Danke für die Links, Wolfgang!
73 Joachim
Danke für die Links, Wolfgang!
73 Joachim
Turkmenistan QRV
David EZ/DL7ZM plant, seine Forschung zur Funkausbreitung hoffentlich
ab Freitag, dem 13. Juni, oder Samstag, bis zum 21. Juni fortzusetzen.
Es sind ausschließlich CW- und SSB sowie die
QRGs 50,110, 28,020 oder 28,550 MHz +/- 5 kHz zulässig.
Dieses DXCC ist extrem selten...
Viel Glück! 73 Joachim, DL8HCZ
Hallo Bernd,
herzlich willkommen und viel Spass
hier im Forum und beim gemeinsamen Hobby.
73 Joachim, DL8HCZ
Hallo Pit,
leider läuft es teilweise bei der BNetzA diesbezüglich "unrund". Das war schon im letzten Jahr oft so.
Seinerzeit wurde dies monatelang mit Personalwechsel, Einarbeitung und Krankenstand begründet.
Das ist nun fast 1 Jahr her..... für die Neulizenzierten ist es natürlich echt frustrierend, wenn man wegen so etwas wochenlang noch nicht funken kann.
Dass man nach erfolgreicher Prüfung nicht wenigstens mündlich sofort sein Rufzeichen mitgeteilt bekommt (mit dem man dann sofort losfunken darf) ist ein Armutszeugnis und völlig unverständlich.
73 Joachim, DL8HCZ
Hallo Jan,
vielen Dank für Deine Vorstellung, schön Dich hier im Forum zu treffen!
vy 73 und weiter viel Spass beim gemeinsamen Hobby!
Joachim, DL8HCZ
Frohe Weihnachten!
Aus dem Amtsblatt der BNetzA vom 18.12.2024:
Vfg Nr. 105/2024
Amateurfunkdienst; befristete Erlaubnisse
1.)
Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Ver-
kehr (BMDV) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbe-
reichs 50,00–52,00 MHz vom 01.01.2025 bis zum 31. Dezember
2025 für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk
der Klasse E unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen
gestattet.
Nutzungsbestimmungen
Frequenzbereich: 50,000 MHz-52,000 MHz
Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich
50,000–50,400 MHz:
100 W PEP
für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
der Klasse E
Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich
50,400–52,000 MHz:
25 W PEP
für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
der Klasse E
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Antennenpolarisation: horizontal
Kontestbetrieb: zulässig
Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt.
Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht
gestört werden.
Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkama-
teur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und
Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen.
Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Novizen-
Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung
(05)06 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für Zulassungs-
inhaber der Klasse E und unter Beachtung aller sonstigen im Ama-
teurfunk geltenden Regelungen erfolgen.
Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Anga-
ben zu führen:
Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennen-
richtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des
Rufzeicheninhabers.
Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-
Frequenzbereichs, sowie auf die jederzeitige telefonische Erreich-
barkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis
auf Weiteres verzichtet. Hinsichtlich der 50-MHz-Funkbaken mit
Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV gilt die zuletzt mit Verfü-
gung Nr. 64/2019 geänderte Verfügung Nr. 36/2006. Rufzeichen-
zuteilungen gemäß § 13 AFuV sind im Rahmen der Regelungen
dieser Mitteilung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung
eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 6 AFuV kann nicht zugestimmt
werden.
Dauer der Befristung
Der befristete Zugang im Frequenzbereich 50–52 MHz wurde zuletzt
mit Verfügung Nr. 130/2023 bis zum 23. Juni 2024 gestattet. Die
dort genannte Begründung zur Dauer der Befristung hat grund-
sätzlich weiterhin Gültigkeit. Allerdings erzeugt das Maximum des
Sonnenfleckenzyklus im Jahr 2025 physikalische Effekte, welche
in besonderer Art und Weise experimentelle und technisch-wissen-
schaftliche Studien im Frequenzbereich 50–52 MHz ermöglichen
und beeinflussen. Die vorgenannte Duldung gestattet dies für Inha-
ber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk der Klasse E
und unterstützt damit die Ziele des Amateurfunks gemäß § 2 Nr. 2
AFuG. Das nächste Maximum des Sonnenfleckenzyklus und eine
damit einhergehende weitere Duldung für vergleichbare experimen-
telle und technisch-wissenschaftliche Studien wird Mitte des nächs-
ten Jahrzehnts erwartet.
