Posts by Heinz Plate DL2DAP

    Nachtrag meine ehrenamtlichen Tätichkeiten / Hilfen für die Funkamateure.


    EMV- Leitbild + Leitfaden für Funkamateure:

    Aufgaben des EMV- Berater als Hilfe zur Selbsthilfe um Funkamateure bei Problemen im EMV- Bereich zu beraten und informieren.


    Hilfe/Beratung und Zukunftssichere Arbeitsweisen bei EMV- Angelegenheiten und bereitstellen von fachlichen Informationen

    als PDF- Datei von Heinz Plate, DL2DAP.


    - Wir möchten die Funkamateure bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus den Gesetzen und Verordnungen im Bereich der elektromagnetischen

    Verträglichkeit von Geräten (EMVG), dem Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern (BEMFV) und bei der Konfiguration der

    Amateurfunkstellen gegenüber der Regulierungsbehörde (BNetzA), messtechnisch und beratend unterstützen.


    Liste von Schwerpunkten:

    -Priorität nach Aktualität

    -Klare Trennung zwischen “Erfordernis/Gewünscht “ und Eckpunkte festlegen

    -Checkliste ….. (sinnvoll ?)

    -Erkenntnisse und Perspektiven für das weitere Vorgehen......

    Zielstellung bei den Schwerpunkten:

    -Prioritäten abstimmen und festlegen……

    -relevante Kriterien erfassen…..

    -Akzeptanz bei allen Beteiligten…..

    -Effektivität für das Zusammenleben im Alltag

    -Verantwortliches Handeln ….

    Voraussetzungen zur Umsetzung:

    -Konzentration auf die Schwerpunkte “Hilfe zur Selbsthilfe“

    -Sachverstand zu allgemeinen Themen…..

    -Engagement, Motivation und gute Zusammenarbeit


    Vy 73, Heinz DL2DAP

    Die Fach-Referate im DARC verlieren weiter an Bedeutung.


    Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der wichtigen technischen Referate haben scheinbar das Vertrauen an den Vorstand verloren!


    - Das EMV-Referat beschäftigt sich schon seit länger Zeit überwiegend mit dem Projekt ENAMS.

    - Beim Referat-Normen ist seit 2022 nur noch der Referatleiter vorhanden, Informationen an die Mitglieder sind Fehlanzeige.

    - Der Leiter-Bandwacht und die Mitarbeiter hören ab 1. März 2024 auf.

    - weitere Referate...!?


    Die vielen guten technischen Fachleute

    unter uns Funkamateuren auch werden sich auch weiterhin untereinander fachlich unterstützen (per eMail Tel. usw.).


    Vy73, Heinz DL2DAP

    ITU-Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, vom 20. November bis 15. Dezember 2023


    Inhaltsverzeichnis

    - Weltfunkkonferenz: Satellitenvormarsch und Spektrumshunger

    - Frequenzhunger des Mobilfunks gedämpft

    - Keine Extra-Frequenzen für deutsches Behördennetz

    - Begehrt: 2 GHz für mobiles Internet

    - Verluste für nicht kommerzielle Wi-Fis


    Weltfunkkonferenzen (World Radiocommunication Conferences, WRC) finden alle drei bis vier Jahre statt, um die Funkordnung,

    den internationalen Vertrag über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums und die Umlaufbahnen geostationärer und nichtgeostationärer

    Satelliten zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

    Überarbeitungen erfolgen auf der Grundlage einer vom ITU-Rat festgelegten Tagesordnung, die Empfehlungen früherer Weltfunkkonferenzen

    berücksichtigt.

    Der allgemeine Umfang der Tagesordnung der Weltfunkkonferenzen wird vier bis sechs Jahre im Voraus festgelegt. Die endgültige Tagesordnung wird

    vom ITU-Rat zwei Jahre vor der Konferenz mit Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten festgelegt.


    Gemäß den Bestimmungen der ITU-Satzung kann ein WRC:
    - Überarbeitung der Funkordnung und aller damit verbundenen Frequenzzuteilungs- und Zuteilungspläne

    - sich mit allen Funk- Kommunikation- Angelegenheiten von weltweitem Charakter befassen

    - Sie beauftragen das Radio Regulations Board und das Radiocommunication Bureau und das überprüfen deren Aktivitäten

    - Festlegung von Fragen, die von der Funkkommunikationsversammlung und ihren Studiengruppen zur Vorbereitung künftiger

    Funkkommunikationskonferenzen untersucht werden sollen. Auf deren Grundlage von Beiträgen von Verwaltungen, den Studiengruppen

    für Funkkommunikation und anderen Quellen (siehe Artikel 19 des Übereinkommens (Genf, 1992)) zu den regulatorischen, technischen,

    betrieblichen und verfahrenstechnischen Fragen, die von Welt- und Regionalfunkkonferenzen zu prüfen sind.


    Weltfunkkonferenz (WRC) 2023:

    Das Fell des Fernseh-Bären wollten sich Militär, BOS (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben)

    und Mobilfunkbetreiber bereits aufteilen. Doch er konnte nun doch nicht zur Strecke gebracht werden:

    Die noch verbliebenen terrestrischen Fernsehfrequenzen im UHF-Band- IV von 470 bis 694 MHz bleiben dem

    Rundfunk und somit der Kultur in der ITU-Region 1 (u. a. Europa, Naher Osten, Afrika und Teile Asiens) erhalten.


    Bei der am 15. Dezember zu Ende gegangenen WRC-23 [ITU] wurde entscheiden, dass der Rundfunk weiterhin

    Primärnutzer bleibt. EU will auch UHF-Band für DVB-T2 erhalten.

    Damit müssen auch Hersteller und Nutzer von Veranstaltungsfunkanlagen nicht weiter zittern, die seit vielen Jahren die

    Frequenzen zwischen den Rundfunkkanälen beispielsweise für drahtlose Bühnenmikrofone nutzen.


    Hier gab es schon genügend Probleme mit Anlagen, die das obere UHF-Fernseh-Band-V genutzt hatten, das dem

    Mobilfunk umgewidmet wurde.

    Dieser nutzt eine Kanalaufteilung, in der es keine derartige Lücken gibt, und die teuren Geräte mussten ausgemustert werden,

    sofern sie sich nicht auf Band-IV-Frequenzen umbauen ließen.

    Der Fortbestand des Rundfunks im terrestrische UHF-Band bedeutet auch, dass 5 G Broadcast weiter entwickelt werden

    kann. Die für 5 G ansonsten verwendeten weit höheren Frequenzbänder sind für Rundfunkzwecke wenig geeignet und diesem

    auch gar nicht zugeteilt.

    Lediglich in einigen wenigen Mitgliedsländern darf der Mobilfunk nun in Absprache mit dem Rundfunk das UHF-Band IV

    auf sekundärer Basis nutzen.
    Das Ganze ist für die nächsten acht Jahre bis zur WRC-31 fixiert. Dann wird über das Spektrum neu diskutiert.
    DL2MCD (Funkamateur-Homepage)


    Der gesamte Text ist in der beigefügten PDF-Datei nachzulesen.



    Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation - BMDV-TK-BGebV
    Gebühren nach AFuG u. AFuV, § 1 Abs.1 Nr.8, Anlage S.11 u.12 vom 20.12.2023
    (Information zusammengestellt von Heinz Plate DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    (1) Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erheben in ihrem Zuständigkeitsbereich

    nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die aufgrund der

    folgenden Rechtsvorschriften erbracht werden:§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen


    7. Amateurfunkgesetz vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), das zuletzt durch Artikel 53 des Gesetzes vom 23. Juni2021

    (BGBl.IS.1858) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

    8. Amateurfunkverordnung vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2023

    (BGBl. 2023 I Nr. 160) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

    § 2 Höhe der Gebühren und Auslagen
    (1) Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Anlage.
    (2) Die nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu erhebenden Gebühren und Auslagen umfassen jeweils auch die

    Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen.


    § 6 Inkrafttreten

    (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 in Kraft.

    Die Gebührentatbestände der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummern 1.1.6, 1.1.7, 1.1.8 und 1.1.9,

    Unterabschnitt 5 Nummern 5.2, 5.3, 5.4, 5.6 und 5.15, Unterabschnitt 9 Nummer 9.1, Unterabschnitt 10 Nummer 10.1

    sowie Abschnitt 2 Nummern 1, 2, 3 und 4 sind ab dem 5. Januar 2024 anwendbar.


