• Ein gewisser DV des DARC, schrieb heute bei Facebook bezüglich der Meldung aus dem Funk-Telegramm 7/16 zur kommenden "Klasse K":
    "Mittlerweile kristallisiert sich für mich heraus, dass die ganze Sache nichts als
    ein Versuch vom Funktelegramm war, mal wieder Unfrieden zu stiften. Die
    nehmens, wie ich aus eigener Erfahrung weiss, mit der Wahrheit wohl
    nicht so genau. So darf man seriös vermuten, dass die Paragraphenformulierung eher aus Fieberträumen oder Kristallkugeln resultiert."

    Ich habe beim Funk-Telegramm nachgefragt: Dort liegt das Protokoll der letzten RTA-Sitzung natürlich vor. Und dort steht der Paragraph zur Klasse K wörtlich so drin.
    Ich konnte selber einen Blick drauf werden. - Dito im neuen AfuV-Entwurf, der bereits seit November 2015 (!) existiert. Ist schon bitter, wenn man als Distriktsvorsitzender des DARC von seinem Verein so "uninformiert" gehalten wird, um es mal freundlich auszudrücken. Weder die Inhalte des RTA-Protokolls noch die Entwürfe aus dem Ministerium scheinen den Distriktsvorsitzenden bekannt zu sein. Auf welcher Basis sollen sie dann mit den Mitgliedern diskutieren bzw. Entscheidungen mit tragen können? Da man als loyaler DV seinem Vorstand natürlich nicht ans Bein pinkeln will, hat dann eben "wohl" das Funk-Telegramm gelogen. Nee, is schon klar.... <X

  • Das ist ein Beschluss aus dem Jahr 2008.
    Der ist so alt und so bekannt.
    Was hier wieder gemacht wird ist schon ganz schlimm.
    Diese „Bildzeitung“ versucht immer wieder Stimmung gegen den DARC/RTA zu machen.

  • Es geht hier nicht um diese alten Kamellen aus 2008, sondern um ein AKTUELLES RTA-Protokoll aus dem Februar 2016,
    in welchem es um ganz konkrete RTA-Beschlüsse zur anstehenden Klasse K geht. Wenn man offensichtlich weder Zugang zum aktuellen Funk-Telegramm noch zu diesem Protokoll der letzten RTA-Sitzung hat, ist man natürlich extrem qualifiziert hier ein solches Statement abzugeben.

  • Zu dem aktuellen RTA-Protokoll:

    1.) Dies wurde an einen kleinen Kreis von 17 Personen innerhalb des RTA verteilt.
    Das Funktelegramm ist nicht in diesem kleinen Kreis der 17 Personen genannt.
    2.) Das Protokoll ist nicht öffentlich
    3.) zur K-Lizenz:
    Dies ist ein (neuerlicher) Entwurf des neuen AFU-Gesetzes der BNA von 2008, der dem RTA
    zugestellt wurde.
    4.) Es gibt kein Entwurf zur Durchführungsverordnung!
    5.) In diesem Stadium gibt es KEINE Basis, wo etwas zu diskutieren gibt, bzw. Entscheidungen, die mitzutragen sind !

  • Das ist ein Beschluss aus dem Jahr 2008.
    Der ist so alt und so bekannt.
    Was hier wieder gemacht wird ist schon ganz schlimm.
    Diese „Bildzeitung“ versucht immer wieder Stimmung gegen den DARC/RTA zu machen.


    Mach Dich bitte erst mal kundig, dann reden wir weiter.

    Zu Deinem Vorwurf: Das FT mag manchmal daneben gelegen haben, aber gewiss nicht absichtlich oder um "Stimmung" zu machen. Der Stil des FT mag zudem nicht jedermann gefallen, davon unabhängig ist mir das FT als unabhängige Informationsquelle aber unverzichtbar geworden und einhundertmal lieber als das Jubelportal, die gedruckte Jubelpostille oder neuerdings das unsägliche Evangeliumsradio, wo Informationen schon mal strategisch zurückgehalten, gebogen oder gedehnt werden.

