DARC ergreift Maßnahmen bei ausgeschiedenen Mitgliedern, bezüglich Club-und Contestcalls

  • 14.06.2017 - Quelle: FUNKTELEGRAMM 7/2017 bzw. www.qslonline.de
    Anfang Mai wurde vom DARC eine Liste von Contest-und Clubcalls, deren Verantwortliche ausgeschiedene Vereinsmitglieder sind, an die BNetzA übermittelt. Die Betroffenen werden nun aufgefordert diese Calls zurück zu geben. Auf Veranlassung eines süddeutschen DV ist die BNetzA bereits in mehreren Fällen tätig gewesen. Bei Nichtrückgabe des Contest-/Clubcalls hat die BNetzA erfolgreich mit einem "Verwaltungsverfahren" gedroht, was offensichtlich bei den Betroffenen auch entsprechende Wirkung gezeigt hat.
    Künftig wird der DARC auf der Bestätigung von Mitgliedschaftskündigungen gezielt darauf hinweisen, dass die Zustimmung des DARC für die erteilten Contest-und Clubcalls bei Erlöschen der Mitgliedschaft automatisch zurückgezogen wird. Ein besonders engagierter DV hat im Zusammenhang mit dieser Thematik übrigens vorgeschlagen, dass der DARC mit der Behörde verhandeln solle, so dass die Vergabe derartiger Rufzeichen an die Mitgliedschaft im DARC geknüpft ist. Auf Veranlassung des Amateurratssprechers und DV Hessen, Heinz Mölleken, DL3AH, wird von der DARC Geschäftsstelle nun ermittelt werden, wie viele fälle es gibt, bei denen der Rufzeicheninhaber einer Clubstation, einer Bake, eines Relais oder Repeaters nicht mehr Mitglied im DARC ist, jedoch die Rufzeichenerteilung für seine auf ihn zugelassene Sonderstation noch besteht.
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    Fake News oder hat der DARC nichts wichtigeres auf der Agenda?
    73 de Thomas, DH1TS

  • Moin,


    sollte das zutreffen (keine Fake News) sehe ich mich (mal wieder) in meiner Entscheidung bestätigt den DARC verlassen zu haben. Verwaltungsrecht ist ja, soweit ich weiß, nicht in jeder Rechtsschutzversicherung mit drin; es wäre aber spannend zu erfahren, ob die BNetzA solche Verfahren tatsächlich gewinnen würde und aus welchen Gründen.


    Sofern der "Club" der DARC-OV ist und das Rufzeichen quasi zum DARC/OV gehört, fände ich es nur fair wenn der Call-Inhaber das Call an einen anderen im OV übergibt.


    Aber das mit dem Monopol auf solche Calls kann ich mir mit meinem (Bauch-)Rechtsempfinden nun überhaupt nicht vorstellen. Warum sollen Mitglieder der AGCW, ohne im DARC sein zu müssen, nicht auch Contest-/Clubcalls (be)halten dürfen? Welcher DV kommt denn auf solche Ideen?


    Also das klingt so grotesk, das können nur Fake News sein.

  • Quote

    Sofern der "Club" der DARC-OV ist und das Rufzeichen quasi zum DARC/OV gehört, fände ich es nur fair wenn der Call-Inhaber das Call an einen anderen im OV übergibt.

    Da hast Du Recht, die Ummeldung kostete 110 Euro pro Call; deshalb haben wir im OV 2 Rufzeichen verfallen lassen. Übrigens: einer der treuesten Besucher unserer OV-Abende und Veranstaltungen ist ein ehemaliges DARC-Mitglied ...
    73 Thomas

  • Übrigens: einer der treuesten Besucher unserer OV-Abende und Veranstaltungen ist ein ehemaliges DARC-Mitglied ...
    73 Thomas


    Psst, sonst kommt noch *der* DV auf die Idee, dem OM den Zugang zum OV Abend zu verbieten oder "Eintritt" zu verlangen. ;)

  • Wie öfters im Funktelegramm, ein süddeutscher DV, da fehlt es mal wieder an Substanz, Namen bitte !