    (2) Die Anlage zu § 2 Absatz 1, Abschnitte 3 und 4 treten am 1. Februar 2024 in Kraft.


    PDF-Datei beigefügt:
    - Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr fürtelekommunikationsrechtliche Tätigkeiten

    Anlage-Abschnitt 4

    - Gebühren- und Auslagenverzeichnis Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)


    Ergänzungen zu Neue“ AFuV 2.Verordnung und AFu-Prüfungsfragen 2023
    (Information zusammengestellt von Heinz Plate DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    - AFuV_2. Verordnung Anhang und Erläuterungen vom 23. Juni 2023

    A - Tabellarische Übersicht
    Anlage 1 (zu § 1 Nummer 6)

    Nutzungsbedingungen für die im Frequenzplan für den Amateurfunkdienst

    und den Amateurfunkdienst über Satelliten ausgewiesenen Frequenzbereiche

    B - Zusätzliche Nutzungsbestimmungen

    - BNetzA_Prüfungsfragen Amateurfunk Anhang 2023

    Formelsammlung, Formelzeichen, Konstanten und Tabellen, Kabeldämpfungsdiagramm-

    Koaxialkabel, IARU Bandplan 2m und 70cm


    - EMV- Leitbild für Funkamateure von DL2DAP 2023

    EMV- Leitbild für Funkamateure:

    Aufgaben des EMV- Berater als Hilfe zur Selbsthilfe um Funkamateure bei

    Problemen im EMV- Bereich zu beraten und informieren.

    Hilfe/Beratung und Zukunftssichere Arbeitsweisen bei EMV- Angelegenheiten

    und bereitstellen von fachlichen Informationen.

    PDF- Dateien sind beigefügt.






    BNetzA-Telekommunikation-Tätigkeitsbericht 2022/2023 Stand: Dezember 2023

    (Amateurfunkverordnung, Aktivitäten Prüf- und Messdienst (PMD), EMV, SchuTSEV, Normung, Marktüberwachung nach EMVG,

    Umweltverträglichkeit von Funkanlagen-EMF) (Information zusammengestellt von Heinz Plate DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    Vorwort

    Der Digitale Wandel bedeutet einen fortlaufenden, tief greifenden Veränderungsprozess in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung.

    Er bringt nicht nur weitreichende Veränderungen in den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzsektoren mit sich, sondern betrifft

    alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Eine Fülle von daten-basierten-digitalen Anwendungen wie Messengerdienste,

    Social Media oder andere Internetplattformen bestimmen weitgehend unseren Alltag. Digitale Dienste und Technologien wie Künstliche Intelligenz bieten große Chancen und Potenziale, bringen aber auch Herausforderungen mit sich.

    Inhaltsverzeichnis (Auszug):
    Frequenzregulierung

    11. Rundfunk

    13. Novelle der Amateurfunkverordnung (AFuV)

    17. Prüf- und Messdienst (PMD)

    17.1 Mobilfunkmonitoring

    17.2 Prüfbericht zu den "weißen Flecken"

    17.3 Prüf- und Messdienst – Messtechnische Einführung des Mobilfunkstandard

    der 5. Generation (5G)


    Technische Regulierung

    1. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

    1.1 Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV)

    1.2 Normung im Bereich EMV.

    1.2.1 Aussendungen oberhalb 6 GHz

    1.2.2 Überarbeitung der Fachgrundnormen für Störaussendungen

    1.2.3 Kabellose Energieübertragung (WPT)

    1.2.4 EMV von Fahrzeugen

    1.2.5 Normungstätigkeit im Bereich der Multimediageräte und -einrichtungen

    1.2.6 Erstellen von harmonisierten EMV-Normen für Funkgeräte auf Grundlage

    der EMV-Richtlinie (2014/30/EU) bzw. der Funkgeräterichtlinie (2014/53/EU)


    4. Europäische Normungs- und Standardisierungsaktivitäten im Funkbereich


    Kundenschutz, Verbraucherschutz

    10. Marktüberwachung nach EMVG und FuAG
    15. Einführung des Webformulars für nicht kon
    forme Produkte im Bereich des EMVG und des FuAG

    16. Aktivitäten des Prüf- und Messdienstes (PMD)
    17. Umweltverträglichkeit von Funkanlagen (EMF)


    13. Novelle der Amateurfunkverordnung (AFuV) (Seite 178)

    Der Amateurfunkdienst wird von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für die Kommunikation der Funkamateure

    untereinander und für technische Studien wahrgenommen.

    Er bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen.

    Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet.

    Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme

    am Amateurfunkdienst erforderlich. Mit der Zulassung geht die Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens einher.

    Funkamateure dürfen ihre Sendeanlagen selbst bauen, sofern sie die einschlägigen technischen Regeln einhalten.
    Die notwendigen Kenntnisse sind durch eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur oder einer anderen Fernmeldeverwaltung

    nachzuweisen, deren Prüfungsbescheinigung anerkannt wird.
    Ende 2022 gab es in Deutschland 61.139 zugelassene Funkamateure.
    Eine Besonderheit ist, dass der Amateurfunkdienst in Deutschland mit dem Amateurfunk-gesetz (AFuG) eine eigene gesetzliche

    Grundlage besitzt und nicht etwa durch das Telekommunikationsgesetz geregelt wird. Zusammen mit der Amateurfunkverordnung

    (AFuV) bildet das AFuG die rechtliche Grundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland.

    Am 23. Juni 2023 wurde die zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunk-verordnung veröffentlicht.

    Sie tritt ein Jahr nach Verkündung in Kraft.


    Der gesamte Text des Berichts ist in der beigefügten PDF-Datei nachzulesen und Anlagen sind beigefügt.





    Ergänzende Informationen:

    EMV- Normen und CISPR- Infos für Störungsbearbeitung- Amateurfunkdienst 2023
    Harmonisierte - Normen Stand: EMV- RL 2014/30/EU
    (Information zusammengestellt von Heinz Plate DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    Einführung
    Dieses Dokument wurde erstellt, um eine Orientierungshilfe bei der Auswahl geeigneter
    EMV- und CISPR- Normen zu geben, die für Ihre Produkte, Systeme und Installationen gelten.
    Diese Information gibt auch einen Überblick über die neueste Version der veröffentlichten
    CISPR-Normen zu EMV und Produkten, Systemen und Installationen.


    Die Standards sind in folgende Kategorien unterteilt:
    Grundlegende Standards
    EMV- Grundnormen geben die allgemeinen und grundlegenden Bedingungen bzw. Regeln für
    die Bewertung vor der EMV und der damit verbundenen Leistung aller Produkte, Systeme oder Installationen

    und dienen als Referenzdokumente für allgemeine CISPR- und Produkt-(Familien-) Standards. Grundstandards

    sind allgemein und sind daher

    nicht bestimmten Produktfamilien oder Produkten gewidmet; sie beziehen sich auf allgemeine Informationen,

    zu den Störphänomenen und zur Messung bzw. Prüfung Techniken.
    Sie enthalten keine vorgeschriebenen Grenzwerte oder produkt- / systembezogene Angaben Leistungsbeschreibungen.

    Methoden und Anleitungen zur Generierung sind jedoch angemessen, Grenzwerte zum Schutz des Funkempfangs

    sind angegeben.


    IEC / CISPR- Standards
    Geltungsbereich:
    Normung auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) einschließlich:
    Schutz des Funkempfangs im Bereich von 9 kHz bis 400 GHz vor Störungen, die durch den Betrieb

    elektrischer oder elektronischer Geräte und Systeme in der elektromagnetischen Umgebung verursacht werden.

    Störquellen wie: Elektrogeräten aller Art, Stromversorgungssystemen, industrieller, wissenschaftlicher

    und elektromedizinischer- Hochfrequenzgeräte sowie Rundfunk-Receiver (Ton und TV) und zunehmend

    IT- Equipment und Netze (ITE)

    Tabelle: in der beigefügten PDF-Datei


    Allgemeine Standards (EMV)

    Allgemeine EMV- Normen sind Normen, die sich auf eine bestimmte Umgebung beziehen und die spezifizieren Satz

    von wesentlichen EMV-Anforderungen und Testverfahren, die für alle Produkte gelten oder Systeme, die für den Betrieb

    in dieser Umgebung vorgesehen sind, sofern keine spezifischen EMV-Normen vorliegen für eine bestimmte Produktfamilie,

    ein Produkt, ein System oder eine Installation existieren. Grenzen sind enthalten, und auf die in den einschlägigen

    Grundnormen angegebenen Prüfverfahren wird verwiesen.

