Ein Wunder ist geschehen: Nachdem die BNetzA Prüfungen für Seefunk- und Flugfunkzeugnisse bereits seit Monaten
abnimmt, werden Ende Mai 2021 Konzepte zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebs beim Amateurfunk erst noch "erarbeitet".
Warum nicht einfach die Konzepte aus dem Bereich Seefunk und Flugfunk adaptiert werden, bleibt unverständlich.
Man sieht, welchen Stellenwert der Amateurfunk im Vergleich zu anderen Funkdiensten bei den Behörden haben muss....
73 Joachim, DL8HCZ/CT1HZE
Mitteilung der BNetzA von heute, 21.5.2021:
Hinweis zur aktuellen SARS-CoV-2 (COVID-19)-Entwicklung:
Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
aufgrund der Entwicklung im Zusammenhang mit der dynamischen Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hatte sich die Bundesnetzagentur dazu entschieden, bis auf weiteres keine Amateurfunkprüfungen mehr abzuhalten.
Angelehnt an die in Kraft tretenden Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen erarbeiten wir derzeit Konzepte zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebs für jeden Prüfungsstandort unter Berücksichtigung der jeweils geltenden, landespezifischen Coronaschutzverordnungen.
Wir bitten weiterhin darum, vorerst auf Anmeldungen zu Prüfungen zu verzichten und erst dann Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung zu stellen, wenn neue Prüfungsplätze veröffentlicht wurden. Hierüber werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Sobald wieder Prüfungstermine angeboten werden können, werden zunächst die Prüfungsteilnehmer/innen zu neuen Terminen eingeladen, deren Termine abgesagt werden mussten. Dabei wird die Reihenfolge der ursprünglichen Termine berücksichtigt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stand: 21.05.2021