  • Mach Dich bitte erst mal kundig, dann reden wir weiter.

    Ich kann dir versichern, daß ich mich VOR meinem ersten und zweiten Post kundig gemacht habe!
    Mein zweiter Post war übrigens VOR deiner deiner Kritik zu meinem ersten Post

    Edited 2 times, last by DL3BAA (June 16, 2016 at 5:53 PM).

  • Allein schon die Tatsache, das die Protokolle nicht öffentlich sind und dort nur im "stillen Kämmerlein" beschlossen und agiert wird, sagt vieles über den DARC ups RTA aus.
    Wenn dort kein Dreck am stecken wäre, dann würde man den Mitgliedern des DARC und der anderen Verbände, die Protokolle zugänglich machen, dessen Interessen man ja angeblich vertritt bzw. vorgibt, diese zu vertreten. Meines Erachtens nach werden dort die Interessen des DARC Vorstandes vertreten um Möglichkeiten zu finden um noch mehr Geld zu generieren.
    Aber wenn die Protokolle öffentlich wären, dann würden die Mitglieder ja reagieren können und es könnte unangenehm werden, ich sag nur Dorothea Bär etc, dies will man verhindern um Tatsachen schaffen zu können. Wenn m.E selbst schon engagierte Mitglieder aus anderen Verbänden an den DARC verkauft werden bzw. "Kalt gestellt" werden, so kann man sich ausmalen wie wichtig dem DARC diverse Gesetzesentwürfe sind, das hat für mich schon lang nichts mehr mit Hobby zu tun, sondern mit "Machtgeilheit" und dem sichern eigener Existenzen. Aufgrund meiner Aussage, dass es sein kann, das diverse Vorstandsmitglieder & DVèn Gehälter aus der Verlags GmbH beziehen, wurde ja auch ich aus der DARC Facebook Gruppe entfernt und gesperrt ( es hat keine 5 Minuten seit Beitragserstellung gedauert HI ), dies höchstpersönlich durch den Geschäftsführer.
    Da frage ich mich zurecht, warum man dies nicht einfach dementiert wenn an dem ganzen nichts dran ist.....


  • Aufgrund meiner Aussage, dass es sein kann, das diverse Vorstandsmitglieder & DVèn Gehälter aus der Verlags GmbH beziehen, wurde ja auch ich aus der DARC Facebook Gruppe entfernt und gesperrt ( es hat keine 5 Minuten seit Beitragserstellung gedauert HI ), dies höchstpersönlich durch den Geschäftsführer.
    Da frage ich mich zurecht, warum man dies nicht einfach dementiert wenn an dem ganzen nichts dran ist.....

    Das es sein kann.. wäre für mich schon eine Beleidigungsklage wert!Das ist für mich eine bösartige Unterstellung!

    NOCH einmal: Es ist ein ENTWURF als "Diskussionsgrundlage"(meine Interpretation) INNERHALb des RTA.

    Die Antwort auf deine Frage, warum es nicht dementiert wird, ist recht einfach:
    ES ist SCHNEE von GESTERN!

  • An diese Meldung möchte ich dann auch noch erinnern......

    Neues vom RTA


    Publiziert am 13. April 2015


    Mit der RTA-Information (06) vom 09.04.2015 informierte
    der RTA-Vorstand seine Mitgliedsverbände über ein weiteres Gespräch mit
    Vertretern des BMVI. Der Wortlaut der Information ist nachstehend
    abgebildet.

    „Am 25.03.2015 trafen sich Vertreter des Runden Tisch Amateurfunk
    (RTA) mit den zuständigen Beamten des Verkehrsministeriums. Dabei
    erörterten sie in einem sechs Stunden andauernden Gespräch intensiv
    Einzelheiten zur Novellierung der Amateurfunkgesetzgebung. Es wurde auch
    so konkret, dass erste Änderungen von Formulierungen in die bestehenden
    Gesetzestexte eingepflegt wurden, um so einen ersten Entwurf für ein
    gemeinsames Werk zu erhalten.