    Produkt-(Familien-)Standards
    Produkt-(Familien-) Normen definieren spezifische EMV- Anforderrungen, Testverfahren und Grenzwerte bestimmten

    Produkten, Systemen oder Installationen gewidmet, für die bestimmte Bedingungen gelten müssen betrachtet.

    Generell gilt:

    Sobald es für ein Gerät eine anwendbare Produkt (familien) norm gibt, ist diese anzuwenden, nur wenn es keine

    entsprechende Produkt (familien) norm gibt, ist die Fachgrundnorm anzuwenden!

    Auch ist grundsätzlich die Norm für das Endgerät maßgeblich, nicht die evtl. für einzelne Komponenten innerhalb

    des Geräts vorhanden Normen, d.h. beispielsweise für eine Haushalts-Waschmaschine mit Frequenzumrichter gilt

    trotzdem die EN 55014-1, auch wenn für den Frequenzumrichter (als eigenständiges Endprodukt) alleine die EN 61800-3

    gelten würde.

    Die zivilen EMV- Normen sind immer ein Kompromiss zwischen EMV und Wirtschaftlichkeit, eine hundertprozentige

    Sicherheit in Bezug auf die EMV ist weder beabsichtigt noch realistisch.

    Tabelle: in der beigefügten PDF-Datei


    Beitrag und Anlagen als PDF-Datei beigefügt.




    IARU-Region 1-Abschlussplenum-Dokumente und Protokolle
    Auszüge-Informationen aus dem Abschlussprotokoll (IARU-Homepage)

    Abschlussplenum – Protokoll, Author: Mats Espling, SM6EAN
    (Information zusammengestellt von Heinz Plate DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    Der Präsident der IARU-Region 1, Sylvain Azarian, F4GKR, begrüßte die Delegierten und eröffnete die Konferenz.

    Reden wurden vom SRS-Präsidenten Slobodan Stankovic, YT2SS und IARU Präsident Tim Ellam, VE6SH gehalten.


    Mitgliederentwicklung

    Der Schatzmeister HB9JOE präsentierte die Entwicklungsmitgliederzahlen für Regionen und

    Länder der Region 1. Österreich, OV, liegt beim Mitgliederwachstum und OE3MZC an der

    Spitze kommentierte die Erfahrungen in Österreich. Die Präsentation wird per E-Mail an MS

    verschickt nach der Konferenz.


    Berichte aus den Arbeitsgruppen

    SRLC/PRC (Spectrum and Regulatory Liaison Committee & Political Relations Committee)

    G4SJH berichtete von der gemeinsamen WG-Hybridsitzung. Das Protokoll und die

    Präsentation werden werden im Ordner SRLC/PRC auf der Konferenzwebsite verfügbar sein.


    Youth WG (Jugend-WG)  
    Der Vorsitzende OK2YLQ berichtete von der AG-Sitzung. Die Protokolle und Präsentationen werden

    erstellt verfügbar im Arbeitsgruppenordner auf der Konferenzwebsite.

    Außerdem wurden auf der Konferenz einige sehr schöne Werbevideos präsentiert und geteilt auf

    dem Yota-Server.


    EMCOMM (Notfallkommunikation)
    G0DUB berichtete vom Hybridtreffen. Die Vorträge werden im verfügbar sein EMCOMM-Ordner auf

    der Konferenz-Website.


    STARS (Unterstützung des Amateurfunkdienstes) Jugendarbeitsgruppe

    PA0AGF berichtete über den Workshop und die Treffen während der Konferenz.
    Präsentation und Protokoll sind im STARS-Ordner auf der Konferenzwebsite verfügbar.


    Bemerkung zur Hauptversammlung

    IARS forderte Respekt für die während der Konferenzsitzungen vertretenen unterschiedlichen Ansichten

    und Diskussionen. Die Region 1 ist groß mit unterschiedlichen Kulturen und Erfahrungen und der Respekt

    sollte vorhanden sein Rednern die das Wort haben nicht ständig zu Unterbrechen.


    Wahl des Exekutivkomitees (EK) für 2023–2026

    Die vorgeschlagene Abstimmung mit der geheimen EG-Abstimmung in einem Schritt wurde vom EBC (C6)

    vorgeschlagen. Bei der Abstimmung gibt es nur die Wahl, einen Kandidaten zu unterstützen.

    Ergebnise:

    Präsident: Sylvain Azarian, F4GKR 55 Stimmen

    Vizepräsident: Hani Raad, OD5TE 55 Stimmen

    Schriftführer: Mats Espling, SM6EAN 58 Stimmen

    Schatzmeister: Andreas Thiemann, HB9JOE 57 Stimmen

    EC-Mitglied: Ahmad AlHoli, 9K2DB 51 Stimmen

    Vorstandsmitglied: Jörg Jaehrig, DJ3HW 56 Stimmen

    EC-Mitglied: Alessandro Carletti, IV3KKW 53 Stimmen

    EC-Mitglied: Lisa Kieft-Leenders, PA2LS 54 Stimmen

    EC-Mitglied: Oliver Tabakovski, Z32TO 43 Stimmen


    Berichte und Empfehlungen von IARU-R1 Committees C4 und C 7:
    Bericht und Empfehlungen des C4 – HF-Ausschusses
    - Es wird empfohlen, dass C4 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Delegierten von SARL
    einrichtet, VERON und RSGB werden die Arbeit und Verbindung mit anderen Regionen im digitalen
    Bereich eine Planüberprüfung fortsetzen.
    - Es wird empfohlen, die Wettbewerbsprotokolle der IARU HF Championship bis Freitag,

    23:59 Uhr, einzureichen UTC nach dem Ende des Wettbewerbs und bis zum Montag 23:59

    UTC nach dem Ende des Wettbewerbs Teilnahme am Wettbewerb, um sich für den Gewinn

    einer Kategorie und eines Preises zu qualifizieren.

    - Es wird empfohlen, die Field-Day-Wettbewerbe der Region 1 auf ein gemeinsames
    Regelwerk umzustellen ein gewöhnlicher Roboter.

    - Es wird empfohlen, dass Region 1 C4 mit NCDXF Kontakt aufnimmt, um die Vorschläge zu
    verstehen Fortschritte für ihre DQRM-Tracking-Lösungen.

    - Es wird empfohlen, dass die Vereine ihre Mitglieder daran erinnern, dass die QRP-
    Aktivitätszentren sind existieren, um Kraftwerke mit geringem Stromverbrauch und tragbare
    Aktivitäten mit geringem Stromverbrauch (SOTA und ähnliches) zu unterstützen Respekt vor
    Nutzern mit geringem Stromverbrauch auf diesen Frequenzen.


    Bericht und Empfehlungen C7–EMC

    - Es wird vorgeschlagen, dass C7 Materialien erstellt werden, die zur Aufklärung der Gemeinschaft verwendet
    werden sollen (IARU, Mitglieder, Funkamateure, andere Interessenten) zum Aufbau störungsfreier PV-

    Installationen durch Detaillierung und weitere Umsetzung der folgenden Ideen:
    - Übersetzen Sie die Basisdokumente von bakom.ch und nutzen Sie diese für Informationen zu IARU und MS Websites;

    Erstellen Sie ein Betriebsdokument für Installateure (oder Verbraucher), das befolgt werden sollte Bau und Lieferung

    einer PV-Anlage mit garantierter Sicherheit und Qualität in Bezug auf Interferenz.
    - Erstellen Sie Materialien, um die Aufmerksamkeit kontrollierender Organisationen zu
    erregen, indem Sie Sicherheitsfragen hervorheben wie z. B. fehlgeschlagene Notrufkommunikation in den VHF-Bändern;
    ENAMS in das IARU-Programm „Shaping the Future“ einbeziehen; Erstellen Sie Zusammenfassungen der relevantesten

    Standards in einfacheren Worten, um unsere zu informieren Community und bieten diese über die Website an.
    - Es wird vorgeschlagen, dass DARC, das DARC ENAMS Team und der IARU R1 EC gemeinsam einen Weg finden um

    eine zweite Charge von ENAMS-Einheiten zur Lieferung an den anfordernden/zugesagten Empfänger bereitzustellen MS

    bis zum 3./4. Quartal 2024.

    Der Sekretär des C7-Ausschusses PE3ES steht Ihnen zur Verfügung, unterstützen Sie diese Bemühungen.

