Wenn der Nachbar "Ärger" macht .... Artikel aus dem Funktelegram 04/2020

  • … da kann man wirklich nur sagen, „Hut ab“ vor diesem Honorar-Anwalt… der Typ hat sich die Finger wund geschrieben. Was ein Papier-Tiger. Völlig Zahnlos.


    Aber der „Kläger“ hat ordentlich was geboten bekommen, für sein Geld ^^


    • es gibt seit 1906 Radioaussendungen mit mehreren Kilowatt „Sendeleistung“ … komisch nur, dass die Menschheit immer noch am Leben ist...
    • Zivilrecht = soll er doch klagen….. der Richter wird ihm schon die Löffel langziehen für diesen ausgemachten Schwachsinn
    • Halt typisch „München“
    • Einfach mit Katastrophenschutz- Notfunk und aktuell mit "Coronahilfe" kontern..
    • BNetza hat die Selbstanzeige „abgenommen“ – also darf er auch max. 750 Watt oder nach Lizenzklasse in die Luft gehen

    Grüße

  • Hallo Funkfreunde,

    ganz schwach erinnere ich mich an eine sehr ähnlich gelagerte Situation, ich glaube auch südlich des “Weißwurst-Äquators“.

    Der Funkamateur hatte auch einen “hohen“ Antennenmast mit einer “großen Antenne“ darauf, auf seinem Grundstück aufgestellt. Ein verärgerter Anwohner zog dann vor Gericht und machte dem Funkamateur den Prozess. Der Kläger fühlte sich von der “riesigen“ Antenne gestört. Durch die “Strahlung dieser Antenne“ fühlt er sich in seiner Gesundheit stark beeinträchtigt und weil er von ständigen Schmerzen geplagt wird, kann er Nachts auch nicht mehr schlafen. . . . .!

    Nachdem dann alle durch die Antenne hervorgerufenen “Krankheiten“ und “lebensbedrohlichen Einflüsse“ der Antenne und der damit verbundenen, erheblichen “Hochfrequenz-Schädigungen“ der Gesundheit, vom Anwalt des Klägers, einer endlosen Begutachtung unterzogen wurden und der Funkamateur dann fast gegen Ende der Verhandlung dann doch noch zu Wort kam, legte dieser dann ein sehr teures und sehr umfangreiches Gutachten von einem “HF-Spezialisten“, als Beweisstück, dem Gericht vor.

    In diesem Gutachten wurde dann die Amateurfunkanlage des Funkamateurs, sehr genau in allen Einzelheiten beschrieben und festgestellt, dass der Funkamateur noch keine Kabelverbindungen zwischen den Funkgeräten in den Wohnräumen und der Antennenanlage auf dem Grundstück legen konnte, weil die in den USA bestellten “Spezial-Kabel“ dafür, wegen Liefer-Engpässen bisher noch immer nicht geliefert werden konnten und die Amateurfunkanlage daher noch nicht in Betrieb genommen wurde.

    Meine Empfehlung: Zur Vorgehensweise ähnlich gelagerter Fälle!

    vy 73 Georg – DD6NT