    Aufgrund der für 2018 seitens der Bundesregierung geplanten
    Bundesgebührenordnung besteht die Notwendigkeit der Änderung des AFuG.
    Bei dieser Gelegenheit kann der RTA-Vorstand nun die Belange aus den
    bestehenden Mandaten entsprechend einbringen.

    Insgesamt wurden etwas mehr als 30 verschiedene Änderungs- oder
    Ergänzungswünsche bearbeitet, von denen hier exemplarisch nur einige
    genannt seien:

    Einführung einer neuen Genehmigungsklasse unterhalb der bestehenden
    Klasse E, Ermöglichung von selbstverwalteten Prüfungsabnahmen,
    Wiedereinführung einer Rechtsgrundlage zur Verfolgung von Fehlverhalten
    durch Funkamateure seitens der Regulierungsbehörde, aber auch eine
    Reform der Gebührentatbestände, mit dem Ziel der ausgewogeneren
    Verteilung von Gebühren für einzelne Verwaltungsakte.

    Gerade was den letzten genannten Punkt angeht hat das
    Verwaltungsgericht Köln bereits Gebührenbescheide der BNetzA für
    ungültig erklärt, wenn eine bloße Adressänderung des verantwortlichen
    Funkamateurs denselben Betrag kosten sollte, wie eine umfängliche
    Verträglichkeitsprüfung.“

    Zunächst ist festzustellen, dass eine Information der
    Mitgliedsverbände nicht nur löblich, sondern eine Selbstverständlichkeit
    ist, denn der RTA wird durch seine Mitgliedsverbände getragen. Er ist
    nicht ein Organ eines einzelnen Mitgliedsverbandes. Völlig
    unverständlich ist es, dass es über ein sechsstündiges intensives
    Gespräch so wenig zu berichten gibt! Vier Diskussionspunkte werden
    ergebnislos erwähnt. Mindestens 26 verschiedene Änderungs- und
    Ergänzungswünsche werden noch nicht einmal aufgeführt!

    Von einer Information der Mitgliedsverbände durch
    den Vorsitzenden des RTA mit wichtigen zukünftigen Einflüsse auf den
    Amateurfunkdienst in Deutschland kann keine Rede sein. Wir fordern
    deshalb vom Vorsitz des RTA eine umfassende Darlegung der
    Besprechungsergebnisse.

    Quelle: http://vfdb.org/


  • Mein zweiter Post war übrigens VOR deiner deiner Kritik zu meinem ersten Post

    Ja, tut mir leid, ich musste ans Telefon und so blieb die Antwort etwas länger liegen.

    An dem Entwurf wurde seit 2008 zig-mal herumgeschraubt. Ich darf daran erinnern, dass der Vorstoß der K-Klasse vom DARC kam und NICHT von der Behörde, diese stand der Idee einer Einfachst-Klasse sogar äußerst ablehnend gegenüber. Derartiges war also zu Anfang behördlicherseits gar nicht enthalten.

    Falls Du auf der Ham-Radio bist, kannst Du Dich ja selbst davon überzeugen, denn der Entwurf des neuen AfuG samt AfuV soll dort vorgestellt werden.

  • Falls Du auf der Ham-Radio bist, kannst Du Dich ja selbst davon überzeugen, denn der Entwurf des neuen AfuG samt AfuV soll dort vorgestellt werden.

    DIESES JAHR wird es NICHT vorgestellt. 2017 wird es passieren!
    Der Verantwortlicher der BNA ist mal wieder am kränkeln :)

    Edited once, last by DL3BAA (June 16, 2016 at 7:22 PM).

