Amateurfunklizenz als Bezeichnung noch zeitgemäß?
Amateur ( Liebhaber / Laie )
Amateur - Gedanken und Festellungen von mir, durch mit einem OM privat über Telefon geführtes Gespräch...
Was bedeutet eigentlich das Wort Amateur?
Die Aussage von Wikipedia im Internet ist zwar eine interessante
Sichtweise aber letztendlich geht es auch in die Richtung laienhaft (
Laie ).
Ein Dr., ein Kapitän, ein Pilot, ein Kfz - Meister, Rundfunk -
Fernsehtechniker, Elektriker usw. nun jemand der eine Ausbildung
erhalten hat...
Diese Menschen können Liebhaber ( Amateure ) ihres Berufes sein, daß heißt aber bei weitem nicht daß sie Laien sind!
Alle haben ihren vollwertigen Berufsabschluss, der ihnen mit einem
entsprechenden Beleg ( Urkunde, Diplom ) bescheinigt wurde.
Das gleiche also auch beim angeblichen Amateurfunker, auch er musste für seine Qualifikation einiges lernen und dann letztendlich eine Prüfung ablegen.
Bei bestandener Prüfung wird der Erfolg dann schriftlich bestätigt...
Bloß hier ist die Frage wie?
Doch bitte nicht als Amateur oder Laie, nein sondern als jemand der eine staatliche Prüfung absolviert hat!
Für die der Prüfling ganz bestimmt einiges tun musste und auch noch
bezahlen durfte, um die Qualifikation zu erreichen und zu erhalten.
Also dürfte es doch eigentlich nicht Amateurfunkzeugnis heißen, sondern Funklizenz oder Funkzeugnis.
Oder - etwa Liebhaberzeugnis, ich weiß nicht...
Amateurfunkzeugnis ist eigentlich irgendwie eine Diskriminierung, Herabsetzung des angeblichen Amateurfunkers oder Funker.
Mal abgesehen davon daß ein Amateur auch schnell in die Schublade CB - Funk gesteckt wird.
Die wenigsten wissen daß es einen gravierenden Unterschied gibt, der
aber richtig interpretiert Tor und Türen öffnen kann und Zugang
schaffen kann in die entsprechenden Etagen, um unser aller
Hobby dort ernster zu nehmen und auch mehr publik zu machen!
Auch wenn die Bezeichnung Amateurfunklizenz ( geändert in
Amateurfunkzeugnis ) seit Jahren besteht, so heißt es doch nicht daß man
gewohntes nicht ändern kann.
Nach bestandener Prüfung ist man kein Laie, wie eben leider von vielen angenommen.
Man ist qualifiziert, Beweis Beleg der staatlichen Prüfungsstelle, Bundesnetzagentur.
Diese Umstände wären doch ein Thema für den "Runden Tisch ( RTA )" und für den "Deutschen Amateur Radio Club ( DARC )"!
Noch ein Gedanke...
Auch wäre eine kleinere Lizenzbescheinigung die alles beinhaltet wie gehabt in deutscher Ausweisform ganz schön.
Nun - um den Nachweis daß man funken darf, besser in die Jacken -
oder Hemdtasche usw. ohne etwas kniffen zu müssen unterbringen zu
können.
Auch wäre die Lizenzbescheinigung in Ausweisform damit stabiler und auch besser geschützt...
Wie heißt es doch?
Funker sollen die Lizenz immer bei sich haben wenn sie portabel,
mobil oder irgendwie überhaupt ein Funkgerät betreiben, um bei einer
Kontrolle ein ruhiges Gewissen zu haben...
Nein - um wirklich den Nachweis erbringen zu können, man darf als Funker tätig sein!
Wo eventuell der Schuh drückt...
Noch eine andere Sache wo eventuell der Schuh drückt:
Man hört so einiges - daß man eventuell die 2m, 70cm und 23cm Relais
auf Digitaltechnik und eventuell mit einem bestimmten Rufton verändern
will...
Hat man dabei bedacht, daß nicht alle Amateure finanziell in der
Lage sind sich ständig neue Gerätschaften zu zulegen, nur weil es wieder
mal etwas neues gibt, in dem großen Bereich des Funks...
Sicher geht die Technik weiter aber wir sind doch keine Berufsfunker, die unbedingt mitziehen müssen!
Sondern es sollte alles im Rahmen dessen bleiben, was für den
normalen Funker auch erschwinglich ist und finanziell auch
realisierbar...
Bedenken wir - viele ehemals junge Amateurfunker sind inzwischen
Rentner und nicht jeder hat einen dicken Geldbeutel aber sie halfen alle
irgendwie mit, den DARC aufzubauen. Nutzen wir dieses
Potenzial der Erfahrungen dieser Mitglieder und vergraulen Sie
nicht, durch immer neue Forderungen...
Peter W. Ehl ( noch SWL )