MOBIL bald TOT

  • Da es ja nicht nur DARC-Mitglieder betrifft....geklaut von der DARC-Seite

    Für das so genannte „Handyverbot am Steuer“ [1] haben das
    Verkehrsministerium und Umweltministerium dem Bundesrat einen
    Verordnungsentwurf vorgelegt [2], wonach die Verbotsregelung künftig auf
    „sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und
    Unterhaltungselektronik“ ausgeweitet werden soll. Bisher waren davon
    ausdrücklich nur Mobil- und Autotelefone betroffen.

    Darüber informiert das FM-Funkmagazin in einer aktuellen Meldung
    [3]. In der Entwurfsbegründung werden z.B. explizit auch CB-Funkgeräte
    genannt, weshalb man davon ausgehen kann, dass der umstrittene Entwurf
    auch Amateurfunkgeräte abdecken würde. Die Begründung liest sich wie
    folgt, Zitat: „Unter die Geräte fallen z.B. sämtliche Handys,
    Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem
    push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische
    Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal
    Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, CD-ROM-Abspielgeräte, Smartwatches,
    Walkman, Discman und Notebooks.“ Der Vorsitzende des Runden Tisches
    Amateurfunk (RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG, führt aus, dass die
    Gesetzesänderung auch andere Funkanwender betreffen würde, wie
    Betriebsfunk, Taxifunk, Fahrschulen für Motorradausbildung,
    Autobahnmeistereien, CB-Funk, usw. Daher hat der RTA bereits Kontakt zu
    verschiedenen CB-Funkvereinen und Berufskraftfahrerverbänden
    aufgenommen. Die Änderungen zur Straßenverkehrsordnung, kurz StVO,
    werden am 21. Juni im Bundesrat unter Punkt 9 besprochen. Da die
    Entscheidung dort gefällt wird, hat der RTA bereits erste Kontakte zu
    Landtagsabgeordneten und zum Ausschussvorsitzenden aufgenommen.

    Links
    [1] http://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
    [2] http://www.bundesrat.de/drs.html?id=424-17
    [3] http://funkmagazin.de/050617.htm

  • Unter der in [2] genannten Quelle findet sich unter 'Lösungen' :

    Quote

    Anpassung des § 23 Absatz 1a StVO im Sinne einer technikoffenen Formulierung.
    Dadurch Ausweitung des hand-held-Verbotes auf sämtliche technische Geräte der
    Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik. Gleichzeitig
    Reduktion des Risikos der Blickabwendung durch Verankerung technischer
    Zusatzausstattungen wie Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und head-up-Display.

    Das klingt für mich jetzt weniger wie ein Totalverbot als wie die sinngemässe Umetzung der jetzt schon für das Mobiltelefon geltenden Regelung... Stichwort 'Freisprecheinrichtung..'

    Und wer meint, als Führer eines Fahrzeuges so viel Langeweile zu haben, dass er ganz nebenbei über's Band drehen kann oder vielleicht auch mal in den tiefen der Menüs abtauchen zu können, gehört genau zu der Zielgruppe, denen man das offenbar verbieten muss weil sie von selbst nicht darauf kommen, wie saugefährlich das ist.. gerade dann, wenn man nur langweilig dahin rollt und staunend dem QSO Partner von den immer größer werdenden roten Lichtern vor ihm berichtet...

    Autonomes Fahren wird da wohl auch keine Besserung bringen... mit noch mehr hochsensibler Sensorik und EDV an Bord wird es wohl immer unmöglicher werden, Funkgeräte mit nennenswerter Leistung nach Vorgaben der Hersteller zu installieren... das ist heute schon eine heikle Sache und endet bei vielen aktuellen Fahrzeugen schon im QRP Bereich oder bestenfalls in einer dunkelschwarzen Grauszone.. mehr als 'Handyleistungen' sind da nicht mehr zu erwarten.

    Selbst wenn Funkamateure eine funktionierende Interessenvertretung mit Frühwarnsystem hätten, als wirtschaftlich unbedeutende Randgruppe gehen einem in dieser Sache sehr schnell die Argumente aus...

