• Was ist daran denn nun RS Geschwafel ? Wenn dir was nicht in deinen Kram oder in deine Argumentationskette paßt, wirst du ausfallend und weichst vom Thema ab.

    Herbert, ganz einfach: Ich habe Null Bock Deine Wortklauberei nachzuvollziehen und an Deiner OT-Gebetsmühle weiter zu drehen. Es ist hier mehrfach dazu geschrieben worden und außer 'mit dem Holzhammer' auf die Birne kapierst Du es nicht oder willst einfach nicht. Ich versuche, noch einigermaßen höflich zu bleiben.

    Der DARC kann alles mögliche, aber (zumindest noch) nicht eine Verbandsklage in DL in Vertretung für einen geschädigten Funkamateur einreichen, auch nicht für die eigenen Mitglieder. Punkt.

    Dazu paßt eine Rechtsschutzversicherung erst recht nicht, weil die nichts zu versichern hat. Ich kann Dir dafür versichern, daß bei noch mehr ...(Stoff)..... in dieser Richtung bei mir 'Ignore-Herbert' mal wieder aktiv wird.

    DH1TS: Der DARC ist an sich als anerkannte Institution bei so ziemlich allen Gremien vertreten, bei denen es um Funk geht. Wir haben nur im Moment eine irre Nachfrage nach Online für alles und jedes und damit HF überall wo man sie nur hinkriegt (Kühlschrank-WLAN, GHz auf Stromleitung, .....). Jeder will ein Stück Knete vom Verbraucher, der überall vernetzt sein muß. Da steckt anscheinend so viel Geld drin, daß man bildlich 'über Leichen geht'. Nachdem in DL alles am BMWi hängt ................. ich weiß nicht, ob ich die Geduld für Diskussionen in den meisten Gremien aufbringen würde. Wenn ich Politiker-Meinungen höre 'kein Recht auch ungestörten Empfang ....', das ist teilweise alles so hirnlos, ........ ich möchte weder mit Thilo noch Christian zu solchen Diskussionen tauschen. Da würde ich nur mit pfundweise Valium durchhalten --- und dann schafft man erst recht nichts mehr. Es dürfte ziemlich schwierig sein, genügend und richtige Fürsprecher für den Amateurfunk zu finden. Und ohne ?? Nur mit dem Kopf durch die Wand, weil wir so toll und einmalig sind ??

    Ich hoffe, daß wir weiterhin einiges mit der ISS an öffentlichkeit und Presse kriegen und, wie in letzter Zeit immer öfter, lokale Presse wegen Jugendarbeit, Ferienpässe usw. Das gibt zwar nicht gleich Mitglieder und Lizenzen, legt aber eine gute Basis für später, für Verhandlungen und für die Punkte, die Du aufgezählt hast. Auch Politiker haben Kinder in den Familien und kriegen es dann zumindest auf diesem Weg mit, wenn sonst schon alles taub und blind ist.

    73 Peter


    ps gibt es irgend eine Möglichkeit, diesem dämlichen Editor das Umschalten auf HTML abzuschalten ?? Ich versuche per edit seit 15 Minuten .......... und es wurden 30 ....... grrrr

    Edited 3 times, last by DB6ZH (December 28, 2016 at 9:24 PM).

  • Herbert, ganz einfach: Ich habe Null Bock Deine Wortklauberei nachzuvollziehen und an Deiner OT-Gebetsmühle weiter zu drehen. Es ist hier mehrfach dazu geschrieben worden und außer 'mit dem Holzhammer' auf die Birne kapierst Du es nicht oder willst einfach nicht. Ich versuche, noch einigermaßen höflich zu bleiben.

    Der DARC kann alles mögliche, aber (zumindest noch) nicht eine Verbandsklage in DL in Vertretung für einen geschädigten Funkamateur einreichen, auch nicht für die eigenen Mitglieder. Punkt.

