Funkschutz der Funkdienste und Schutzanforderungen
Informationen zusammengestellt von Heinz Plate, DL2DAP (DARC-OV G73) eMail: dl2dap@darc.de
Ist die EMV- Funkverträglichkeit und der Frequenzschutz (EMV- Gebührenpflicht, Abgabe an BNetzA) für den künftigen Amateurfunkbetrieb auf unseren Frequenzen gewährleistet
- Einleitung
Schutzanforderungen der Funkdienste unter Berücksichtigung der EMV-Normung und die Funkverträglichkeit.
Funkverträglichkeit und EMV- Normung behandeln im Grundsatz dasselbe Phänomen - die physikalisch - technischen Eigenschaften und Auswirkungen elektromagnetischer Wellen.
Historisch gesehen haben sich beide Gebiete zwar mit der gleichen Zielsetzung - Funkschutz - aber trotzdem nahezu unabhängig voneinander entwickelt.
Bezüglich der allgemeinen Weiterentwicklung der Themenfelder Funkverträglichkeit und EMV-Normung entwickeln sich Analogien infolge der überall Einzug haltenden Digitalisierung, der Tendenz hin zu breitbandigen Signalen und dem räumlichen Zusammenrücken von Geräten, drahtgebundenen Netzen und Funkanlagen.
Damit diese Entwicklungsmöglichkeiten auch zukünftig gewährleistet bleiben sind alle Maßnahmen zur Sicherstellung der technisch-physikalischen Verträglichkeit und Effizienz, insbesondere für die drahtlose Telekommunikation, von hoher Bedeutung. Gerade hier ist die Übertragungsressource “Frequenzspektrum“ nicht vermehrbar.
Die Nutzung dieser Ressource wird nicht nur durch Funkanlagen des eigenen und anderer Funkdienste und deren Störemissionen, sondern auch durch die sonstige EMV Umwelt beeinflusst.
Jedes Gerät bzw. jede Anlage erzeugt Störgrößen, die wiederum in ihrer Gesamtheit u.a. das Man-Made-Noise erzeugen.
Dieses Man-Made-Noise begrenzt einen Funkempfänger in seiner Empfindlichkeit im Nutzkanal und hat somit Einfluss auf die gesamte Versorgungssituation des entsprechenden Funkdienstes. Deshalb ist der Begrenzung der Störgrößen von Geräten und Anlagen, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
- Eckpunkte des Schutzzieles „Funkschutz“ .....
PDF- Datei als Anlage beigefügt.
Amateurfunkbetrieb und elektromagnetische Störungen
(Informationen zusammengestellt von Heinz Plate, DL2DAP (DARV-OV G73) eMail: dl2dap@darc.de)
Beurteilung von Funkstörungen, die Vorgehensweise, mögliche Maßnahmen zu ihrer Minderung bzw. Beseitigung durch die Störungsbearbeitung der BNetzA.
Einführung – mit Definition des Amateurfunkdienst
Beispiel Studie: "Verträglichkeit von leitergebundenen TK- Systemen mit Funksystemen“.
Unter Amateurfunk werden Funkdienste verstanden, die zur eigenen Ausbildung, zur (weltweiten) Kommunikation bzw. zu Forschungszwecken im nichtprofessionellen Bereich
(ohne finanzielle Zielsetzungen) betrieben werden.
Bei den Ergebnissen muss davon ausgegangen werden, dass Sende- und Empfangs -Stationen in der Regel stationär in Wohnungen bzw. innerhalb von Wohngebäuden installiert sind.
Die Antennen sollten außerhalb des Gebäudes angebracht sein. Die Sendeleistungen variieren zwischen wenigen Watt (inkl. Antennen mit Richtwirkung) bis zu 750 W.
Für das Verträglichkeitsszenario ist zu beachten, dass kein „standardisierter“ Amateurfunkdienst existiert, sondern viele Betriebsarten genutzt werden:
Sprachübertragung, CW, Paketdienste, DX, Funkpeilen, etc. in analogen bzw. digitalen Betriebsmodi.
Insbesondere der DX-Betrieb (Weitbereichsfunk mit Empfangspegeln in der Nähe des Grundrauschpegels) ist für die Störanalyse von Bedeutung.
Als Randbedingungen für das Verträglichkeitsszenar können festgehalten werden:
Die Empfangsantennen befinden sich in der Nähe der betrachteten TK- Netze mit Entfernungen in der Größenordnung von 10 m (oft Außerhaus).
Schutzforderungen des Amateurfunks beziehen sich in der Regel auf eine Messentfernung von 9 m.....
PDF- Datei als Anlage beigefügt.