    73 de Olaf / DL5YBZ

  • Als hätten wir nicht andere Probleme
    Die nächste Steigerung dieser "Gedanken" wird dann das Ess- und Trink-verbot am Steuer sein =O

    Zu meinen Glanzzeiten habe während der Fahrt CW QSÖ`s mit einer Junkers auf dem Oberschenkel mit Klemmbügel CW auf 20m DX gemacht...auf der Fahrt durch das Ruhrgebiet auf der B1... OHNE Automatikgetriebe.....

    OK im Nachhinein sehr mutig und auf ganz dünnem Eis.
    BITTE NICHT mehr nachmachen!

    Edited once, last by DL3BAA (June 7, 2017 at 10:14 PM).

  • Haben die Nasenbären keine wichtigeren Gesetze zu erarbeiten?
    Funkgeräte in Fahrzeugen werden seit mindestens 60 Jahren benutzt, da wird es natürlich höchste Zeit das man das endlich verbietet.
    Wenn in DL bald jeder Pfurtz reglementiert ist - dürfen wir dann wohl keine Zwiebeln mehr essen ?
    :D

  • Quote

    Als hätten wir nicht andere Probleme
    Die nächste Steigerung dieser "Gedanken" wird dann das Ess- und Trinkverbot am Steuer sein


    Ein Rauchverbot im Auto fände ich auch nicht schlecht oder ein Verbot mit Kopfhörern Musik beim Fahrradfahren zu hören; da gibt es viel, über das man noch nachdenken könnte/sollte ..

    73 Thomas, DH1TS

  • @uli:
    Diese Version mit dem Lenkrad habe ich schon mal vor Jahrzehnten gemacht....

    Mittlerweile bin ich schon wieder seit 20 Jahren im 2. Versuch erneut verheiratet
    Ich traue mich auch nicht mehr 8o

  • Da Du nicht mehr im DARC bist, frag doch bei den anderen Clubs im RTA nach...
    Zu dem Statement des RTA:
    Hebt sehr stark auf CB (LKW-Fahrer) ab. Ist aber für mich völlig nachvollziehbar!

  • Quote

    Da Du nicht mehr im DARC bist, frag doch bei den anderen Clubs im RTA nach ...


    RTA - Demokratische Vertretung der (?organisierten?) Funkamateure in Deutschland

    Quote

    Hebt sehr stark auf CB (LKW-Fahrer) ab.


    Wie tief ist der DARC (RTA) gesunken, dass die Sicherheit von LKW-fahrenden CB-Funkern als Argument herhalten muss, aber vielleicht erschließt man sich ja damit neue Mitglieder, in Kombination mit einer neuen Einsteigerlizenz, die Prüfung ist beim DARC abzulegen ...

    73 Thomas, DH1TS


  • RTA - Demokratische Vertretung der (?organisierten?) Funkamateure in Deutschland


    ..... aber vielleicht erschließt man sich ja damit neue Mitglieder, in Kombination mit einer neuen Einsteigerlizenz, die Prüfung ist beim DARC abzulegen ...

    73 Thomas, DH1TS

    Als THEMENSTARTER bist DU mal wieder bei einer neuerlichen Argumentation, die mit dem THEMA GARNICHTS mehr zu tun hat und dich vermutlich auf deine Glaskugel berufst :thumbdown:

    Glaubst DU wirklich, daß (von mir "wohlwollend" geschätzte) 10000 mobile Funkamateure ein Argument GEGEN den Entwurf darstellen..... :?:

    ES geht NICHT um eine Einsteigerlizenz oder die Prüfungsmodalitäten :!:
    Es geht darum, möglichst viele Argumente zu finden, die UNS mobilen Amateurfunkbetrieb ermöglichen :!:
    Und wenn 200000 LKW-CB-Funk-Fahrer unserer "Randgruppe" dies ermöglichen. SEI es so :thumbup:

    Edited 2 times, last by DL3BAA (June 20, 2017 at 6:07 PM).

  • Quote

    (von mir "wohlwollend" geschätzte) 10000 mobile Funkamateure ...
    bzw.
    Es geht darum, möglichst viel Argumente zu finden, die UNS mobilen Amateurfunk ermöglichen


    :D || :sleeping:

    73 Thomas, DH1TS

  • Da Du nicht mehr im DARC bist, frag doch bei den anderen Clubs im RTA nach...
    Zu dem Statement des RTA:
    Hebt sehr stark auf CB (LKW-Fahrer) ab. Ist aber für mich völlig nachvollziehbar!