    Dazu paßt eine Rechtsschutzversicherung erst recht nicht, weil die nichts zu versichern hat. Ich kann Dir dafür versichern, daß bei noch mehr ...(Stoff)..... in dieser Richtung bei mir 'Ignore-Herbert' mal wieder aktiv wird.

    @'Peter
    Endweder du willst es nicht, oder du kannst es nicht begreifen.
    Nochmal ganz langsam für dich, aber auch gleich für DL3BAA.
    Ich habe nicht von einer Verbandsklage des DARC geschrieben, sondern von einem RS Fond (nicht Rechtsschutzversicherung) den der DARC eingerichtet hat.Er hat seinerzeit pro Mitglied 1€ in diesen Fond eingezahlt. Wann und wie Gelder aus diesem Fond an Mitglieder ausgezahlt werden unterliegt einem Auszahlungsverfahren. Alles nachlesbar beim DARC.
    Mit der finanziellen Unterstützung und den Experten aus dem DARC Team würde eine Klage mit Sicherheit mehr erwirken, als ein Bittbrief an den Bundespräsidenten.Hi.
    Im Übrigen ist es mir völlig egal, ob du meinen Beiträgen ein "Like" gibst, oder mich auf ignore setzt.
    Die Welt dreht sich in beiden Fällen weiter.

    vy 73
    Herbert
    DK2BR

  • Mit der finanziellen Unterstützung und den Experten aus dem DARC Team würde eine Klage mit Sicherheit mehr erwirken,

    Du kommst immer mit den gleichen Argumenten. Bei der derzeitigen Gesetzeslage haben wir kaum eine Chance, siehe Gelsenkirchener Urteil. Außerdem ...... wir müßten erst einmal einen Betroffenen haben, der alles korrekt durchzieht und bei dem eine Klage mit Aussicht auf Erfolg möglich würde. Melde Dich doch beim DARC, trage Deinen Fall vor oder hör endlich damit auf, anderen zu erzählen, was sie tun und bezahlen müßten.

  • Du kommst immer mit den gleichen Argumenten. Bei der derzeitigen Gesetzeslage haben wir kaum eine Chance, siehe Gelsenkirchener Urteil. Außerdem ...... wir müßten erst einmal einen Betroffenen haben, der alles korrekt durchzieht und bei dem eine Klage mit Aussicht auf Erfolg möglich würde. Melde Dich doch beim DARC, trage Deinen Fall vor oder hör endlich damit auf, anderen zu erzählen, was sie tun und bezahlen müßten.

    Und du höre auf, immer zu erzählen was nicht geht.
    Von welchem Fall bei mir sprichst du denn nun schon wieder.

    vy 73
    Herbert
    DK2BR

  • ....wenn der DARC nicht klagen kann:
    DARC will Rechtsschutz -Fond einrichten
    Der Deutsche Amateur -Radio-Club (DARC) will für seine Mitglieder einen Rechtsschutz-Fond in Höhe von ca. 40.000 Euro einrichten. Ein entsprechender Antrag des Vorstands wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins Mitte November 2011 mehrheitlich angenommen.....

    2011 wurden relativ viele Antennenprobleme einzelner Mitglieder diskutiert, und inwieweit der DARC oder ein Versicherung bei Verwaltungsverfahren und Prozessen helfen kann. Dazu sollte man vorher aber wissen, daß für Mitglieder seit ewigen Zeiten eine Antennenhaftpflicht besteht und im Rahmen der Vereinstätigkeit (der Funktionsträger, aber nicht zum Schnitzelessen am OV-Abend) diverse Schutzversicherungen existieren. Nachzulesen unter https://www.darc.de/der-club/mitgliedschaft/#c35442 im Servicekatalog. Ebenfalls dazu unter Partnerangebote, aktuell via HDI, können vergünstigte eigene Versicherungen von allen Mitgliedern abgeschlossen werden.

    Es wurden damals zwei Varianten diskutiert, die in der Versammlung Nov. 2011 zur Abstimmung standen:
    Antrag 16 A: eine Rechtsschutzversicherung für alle, die pro Kopf 5 Euro mehr Jahresbeitrag verursacht hätte.
    Antrag 16 B: Ein Fond über 40.000 Euro.

