BNetzA veröffentlicht im Amtsblatt-08-2024 mit Vfg. Nr. 53/2024 den Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland, gültig ab 24.06.2024

  • Gemäß § 10 Absatz 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk

    (Amateurfunkverordnung - AFuV) vom 23.06.2023 (BGBl. Teil I Nr. 160 S. 1) veröffentlicht die Bundesnetzagentur hiermit

    den ab 24.06.2024 gültigen Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland.


    Die Rufzeichen werden gemäß dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunk-verordnung (AFuV) entsprechend

    diesem Rufzeichenplan zugeteilt.


    Deutsche Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (DA – DR ohne DE und DI), einer Ziffer (0-9)

    nd einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.

    Für Klubstationen gibt es auch Rufzeichen mit 1-buchstabigen oder 4- bis 7-stelligen Suffixen gemäß den Nr. 0 und 0.

    Für Kurzzeitzulassungen werden Rufzeichen gemäß Nr. 0 verwendet.

    Anlagen:

    1. Rufzeichen mit 2- oder 3-buchstabigen Suffixen

    2. Rufzeichen mit 1-buchstabigen Suffixen für Klubstationen


    vy 73, Heinz Plate DL2DAP


    PDF-Datei ist beigefügt.