    Da der RTA aber im Namen aller Funkamateure agiert ( bzw es sich auf die Fahne schreibt ), finde ich dieses Verhalten affig, so sollte auch jeder das lesen können was dem Bundesrat zugesandt wurde.


    Stellungnahme des Runden Tisch Amateurfunk zur geplanten Änderung der STVo
    682. Sitzung am 21.06.2017 des Bundesrat Verkehrsausschuss
    Bundesdrucksache 424-17

    Wenn heute das morgen Mögliche erlaubt und morgen das heute Nötige verboten wird


    Die neue StVO - Eine Verordnung, die über das Ziel hinausschießt
    Durch Änderung des § 23 Abs. (1a), (1b) i.V.m. § 35 Abs. (1), (5a) soll dem Fahrzeug-führer künftig während der Fahrt die Nutzung von Funkgeräten mit wenigen Ausnah-men untersagt werden. Hierüber soll der Bundesrat in der 25. KW. entscheiden.
    Dabei wird auch die der Verkehrssicherheit dienenden Kommunikation per Funk (Be-triebsfunk, Amateurfunk, CB-Funk, insbesondere auch der LKW -Fahrer) selbst dann
    der per Smartphones gleichgesetzt, wenn nur ein „push-to-talk-Modus“ genutzt wird
    (Handtaste/Handmikrofon). Bei dieser Art der Kommunikation entsteht kein psychischer
    Druck für eine unmittelbare Antwort an den Gesprächspartner. Dem Fahrzeugführer
    soll die Aufnahme des Gerätes oder Geräteteils – meist nur mit geringstem Funktions-umfang ausgestattet – während der Fahrt grundsätzlich untersagt werden(vgl. Bundes-tagsdrucksache 424/17, S. 25). Andere weiter ablenkende Aktivitäten bis hin zur Nut-zung eines eingebauten Navigationsgerätes, Rauchen oder gar das Konsumieren von
    Getränken scheinen erlaubt zu bleiben. Vom Verbot erfasst sein soll scheinbar auch die
    Nutzung der in modernen Radios im Mittelteil eingeblendeten Verkehrsinformationen
    (RDS) („vgl. Begründung S. 25“), weil die Blickabwendung auch hier eine Sekunde
    überschreite, auch wenn das letztlich nicht nachvollziehbar geregelt zu sein scheint.
    Alle deutschen Bundesländer nutzten insbesondere den CB-Funk, um z.B. im Baustel-lenbereich Informationen an Fahrzeugführer zu übermitteln. Dieses Unfallverhütungs -Modell wurde zwischenzeitlich auch von anderen Bundesländern aufgegriffen. Um von
    diesem System zu partizipieren, ist ein mit CB-Funk ausgerüstetes Fahrzeug essentiell.
    Im Betriebs-, CB- und Amateurfunk war und ist unabhängig hiervon eine Information
    anderer Verkehrsteilnehmer über dieses Medium üblich. Die Verkehrsteilnehmer war-nen einander gegenseitig so z.B. über gefährliche Stau-Enden, unübersichtliche Ver-kehrssituationen oder wetterbedingte Gefahrenlagen. Dafür ist es unerlässlich, z.B. ein
    Handsprechmikrofon unmittelbar mit der Hand aufnehmen zu können, um die Informa-tion während dem Fahrbetrieb informell zu übertragen. Der Vorgang erfolgt üblicher-weise „blind“, das bedeutet, dass keinerlei Blickabwendung von der Verkehrssituation
    auf der Straße erfolgt.
    Dabei verkennt eine Gleichsetzung von Funk und Smartphone (Handy), dass die Kom-munikation per Funk jeweils immer nur in einer Richtung stattfindet. Ein Teilnehmer hört
    entweder oder er spricht. Anders als bei einem Telefonat mit einem Mobiltelefon, das
    zu diesem Zweck üblicherweise ans Ohr gehalten wird, wird beim Funk über einen ein-gebauten Lautsprecher gehört und in ein meist lediglich mit einer Taste („Sprechtaste“)
    ausgestattetes Mikrofon gesprochen. Deswegen und auch wegen der relativen Öffent-
    lichkeit (eine unbestimmte und unbekannte Anzahl von Personen kann stets mithören)
    des gesprochenen Wortes ist solche Kommunikation über Funk nicht nur vom An-spruch an das gesprochene Wort einfacher, sondern auch inhaltlich in der Regel deut-lich kürzer. Weiterhin erfolgt die Kommunikation verkehrsbezogener als bei Telefonge-sprächen. Die Gleichsetzung von Handy mit Hand-Held-Kommunikation per Funk ent-behrt somit faktisch jeder Grundlage.
    Funk und Telefongespräche dienen unterschiedlichen Zwecken auf unterschiedlichem
    Anforderungsniveau. Offensichtlich lenkt eine wichtige geschäftliche Verabredung, ein
    sensibles Gespräch oder ein Diktat den Fahrer schon deshalb ab, weil der Inhalt des
    Gesprächs evident nicht auf verkehrsbezogene Informationen oder einen kurzen Small-talk, sondern auf Prozesse mit erheblicher Entscheidungsrelevanz ausgeweitet ist. Das
    Gleiche gilt sicherlich für Telefonate mit emotional bedeutsamem Inhalt, beispielsweise
    einem Streit unter Partnern. Solch wichtige Prozesse wird aber niemand einem Funk-dienst anvertrauen, bei dem potentiell jeder mithören kann.
    Der Gesetzgeber schießt mit der erfolgten Gleichsetzung von Funk- und Handykom-munikation über das Ziel hinaus. Im Gegensatz zum Telefonieren oder gar dem Ver-sand oder Lesen von Textnachrichten, der Bedienung eines Navigationsgeräts, dem
    Ablesen des Displays des Autoradios oder auch dem Öffnen einer Thermoskanne oder
    dem Abstauben von Zigarettenasche in einen Aschenbecher erfordert das Funken kei-nen Blickkontakt mit dem Funkgerät, das in der Regel vor Fahrtantritt fest eingestellt
    wird und überdies in der Regel so konstruiert ist, daß auch während der Fahrt benötigte
    Schaltvorgänge durch leicht ertastbare und fühlbar rastende Schalter vorgenommen
    werden können.
    Der RTA schlägt daher vor:

