Zitat: Funk-Telegramm 6/2016, Seite 3, obere Mitte links.
Der Amateurrat prüft einmal jährlich in der ersten Mitgliederversammlung im Jahr
anhand der Haushaltslage die Höhe der Mitgliedsbeiträge und beschließt
kostendeckende Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr . . .
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Liebe Funkfreunde,
das kann man so nicht machen, weil man mit Wunschdenken keine konkreten
Ergebnisse erzielen kann. Man hat den angenommenen Antrag, hier nicht richtig
durchdacht.
Es ist unmöglich zur ersten Mitgliederversammlung einen kostendeckenden
Mitgliedsbeitrag für das nächste Jahr zu beschließen.
Es würde nur dann funktionieren, wenn die 42 AR - Mitglieder, die mit “Ja“ gestimmt
haben, über hellseherische Fähigkeiten verfügen würden . . . !
Zur ersten Mitgliederversammlung kann man keine kostendeckende Summe für das
Folgejahr errechnen, sondern man kann zu diesem Zeitpunkt nur eine Zahl festhalten,
die man dann nach dem 1. Oktober, erneut überprüfen muss.
Bereits am 1. Januar des Folgejahres, hätte der DARC, dann schon das nächste große
Loch im Haushalt, hervorgerufen durch die zum Ende des Vorjahres aus dem DARC
ausgetretenen Mitglieder und den dadurch fehlenden Mitgliedsbeiträgen.
Man muss also die Anzahl der Mitglieder, die bis zum 30. September die Kündigung
abgeschickt haben, in die Berechnung mit einbeziehen, sonst kommt man nie auf
einen kostendeckenden Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr.
Die Feststellung der Haushaltslage ist zu keinem früheren Zeitpunkt möglich,
als nach dem 1. Oktober.
Der neue Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr, kann also erst nach dem 1. Oktober
bekannt gegeben werden und eine Kündigung der Mitgliedschaft muss dann auch
noch nach diesem Termin, der Bekanntgabe der neuen Beitragshöhe, den
Mitgliedern im DARC, möglich gemacht werden.
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Der Antrag hätte also lauten müssen:
Der Amateurrat prüft einmal jährlich, nach dem 1. Oktober, anhand der Haushaltslage
die Höhe der Mitgliedsbeiträge und beschließt unter Berücksichtigung der Kündigungen,
kostendeckende Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr . . .
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