    Die Kosten pro Einheit sind vom Mitgliedstaat zu definieren und zu budgetieren.

    IARU-Region 1 - Abschlussplenum-Dokumente und Protokolle
    Plenarprotokoll Final
    Dokumente des Beglaubigungs- und Finanzausschusses (C2).
    Dokumente des Allgemeinen Verwaltungs- und Organisationsausschusses (C3).
    Dokumente des HF-Komitees (C4).
    Dokumente des UKW+-Ausschusses (C5).
    Dokumente des EMV-Ausschusses (C7).
    Notfallkommunikation
    SRLC-PRC (Spectrum and Regulatory Liaison Committee & Political Relations Committee)
    STARS (Unterstützung des Amateurfunkdienstes) Jugendarbeitsgruppe




    Generalkonferenz der IARU-Region 1 vom 01. bis 04.11. 2023 in Serbien abgeschlossen (Auswirkungen auf den Amateurfunk und Funkbetrieb)
    (Information zusammengestellt von Heinz Plate DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)

    Die alle drei Jahre organisierte Generalkonferenz (GC) der IARU-Region 1 fand diesmal vom 1. bis 4. November 2023 in der serbischen Kleinstadt Zlatibor statt und war nach Ansicht des Veranstalters in jeder Hinsicht ein großer Erfolg für den Amateurfunkdienst.


    Die Vorbereitung der Empfehlungspapiere umfasst im Wesentlichen folgende Basisthemen:

    - Contest-Abwicklung und Auswertung

    - Bakensysteme

    - Frequenzkoordination

    - Länderübergreifender Datenaustausch

    Das besonders wichtige aktuelle Thema Wohin bewegt sich der Amateurfunkdienst (engl. Shaping the Future) wurde bei drei Plenarsitzungen aufbauend vorgestellt

    – nämlich bei den Vorträgen:– zum Thema SDR & GNU-Radio von Derek Kobel, MW0LNA

    – zum Thema Citizen Science & Wireless Communication von Michael Zwingl, OE3MZC

    – zur Entwicklung von Shaping the Future in der IARU-R1.

    Das Budgetkomitee (C2) hat für das letztgenannte Thema einen wesentlichen Anteil am Budget für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen.
    Das Exekutivkomitee (C3) brachte eine Empfehlung zur Abstimmung, die einen neuen Vorsitz für die Arbeitsgruppe Shaping the Future vorsieht. Dabei wurde Ing. Michael Zwingl, OE3MZC, zum Chef dieses zukunftsorientierten Gremiums gewählt.

    Information-Homepage: Funkamateur-Redaktion vom 11.11.2023


    Auszug aus vorhandenen Dokumenten Anträgen und Protokollen (IARU-Homepage)

    HF Committee (C4):

    HF committee report, HF Beacon Report, Bandplan IARU R1 Entwurf (farbig)

    Kernpunkte: Ein wiederkehrendes Thema in den letzten Monaten war die Frage nach Bake unterhalb des 20-m-Bandes, auch von Vertretern der IARU- Region 1.

    Alle Anfragen wurden mit konkreten Informationen zu den relevanten Entscheidungen versehen.
    Bei der IARU HF-Weltmeisterschaft 2022 gab es zwei MS, die regelwidrig und damit von den Ausschreibungen abweichend eigene Abkürzungen für ihre Gesellschaft verwendeten. Aufgrund von Regelverstößen wurden ihre Protokolle nur als Prüfprotokolle verwendet.

    Die jeweiligen MS wurden über den Sachverhalt und die Entscheidung informiert mit dem zusätzlichen Hinweis, dass die Möglichkeit eines Vorschlags an den kommenden GC zur Anpassung der Regeln besteht.

    Entgegen den Erfahrungen der letzten Jahre gab es in den vergangenen Monaten nicht den geringsten Hinweis auf mögliche Bandplankonflikte, auch nicht in den Segmenten der digitalen Betriebsarten.


    EMC Committee (C7):
    EMC committee report, EMC PV-Systems, Information DARC ENAMS
    Motivation: Das ständige C7-Komitee leistet wichtige Arbeit im Hinblick auf EMV und HF-Rauschen.Die Überwachung wird jedoch zu

    wenig mit den Mitgliedsverbänden und damit auch mit den Funkamateuren geteilt. Es gibt einige Mitgliedsverbände, die im EMV- und

    Noise- Monotoring aktiv sind und sie durchführen.
    Hervorragende Arbeit wird bei der Vertretung des Amateurfunks in Aufsichtsbehörden und anderen Institutionen geleistet. Einige der Informationen gelangen an das C7-Komitee, dieses Wissen wird jedoch nicht an die Mehrheit der Mitgliedsverbände weitergegeben

    und auch nicht an viele aktiven Funkamateure.
    Man ist davon überzeugt, dass EMV / EMI schädlichen Auswirkungen auf den Amateurfunk haben und den Funkbetrieb auch

    massiv stören können.
    Ziele: Erweiterung des Fachwissens zur EMV- und HF- Noise- Monotoring in der IARU und den Mitgliedsverbänden um bei Funkamateuren ein größeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass EMV ein wichtiges Thema ist, das es zu beachten gilt.
    Entwicklung lokaler Fachkenntnisse zur Bewältigung von EMV- Problemen, die sich negativ auf die Zukunft des Amateurfunkdienst

    auswirken können. Schaffung einer Kultur des Austauschs von Informationen, technischem Wissen und Fachwissen unter den Funkamateuren.


    Das EMV / EMC-Komitee der IARU-Region 1 ist ein ständiges Komitee der IARU-Region1:
    • leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von EMV- bezogenen Gesetzen und Standards
    für den ordnungsgemäßen Schutz des Amateurfunkspektrums
    • Informationen zu allen Aspekten der elektromagnetischen Verträglichkeit austauschen,
    • bietet IARU- Mitgliedsverbände Leitlinien zur EMV an,

    • überwacht technologische Entwicklungen, um mögliche EMV- Probleme zu identifizieren


    Der Vorsitzende des EMV- Ausschusses koordiniert die Arbeit des Ausschusses.
    Alle Mitgliedsverbände der IARU- Region 1 können ein Mitglied des EMCC- Ausschusses ernennen.


    Was ist EMC /EMV und warum ist es wichtig?
    Electro Magnetic Compability (EMC) befasst sich damit, wie unterschiedliche elektrische Geräte in einer Welt immer größerer
    Arten solcher Geräte nebeneinander existieren können, ohne sich gegenseitig in inakzeptabler Weise zu beeinflussen.
    Das Ziel von EMC ist der korrekte Betrieb verschiedener Geräte in einer gemeinsamen elektromagnetischen Umgebung.
    In den letzten Jahren hat sich die elektromagnetische Umgebung des Amateurdienstes erheblich verändert, was hauptsächlich auf

    den zunehmenden Einsatz digitaler Elektronik in einer Vielzahl von Konsumgütern zurückzuführen ist. Geräte, die digitale Technologien verwenden, können, sofern sie nicht ordnungsgemäß ausgelegt sind, eine Vielzahl von Störemissionen im gesamten Hochfrequenzspektrum erzeugen.
    Normen werden von internationalen Normungsgremien festgelegt, um die Grenzen solcher Emissionen zu regeln.

    Eine Reihe von Schwierigkeiten führen jedoch zu unbefriedigenden Emissionswerten, darunter:
    • Ursprünglich wurden Standards entwickelt, um das Szenario einer Emissionsquelle und eines Opfers zu berücksichtigen.

    Heute sehen wir mehrere Quelltypen und ein Opfer an einem bestimmten Ort
    • Organisationen zur Entwicklung von Standards werden in der Regel von Geräteherstellern dominiert, deren Hauptinteresse darin   
    besteht, Standards zu vereinbaren, die die Vermarktung ihrer Produkte ermöglichen. In vielen Fällen haben sie ein begrenztes Verständnis

    der Empfindlichkeit von Funkempfängern gegenüber Störemissionen
    • Einige Hersteller verwenden eine Reihe von Geräten, um den Standardprozess zu umgehen und so hohe Störemissionen zu

    ermöglichen
    • Die Marktüberwachung durch die nationalen Verwaltungen ist nicht ausreichend ausgestattet, um Maßnahmen gegen betrügerische

    Produkte ergreifen zu können
    • Es gibt nur wenige Stimmen, die für einen vernünftigen Schutz des Funkspektrums eintreten. IARU ist einer der bekanntesten
    • Kommerzieller Druck auf „billige“ Lösungen in Kombination mit allen oder einigen der oben genannten Faktoren führt zu einer

    fortschreitenden Zerstörung der Verwendbarkeit von Teilen des Funkspektrums.

