BNetzA-Telekommunikation-Tätigkeitsbericht 2022/2023 Stand: Dezember 2023 // (Amateurfunkverordnung, Aktivitäten Prüf- und Messdienst (PMD), EMV, SchuTSEV, Normung, Marktüberwachung nach EMVG, Umweltverträglichkeit von Funkanlagen-EMF) (Information zusamm

  • BNetzA-Telekommunikation-Tätigkeitsbericht 2022/2023 Stand: Dezember 2023

    (Amateurfunkverordnung, Aktivitäten Prüf- und Messdienst (PMD), EMV, SchuTSEV, Normung, Marktüberwachung nach EMVG,

    Umweltverträglichkeit von Funkanlagen-EMF) (Information zusammengestellt von Heinz Plate DL2DAP, eMail: plate.dl2dap@t-online.de)


    Vorwort

    Der Digitale Wandel bedeutet einen fortlaufenden, tief greifenden Veränderungsprozess in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung.

    Er bringt nicht nur weitreichende Veränderungen in den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzsektoren mit sich, sondern betrifft

    alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Eine Fülle von daten-basierten-digitalen Anwendungen wie Messengerdienste,

    Social Media oder andere Internetplattformen bestimmen weitgehend unseren Alltag. Digitale Dienste und Technologien wie Künstliche Intelligenz bieten große Chancen und Potenziale, bringen aber auch Herausforderungen mit sich.

    Inhaltsverzeichnis (Auszug):
    Frequenzregulierung

    11. Rundfunk

    13. Novelle der Amateurfunkverordnung (AFuV)

    17. Prüf- und Messdienst (PMD)

    17.1 Mobilfunkmonitoring

    17.2 Prüfbericht zu den "weißen Flecken"

    17.3 Prüf- und Messdienst – Messtechnische Einführung des Mobilfunkstandard

    der 5. Generation (5G)


    Technische Regulierung

    1. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

    1.1 Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV)

    1.2 Normung im Bereich EMV.

    1.2.1 Aussendungen oberhalb 6 GHz

    1.2.2 Überarbeitung der Fachgrundnormen für Störaussendungen

    1.2.3 Kabellose Energieübertragung (WPT)

    1.2.4 EMV von Fahrzeugen

    1.2.5 Normungstätigkeit im Bereich der Multimediageräte und -einrichtungen

    1.2.6 Erstellen von harmonisierten EMV-Normen für Funkgeräte auf Grundlage

    der EMV-Richtlinie (2014/30/EU) bzw. der Funkgeräterichtlinie (2014/53/EU)


    4. Europäische Normungs- und Standardisierungsaktivitäten im Funkbereich


    Kundenschutz, Verbraucherschutz

    10. Marktüberwachung nach EMVG und FuAG
    15. Einführung des Webformulars für nicht kon
    forme Produkte im Bereich des EMVG und des FuAG

    16. Aktivitäten des Prüf- und Messdienstes (PMD)
    17. Umweltverträglichkeit von Funkanlagen (EMF)


    13. Novelle der Amateurfunkverordnung (AFuV) (Seite 178)

    Der Amateurfunkdienst wird von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für die Kommunikation der Funkamateure

    untereinander und für technische Studien wahrgenommen.

    Er bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen.

    Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet.

    Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme

    am Amateurfunkdienst erforderlich. Mit der Zulassung geht die Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens einher.

    Funkamateure dürfen ihre Sendeanlagen selbst bauen, sofern sie die einschlägigen technischen Regeln einhalten.
    Die notwendigen Kenntnisse sind durch eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur oder einer anderen Fernmeldeverwaltung

    nachzuweisen, deren Prüfungsbescheinigung anerkannt wird.
    Ende 2022 gab es in Deutschland 61.139 zugelassene Funkamateure.
    Eine Besonderheit ist, dass der Amateurfunkdienst in Deutschland mit dem Amateurfunk-gesetz (AFuG) eine eigene gesetzliche

    Grundlage besitzt und nicht etwa durch das Telekommunikationsgesetz geregelt wird. Zusammen mit der Amateurfunkverordnung

    (AFuV) bildet das AFuG die rechtliche Grundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland.

    Am 23. Juni 2023 wurde die zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunk-verordnung veröffentlicht.

    Sie tritt ein Jahr nach Verkündung in Kraft.


    Der gesamte Text des Berichts ist in der beigefügten PDF-Datei nachzulesen und Anlagen sind beigefügt.





  • Heinz Plate DL2DAP

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