EMV- Störungen aktuelle Problemthemen - 2022 von Heinz, DL2DAP (Informationen zusammengestellt von Heinz Plate, DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)

  • Amateurfunkbetrieb und elektromagnetische Störungen

    Beurteilung von Funkstörungen, die Vorgehensweise, mögliche Maßnahmen zu ihrer

    Minderung und weitere Informationen.

    (Informationen zusammengestellt von Heinz Plate, DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    Definition, Entstehung, Ausbreitung und Auswirkungen

    Als Funkstörungen werden unerwünschte elektromagnetische Störaussendungen

    bezeichnet, die den Funkempfang oder andere elektronische Geräte stören.

    Dabei wird grundsätzlich zwischen leitungsgeführten Störungen („Störspannung“)

    und feldgebundenen Störungen („Störstrahlung“ bzw. „Störfeldstärke“) unterschieden.


    Um Funkstörungen zur vermeiden, müssen alle „Geräte“ entsprechend der Definition  

    der EMV- Richtlinie 2014/30/EU die Anforderungen erfüllen und müssen deshalb mit

    einem CE-Kennzeichen versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen.

    Sie müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass die von

    ihnen ausgehenden elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein

    bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen

    Betriebsmitteln nicht möglich ist (§ 4 Abs.1 EMVG 2016).  

    Darüber hinaus müssen sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden  

    elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sein, um ohne unzumutbare

    Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können (§ 4 Abs. 2 EMVG 2016).


    Funkentstörung ist die Minderung dieser Störungen meist unter die Grenzwerte, die in

    den relevanten Normen festgelegt sind bzw. bei konkreten Störfällen soweit, dass die

    bestimmungsgemäße Funktion der betroffenen Geräte wieder hergestellt ist.


    Liste der fachlichen Schwerpunkt / Problem-Themen - Stand: Juli 2022

    (Informationen als Anlage bzw. auf Anforderung bei mir per eMail) - BEMFV-

    Anzeigeverfahren durch den Funkamateur zur Information 

     - EMV- Störungsbearbeitung und Störfall-Problematik bei Konflikten

    - Photovoltaik, Schaltnetzteile u. Energiesparlampen, PLC (“Breitbandstörer“)

    - Breitbandnetze (TV-Kabel u. Internetzugang) VDSL 2 - Störungen

    - Windkraft- Anlagen - EMV und Störungen

    - WPT (EV) KFz. - Ladetechnik und EMV- Störungen


    Zielstellung bei den Schwerpunkten:

    - Prioritäten im EMV- Referat (DARC und Distrikt) abstimmen und festlegen

    - EMV/U-relevante Kriterien zielgenau erfassen und bewerten

    - Qualität der Berechnungen und Ergebnisse bei reproduzierbaren Messergebnissen

    - Akzeptanz bei allen Beteiligten / Betroffenen bei den festgestellten Ergebnissen

    - Effektivität für den Amateurfunkdienst und störungsarmen Funkbetrieb

    - Verantwortliches Handeln der Beteiligten in den DARC- Fachreferaten bzw. Distrikten


    Voraussetzungen zur Umsetzung:

    - Konzentration auf die Schwerpunkte “Hilfe zur Selbsthilfe“

    - Besondere Fachkenntnisse (Gesetze, Richtlinien, Standards/Normen)

    - Technischer Sachverstand zur allgemeinen EMV/U-Thematik

    - Umfangreiche EMV/U-Fachkenntnisse in Technik und Messpraxis

    - Engagement, Motivation und Teamarbeit mit Informationsaustausch

    - Priorität nach Aktualität aus Gesetzen/Verordnungen/Regelungen der Behörde

    - Klare Trennung zwischen “Erfordernis/Gewünscht “ und “Politisch/ Fachlich“

    und Eckpunkte festlegen (ggf. Einzelfallbetrachtung)

    - Checkliste bei Störungsbearbeitung Amateurfunk (sinnvoll ?)

    - Folgemaßnahmen bei Kollision & Widerspruchsverfahren der Behörde

    (“Einzelfallbetrachtung“)

    - Erkenntnisse und Perspektiven für das weitere Vorgehen

    Schutzanforderungen der Funkdienste unter Berücksichtigung der EMV-Normung

    und die Funkverträglichkeit.

    Funkverträglichkeit und EMV- Normung behandeln im Grundsatz dasselbe Phänomen –

    die physikalisch - technischen Eigenschaften und Auswirkungen elektromagnetischer Wellen.


    Funkschutz

    Grundsätzlich gibt es zwei Richtungen aus denen Funkschutz zu realisieren ist.

    Dies betrifft zum einen den a. Schutz vor Nutzaussendungen des gleichen oder

    von anderen Funkdiensten (Funkverträglichkeit) und zum anderen den b. Schutz

    vor unerwünschten Störemissionen von Geräten und Anlagen jeglicher Art (EMV).

    Breitband-Störung

    Eine Breitband-Störung liegt vor, wenn entweder

    - durch eine stoßartig verlaufende elektrische oder magnetische Zustandsänderung

      (z. B. Schaltvorgänge, Schaltnetzteile, Funkenentladungen) ein kontinuierliches Spektrum

    entsteht, das sich nicht in einzelne Schwingungen (Spektrallinien) zerlegen lässt.