    Ein ausgewogener Ansatz für EMV-Standards ist daher für die zukünftige Nutzbarkeit des Funkspektrums von größter Bedeutung.

    Wenn diese Option nicht aktiviert ist, werden Teile des Funkspektrums für zukünftige Generationen irreparabel beschädigt.

    Deshalb ist EMC / EMV für den Amateurfunkdienst so wichtig !


    PDF-Datei: Problemstruktur und Lösungsansätze – DL2DAP Stand: 2021-2023














    Amateurfunk:

    Hinweis zur zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung


    Am 23.06.2023 wurde die zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung veröffentlicht. Sie tritt ein Jahr nach der Verkündung in Kraft, also am 23.06.2024. Bis dahin bleiben sowohl die Bestimmungen zum Ablauf von Amateurfunkprüfungen als auch alle übrigen Reglungen unverändert.

    Insbesondere zur Einführung der neuen Amateurfunkzeugnisklasse „N“ und der damit verbundenen Novellierung des Prüfungsgeschäfts erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Rückfragen.

    Die bestehenden Fragenkataloge, die unter dem untenstehenden Menüpunkt „Amateurfunkprüfungen / Amateurfunkzeugnisse“ zu finden sind, behalten vorerst weiter ihre Gültigkeit.

    Derzeit arbeitet eine Projektgruppe des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur an der Entwicklung eines neuen Fragenkatalogs, welche die neuesten technischen und rechtlichen Entwicklungen im Amateurfunkdienst berücksichtigen wird. Dieser Katalog wird rechtzeitig vor der ersten Verwendung nach den neuen Regeln veröffentlicht und für alle zugänglich sein.


    Anmeldungen zur neuen Amateurfunkzeugnisklasse „N“ können derzeit noch nicht angenommen werden. Wir werden an dieser Stelle informieren, sobald sich dies ändert.

    Bitte beachten Sie, das gemäß § 19 Abs. 3 der neuen AFuV Ausbildungsrufzeichen der Rufzeichenreihe DN1AA bis DN8ZZZ ein Jahr nach in Kraft treten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung nicht mehr zugeteilt werden. Zugeteilte Ausbildungsrufzeichen der vorgenannten Reihe behalten bis zum 31. Dezember 2028 ihre Gültigkeit. Danach gilt die einheitliche Regelung des Ausbildungsfunkbetriebs nach § 12 Abs. 3 der neuen AFuV.

    Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten. Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden.

    Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich. Aus diesem Grund führt die Bundesnetzagentur Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt im Fall des Bestehens der Prüfung den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Form eines Amateurfunkzeugnisses oder einer entsprechenden harmonisierten Prüfungsbescheinigung. Erst damit kann die entsprechende Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder auch eine entsprechende ausländische Amateurfunkgenehmigung beantragt werden.

    Die nationale Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland bilden das Amateurfunkgesetz (AFuG) und die Amateurfunkverordnung (AFuV). International wird der Amateurfunkdienst durch die Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) geregelt. Zudem gibt es weitere nationale und internationale Regelungen mit Bedeutung für den Amateurfunkdienst zu denen nachfolgend Informationen zu finden sind.

    Näheres zu den Frequenznutzungsmöglichkeiten im Amateurfunkdienst in Deutschland ist in Anlage 1 der AFuV und in den Verfügungen und Mitteilungen zu finden.

    vy 73, Heinz DL2DAP

    BNetzA- Homepage Amateurfunk: Neue AFuV 2022

    Hinweis zur zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung


    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den aktuellen Entwurf zur Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung veröffentlicht.


    Insbesondere zur Einführung der neuen Amateurfunkzeugnisklasse „N“ und der damit verbundenen Novellierung des Prüfungsgeschäfts erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Rückfragen.


    Die bestehenden Fragenkataloge, die unter dem untenstehenden Menüpunkt „Amateurfunkprüfungen / Amateurfunkzeugnisse“ zu finden sind, behalten vorerst weiter ihre Gültigkeit.


    Derzeit arbeitet eine Projektgruppe des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur an der Entwicklung eines neuen Fragenkatalogs, welche die neuesten technischen und rechtlichen Entwicklungen im Amateurfunkdienst berücksichtigen wird.

    Dieser Katalog wird rechtzeitig vor der ersten Verwendung nach den neuen Regeln veröffentlicht und für alle zugänglich sein.


    Ein konkreter Termin sowie konkrete Inhalte können zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht genannt werden.


    Bis zum Inkrafttreten der o.g. Änderungsverordnung bleiben sowohl die Bestimmungen zum Ablauf von Amateurfunkprüfungen als auch alle übrigen Reglungen unverändert.


    EPS- EndFed- Halbwellenantenne für 40, 20 und 10 Meter (11,8m lang)

    (Heinz Plate, DL2DAP eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    Erstverbindung nach Mane (USA) auf dem 20m Band am 16.09.2022

    QSO mit W1/LU9ESD, Manu in Mane, USA-Ostküste um 23:30 UTC.

    RPRT: 5 9 gute Verständigung und Signale


    Verhalten der Antenne bei Sendebetrieb 80W mit Anpassung und SWR:

    Das SWR im 20m Band ist ca.1:1.2 bei 14.233MHz und ich konnte die Antenne

    auch ohne Daiwa-CL 680 Antennentuner betreiben.


    Zusammenfassung:

    Die EPS- EndFed Antenne funktioniert bei mir auch bei guten Bedingungen

    auf dem 20m Band..

    Habe auf dem 40m Band schon viele Länder in Europa mit dem IC 706 mit

    ca. 80 Watt gearbeitet.


    Für mich ist die Antenne ein guter brauchbarer Kompromiss und ich freue

    mich auf weitere Funkverbindungen mit Freunden aus der ganzen Welt.


    Vy 73, Heinz DL2DAP

    DL2DAP - Vortrag Bebra 2018

    Amateurfunkbetrieb und elektromagnetische Störungen

    Nachtrag - Ergänzung und Hinweise:


    TV- Fernsehen und Breitband- Internetzugang über Breitbandkabelnetz mit neuer Technik !                         

    EMV-Störungen auf Amateurfunkfrequenzen zu erwarten ?

    Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) - Einhaltung der Störstrahlungsgrenzwerte

    zum Schutz der Amateurfunkfrequenzen


    PDF-Dateien beigefügt.


    vy 73 Heinz DL2DAP


    Amateurfunkverordnung (AFuV) wird novelliert 07.09.2022

    Neue Regeln für den Amateurfunk


    Die Digitalisierung und die Weiterentwicklung internationaler Vorgaben schaffen neue Möglichkeiten für den Amateurfunkdienst. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat heute die Länder- und Verbändeanhörung zur Novellierung der Amateurfunkverordnung eingeleitet. Mit dem Entwurf werden die Regeln für den Amateurfunk fortgeschrieben und an den neuesten Stand der Technik angepasst.


    Daniela Kluckert:

    Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr:

    Der Amateurfunk hat eine lange Tradition in Deutschland. Amateurfunker sind Forschende, Techniker und Tüftler mit einer unbändigen Neugier und Begeisterung für ihr Handwerk. Durch den Amateurfunk erlernen schon Kinder und Jugendliche spielerisch technische und wissenschaftliche Grundlagen. Warum das spannend ist? Amateurfunker können z.B. direkt mit der Internationalen Raumstation ISS kommunizieren. Mit der Novellierung der Amateurfunkverordnung verschaffen wir den Funkern nun mehr Flexibilität und Freiheit. Damit tragen wir den Bedürfnissen der Verbände sowie der technischen Weiterentwicklung des Amateurfunkdiensts Rechnung.


    Mit den Änderungen wird neben den bestehenden Amateurfunk-Zeugnisklassen "A" und "E" eine neue Klasse "N"

    eingeführt. Für diese Klasse gilt eine erleichtere Prüfung, die einen eingeschränkten Betrieb mit niedriger Sendeleistung

    ermöglicht. Damit wird der Einstieg in den Amateurfunkbetrieb deutlich vereinfacht.


    Erstmals wird mit der Novellierung der Betrieb einer Amateurfunkstelle an einem entfernten Standort zugelassen.

    Dies ist dank moderner Technik möglich: Zum Beispiel kann die Amateurfunkstelle in der Gartenlaube von der heimischen

    Wohnung aus ferngesteuert betrieben werden.