    In der aktuellen Ausgabe gibt es noch einen Artikel wo " mehrere Mitglieder des VFDB " was gesagt haben sollen, da fehlt
    es auch an Substanz WER WAS gesagt haben soll.


    Und auch noch schlecht recherchiert, deshalb einfach ignorieren und gut ist, lohnt sich das Papier nicht zu drucken und zu lesen.


    Die Welt hat wichtigeres zu tun als das FT zu lesen......

  • Sehr dubiose Meldung.. ich befürchte, da muss das FT noch mal drüber und vielleicht mal die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV)
    daneben legen... vorzugweise §13 und §14 lesen...


    Da sollte man dann doch feststellen können :
    * Clubrufzeichen an Gruppen gebunden sind, die aus ihrer Reihe einen Verantwortlichen bestimmen... dieser Verantwortliche kann wechseln sofern das die GRUPPE so beschliesst... ein DV wird hier also wohl nur dann tätig werden, wenn ein OV als betroffen Gruppe bedarf anmeldet... allerdings bedarf ein OV als Betriebergrupper keinerlei Hilfe um sein Ansinnen, einen neuen Verantwortlichen zu bestimmen, um zu setzen... sofern dieses denn besteht.


    * automatische Stationen
    Hier entscheidet über die Zuteilung natürlich der DARC mit.. als angebliche Vertretung der 'betroffene Mitfunker' die ja durch die neuzuteilungen nicht unzulässig beeinträchtigt werden sollen. ... aus dieser Forderung ergeben sich dann ja auch regelmässig die technischen Parameter der zum Rufzeichen gehörigen Station. Ist aber einmal dieses Rufzeichen erteilt, muss sich schpon gewaltig was ändern, um daraus eine erhebliche technische unverträglichkeit der automatischen Station mit dem Rest der funkenden Welt zu konstruieren... einfach mal jemanden das Rufzeichen weg nehmen und dann unter gleichen Parametern und gar Rufzeichen die Station mit neuem Verantwortlichen zu betreiben, ist da wohl nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich... hier geht es immer um technische Gesichtspunkte, nicht um DARC Mitgliedschaft...
    Natürlich können Faktoren wie mögliches Hausrecht am Standort , Versicherungsschutz etc... die Nutzung eines Standortes nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis erlauben.. aber das kann mal allenfalls für jeden Einzelfall abklopfen.. wobei es am Ende im Interesse des Verantwortlichen ist, hier nicht irgendwo in eine mögliche private Haftung rein zu schlittern.


    Man muss also schon ziemlich neben der Spur sein, um eine Werbeaktion ala 'kein DARC Mitglied mehr, also sind die 'Sonderrufzeichen' weg' fahren u wollen und ggf. auch noch auf Behörden ein zu wirken, hier verwaltungstechnisch auf sehr dünnem Eis stehend, aktiv zu werden.


    Bei den meisten Vereinen wäre das der Grund für mich , an eine alternative Wahrheitsdarstellung im FT bis zum Beweis des Gegenteils zu glauben.. aber bei wenigen Vereinen hat sich der umgekehrte Ansatz in der Paraxis bewährt.. also schaun wir mal, ob es ein Dementi gibt oder man lieber die Idee dankbar aufgreift ;)


    73 de Olaf / DL5YBZ

    • Official Post


    Hallo Olaf,



    wobei §13 folgendes hergibt: (1) Das Rufzeichen für das Betreiben einer Amateurfunkstelle als Klubstation gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 des Amateurfunkgesetzes wird einem zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassenen Funkamateur zugeteilt, wenn er vom Leiter einer Gruppe von Funkamateuren der Regulierungsbehörde in schriftlicher oder elektronischer Form als Verantwortlicher für die Klubstation benannt worden ist.