    § 23 Abs. (1a) StVO neu wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett hervorgehoben –
    Textwiedergabe nur Ausschnittsweise)
    „(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein zweiwegebetriebsfähiges (Vollduplexbe-triebsfähiges) elektronisches Gerät oder eine mechanische Apparatur, das
    bzw. die
    der Kommunikation, Information oder Organisation dient …
    1. hierfür das Gerät, die Apparatur nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird …“
    Begründung:
    Zunächst ist festzustellen, dass es auch mechanische Kommunikations-, Informations-oder Organisationsmittel gibt. Diese scheint die Neufassung des Verordnungsentwurfes
    zur StVO offensichtlich auf Grund seiner Orientierung auf moderne elektronische
    Kommunikationsformen zu übersehen. Rein mechanische Apparaturen würden von der
    Neufassung durch Einfügung des Wortes „elektronische“ in den Gesetzesentwurf aus-drücklich ausgenommen. Es ist offensichtlich, dass die Handhabung eines mechani-schen Gerätes weit mehr Aufmerksamkeit verlangen kann als z.B. die Bedienung einer
    simplen Sende- und Empfangstaste.
    So wären und bleiben auch mit den Änderungsvorschlägen die Führung eines papier-geführten Kalenders, die Fertigung von Notizen oder das Hochalten von Hinweisschil-
    dern nach wie vor zulässig und wie der Verordnungsgeber meint, sozialadäquat und
    daher tolerabel, obwohl die damit verbundenen Gefahren offensichtlich höher sind als
    die der Nutzung von Funkgeräten. Die Streichung des Wortes „elektronisches“ genügt
    nicht, um das Ziel des Verbots auch mechanischer Apparaturen zu erreichen. Ein „Ge-rät“ wird nach allgemeinem Sprachgebrauch heute überwiegend als „elektronisch“ ver-standen. Aufzunehmen sind daher die hervorgehobenen Begriffe.
    Die vorgesehene Änderung ist derart weit gefasst, dass jeglicher Funkverkehr eines
    Fahrzeugführers selbst im hoheitlichen Bereich rechtlich gesehen trotz Erlaubnis erheb-lichen Einschränkungen unterliegt. Dies betrifft besonders den Rettungs - und Feuer-wehrdienst – letzterer wird nur noch durch Rückausnahmen gerechtfertigt - und damit
    die zwingend notwendige Kommunikation selbst in solchen Fahrzeugen. Übersehen
    wird aber § 23 Abs. (1b) StVO n.F..
    Denn selbst die Führer solcher Fahrzeuge würden zunächst gegen § 23a Abs. (1a)
    StVO n.F. verstoßen, auch wenn in § 35 Abs. (1) S. 2 StVO n.F. zu Gunsten der Bun-deswehr u. ähnlicher Einrichtungen und § 35 Abs. Abs. (5a) S. 2 n.F. zu Gunsten von
    Fahrzeugen im Rettungsdienst jeweils sozusagen eine Rückausnahme gemacht wird.
    Allen übrigen Anwendern von Funkgeräten wird stattdessen künftig die Nutzung ohne
    eine nachvollziehbare Begründung des Gesetzesgebers untersagt.
    Selbst die Fahrer von Linienbussen bzw. Werkverkehrsfahrzeugen bedürfen künftig für
    die Kommunikation mit ihren Leitstellen einer Haltebucht oder eines Parkplatzes im
    Großstadtverkehr, weil die Kommunikationsaufnahme durch den Fahrer selbst bei Ge-fahr in Verzuge mittels Funk in § 23 Abs. (1b) StVO neu allein auf den ruhenden Ver-kehr verwiesen wird. Das gilt selbst für
    - Fahrschulen und deren Kommunikation mit Fahrschülern (vorausfahrenden Motorrä-dern)
    - Taxis und deren Kommunikation mit ihren Zentralen selbst bei Gefahr in Verzug
    - Kranführern, soweit das Fahrzeug mit laufendem Motor (sonst funktioniert es nicht)
    im Straßenverkehr steht und deren Kommunikation mit ihren Einweisern
    - Schwertransportfahrzeuge und anderen Kolonnenverkehr der auf Funkkommunikati-on angewiesen ist
    - die privaten- und gewerblichen- Pannenhilfsdienste der Verkehrsclubs wie zum Bei-spiel ADAC/AVD usw. und deren Kommunikation mit ihren Zentralen zwecks Anfor-derung weiterer Unterstützung, selbst bei Gefahr in Verzug,
    - Straßenbaufahrzeuge und ihre Kommunikation mit ihren Mittarbeiten und Zentralen,
    selbst bei Gefahr in Verzug, obwohl die Richtlinien für Großraum- und Schwertrans-porte RGST 2013 des BMVI gerade die Ausstattung mit Funkgeräten vorschreiben.
    Funkgeräte sind ebenfalls nach dem Merkblatt für „Großraum- und Schwertranspor-te“ zum Beispiel der Polizei Bayern, vorgeschrieben. Wörtlich heißt es dort:
    „Funkverbindung mit der begleitenden Polizei ist teilweise in den Bescheiden vorge-schrieben. Es ist zweckmäßig, auch sonst Funkgeräte bereitzuhalten. Mobiltelefone
    ersetzen die Funkgeräte nicht, da sie während der Fahrt vom Fahrer nicht benutzt
    werden dürfen und der Verbindungsaufbau zu langsam zustande kommt.“(1)
    - Autobahnmeistereifahrzeuge und deren Kommunikation zu ihren Mittarbeiten und
    Zentralen, selbst bei Gefahr in Verzug.
    - Wohnmobilisten.
    (1)Vgl. https://www.polizei.bayern.de/content/1/4/7/…nternet-neu.pdf