    Eine weitere, wichtige Änderung betrifft den Wegfall der Ausbildungsrufzeichen:

    Auch bisher konnten Personen unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines lizensierten

    Funkamateurs am Amateurfunk teilnehmen und sich so auf die fachliche Prüfung vorbereiten.

    Voraussetzung dafür war ein gesondertes Ausbildungsrufzeichen.

    Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird nun jedes Rufzeichen der Klassen "A" und "E"

    zu einem Ausbildungsrufzeichen.


    Funkamateure sind Personen, die sich in ihrer Freizeit mit der Funktechnik befassen.

    Sie dürfen ihre Funkgeräte selbst bauen und im Rahmen der geltenden Regeln betreiben.

    Sie haben ihre Kenntnisse in Technik, Betrieb und über die geltenden Vorschriften in einer

    fachlichen Prüfung vor der Bundesnetzagentur nachzuweisen.

    Mit der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst wird ihnen ein Rufzeichen zugeteilt,

    welches während des Funkverkehrs zu benutzen ist. Zwischen 2006 und 2019 ist die Zahl der

    Zulassungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst von etwa 75 000 auf 63 000 gesunken.

    Die vorgeschlagenen Regelungen dienen auch dazu, den Amateurfunk weiterhin attraktiver

    zu gestalten, den Einstieg zu erleichtern und die Zahl der Zulassungen zu stabilisieren.


    Die Verbändeanhörung soll bis Anfang Oktober 2022 abgeschlossen werden, so dass

    die neue Verordnung voraussichtlich im November 2022 verkündet und in Kraft treten kann.


    Der Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung ist zu finden unter:

    BMDV - Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung


    Amateurfunkbetrieb und elektromagnetische Störungen

    Beurteilung von Funkstörungen, die Vorgehensweise, mögliche Maßnahmen zu ihrer

    Minderung und weitere Informationen.

    (Informationen zusammengestellt von Heinz Plate, DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    Definition, Entstehung, Ausbreitung und Auswirkungen

    Als Funkstörungen werden unerwünschte elektromagnetische Störaussendungen

    bezeichnet, die den Funkempfang oder andere elektronische Geräte stören.

    Dabei wird grundsätzlich zwischen leitungsgeführten Störungen („Störspannung“)

    und feldgebundenen Störungen („Störstrahlung“ bzw. „Störfeldstärke“) unterschieden.


    Um Funkstörungen zur vermeiden, müssen alle „Geräte“ entsprechend der Definition

    der EMV- Richtlinie 2014/30/EU die Anforderungen erfüllen und müssen deshalb mit

    einem CE-Kennzeichen versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen.

    Sie müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass die von

    ihnen ausgehenden elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein

    bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen

    Betriebsmitteln nicht möglich ist (§ 4 Abs.1 EMVG 2016).


    Darüber hinaus müssen sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden

    elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sein, um ohne unzumutbare

    Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können (§ 4 Abs. 2 EMVG 2016).


    Funkentstörung ist die Minderung dieser Störungen meist unter die Grenzwerte, die in

    den relevanten Normen festgelegt sind bzw. bei konkreten Störfällen soweit, dass die

    bestimmungsgemäße Funktion der betroffenen Geräte wieder hergestellt ist.


    Liste der fachlichen Schwerpunkt / Problem-Themen - Stand: Juli 2022

    (Informationen als Anlage bzw. auf Anforderung bei mir per eMail) - BEMFV-

    Anzeigeverfahren durch den Funkamateur zur Information

    - EMV- Störungsbearbeitung und Störfall-Problematik bei Konflikten

    - Photovoltaik, Schaltnetzteile u. Energiesparlampen, PLC (“Breitbandstörer“)

    - Breitbandnetze (TV-Kabel u. Internetzugang) VDSL 2 - Störungen

    - Windkraft- Anlagen - EMV und Störungen

    - WPT (EV) KFz. - Ladetechnik und EMV- Störungen


    Zielstellung bei den Schwerpunkten:

    - Prioritäten im EMV- Referat (DARC und Distrikt) abstimmen und festlegen

    - EMV/U-relevante Kriterien zielgenau erfassen und bewerten

    - Qualität der Berechnungen und Ergebnisse bei reproduzierbaren Messergebnissen

    - Akzeptanz bei allen Beteiligten / Betroffenen bei den festgestellten Ergebnissen

    - Effektivität für den Amateurfunkdienst und störungsarmen Funkbetrieb

    - Verantwortliches Handeln der Beteiligten in den DARC- Fachreferaten bzw. Distrikten


    Voraussetzungen zur Umsetzung:

    - Konzentration auf die Schwerpunkte “Hilfe zur Selbsthilfe“

    - Besondere Fachkenntnisse (Gesetze, Richtlinien, Standards/Normen)

    - Technischer Sachverstand zur allgemeinen EMV/U-Thematik

    - Umfangreiche EMV/U-Fachkenntnisse in Technik und Messpraxis

    - Engagement, Motivation und Teamarbeit mit Informationsaustausch

    - Priorität nach Aktualität aus Gesetzen/Verordnungen/Regelungen der Behörde

    - Klare Trennung zwischen “Erfordernis/Gewünscht “ und “Politisch/ Fachlich

    und Eckpunkte festlegen (ggf. Einzelfallbetrachtung)

    - Checkliste bei Störungsbearbeitung Amateurfunk (sinnvoll ?)

    - Folgemaßnahmen bei Kollision & Widerspruchsverfahren der Behörde

    (“Einzelfallbetrachtung“)

    - Erkenntnisse und Perspektiven für das weitere Vorgehen


    Schutzanforderungen der Funkdienste unter Berücksichtigung der EMV-Normung

    und die Funkverträglichkeit.

    Funkverträglichkeit und EMV- Normung behandeln im Grundsatz dasselbe Phänomen –

    die physikalisch - technischen Eigenschaften und Auswirkungen elektromagnetischer Wellen.


    Funkschutz

    Grundsätzlich gibt es zwei Richtungen aus denen Funkschutz zu realisieren ist.

    Dies betrifft zum einen den a. Schutz vor Nutzaussendungen des gleichen oder

    von anderen Funkdiensten (Funkverträglichkeit) und zum anderen den b. Schutz

    vor unerwünschten Störemissionen von Geräten und Anlagen jeglicher Art (EMV).


    Breitband-Störung

    Eine Breitband-Störung liegt vor, wenn entweder

    - durch eine stoßartig verlaufende elektrische oder magnetische Zustandsänderung

      (z. B. Schaltvorgänge, Schaltnetzteile, Funkenentladungen) ein kontinuierliches Spektrum

    entsteht, das sich nicht in einzelne Schwingungen (Spektrallinien) zerlegen lässt.

    - oder durch langsam (niederfrequent) aufeinander folgende, impulsförmig verlaufende

      Vorgänge (z.B. Gasentladungen, Kollektormotoren), ein diskontinuierliches Spektrum

    eng benachbarter Schwingungen (Spektrallinien) entsteht.


    Diskrete Störungen (Schmalbandstörung)

    Diskrete Störungen sind Funkstörungen auf diskreten Frequenzen, die durch periodisch

    ablaufende elektromagnetische Vorgänge verursacht werden.

     

    Funkempfangs- Störung

    Hochfrequente Störung des Funkempfangs

    Sie liegt vor, wenn unerwünschte elektromagnetische Schwingungen im hochfrequenten

    Empfangskanal einer Funk-Empfangsantennenanlage oder eines Funkempfängers

    zusammen mit dem Nutzsignal über die Antenne bzw. den geräteseitigen Antenneneingang

    aufgenommen werden und die Wiedergabe des Nutzsignals erkennbar beeinträchtigen.


    Mindestnutz-Feldstärke

    Feldstärke, die mindestens erforderlich ist, um einen befriedigenden Empfang zu erreichen.


    Störabstand

    Verhältnis zwischen Nutzleistung und Störleistung.

    Der Bezug erfolgt entweder auf das Verhältnis zwischen

    a) Nutzaussendung/störende Aussendung bzw. Nutzaussendung/störende AusstrahIung

    oder auf das Verhältnis zwischen

    b) NF-NutzsignaI / NF-Störsignal


    Störfeldstärke (Gemäß Wiener Vereinbarung 1986)

    Feldstärke einer fremden Aussendung, die ihre maximal zulässige Feldstärke für 50%

    Orts- und 10% -Zeitwahrscheinlichkeit überschreitet.

