Hallo liebe Amteurfunk-Community,
beim Pauken für meine Amateurfunk Prüfung bereitet mir ein Thema etwas Kopfzerbrechen: Notrufe.
Laut Paragraph 16 der AFuV ist es im Amateurfunkern nicht erlaubt Notzeichen wie zb. Mayday zu verwenden.
Jetzt Stelle ich mir die Frage, wie sich dies Verhält wenn ich selber einen Notfall habe und mir die Absetzung eines Notrufe nur über Funk möglich ist.
Darf ich dann trotzdem Kein Notzeichen verwenden oder ist dieses Verbot nur auf die Weiterleitung von Notrufen beschränkt.
Falls die Verwendung auch im Notfall verboten ist, wie kann ich mich dann über Funk erkänntlich machen?
Leider hat mir meine bisherige Google suche keine Antwort liefen können.
Schonmal danke im Vorraus für jede Antwort.
Grüße Riccardo