    Zulässig scheint indes die weitaus mehr ablenkende Tätigkeit der Bedienung z.B. eines
    festeingebauten Navigationsgerätes, CD-Players/Radios oder das Öffnen von Geträn-keflaschen und der Konsum des Inhalts während des Fahrbetriebs zu sein. Selbst der
    Umgang mit dem Bordcomputer modernerer PKW erfordert übrigens deutlich mehr
    Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers.
    Funkgeräte tragen erheblich zur Sicherheit von Taxifahren in der Nacht und auf entle-genen Strecken bei. Nur eine kontinuierlich laufende Kommunikation kann als Hemm-schwelle gegenüber dem Täter angesehen werden. Bereits die erhebliche Einschrän-kung der Nutzung auf das stehende Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor wird dieses
    auch unter Sicherheitsaspekten notwendige Kommunikationsmittel in Zukunft ver-schwinden lassen. Im Funkbetrieb ist eine Fernsprecheinrichtung auf Grund fehlender
    Vollduplexeigenschaft bis dato technisch, sofern überhaupt möglich, kaum störungsfrei
    mit vertretbaren Aufwand nachrüstbar, geschweige denn im Handel vorfindbar.
    Daß Ablenkungen des Fahrzeugführers vom Straßengeschehen zu Verkehrsunfällen
    führen können, ist unbestreitbar. Ebenso, wie es richtig ist, dass sich nicht alle Beein-trächtigungen schlechthin verbieten lassen, ist es richtig, dass das Verkehrsministerium
    selbst 2010 erkannt hat, dass gerade die Funk- und CB-Funkkommunikation einen
    wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten kann. Gerade Berufskraftfahrer profitie-ren bisher davon. So warnt seit 2010 CB-Funk flächendeckend vor Baustellen und gibt
    wichtige Verkehrsmeldungen an die Fahrzeugführer lokal weiter. Die Warnungen sind
    sogar mehrsprachig.
    Der Vorteil des Systems: 96% der polnischen, 74% der niederländischen und 65% der
    deutschen Fahrzeuge sollen mit CB-Funk ausgestattet sein.(2)

