DARC Vorstandsinfo v. 30.8.2015

  • Guten Abend,

    Auf der Homepage gibt es neue Vorstandsinfo´s . Demnach soll die BNetzA nicht abgeneigt sein, Hoheitliche Aufgaben an die Verbände zu geben.Weitere Gespräche mit der BNetzA sind angesetzt.´(so deute ich jedenfalls die Informationen).

    73 de Hermann DO1YHN

  • Die Verbände hört sich auch besser an als "der DARC".
    Jetzt ist halt nur die Frage wie das gelöst werden soll.
    Benötigt man eine Qualifikation um die Prüfung abnehmen zu durfen ? Wenn ja, wie sieht die aus ?
    Reicht die Lizenz ? Wenn ja, darf ein DO eine A-Prüfung abnehmen ?
    Fragen über Fragen.

    Im Grunde keine schlechte Idee wenn ein Lizensierter Funkamateur Prüfungen abnehmen darf welche dann bei der Behörde zur Zulassung zum Amateurfunk führen. Die Qualifikation der Prüfer ist da, die Bedingungen der Prüfung müssen geregelt werden.
    Ich könnte mir schon vorstellen in meinem Esszimmer Prüfungen durchzuführen damit der Probant nicht durch halb NRW fahren muß. Ob man dazu zwingend einem der Verbände angehören muß ? Sicher nicht.

    Wenn diese Hoheitlichen Aufgaben von der Behörde abgegeben werden, dann an qualifizierte Personen, nicht an irgendwelche Gemeinnützigen Verbände. Obwohl, dann man hätte einen Grund wieder eine neue GmbH zu gründen und Pro Mitglieder, welche das Ganze finanzieren, bekommen automatisch die Qualifikation zum Prüfer ;)

    Ich freue mich dann schon mal auf den Tag wo der Verein deutscher Spürhunde e.V. meine Wohnungstür eintritt um mit den Dackeln eine Drogenrazzia bei mir durchzuführen.

    Deine Wahrnehmung, deine Realität bestimmt (Yoda)