    Störende Aussendungen, die diese Feldstärken überschreiten, verursachen per Definition

    schädliche Störungen. Störende Aussendungen, die darunter liegen, verursachen zulässige Störungen.

    Höhe der Messantenne an der politischen Grenze: 10m.

    Höhe der Messantenne an der Versorgungsgrenze: 3 m.

     

    Störgeräusch (man-made-noise)

    Von der Antenne aufgenommenes Störgeräusch, welches durch den Betrieb

    elektrischer/elektronischer Geräte/Anlagen/Systeme sowie durch Sendefunkstellen verursacht wird.

    Das natürliche Rauschgeräusch (athmospharic noise) gehört nicht hierzu.


    Bezug zur EMV:

    Eine Erhöhung des man-made-noise zieht eine meist nicht realisierbare Erhöhung der

    Leistungen von Sendefunkstellen nach sich, um den (für die jeweils zu übertragende

    Nachricht) erforderlichen Störabstand bei gleicher Bandbreite sicherzustellen.


    Störung siehe auch RR Nr. 160

    Auswirkung einer durch eine Aussendung, Ausstrahlung oder Induktion (oder durch eine

    Kombination dieser) entstehenden unerwünschten Energie auf den Empfang in einem Funksystem.

    Diese Auswirkung macht sich durch Verschlechterung der Übertragungsgüte

    durch Entstellung oder Verlust von Nachrichteninhalt bemerkbar, welcher bei Fehlen dieser unerwünschten

    Energie verfügbar wäre.

    Die Nutzung dieser Ressource wird nicht nur durch Funkanlagen des eigenen und anderer

    Funkdienste und deren Störemissionen, sondern auch durch die sonstige EMV- Umwelt beeinflusst.


    Störaussendung (EMI electromagnetic interference - Funktionsminderung einer Einrichtung durch

    elektromagnetische Störgrößen / RFI radio frequency interference - Minderung der Empfangsqualität

    eines gewünschten Signals durch hochfrequente Störgrößen):

    Grenzwerte gelten für leitungsgebundene (terminal) und abgestrahlte Emission (radiated)

    Störstrahlung nach Internationale Normen CISPR“ z.B. CISPR22 / EN55022 (EN55032).

    Auch hier ist zu beachten, dass die Grenzwerte für die abgestrahlte Emission auf eine

    Messentfernung von 3m umgerechnet sind. Generell schreibt die CISPR Pub. 22-Regelung

    eine Messentfernung von 10m vor.


    Was sind die häufigsten Störquellen? ist als PDF-Datei beigefügt.

    (Informationen als Anlage bzw. auf Anforderung bei mir per eMail)


    vy 73, Heinz DL2DAP














    DL2DAP_Kurzwellen - Einstieg und Funkpraxis im 40m Band


    Der Amateurfunk ist ein faszinierendes Hobby

    Amateurfunk – Kurzwellenbänder / Frequenzen auf der Kurzwelle kann man die ganze Welt mit recht einfachen Mitteln erreichen.

    Es ist angewandte Technik und gelebte Verständigung, wenn Sie mit der selbst aufgebauten Antenne Kontakt zu Funkstationen in aller Welt aufnehmen.

    Vom einfachen Einstieg bis zu den technischen Hintergründen - Bei Funkamateuren sind Antennen ein immer währendes Thema“ - sowie Aufbau der eigenen Funkstation.

    Diese Informationen und Hinweise helfen Ihnen bei den ersten Schritten und begleitet in die Amateurfunkpraxis.


    Kurzwellengeräte für weltweite Verbindungen:

    – Im Bereich von 1,8 MHz bis 50 MHz

    – Mit Leistungen meist ca.100 Watt oder Betrieb mit Endstufen bis 750 Watt

    – Stationär und portabel oder auch mobil aus dem Auto


    Antennen

    Jedes Funkgerät benötigt eine Antenne entsprechend dem Frequenzband

    – für Kurzwelle sind es meist Langdrahtantennen Vertikalantennen oder

    drehbare Richtantenne


    Kurzwellenfunkbetrieb

    – Funkverbindungen innerhalb von Europa (40 und 80m) oder bis zur entgegen-

    gesetzten Erdhälfte durch Reflektionen an der Ionosphäre zustande.

    – So sind weltweite Kontakte möglich in Abhängigkeit von Frequenz, Uhrzeit

    und Ausbreitungsbedingungen.


    Die Kurzwelle hat einen großen Frequenzbereich.

    Er ist in einzelne Segmente unterteilet: die sogenannten Meterbänder (kurz Band).

    In der Anfangszeit des Rundfunks konnte man die Frequenzen am Radio nur

    unzureichend genau bestimmen.


    Daher bediente man sich einer ungefähren Anzeige:

    der Angabe der Wellenlänge in Meter statt der Frequenz in Herz.

    Denn jede Frequenz lässt sich in eine Wellenlänge umrechnen und umgekehrt.


    Die Formel lautet:
    Lichtgeschwindigkeit: Frequenz = Wellenlänge / Beispiel: 6.075 kHz = 49,383m


    Und nun kommt ein weiterer Aspekt die Größe des Kurzwellenspektrums.

    Hier hat man Bereiche bestimmten Funkdiensten reserviert.

    Da gibt es beispielsweise Bereiche für den Seefunk, jene für den Rundfunk und auch

    solche, die von Funkamateuren genutzt werden.

    Insbesondere die Rundfunk- und Funkbereiche hat man bis heute traditionell nach der

    dort vorherrschenden Wellenlänge benannt.

    Beispiel das "49-Meter-Europa Band" bzw. das "20-Meter-Band" der Funkamateure.


    Bandöffnungen:

    Wenn man auf einem Band viele Sender empfängt, liegt es daran, dass auf diesem

    Band gerade gute Ausbreitungsbedingungen herrschen.

    Dann spricht man von einer “sogenannten“ Bandöffnung.

    Man sagt auch, ein Band sei zu (keine Übertragung möglich, also auch kein Empfang)

    oder ein Band sei offen. Antennenrauschen im Kurzwellenbereich: Unter Funkamateuren wird häufig und auch

    kontrovers über das Thema "Rauschen von Antennen" diskutiert.


    Frequenzabstand:

    Um sich nicht gegenseitig zu stören, halten die Sender einen gewissen Abstand von einander, der der
    Bandbreite des Sendesignals entspricht.

    Soviel zur Theorie. In der Praxis kann es sogar vorkommen, dass man zwei oder mehr Sender auf ein und

    derselben Frequenz empfängt. Rundfunksender halten meist einen Abstand von 5 kHz zueinander ein.


    40-Meter-Band Amateurfunk:

    Dies ist das wichtigste Amateurfunkband für mittlere und weite Entfernungen.

    Fast immer gelingen hier Verbindungen über eine Entfernung von 50 km (NVIS) bis

    hin zu 1.000 km.

    Bei guten Ausbreitungsbedingen und insbesondere während der Dunkelheit sind auch interkontinentale

    Verbindungen möglich.


    Unterteilung:

    Der untere Bereich bis 7.050 kHz wird vor allem für Telegrafie und digitale Betriebsarten

    bis 7.100 kHz verwendet. Darüber bis 7.200 kHz Sprechfunkverkehr in LSB abgewickelt.


    Der Funkamateur

    Um zu Verstehen, was der Amateurfunkdienst ist, müssen wir einen Blick in die Geschichte werfen.

    Klären wir zunächst, was ein Funkamateur ist. Der Begriff Amateurfunk stammt aus der Zeit um 1900.

    Damals war die Funktechnik noch ganz neu. zu der Zeit beschäftigten sich viele Menschen experimentell mit den Radiowellen.

    Da gab es jene, die dies wissenschaftlich und kommerziell taten, wie Marconi und Herz –

    und dem gegenüber standen Privatpersonen, die sich ebenfalls mit der Entwicklung und Erforschung auseinandersetzen.

    Um Personenkreis von den kommerziellen Gruppen, den "Funkprofessionellen" (Profession = lat. "Beruf") abzugrenzen,

    nannte man sie Funkamateure (amateur = nicht-beruflich).

    Dieser Begriff hat sich bis heute gehalten.

    In der Amateurfunkverordnung ist nachzulesen:Funkamateur (ist) der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses (...) auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums

    für Post und Telekommunikation (...), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persölicher Neigung und nicht aus gewerblich-

    wirtschaftlichem Interesse befaßt. (AFuG; §2, 1)

    Eine Person, die am Amateurfunkdienst teilnimmt nennt man Funkamateur und nicht etwa Amateurfunker.