    Wie groß die Gruppe ist oder wie Sie heißt ist aber nicht definiert. Das ist m.E. eine Grauzone und es könnten sich 3 Funkamateure als "Gruppe" definieren und dies beantragen.



    73 Sebastian


  • Da muß ich Dir widersprechen, weil es zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind:


    Wenn der Leiter der Gruppe (OV oder DV) die Zustimmung der Verantwortlichkeit widerruft, wie es wohl passiert ist, ist alles OK!


    Das hat mit der Größe der Gruppe NICHTS zu tun.


    Es spricht aber nichts dagegen, wenn eine Gruppe (NICHT im DARC) ein eigenes Club- oder Contest-Call beantragt

    • Official Post


    Steht denn in der Urkunde eines Clubstations Calls der OV mit drinne oder steht dort nur der Name dessen der es beantragt hat?!
    Bei letzterem kann m.E. der OV oder DV machen was er will, er kann es nicht widerrufen....

  • Als OVV war ich mal Verantwortlicher unserer Clubstation. Aus beruflichen Gründen bin ich dann 200 km weiter nach Westen umgezogen. Also habe ich Neuwahlen "angesetzt".


    OHNE meine Zustimmung wurde der neue OVV als neuer Verantwortlicherder Clubstation eingetragen.
    Ich brauchte mich nicht darum kümmern und das ist für mich kein Problem gewesen.....

  • Als OVV war ich mal Verantwortlicher des Contest Call DK0CX.
    Habe dann irgendwann nicht mehr kandidiert.
    Obwohl nicht mehr OVV war, war ich weiterhin Verantwortlicher.
    Habe dann später die DARC Mitgliedschaft gekündigt und war immer noch Verantwortlicher von DK0CX.


    Hat lange gedauert das Call los zu werden.

  • .....


    Obwohl nicht mehr OVV war, war ich weiterhin Verantwortlicher.
    Habe dann später die DARC Mitgliedschaft gekündigt und war immer noch Verantwortlicher von DK0CX.


    Hat lange gedauert das Call los zu werden.


    Und warum hat es solange gedauert?
    Weil sich keiner darum gekümmert hat?

    • Official Post

    Als OVV war ich mal Verantwortlicher unserer Clubstation. Aus beruflichen Gründen bin ich dann 200 km weiter nach Westen umgezogen. Also habe ich Neuwahlen "angesetzt".


    OHNE meine Zustimmung wurde der neue OVV als neuer Verantwortlicherder Clubstation eingetragen.
    Ich brauchte mich nicht darum kümmern und das ist für mich kein Problem gewesen.....


    Die Frage ist halt ob es für Dich vom OV aus beantragt wurde bzw die Verantwortlichkeit weiter gegeben wurde oder nicht.
    Wenn du dieses Call selbst beantragt hast kanns Dir auch keiner weg nehmen.

  • Und warum hat es solange gedauert?
    Weil sich keiner darum gekümmert hat?


    Ich habe mich schon gekümmert.
    Nur der OV und schon garnicht der DARC haben sich gekümmert.
    Erst ein Brief von mir an die BNetzagentur hat dann zum Erfolg geführt.

  • Steht denn in der Urkunde eines Clubstations Calls der OV mit drinne oder steht dort nur der Name dessen der es beantragt hat?!
    Bei letzterem kann m.E. der OV oder DV machen was er will, er kann es nicht widerrufen....


    Zurück zum Thema:
    Klar, bei einem Kontest- oder Clubstationscall nimmt ja auch keiner an einem Wettbewerb teil ????
    Damit werden ja logischerweise keine QSL's verschickt????
    Die "Musterlösung":
    OP an "Kontestcall" via den OP??????


    Das der DARC etwas sauer reagiert kann ich verstehen!

  • In meiner erwähnten Genehmigungsurkunde stand :
    Inhaber
    Vor-und Zunahme :
    KLUB DARC OV ACHIM HERBERT SCHWABE
    Wohnort :
    Meine Adresse
    Standort für eine ortsfeste Amateurfunkstelle :
    Meine Adresse