  • Beleidigungsklage? In welcher Welt lebst Du?! 8o
    Was bin ich froh das über dem "Darc Gesetz a`la ich mach mir die Welt so wie Sie mir gefällt" noch unser Grundgesetz steht, in dem Meinungsfreiheit erlaubt ist.
    Und mit Deiner Aussage disqualifizierst Du dich m.E. selbst....

    ES geht nicht um ein DARC-Gesetz und auch nicht um das Grundgesetz!

    Zum Verständnis – Der Gesetzestext:
    § 185 StGB Beleidigung
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
    Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen
    wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
    bestraft.

    § 186 StGB Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
    verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
    öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
    diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
    Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
    Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
    bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 187 StGB Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre
    Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu
    machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen
    Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
    Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer
    Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen
    ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
    bestraft.

    !

  • Korrektur:

    DIESES JAHR wird es NICHT vorgestellt. 2017 wird es passieren!
    Der Verantwortliche des Bundesministeriums hat sich de Fuß gebrochen

  • Und wenn Du mal aus Deinem Gesetzestext Jungle herausgefunden hast und dir meinen Post nochmals durchliest, wirst Du feststellen das ich geschrieben habe: das es sein kann !! So etwas nennt sich Spekulation, oder man stellt etwas in den Raum. Somit habe ich nicht behauptet das es so ist !! Somit kannst Du deine Paragraphen einpacken und mit nach Hause nehmen...


    In diesem Sinne schönes Wochenende....

  • Ich hatte geschrieben:
    Das es sein kann.. wäre für mich schon eine Beleidigungsklage wert! Das ist für mich eine bösartige Unterstellung!
    [/quote]

    Ich kann lesen!
    Deswegen hatte ich es ja auch FETT geschrieben

    Edited 8 times, last by DL3BAA (June 17, 2016 at 6:44 PM).

  • Naja zwischen "wäre für mich schon eine Beleidigungsklage wert! Das ist für mich eine bösartige Unterstellung!" und der Realität liegen halt Welten, mir ist schon klar das Du den "Club" mit aller Macht verteidigen willst aber bleib doch mal auf dem Boden.


  • "Mittlerweile kristallisiert sich für mich heraus, dass die ganze Sache nichts als
    ein Versuch vom Funktelegramm war, mal wieder Unfrieden zu stiften. Die
    nehmens, wie ich aus eigener Erfahrung weiss, mit der Wahrheit wohl
    nicht so genau. So darf man seriös vermuten, dass die Paragraphenformulierung eher aus Fieberträumen oder Kristallkugeln resultiert."

    Mir scheint der Tatbestand der üblen Nachrede könnte eher hier erfüllt sein. Aber was weiss ich schon, als juristischer Laie? ;)

  • Teamwork im DARC:
    Jeder macht was er will. - Keiner macht was er soll. - Aber alle machen mit.
    -----------------------------------------------------------------------------------------

    Zitat: Redaktion CQ DL – DARC e.V. - Homepage

    . . . . Während der Versammlung und vor der Abstimmung zu diesem Antrag bittet der DV Franken, Peter Meßthaler, DG4NBI, in der allgemeinen Aussprache folgendes Statement zu Protokoll zu nehmen: „Der Antrag verstößt gegen geltendes Recht – BGB und Satzung! Er ist somit nicht beschlussfähig. Der Vorstand ist aufgrund seiner Aufgaben laut BGB verpflichtet, alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit eine Klärung herbeizuführen.

    “Trotzdem fand die Abstimmung statt und wurde mit einfacher Mehrheit beschlossen.

    Den vollständigen Wortlaut dieser Meldung, finden sie unter dem Link:

    https://www.darc.de/home/</u></a><u></u>

    Quelle: DARC e.V. – Webseite, Redaktion 13.06.2016

    -------------------------------------------------------------------------------------------

    Liebe Funkfreunde,

    ohne Kommentar, - s.h. auch:

    Von 2,8 % p.a. - ist jetzt wohl keine Rede mehr?

    vy 73 Georg – DD6NT

    Edited once, last by DD6NT (June 19, 2016 at 10:29 AM).