Liebe Funkfreunde,
auf der DARC-Webseite wurde der folgende Artikel veröffentlicht:
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Zitat: DARC-Webseite
Völkerverständigung
DARC-Vertreter besucht die Funkfreunde auf Gran Canaria
Redaktion 13.04.16
In seinem Urlaub auf EA8 besuchte der Distriktsvorsitzende Franken (B) Peter Meßthaler,
DG4NBI die Veranstaltung des spanischen Amateurfunkverband U.R.E. Sección Comarcal
de Las Palmas de Gran Canaria. Er überreichte dem Präsidenten Juan Hidalgo, EA8RM, als
Geste einen DARC-Wimpel und es wurden positive Gespräche geführt.
DG4NBI stellte auch den dortigen Mitgliedern das Angebot der neuen DARC QSL-Service
GmbH vor, was mit großem Interesse aufgenommen wurde. Er teilte auch mit dass
beabsichtigt ist das Angebot der DARC QSL-Service GmbH ständig zu erweitern. EA8RM
kündigte seine Teilnahme an der HAM RADIO im Juni an wo man sich treffen werde und
weitere Gespräche führen wird.
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Soviel zur Meldung im Internet auf der Seite darc.de und der Vorgehensweise des DARC.
Gelinde gesagt, scheint der DARC derartige Vorgehensweisen "mehr als bitter nötig" zu
haben.
- Ganz offenkundig handelt es sich nach Ansicht einiger Funkamateure, die mir eine E-Mail
zugeschickt haben und auch meiner Auffassung nach, um nichts Anderes als um einen
Handels-Vertreterbesuch des DARC, wo ein Vertreter Produkte und in diesem Fall
Dienstleistungen feilbietet: Die Vermittlung von QSL-Karten.
Um dem Ganzen nun noch die Krone aufzusetzen, wie man ersehen kann wurde dieser
Artikel, wie man erwarten konnte, im Deutschland-Rundspruch 15/2016, 15. KW des DARC
e.V. abgedruckt. Es ist natürlich auch zu erwarten, dass man den Deutschland-Rundspruch
auch mit dieser Meldung verbreiten wird. - Doch Vorsicht!
Man wird dann auf Amateur-Funk-Frequenzen, im Amateurfunkdienst, mit nur für den
Amateurfunkbetrieb bestimmten Geräten, durch den DARC e.V. unter der Mithilfe und
Beihilfe von Funkamateuren, eine Amateurfunksendung mit einem m.E. teilweisen,
kommerziellen Inhalt zur Erreichung finanzieller Vorteile und geschäftsmäßiger Ziele, für die
DARC QSL-Service GmbH, die nur auf Profit ausgerichtet ist, über die Amateurfunk-Bänder
verbreiten.
Nun frage ich mich jetzt ernsthaft, wie ein Amateurfunk-Verein, der sich Bundesverband
nennt mit der Gesetzeslage im “AfuG“ umgeht, in dem doch dieser Satz verankert ist:
1. Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer
harmonisierten Amateurfunk Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung
9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11.
Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus
persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse
befasst.
Soviel zur auch durch den DARC kräftig zunehmenden Kommerzialisierung des eigentlich
kommerzfreien Mediums Amateurfunk.