2.)
Befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150–70,210 MHz
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Ver-
kehr (BMDV) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenz-
bereichs 70,150–70,210 MHz bis zum 31. Dezember 2025 unter
den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.
Nutzungsbestimmungen
Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und
darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateur-
funkdienst der Klasse A erfolgen.
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP
Antennenpolarisation: horizontal
Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht
gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch
den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere
Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen.
Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet. Rufzei-
chenzuteilungen nach § 13 AFuV sind im Rahmen dieser Regelung
nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzei-
chens gemäß § 11 Abs. 6 AFuV kann nicht zugestimmt werden.
Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden An-
gaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leis-
tung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei
Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers. Bei der Nutzung des
Frequenzbereichs 70,150–70,200 MHz im Rahmen des Amateur-
funkdienstes sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunk-
gesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzu-
halten und finden Anwendung. Störungen sind zu vermeiden und
die maximale Leistung ist nur dann auszuschöpfen, wenn es für die
Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle
Zwecke als unbedingt notwendig erachtet wird.
Update: Die Aktion ist am 15.11. ausgelaufen.
HERBSTAKTION 2024:
Der Herbst ist da und es gibt wieder mehr Zeit zum Lesen ![]()
Deshalb hier unsere AKTION für NEU-Abonnenten aus DL:
25 Euro für 1 Jahresabo 2025
bezahlen und die beiden kommenden Hefte 11 und 12/2024 schon umsonst dazu bekommen!
Das Abo muss NICHT gekündigt werden nach Ablauf!
Zur Bestellung einfach 25 Euro überweisen an:
Verlag Joachim Kraft,
IBAN DE92200100200207354201
Stichwort HERBST24 und Lieferadresse emailen an:
(Paypal ist auch möglich an FUNK-TELEGRAMM@t-online.de)
vy 73 Joachim, DL8HCZ
Statement vom (ehemaligen) Leiter der Bandwacht, Daniel, DL3RTL, zu dieser Meldung vom 15.2.2024:
Ich hatte keine Lust mehr, in die Tonne zu arbeiten.
Ich hatte keine Lust mehr, mich vom Vorstand am Telefon lautstark anbrüllen zu lassen.
Ich hatte keine Lust mehr, von externen Institutionen gelobt, aber vom Verband nicht wahrgenommen zu werden.
Ich hatte keine Lust mehr, Wochen oder Monate auf eine Antwort vom Vorstand oder der IT zu warten.
Ich hatte keine Lust mehr auf Geringschätzung unserer Team-Leistung.
Ich hatte keine Lust mehr, vor mit uns unabgesprochene Entscheidungen gestellt zu werden, welche die Bandwacht de facto in die Knie zwängten.
Ich hatte keine Lust mehr auf Vorfälle, wie Diskriminierung.
Ich hatte keine Lust mehr, mich nicht-nachhaltigen und undurchdachten Entscheidungen wider besseres Wissens zu beugen.
Ich hatte keine Lust mehr, auf Wunsch des Vorstands etwas zuzuarbeiten und von selbem nachher Gemaßregelt zu werden.
Ich hatte keine Kraft mehr, verbrannt zu werden. Und mein gesamtes Team aus Monitoring, Signalanlyse, Peildienst und den mehr als 60 Fremdsprachen-Übersetzern auch nicht.
Ehrenamt ade. Hallo Freiheit! Bis 01.03.2024 sind die beiden Referenten Stand heute noch formhalber im Amt. Ehrenamt muss auch gepflegt werden. Und ich habe gelernt, was die Redewendung „Der Fisch stinkt vom Kopf her“ in der Praxis bedeutet.
vy73, Daniel DL3RTL http://www.intruder-watch.de/?fbclid=IwAR1n…804ezmiGF3N57IE
So, Amtsblatt ist raus, wie so oft geschehen, wieder am 20.12.
Hier ist der Fragenkatalog:
Voraussichtlich innerhalb der nächsten 48 Stunden (d.h. bis 20.12.23) wird die Bundesnetzagentur
den neuen Fragenkatalog für die Amateurfunkprüfung (Klassen A, E und N) veröffentlichen,
nach welchem ab Ende Juni 2024 die Prüfungen durchgeführt werden.