    Hinzu kommen Amateur-funkgeräte, die diese Frequenz zu einem beträchtlichen Teil ebenfalls empfangen kön-nen.
    Wohnmobilisten nutzen das System ebenfalls. So stellte die Zeitschrift ProMobil in ihrer
    Septemberausgabe 2015 fest: „Ganz nebenbei gilt das Handy-Verbot am Steuer nicht
    für CB-Funk-Geräte. Seit 2010 unterhält das Verkehrsministerium ein Projekt, bei dem
    der CB-Funk als Gefahrenwarner an Baustellen benutzt wird.“(3)
    Damit könnte bald Schluss sein.
    Die Kehrtwende des Verkehrsministeriums und die Einbeziehung von Funk in das ei-gentlich beabsichtigte Handyverbot (Duplexkommunikation) bleibt unverständlich.
    Bedenkt man, dass die überwiegende Anzahl von LKWs auf deutschen Straßen mit
    CB-Funk ausgestattet sind, viele Wohnmobilisten diesem Beispiel folgen, und auch die
    Amateurfunkkommunikation im täglichen Berufs- und Straßenverkehr entsprechende
    Dienste leistet, erscheint das Verbot unverständlich.
    Dabei hat das BMVI laut seiner eigenen Meldung vom 08.03.2017 ein zu 71% geförder-tes Projekt mit einer Projektlaufzeit bis 2019(4)
    ins Leben gerufen, das die Meldungsqua-lität für Baustellen auf Bundesautobahnen verbessern soll. Das Projektvolumen von


    (2) http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressem…-4-10/index.php,
    http://www.eurotransport.de/news/warnsyste…en-6530760.html