    Antrag 16A wurde abgelehnt, weil die Kostenseite nicht 100pro sicher war und ein Großteil der Mitglieder diese Art Absicherung nicht benötigt hätte (bzw. bisher keine Probleme hatte). Antrag 16 B wurde angenommen.

    Zu 16B gibt es ein paar Details aus 2011, die im Protokoll der MV Nov. 2011 nachzulesen sind. Kurzform: Es werden 1 Euro der OV-Zuteilung in den Fond eingebracht. (Anmerkung: bei ~1000 OVs kann sich jeder leicht ausrechnen, wieviel heute maximal im Fond sein kann). Der Fond wird frühestens 2013 überprüft und ermittelt, was benötigt wurde, ob er sinnvoll ist, .....
    In den Vergaberichtlinien (ebenfalls im Protokoll als Anhang) steht klipp und klar, daß er für Verwaltungsverfahren von Mitgliedern eingerichtet wurde, und bei Zivilklagen gegen Mitglieder. EMV und EMVU Angelegenheiten wurden ausdrücklich ausgeschlossen.

    Damit dürfte im Rahmen dieser Forendiskussion auch geklärt sein, warum der Vorstand für das EMVG Umfeld einen eigene Budgetposten benötigt. Es war nie der Sinn dieses Fonds, Rechtsstreitigkeiten ab zu decken, die jetzt hier diskutiert werden.

    Ich habe mir jetzt nicht die Arbeit gemacht, alles durch zu blättern oder die GS zu nerven, wie der aktuelle Stand dazu ist. Der Hintergrund des Fonds war 2011, möglichst jedem Mitglied bei Rechtsproblemen zur eigenen Antenne zu helfen, nichts weiter. Wer es genauer wissen möchte, bitte OVV, DV oder Vorstand ansprechen. Der Topf kann bisher nicht all zu groß geworden sein und es steht auch noch ebbes im Kleingedruckten. Jedenfalls der Fond, falls er noch existiert, nichts relevantes hier für EMVG Diskussionen.

    73 Alles Gute und und Guten Rutsch ins Neue Jahr, DB6ZH

  • Moin Peter und Mitleser,
    finde ich gut, dass du noch kurz recherchiert hast und uns an deinem Ergebnis teilhaben läßt.
    Wobei das eine oder andere Detail nicht ganz richtig zu sein scheint.
    Aber seis drum.
    Ich darf,hoffentlich mit deiner Zustimmung, in deinem Post mit blau schreiben.
    Danke fürs recherchieren und lesen


    vy 73
    Herbert
    DK2BR

    Edited once, last by DK2BR (December 30, 2016 at 11:10 AM).

  • Ok, Herbert, wo Du recht hast, hast Du recht. Bei den Vergaberichtlinien war ich gestern zu schnell im Lesen, d.h. EMV und EMVU Probleme der Mitglieder sollen mit abgedeckt werden. Inwieweit der Fond genutzt wurde, ............ ?? weiß ich nicht und im Moment auch nicht wichtig. Der Fond nutzt uns m.E. jedenfalls nichts, um gegen das EMVG vor zu gehen, weil er für persönliche Einzelfälle eingerichtet wurde..

    Zur Privathaftpflicht vs Antennenhaftpflicht (ist aber jetzt OT): bin ich nicht Deiner Meinung. Die PH hat für diverse Hobby Ausschlüsse, und / oder Aufschläge. Es war in der Vergangenheit oft so, daß bei Vermietungen der Vermieter / Hausherr einen Versicherungsnachweis verlangte. Dazu bekam man von der GS auf Anfrage einen Ausdruck zu der Antennenhaftpflicht, die i.d.R. damit den Hausherrn besänftigte. Es geht bei der Antenne ja nicht nur darum, ob die jemandem auf den Kopf fällt, sondern auch um Gebäudeschäden und den damit verbundenen Querelen (Eigentum, Miete, .....). Das müssen wir nicht zu Ende diskutieren, weil die Diskussion ebenfalls uralt ist und die Meinungen differieren. Du müßtest m.E. zumindest der Versicherung mitteilen, daß Du eine "Gefahrenerhöhung" betreibst und deren (schriftliches) OK, sonst stehst Du im Versicherungsfall im Regen. Beispiel Gebäudeversicherung und PKW-Kasko (nicht 100pro vergleichbar, aber ....) --- da steht Afu/Antenne bei mir im Vertrag (ohne Prämienaufschlag) mit drin. Du mußt schon eine fest installierte Antenne und restlichen Afu-Betrieb getrennt betrachten.

