BNetzA- Homepage Amateurfunk: Neue AFuV 2022
Hinweis zur zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den aktuellen Entwurf zur Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung veröffentlicht.
Insbesondere zur Einführung der neuen Amateurfunkzeugnisklasse „N“ und der damit verbundenen Novellierung des Prüfungsgeschäfts erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Rückfragen.
Die bestehenden Fragenkataloge, die unter dem untenstehenden Menüpunkt „Amateurfunkprüfungen / Amateurfunkzeugnisse“ zu finden sind, behalten vorerst weiter ihre Gültigkeit.
Derzeit arbeitet eine Projektgruppe des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur an der Entwicklung eines neuen Fragenkatalogs, welche die neuesten technischen und rechtlichen Entwicklungen im Amateurfunkdienst berücksichtigen wird.
Dieser Katalog wird rechtzeitig vor der ersten Verwendung nach den neuen Regeln veröffentlicht und für alle zugänglich sein.
Ein konkreter Termin sowie konkrete Inhalte können zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht genannt werden.
Bis zum Inkrafttreten der o.g. Änderungsverordnung bleiben sowohl die Bestimmungen zum Ablauf von Amateurfunkprüfungen als auch alle übrigen Reglungen unverändert.