Hallo zusammen,
ich betreibe einen 2m Band Einstieg unter dem Rufzeichen DO0LL-L , hierfür wurde mir auch
das Rufzeichen sowie die Frequenz von der BNetzA zugewiesen.
Einen weiteren Einstieg habe ich zur Zeit im Testbetrieb auf 70cm in Betrieb genommen.
Auch hierfür habe ich bei der BNetzA eine Frequenz beantragt und warte zur Zeit auf die Zuteilung.
Nun meine Frage: Da die Frequenzen für das Rufzeichen DO0LL eingetragen wurden/werden, darf ich auch nur
das Rufzeichen nutzen um einen 24 Stunden Betrieb ohne Aufsicht durchzuführen. Wie stelle ich es jetzt an
dieses korrekt umzustetzen.
Gruß Wolfgang
DO9LL