    - oder durch langsam (niederfrequent) aufeinander folgende, impulsförmig verlaufende

      Vorgänge (z.B. Gasentladungen, Kollektormotoren), ein diskontinuierliches Spektrum

    eng benachbarter Schwingungen (Spektrallinien) entsteht.

    Diskrete Störungen (Schmalbandstörung)

    Diskrete Störungen sind Funkstörungen auf diskreten Frequenzen, die durch periodisch

    ablaufende elektromagnetische Vorgänge verursacht werden.

     

    Funkempfangs- Störung

    Hochfrequente Störung des Funkempfangs

    Sie liegt vor, wenn unerwünschte elektromagnetische Schwingungen im hochfrequenten

    Empfangskanal einer Funk-Empfangsantennenanlage oder eines Funkempfängers

    zusammen mit dem Nutzsignal über die Antenne bzw. den geräteseitigen Antenneneingang

    aufgenommen werden und die Wiedergabe des Nutzsignals erkennbar beeinträchtigen.

    Mindestnutz-Feldstärke

    Feldstärke, die mindestens erforderlich ist, um einen befriedigenden Empfang zu erreichen.


    Störabstand

    Verhältnis zwischen Nutzleistung und Störleistung.

    Der Bezug erfolgt entweder auf das Verhältnis zwischen

    a) Nutzaussendung/störende Aussendung bzw. Nutzaussendung/störende AusstrahIung

    oder auf das Verhältnis zwischen

    b) NF-NutzsignaI / NF-Störsignal

    Störfeldstärke (Gemäß Wiener Vereinbarung 1986)

    Feldstärke einer fremden Aussendung, die ihre maximal zulässige Feldstärke für 50%

    Orts-  und 10% -Zeitwahrscheinlichkeit überschreitet.

    Störende Aussendungen, die diese Feldstärken überschreiten, verursachen per Definition

    schädliche Störungen. Störende Aussendungen, die darunter liegen, verursachen zulässige Störungen.

    Höhe der Messantenne an der politischen Grenze: 10m.

    Höhe der Messantenne an der Versorgungsgrenze: 3 m.

     

    Störgeräusch (man-made-noise)

    Von der Antenne aufgenommenes Störgeräusch, welches durch den Betrieb

    elektrischer/elektronischer Geräte/Anlagen/Systeme sowie durch Sendefunkstellen  verursacht wird.

    Das natürliche Rauschgeräusch (athmospharic noise) gehört nicht hierzu.


    Bezug zur EMV:

    Eine Erhöhung des man-made-noise zieht eine meist nicht realisierbare Erhöhung der

    Leistungen von Sendefunkstellen nach sich, um den (für die jeweils zu übertragende

    Nachricht) erforderlichen Störabstand bei gleicher Bandbreite sicherzustellen.


    Störung siehe auch RR Nr. 160

    Auswirkung einer durch eine Aussendung, Ausstrahlung oder Induktion (oder durch eine

    Kombination dieser) entstehenden unerwünschten Energie auf den Empfang in einem Funksystem.

    Diese Auswirkung macht sich durch Verschlechterung der Übertragungsgüte

    durch Entstellung oder Verlust von Nachrichteninhalt bemerkbar, welcher bei Fehlen dieser unerwünschten

    Energie verfügbar wäre.

    Die Nutzung dieser Ressource wird nicht nur durch Funkanlagen des eigenen und anderer

    Funkdienste und deren Störemissionen, sondern auch durch die sonstige EMV- Umwelt beeinflusst.

    Störaussendung (EMI electromagnetic interference - Funktionsminderung einer Einrichtung durch

    elektromagnetische Störgrößen / RFI radio frequency interference - Minderung der Empfangsqualität

    eines gewünschten Signals durch hochfrequente Störgrößen):

    “Grenzwerte gelten für leitungsgebundene (terminal) und abgestrahlte Emission (radiated)

    Störstrahlung nach Internationale Normen CISPR“ z.B. CISPR22 / EN55022 (EN55032).

    Auch hier ist zu beachten, dass die Grenzwerte für die abgestrahlte Emission auf eine

    Messentfernung von 3m umgerechnet sind. Generell schreibt die CISPR Pub. 22-Regelung

    eine Messentfernung von 10m vor.

    Was sind die häufigsten Störquellen? ist als PDF-Datei beigefügt.

    (Informationen als Anlage bzw. auf Anforderung bei mir per eMail)

    vy 73, Heinz DL2DAP










  • DL2DAP - Vortrag Bebra 2018

    Amateurfunkbetrieb und elektromagnetische Störungen

    Nachtrag - Ergänzung und Hinweise:

    TV- Fernsehen und Breitband- Internetzugang über Breitbandkabelnetz mit neuer Technik !                         

    EMV-Störungen auf Amateurfunkfrequenzen zu erwarten ?

    Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) - Einhaltung der Störstrahlungsgrenzwerte

    zum Schutz der Amateurfunkfrequenzen

    PDF-Dateien beigefügt.

    vy 73 Heinz DL2DAP