Dieser und weiteres Infos dazu werden dann zu finden sein unter:
Jetzt ins Funk-Telegramm-Jahres-Abo einsteigen und die ersten beiden Hefte umsonst dazu bekommen: Einfach 25 Euro mit PAYPAL senden an funk-telegramm@t-online.de oder überweisen an: Verlag Joachim Kraft, IBAN DE92200100200207354201, Stichwort XMAS23.
Dann kommen die Hefte 12/23 und 1/24 umsonst per Post und es gibt danach 12 weitere Hefte.
Das Abo verlängert sich NICHT automatisch.
Die Aktion läuft bis 31.12.2023
vy 73 und weiter eine schöne Adventszeit
Joachim, DL8HCZ / CT1HZE
http://www.FUNK-TELEGRAMM.de
Folgende Fragen werden die Schüler stellen:
1. Welches spannende Erlebnis hat dich während deines Aufenthalts auf der ISS am meisten fasziniert?
2. Können Sie eine Entdeckung hervorheben, die bereits durch die Forschung auf der ISS entstanden ist?
3. Wir haben ein Schulprojekt, bei dem wir einen Wetterballon starten. Können Sie einen Wetterballon in 40 km Höhe von der ISS aus sehen?
4. Führen Sie von der ISS aus Experimente im Weltraum durch und wenn ja, was war das spannendste Experiment?
5. Gibt es einen Muskelabbau aufgrund der Schwerelosigkeit im Weltraum, und wenn ja, was sind die Symptome und Gegenmaßnahmen?
6. Wie behandeln Astronauten Krankheiten oder medizinische Notfälle, während sie im Weltraum sind?
7. Ist die Zeit im Weltraum anders als auf der Erde?
8. Verändert sich die Stimme aufgrund der Schwerelosigkeit oder des Muskelabbaus, wenn man sich auf der ISS aufhält?
9. Wie verbringen die Astronauten ihre Freizeit im Weltraum?
10. Wie würden Sie die Dynamik und die Beziehungen zwischen den Astronauten an Bord der ISS beschreiben, und kannten Sie Ihre Kollegen schon vor der Mission?
11. Was vermissen Sie am meisten von der Erde im Weltraum und was werden Sie auf der Erde am meisten von der ISS vermissen?
12. Wie fühlen Sie sich, wenn Sie aus dem Fenster auf die Erde schauen und an Ihre Familie denken, die dort lebt?
13. Wie haben sich Ihre Erwartungen an Ihre Arbeit auf der ISS im Vergleich zu Ihren ursprünglichen Vorstellungen verändert?
14. Was sind die Hauptunterschiede zwischen dem Training unter Wasser und dem Leben im Weltraum, auch wenn beide Bedingungen schwerelos sind?
15. Vermissen Sie es nicht, einfach nur da unten zu sitzen, und ist die Schwerelosigkeit manchmal lästig?
16. Was ist Ihre größte Angst während einer Mission?
17. Wie ist das Essen auf der ISS verpackt, und schmeckt es anders als auf der Erde?
18. Wie wird die Luftqualität in der Raumstation aufrechterhalten?
19. Wie wird das Wasser in der Weltraumtoilette aus dem Urin gefiltert?
20. Glauben Sie an die Existenz von Außerirdischen?
Heute konnte auf der Weltfunkkonferenz in Dubai eine Einigung darüber erzielt werden,
dass es (vorerst) keine bindenden Beschränkungen für das 23cm-Amateurfunkband geben wird.
Die von einer ITU-Arbeitgruppe vor der Konferenz vorgeschlagenen Regelungen
diesbezüglich werden zwar als Fussnote aufgenommen, aber nur den Status einer
(nicht bindenden) Empfehlung haben.
Der 23cm-Amateurfunk hat also nochmal Glück gehabt und ist
mit einem ganz kleinen blauen Auge davon gekommen.
Dennoch wird die ein- oder andere Fernmeldeverwaltung dies
sicher zum Anlass nehmen, in nächster Zeit Beschränkungen für das 23cm-Band zu erlassen,
so wie es Österreich und Finnland ja sogar bereits unnötigerweise vor der Konferenz getan haben.
73 Joachim, DL8HCZ