis sechs Jahre im Voraus festgelegt. Die endgültige Tagesordnung wird
vom ITU-Rat zwei Jahre vor der Konferenz mit Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten festgelegt.
Gemäß den Bestimmungen der ITU-Satzung kann ein WRC:
- Überarbeitung der Funkordnung und aller damit verbundenen Frequenzzuteilungs- und Zuteilungspläne
- sich mit allen Funk- Kommunikation- Angelegenheiten von weltweitem Charakter befassen
- Sie beauftragen das Radio Regulations Board und das Radiocommunication Bureau und das überprüfen deren Aktivitäten
- Festlegung von Fragen, die von der Funkkommunikationsversammlung und ihren Studiengruppen zur Vorbereitung künftiger
Funkkommunikationskonferenzen untersucht werden sollen. Auf deren Grundlage von Beiträgen von Verwaltungen, den Studiengruppen
für Funkkommunikation und anderen Quellen (siehe Artikel 19 des Übereinkommens (Genf, 1992)) zu den regulatorischen, technischen,
betrieblichen und verfahrenstechnischen Fragen, die von Welt- und Regionalfunkkonferenzen zu prüfen sind.
Weltfunkkonferenz (WRC) 2023:
Das Fell des Fernseh-Bären wollten sich Militär, BOS (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben)
und Mobilfunkbetreiber bereits aufteilen. Doch er konnte nun doch nicht zur Strecke gebracht werden:
Die noch verbliebenen terrestrischen Fernsehfrequenzen im UHF-Band- IV von 470 bis 694 MHz bleiben dem
Rundfunk und somit der Kultur in der ITU-Region 1 (u. a. Europa, Naher Osten, Afrika und Teile Asiens) erhalten.
Bei der am 15. Dezember zu Ende gegangenen WRC-23 [ITU] wurde entscheiden, dass der Rundfunk weiterhin
Primärnutzer bleibt. EU will auch UHF-Band für DVB-T2 erhalten.
Damit müssen auch Hersteller und Nutzer von Veranstaltungsfunkanlagen nicht weiter zittern, die seit vielen Jahren die
Frequenzen zwischen den Rundfunkkanälen beispielsweise für drahtlose Bühnenmikrofone nutzen.
Hier gab es schon genügend Probleme mit Anlagen, die das obere UHF-Fernseh-Band-V genutzt hatten, das dem
Mobilfunk umgewidmet wurde.
Dieser nutzt eine Kanalaufteilung, in der es keine derartige Lücken gibt, und die teuren Geräte mussten ausgemustert werden,
sofern sie sich nicht auf Band-IV-Frequenzen umbauen ließen.
Der Fortbestand des Rundfunks im terrestrische UHF-Band bedeutet auch, dass 5 G Broadcast weiter entwickelt werden
kann. Die für 5 G ansonsten verwendeten weit höheren Frequenzbänder sind für Rundfunkzwecke wenig geeignet und diesem
auch gar nicht zugeteilt.
Lediglich in einigen wenigen Mitgliedsländern darf der Mobilfunk nun in Absprache mit dem Rundfunk das UHF-Band IV
auf sekundärer Basis nutzen.
Das Ganze ist für die nächsten acht Jahre bis zur WRC-31 fixiert. Dann wird über das Spektrum neu diskutiert.
DL2MCD (Funkamateur-Homepage)
Der gesamte Text ist in der beigefügten PDF-Datei nachzulesen.