    (3) http://www.promobil.de/ratgeber/cb-fu…en-6646383.html

    (4) https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…en-profund.html


    1,33 Millionen Euro zeigt, dass das „Morgen“ noch nicht funktioniert, wenn am 21. Juni
    2017 der Bundesrat darüber beraten soll, das „Heute“ zu verbieten.
    2010 engagierte sich Bundesverkehrsminister Ramsauer persönlich in Solingen für das
    Baustellenwarnsystem mittels Funk.(5)
    Wir erinnern uns: Allein das Land Nordrhein-Westfalen erwarb damals 233 CB-Funk-Warnsender für 640.000 Euro.(6)
    Die Kosten trug der Bund.(7)
    Hinzu kommen die in den übrigen Bundesländern entstandenen Kos-ten. Die Bundesnetzagentur teilte dem System die Frequenz 27,285 MHz befristet bis
    2019 zu.
    Der damalige Verkehrsminister Schleswig-Holsteins, Reinhard Mayer, begrüßte die Ein-führung der Funk-Warntechnik: „Auch wenn das nur ein Mosaiksteinchen ist, ist die
    Idee gut, die hilft, Menschenleben und Gesundheit im Straßenverkehr zu schützen.“ (8)
    Sachsen führte das System 2010 ebenfalls ein.(9)
    Zumindest bis zum Ablauf der Projektstudie steht fest, dass Funk-Kommunikation mit-tels Sprache im Nahbereich, der Information aus dem Navigationsgerät noch überlegen
    ist. Bis dahin sollte nicht durch Nutzungsverbot ein System in Frage gestellt werden,
    das erst 2010 ins Leben gerufen, 2011 von der Autobahndirektion Nordbayers als CB -Funkwarnsystem (weiter-)entwickelt und mit dem Innovationspreis des ADAC ausge-stattet worden ist.(10)
    Funk rettet Leben, auch im Straßenverkehr.
    Es bleibt abzuwarten, ob die Verkehrsminister der Länder am 21. Juni 2017 ihren erst
    2010 gestarteten Projekten zur Verkehrsinformation jetzt eine Absage erteilen: Kein
    Gerät wird mehr eingebaut, gewartet oder ersetzt werden, wenn es nicht genutzt wer-den kann. Ohne die dann untersagten Sendebeiträge fehlen wesentliche Informationen.
    Auch die übrigen Betroffenen wie Taxi, Verkehrs- und Pannendienste sowie z.B.
    Schwertransporte werden sich hier etwas überlegen müssen.
    Diese Initiative des DARC zur Herausnahme von Funksprechverbindungen (Simplex-kommunikation) aus der geplanten Änderung der StVO wird unterstützt durch:
    Bundesverband der Selbständigen e.V.

    (5) „Bundesverkehrsminister stellt CB-Funk-Baustellenwarnsystem vor Bundesverkehrsminister Peter
    Ramsauer hat am 7. April 2010 auf der Autobahn 3 bei Solingen ein auf CB-Funk basierendes
    Baustellenwarnsystem der Öffentlichkeit vorgestellt“ Quelle: http://radys-infonet.de/v28/cms/index.…iew=1&pdfview=1
    (6) http://radys-infonet.de/v28/cms/index.…iew=1&pdfview=1
    (7) http://radys-infonet.de/v28/cms/index.…iew=1&pdfview=1
    (8) http://news.utdx.de/baustellen-warnsystem-per-cb-funk/
    (9) http://radys-infonet.de/v28/cms/index.…d=544&pdfview=1
    (10) http://www.eurotransport.de/news/warnsyste…en-6530760.htmlQuelle: https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/


  • Ja, vielleicht mal wieder zum Thema, nachdem die Veröffentlichung ja nun hier stattgefunden hat :) :

    Was mich sehr verwundert, ist der "demokratische Weg" als Verordnung über den Bundesrat. Damit sind die "Volksvertreter" im Bundestag außen vor und die Verordnung wird von Executiv-Beamten im Bundesrat entschieden. Das ist zumindest für mich ein Vorgang, der mir in dieser Art noch nie auffiel.

    Ich werde jedenfalls die Geschichte mal mit unserem lokalen MdL und MdB diskutieren (soweit ich die noch rechtzeitig erwische). Abgesehen von dem überzogenen Sachverhalt interessiert mich der Vorgang als solches -- vielleicht brauche ich da Nachhilfe in Demokratur.

    Ich werde in der Richtung mal bohren, ansonsten hat DL3MBG ja ausführlichst recherchiert.