    73 Peter

  • Must nicht meiner Meinung sein, aber schon akzeptieren, dass ich weis worüber ich schreibe.
    Habe die letzten 20 Jahre vor meinem Rentenbeginn bei 2 namhaften Versicherungsgesellschaften gearbeitet.
    Dann mal guten Rutsch

    vy 73
    Herbert
    DK2BR

  • Must nicht meiner Meinung sein, aber schon akzeptieren, dass ich weis worüber ich schreibe.
    Habe die letzten 20 Jahre vor meinem Rentenbeginn bei 2 namhaften Versicherungsgesellschaften gearbeitet.
    Dann mal guten Rutsch

    OT

    Da bist Du wahrscheinlich der Einzige, der die Riesterrente begriffen hat :thumbup:
    Guten Rutsch!

  • Bei aller Liebe für den Enthusiasmus
    1.Haben wir in Deutschland nicht andere Probleme ?
    2.Das interessiert keinen normalen Bürger in Deutschland. Da ist das Fallen eines Sacks Reis in China eher von Bedeutung.
    Das ist genauso unbedeutend ob es Funkamateur oder Amateurfunker heisst.
    Das AfuG wird über kurz oder lang sowieso gestrichen. Nur eine Frage der Zeit, dann ist das alles Geschichte. Es war einmal...

  • Was raucht eigentlich die BNA?

    geklaut von der DARC-Seite:

    Arbeitsanweisung und Verfahrensanweisung der BNetzA online einsehbar

    Karl Fischer, DJ5IL, hat beim Petitionsausschuss des Deutschen
    Bundestages eine Petition zur Störungsbearbeitung durch die
    Bundesnetzagentur eingereicht – die DARC-Medien berichteten. Die PDF der
    Arbeitsanweisung und der Verfahrensanweisung der BNetzA ist nun auch
    auf den Seiten des EMV-Referates einsehbar.

    Erneut startet die BNetzA einen eigenartigen Versuch, im Nachgang
    zum neuen EMVG, mit Hilfe ihrer dazu neu verfassten Arbeitsanweisung
    und Verfahrensanweisung, Nutzsignale als Störsignale zu deklarieren, um
    noch leichter Sendeleistungsbeschränkungen auf Nutzsignalaussendungen
    von Funkamateuren aussprechen zu können.

    Eine elektromagnetische Störung ist nach VA 09/STÖ wie folgt definiert:
    Eine
    elektromagnetische Störung ist jede elektromagnetische Erscheinung,
    die die Funktion eines Betriebsmittels beeinträchtigen könnte; eine
    elektromagnetische Störung kann ein elektromagnetisches Rauschen, ein
    unerwünschtes Signal oder eine Veränderung des Ausbreitungsmediums sein
    (§ 3 Nr. 5 EMVG).
    Da das EMVG mit dem Begriff der
    elektromagnetischen Störung jede elektromagnetische Erscheinung (vgl.
    EMV-Leitfaden) erfasst, die die Funktion eines Betriebsmittels
    beeinträchtigen kann, können auch gewollte Aussendungen eine
    elektromagnetische Störung darstellen.

    Hier der Link zur Arbeitsanweisung und Verfahrensanweisung auf den Seiten des EMV-Referates (markante Stellen markiert):
    Arbeitsanweisung AA09/STÖ/01

    Verfahrensanweisung VA09/STÖ