    Der Amateurfunkdienst:

    Gleichberechtigt neben kommerziellen Funkdiensten steht der Amateurfunkdienst.

    Der Amateurfunkdienst steht auf der selben Stufe wie die kommerziellen Funkdienste.

    Eine ganze Reihe Gesetze und Verordnungen regeln dies.

    Zu nennen wären hier z.B.

    - das Amateurfunkgesetz und die Amateurfunkverordnung,

    - die Vollzugsverordnung für den Funkdienst VO Funk, Radio Regulations RR),

    - die Empfehlungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU in Genf),

    und Verordnungen der Behörde

    Warum ist das so? Funkamateure genießen große Freiheiten.

    Zahlreiche Frequenzbereiche von Langwelle bis weit in den Mikrowellenbereich sind den Funkamateuren

    zur Nutzung reserviert - viele Bereiche sogar weltweit.

    Gelegentlich teilt sich der Amateurfunkdienst auch seine Frequenzen mit kommerziellen

    und militärischen Stationen.


    Weitere Informationen in den beigefügten PDF-Anlagen


    Vy 73, Heinz, DL2DAP







    EPS- EndFed- Halbwellenantenne für 40, 20 und 10 Meter (11,8m lang)

    (Heinz Plate, DL2DAP eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    Erfahrungen und praktischer Funkbetrieb auf dem 40m Band im Juni 2022


    Erläuterungen und Hinweise:

    Die EPS- EndFed- Antenne und wie verhält sie sich bei Funkbetrieb auf den KW- Bändern?

    Beim Aufbau und der Höhe über Grund (bei mir ca.5m) hat auch die Umgebung

    immer einen sehr großen Einfluss, dabei hilft nur testen und ausprobieren.

    Der Einfluss des Bodens hat grundsätzlich Auswirkungen auf die Resonanzfrequenz

    und dem Einspeisewiderstand. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der Abstand der

    Antenne vom Boden, also die Antennenaufbauhöhe.

    Um eine optimale Leistungsübertragung vom Senderausgang über das Antennen-

    kabel bis zur Antenne sicherzustellen, müssen die HF-Eigenschaften des Kabels

    und des Einspeisewiderstandes der Antenne identisch sein.

    Bei heimischen Funkbetrieb können oft auch externe Störsignale (QRM, QRN) und

    ein hoher Grundrauschpegel vorhanden sein und den Empfang sehr beeinträchtigen.


    Der Übertrager / Speisepunkt ist Teil der Antenne und sollte nicht in direkter Nähe zur

    AFu-Station montiert werden. An den Endpunkten der Antenne entstehen sehr hohe

    Spannungen, die unter Umständen zu Einstrahlungen führen können.


    Verhalten der Antenne bei Sendebetrieb mit Anpassung und SWR:

    Das SWR im 40m-Band ist ca.1.2 bei 7.090 MHz und ich kann die Antenne auch mit

    Meinem Daiwa-CL 680 Antennentuner betreiben dabei liegt das SWR dann bei ca.1.8.

    Bei dieser Antennenart ist der Einsatz eines Antennenanpassgerät aus meiner Sicht sinnvoll.


    Bilder sind in der beigefügten PDF-Datei.


    Zusammenfassung:

    Die EPS- EndFed Antenne funktioniert bei mir auch ohne ein zusätzliches Gegengewicht.

    Sie kann auch bei portabel Funkbetrieb mit kleiner Leistung ohne große Probleme eingesetzt werden.

    Ich habe im 40m Band u.a. folgende Länder in Europa mit ca. 80 Watt gearbeitet:

    DL, PA, ON, F, OZ, G, GB, MS, HB, OE, I, II, IK IZ, OK, SP.


    Für mich ist die Antenne ein guter brauchbarer Kompromiss.


    PDF-Datei beigefügt.


    vy 73+55 Heinz DL2DAP

    Heinz Plate - DL2DAP: Standort: Radevormwald QTH: JO31QE // DARC-OV: G73 // eMail: plate.dl2dap@t-online.de


    Jahrgang 1946, Amateurfunkgenehmigung seit 1975 im VFDB und DARC über 40 Jahre Mitglied

    (ehemaliger “kommisarischer EMV-Referent des DARC“, Referats-Mitarbeiter von 1996- 2005).

    10 Jahre Aufbau und Mitarbeit im EMV-Referat des DARC (1996-2005).

    30 Jahre Funkstörungsmesstechnik als “Funkmessknecht im Außendienst und Rundfunker der

    Deutschen Bundespost“ und nachfolgenden Bundesbehörden.


    Ausbildung bei der Deutschen Bundespost zum Fernmeldehandwerker ab 01.04.1961 bis Sept.1964,
    Fernmeldebautrupp (im ländlichen Raum) von Sept.1964 bis 31.12.1971

    Technischer Beamter (mittlerer Dienst) ab 01.01.1972

    Mitarbeit als Bauführer in einer Fernmeldebaudienststelle bis 1978 (ab 1975 Funkamateur)

    Tätigkeit von 1979-1986 beim Funkstörungsmessdienst im Außendienst


    Von 1987 bis 1990 im FTZ-Darmstadt, Mitarbeiter im Normalfrequenzlabor

    Auflösung der Deutschen Bundespost / Neu: Regulierungsbehörde

    Dienstgrad: “Technischer Regierungshauptsekretär“


    Von 1990 bis 1992 beim Funkkontrollmessdienst in Rheurt (NRW)

    Ab 1992 im Außendienst bei der Regulierungsbehörde “BAPT, RegTP, BNetzA

    (ab 1996 EMV-DARC)

    Von 1999 bis 2009 bei der BNetzA- Außenstelle Dortmund im Rundfunkbereich tätig

    Ruhestand ab 2010


    Veröffentlichungen

    - Amateurfunkbetrieb und elektromagnetische Störungen

    - Erstellen und Melden einer aussagekräftigen Störungsmeldung

    an die Bundesnetzagentur (BNetzA) durch den betroffenen Funkamateur.

    - Messung von Störgrößen am Betriebsort durch den Prüf und Messdienst

    - Ablauf einer Störungsbearbeitung durch den Prüf und Messdienst.

    Gerne können Sie auch Informationen und die Artikel als PDF bei mir per eMail anfordern.


    Ich wünsche allen viel Spaß beim lesen der Amateurfunk- Fachinformationen.


    Vy 73/55 de Heinz, DL2DAP


    In den 1960er Jahren habe ich als 15. jähriger Schüler und dann als Fernmeldelehrling bei der

    Deutschen Bundespost in Dortmund angefangen, mich für Amateurfunk zu begeistern.

    Begonnen hat es mit einem MW-Radio-Gerät mit einem Röhren-Konverter für das 80- Meterband.

    Der Röhren-Konverter wurde gebaut von meinem großen Bruder Peter, Realschüler der auch Kontakt

    zu Funkamateuren die ihn unterstützten in der näheren Umgebung hatte.

    Der Amateurfunk war eine echte Herausforderung, Schaltungen mussten mühsam als Zeitschriften

    wie Funkschau und Funktechnik, aus dem DL-QTC, später dann CQ-DL, und aus Büchern

    zusammengesucht werden.

    Nicht zu vergessen, die RPB- Bändchen. Schaltungen wurden freihändig gemalt, wenn es

    schön für die "Ewigkeit" werden sollte, mit Schablone und Rapidograph.

    Kurz und gut, damals wurde selbst gebaut. An die schwarzen japanischen Kisten war noch

    gar nicht zu denken. Geloso gab es, Heathkit, Semco und Sommerkamp. Für einen Schüler

    und Lehrling mit immer knappem Taschengeld unerreichbar. Die Firma Oppermann gab es

    damals auch schon, andere wie Radio Fern sind verschwunden, Völkner mit günstigen Restposten

    in Conrad aufgegangen.


    Für mich Heinz, DL2DAP war und ist heute noch Amateurfunk ein faszinierendes Experimentierfeld.

    Zurück zu den Wurzeln des Amateurfunk, ein miteinander und füreinander unter Freunden.

    Das bedeutet für mich "Ham Spirit" wie früher, Technik von heute und Mensch und Technik im miteinander.

    Das Internet ist für mich in vielen Bereichen eine große Hilfe.


    Beitrag als PDF-Datei beigefügt.