    DH1TS: Deine verquere Logik verstehst Du auch nur selber. Ich habe ganz klar und allgemein (nicht nur DARC) Nichtmitglieder UND Anspruchsdenken verknüpft, und verwende u.a. Vokabeln den "Schmarotzer" je nach Anspruchverhalten und nicht pauschal auf alle Nichtmitglieder. Das habe ich deutlich genug ausgedrückt. Wenn Du etwas klar ausdrücken willst, laß doch einfach Deine "wenn ... dann" und Konjunktive weg, ist einfacher, oder bist Du zu feige ??

    73 Peter

    Edited once, last by DB6ZH (June 25, 2017 at 4:16 PM).

  • Wer eine solche Interessenvertretung auf seiner Seite hat, muss sich um die Zukunft keine Sorgen mehr machen...

    Ob dem RTA bekannt ist, das eine Vielzahl im KFZ montierten Geräte:
    * vollduplextauglich sind
    * über deutlich mehr als eine PTT Taste am Mikrofon verfügen
    * den Empfang des 11m Bandes sehr selten unterstützen
    * Relaisfunkstellen durch einen Timeout einen erheblichen Antwortdruck bei der Kommunikation ausüben können ..
    * Die Baustellenwarnug auf den EMPFANG einer Aussendung beruht und nicht auf Kommunikation...
    * 'sicherheitsrelvanten mobile Dienste' auch heute erfolgreich auf Freisprecheinrichtungen beim Mobiltelefon setzen..
    ?

    Aus meiner Sicht Stände es dem Amateurfunkdienst deutlich besser zu Gesicht, Mobilfunk Geräte (und Konzepte) , die auch noch im Fahrzeug bei Dunkelheit und ohne Handbuch und Youtube Tutorial auf dem Smartphone zu entwickeln, statt den experimentellen Amateurfunkdienst in einen Topf mit Taxifunk und CB Funk zu werfen und einfach nur auf die Beibehaltung / Schaffung einer Gesetzeslücke für Winkeladvokaten zu hoffen.

    73 de Olaf / DL5YBZ

  • Was mich sehr verwundert, ist der "demokratische Weg" als Verordnung über den Bundesrat. Damit sind die "Volksvertreter" im Bundestag außen vor und die Verordnung wird von Executiv-Beamten im Bundesrat entschieden. Das ist zumindest für mich ein Vorgang, der mir in dieser Art noch nie auffiel.

    Peter, das ist das 'Standardverfahren' für Verordnungen in diesem Bereich.

    Grundsätzliches dazu z.B. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetz…rordnungen.html

    Und wer wissen will, wo es genau steht: http://www.buzer.de/gesetz/848/a11334.htm


    Quelle

    In einer funktionierender Demokratie werden Aufgaben gerne delegiert .. in einer nicht funktionierender meist konzentriert ;) ...

    73 de Olaf / DL5YBZ

  • Wer eine solche Interessenvertretung auf seiner Seite hat, muss sich um die Zukunft keine Sorgen mehr machen...Ob dem RTA bekannt ist, das eine Vielzahl im KFZ montierten Geräte:.......

    Hallo Olaf, es geht Null um technische Details, zu denen DL3MBG (als alleiniger Verfasser - schrieb ich bereits) sicher nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist. Es geht darum, den nicht-technischen Entscheidern der Ministerial-Demokratur (danke für die Textstelle) klar zu machen, mit wieviel bestehenden Verordnungen dieser Rundumschlag kollidiert. Dein experimenteller Amateurfunkdienst geht denen sicher so was von hinten vorbei ........... Vor allem. wenn man im Grunde die Smartphone-Krankheit am Lenkrad bekämpfen will, dann passen wissenschaftliche Funk-Experimente am Lenkrad dazu wie die Faust aufs Auge.

    Ich finde den Text für den angeschriebenen Personenkreis passend. Immerhin trifft es jede Menge berufliche Anwendungen außer BOS und da müssen wir uns als Afu (Hobby) nicht unbedingt nach vorne drängen. Sprich doch ruhig mal mit Christian.

    73 Peter

  • Die SPD hat ihr <3 für die CB-Funker entdeckt. Liegt das an den anstehenden Bundestagswahlen oder meint die SPD es damit ernst? Vom Amateurfunk ist in der Mitteilung leider nicht die Rede.

    73 Thomas, DH1TS