Da es ja nicht nur DARC-Mitglieder betrifft....geklaut von der DARC-Seite
Für das so genannte „Handyverbot am Steuer“ [1] haben das
Verkehrsministerium und Umweltministerium dem Bundesrat einen
Verordnungsentwurf vorgelegt [2], wonach die Verbotsregelung künftig auf
„sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und
Unterhaltungselektronik“ ausgeweitet werden soll. Bisher waren davon
ausdrücklich nur Mobil- und Autotelefone betroffen.
Darüber informiert das FM-Funkmagazin in einer aktuellen Meldung
[3]. In der Entwurfsbegründung werden z.B. explizit auch CB-Funkgeräte
genannt, weshalb man davon ausgehen kann, dass der umstrittene Entwurf
auch Amateurfunkgeräte abdecken würde. Die Begründung liest sich wie
folgt, Zitat: „Unter die Geräte fallen z.B. sämtliche Handys,
Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem
push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische
Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal
Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, CD-ROM-Abspielgeräte, Smartwatches,
Walkman, Discman und Notebooks.“ Der Vorsitzende des Runden Tisches
Amateurfunk (RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG, führt aus, dass die
Gesetzesänderung auch andere Funkanwender betreffen würde, wie
Betriebsfunk, Taxifunk, Fahrschulen für Motorradausbildung,
Autobahnmeistereien, CB-Funk, usw. Daher hat der RTA bereits Kontakt zu
verschiedenen CB-Funkvereinen und Berufskraftfahrerverbänden
aufgenommen. Die Änderungen zur Straßenverkehrsordnung, kurz StVO,
werden am 21. Juni im Bundesrat unter Punkt 9 besprochen. Da die
Entscheidung dort gefällt wird, hat der RTA bereits erste Kontakte zu
Landtagsabgeordneten und zum Ausschussvorsitzenden aufgenommen.
Links
[1] http://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
[2] http://www.bundesrat.de/drs.html?id=424-17
[3] http://funkmagazin.de/050617.htm