Von 2,8 % p.a. - ist jetzt wohl keine Rede mehr?



  • Zitat: Funk-Telegramm 6/2016, Seite 3, obere Mitte links.

    Der Amateurrat prüft einmal jährlich in der ersten Mitgliederversammlung im Jahr
    anhand der Haushaltslage die Höhe der Mitgliedsbeiträge und beschließt
    kostendeckende Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr . . .

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    Liebe Funkfreunde,

    das kann man so nicht machen, weil man mit Wunschdenken keine konkreten
    Ergebnisse erzielen kann. Man hat den angenommenen Antrag, hier nicht richtig
    durchdacht.

    Es ist unmöglich zur ersten Mitgliederversammlung einen kostendeckenden
    Mitgliedsbeitrag für das nächste Jahr zu beschließen.

    Es würde nur dann funktionieren, wenn die 42 AR - Mitglieder, die mit “Ja“ gestimmt
    haben, über hellseherische Fähigkeiten verfügen würden . . . !

    Zur ersten Mitgliederversammlung kann man keine kostendeckende Summe für das
    Folgejahr errechnen, sondern man kann zu diesem Zeitpunkt nur eine Zahl festhalten,
    die man dann nach dem 1. Oktober, erneut überprüfen muss.

    Bereits am 1. Januar des Folgejahres, hätte der DARC, dann schon das nächste große
    Loch im Haushalt, hervorgerufen durch die zum Ende des Vorjahres aus dem DARC
    ausgetretenen Mitglieder und den dadurch fehlenden Mitgliedsbeiträgen.

    Man muss also die Anzahl der Mitglieder, die bis zum 30. September die Kündigung
    abgeschickt haben, in die Berechnung mit einbeziehen, sonst kommt man nie auf
    einen kostendeckenden Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr.

    Die Feststellung der Haushaltslage ist zu keinem früheren Zeitpunkt möglich,
    als nach dem 1. Oktober.

    Der neue Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr, kann also erst nach dem 1. Oktober
    bekannt gegeben werden und eine Kündigung der Mitgliedschaft muss dann auch
    noch nach diesem Termin, der Bekanntgabe der neuen Beitragshöhe, den
    Mitgliedern im DARC, möglich gemacht werden.

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    Der Antrag hätte also lauten müssen:

    Der Amateurrat prüft einmal jährlich, nach dem 1. Oktober, anhand der Haushaltslage
    die Höhe der Mitgliedsbeiträge und beschließt unter Berücksichtigung der Kündigungen,
    kostendeckende Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr . . .
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    vy 73 Georg – DD6NT

  • Auf der Mitgliederversammlung im April 2016 wurde der Antrag 7D sehr kontrovers diskutiert.
    Hierbei sollte auf Antrag des Distrikts-Vorsitzenden Berlin die Beitragsordnung geändert werden.
    Den Antrag finden sie im Protokoll der Mitgliederversammlung. (Download Protokoll als PDF)
    Während
    der Versammlung und vor der Abstimmung zu diesem Antrag bittet der DV
    Franken, Peter Meßthaler, DG4NBI, in der allgemeinen Aussprache
    folgendes Statement zu Protokoll zu nehmen: „Der Antrag verstößt gegen
    geltendes Recht – BGB und Satzung! Er ist somit nicht beschlussfähig.
    Der Vorstand ist aufgrund seiner Aufgaben laut BGB verpflichtet, alle
    Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen
    und bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit eine Klärung herbeizuführen.“
    Trotzdem fand die Abstimmung statt und wurde mit einfacher Mehrheit beschlossen.
    Den
    Auftrag der Rechtsprüfung hat der Vorstand entsprechend den
    gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt und ein Kurzgutachten erstellen
    lassen.
    Das Ergebnis der Rechtsprüfung stützt die Behauptung von DV B, dass dieser Beschluss so hätte nicht erfolgen dürfen.
    Denn
    bei diesem Antrag hätte die Mitgliederversammlung nur noch eine
    eingeschränkte Abstimmungskompetenz, denn je nach Haushaltslage
    (Finanzlage) müssten kostendeckende Mitgliedsbeiträge für das folge Jahr
    erhoben werden. Damit könnten die Beiträge ohne Not ins unermessliche
    steigen.
    Aus diesem Grund hat der Amateurratssprecher seine Kollegen
    aus den Distrikten zu einer klärenden Telefon Konferenz eingeladen. Bei
    dieser Besprechung wurde von den Teilnehmern angeregt, mit Hilfe eines
    schriftlichen Umlaufverfahren (§14, Abs. 3 der Satzung) den vorherigen
    Stand der Beitragsordnung wieder herzustellen. Am 1. Juni 2016 hat der
    AR Sprecher in enger Abstimmung mit dem DV D dieses Umlaufverfahren
    gestartet. Die Einladung dazu finden Sie hier (Download Einladung als PDF).
    Zwei DARC Mitglieder haben aufgrund von Haftungsfragen und da sie nicht
    der Überzeugung waren, dass der Amateurrat umgehend Rechtssicherheit
    erwirken wird, vorsorglich Klage gegen den Beschluss 7D der
    Mitgliederversammlung eingereicht. Nach Abschluss des Umlaufverfahrens
    am 24.06.2016 werden wir hier über den Ausgang der Abstimmung
    informieren.

  • Ist dieser Text aus deiner Feder oder von wem ?

    Dieses Statement habe ich von der DARC-Seite. Sri, daß ich die Quelle nicht angegeben habe.

    Noch etwas von DIESER Seite:

    Das 67. Bodenseetreffen, welches parallel zur 41. HAM RADIO in Friedrichshafen am Bodensee veranstaltet wird, bietet viel Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur persönlichen
    Fortbildung.
    In diesem Jahr lädt der DARC-Vorstand zur Veranstaltung „Vorstand, Amateurräte und Mitglieder im Dialog“ ein. Diese findet am Messe-Samstag, dem 25. Juni in der Halle A2/Raum 2 von 16 bis ca. 17.30
    Uhr statt. Haben Sie Fragen, die Sie an den Vorstand oder an Amateurräte stellen möchten? Diese Veranstaltung bietet dazu eine gute Gelegenheit.

    Edited once, last by DL3BAA (June 15, 2016 at 8:59 AM).