• Vor wenigen Tagen hat Karl, DJ5IL, eine Petition zum Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
    (EMVG) beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.

    Die Petition dürfte insbesondere deshalb interessant sein, weil sie auf der Grundlage eines Urteils des Verwaltungsgerichts
    Gelsenkirchen (Az. 7 K 3467/13) begründet wird. Sie kann als PDF unter folgendem Link heruntergeladen werden:

    http://cq-cq.eu/emvg2016pet.pdf

    Zusätzlicher Hinweis:
    Exclusiv für DARC-Mitglieder hat der DARC die RTA-Stellungnahme zum EMVG unter den Vorstands-Informationen verlinkt.

    73
    Karsten

    73 Karsten

  • Vielen Dank für diese Information! Man muss Karl sehr dankbar für seine Initiativen sein, auch beim Thema PLC hat er ja bereits Sachverhalte dargelegt, die den "Experten" des DARC offenbar "entgangen" waren. Da verwundert es auch nicht, dass eine solche Petition nicht längst schon vom Club selbst eingereicht wurde. Grabenkämpfe mit renitenten Mitgliedern scheinen dort derzeit ja Priorität zu genießen.

  • Folgende Rundmail zum Thema wurde vom Verfasser obiger Petition, DJ5IL, am 25.9.2016 verbreitet:

    Hallo Freunde,
    auf der Website des DARC lese ich gerade zum Thema
    "Gespräche mit Regierungsvertretern zum EMVG" (siehe Anhang) folgendes:

    "... Nach der ersten Lesung im Bundestag und
    Verweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie bat der RTA um
    ein Gespräch mit den Berichterstattern von CDU, CSU und SPD.
    Diese Gespräche fanden am 20. September in Berlin statt ...
    Bei der Besprechung der einzelnen Verbesserungsvorschläge wurden diese vehement von
    BMWi und BNetzA als unnötig abgelehnt ... Die BNetzA betonte
    im Gespräch, dass auch Einzelfälle von Störmeldungen der Funk-
    amateure weiterhin geprüft werden. Über diese Aussage freuen wir
    uns sehr, so der RTA-Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG ..."

    Der RTA freut sich also sehr darüber, dass die
    BNetzA ganz offensichtlich auch weiterhin die Bestimmungen des
    EMVG und das rechtsstaatliche Grundprinzip der Rechtssicherheit umgehen
    will (siehe meine Petition http://cq-cq.eu/emvg2016pet,pdf),
    indem lediglich nach ihrem Belieben "Einzelfälle" von Störmeldungen der
    Funkamateure weiterhin geprüft werden. Und die BNetzA entscheidet dann
    selbstverständlich kraft souveräner Willkür des Sachbearbeiters, welcher Einzelfall gnädigerweise geprüft wird ...

    Ich kann es nicht fassen ! OM Entsfellner, haben Sie
    sich bei dieser Freudenbekundung gegenüber der BNetzA
    irgendetwas gedacht - und falls ja, was ?

    73
    Karl, DJ5IL

  • Folgende Rundmail zum Thema wurde vom Verfasser obiger Petition, DJ5IL, am 25.9.2016 verbreitet:

    Weil er nicht wußte, was DL3MBG schon im DARC-Forum dazu erläuternd schrieb:

    "Als Einzelfälle bezeichnet die Referatsleitung der Bundesnetz-Agentur Störfälle, die bei Funkamateuren nicht beseitigt werden konnten. Wir haben in der Besprechung auch einen Beispielfall aufgezeigt, bei dem die BNetzA bei einer Rundfunkstörung eine Grenzwertüberschreitung von 30 dB festgestellt hat und dann nichts unternommen hat. Der Vertreter der BNetzA hat dazu nur gemeint es wäre ein Einzelfall, denn er gerne nochmal prüfen will. Auch andere "Einzelfälle" wird er nochmal prüfen. Aus diesem Grund habe ich es auch so im Bericht festgehalten. Man darf es auch zwischen den Zeilen lesen... In 2015 sind uns 7 solcher Fälle bekannt geworden. "

    Quelle: https://forum.darc.de/viewtopic.php?f=8&t=2392

    73
    Karsten

    73 Karsten