Funkamateur / Amateurfunker
Der Unterschied - zwischen einem "Amateurfunker" und einem "Funkamateur", ist nicht jedem klar!
Amateurfunker: (Laien-Funker, genehmigungsfrei, bis 10Watt Sendeleistung, keine Zuweisung eines Namens)
Ein Amateurfunker ist Funkanwender, der ein Laie ist auf funktechnischem Gebiet, der als Gerätenutzer (Bediener), keinerlei Kenntnisse nachweisen muss. Als Amateurfunker (Hobby-Funker) darf ein Anwender an seinen fertiggekauften, konfektionierten Funkgeräten, keinerlei Veränderungen (Basteleien) vornehmen. Wenn er als Hobby-Funker tätigwerden möchte, kauft er sich einfach so ein fertiges, konfektioniertes Funkgerät mit einer allgemeinen Zulassung für Jedermann, für den CB, PRM, LPD-Funk, in den für diese Anwendungen vorgesehenen Freenetfrequenz-Bereichen, mit einer Sendeleistung von unter 10 Watt und einer entspechenden Antenne. Er sucht sich irgendeinen Namen für sich und kann sofort losfunken. Das darf er dann ohne Genehmigung einer Behörde und ohne das Ablegen einer behördlichen Prüfung. Als Amateurfunker (Jedermann-Funker und Hobby-Funker), hat er keine Pflichten, aber auch keine Rechte.
Funkamateur: (Lizenz-Inhaber, staatlich geprüft, bis 750Watt Sendeleistung, mit Zuweisung eines Rufzeichens)
Ein Funkamateur ist Teilnehmer am internationalen Amateurfunkdienst nach §2 des Amateurfunkgesetzes. Die gesetzliche Grundlage für den Amateurfunkdienst ist das Amateurfunkgesetz (AFuG) und die Amateurfunk-Verordnung (AFuV). Der Begriff Funkamateur entspringt einer klaren Definition im deutschen Amateurfunkgesetz, der daher auch im Gesetzestext durchgehend so verwendet wird. Auch im englischen (so auch der "RadioRegulation" der ITU für Funkdienste) ist der Begriff "Radioamateur" definiert. Im französischen Sprachraum wird die Definition ebenso verwendet. Funkamateur ist der Inhaber eines behördlichen Amateurfunkzeugnisses, das er nach einer bestandenen, staatlichen Prüfung erhalten hat und ihm ein weltweit einmaliges Rufzeichen mit einer Buchstaben-Zahlen-Kombination zugeteilt wurde. Ein Funkamateur ist immer lizenziert, denn unlizenzierte Funkamateure gibt es nicht. Funkamateur ist wer sich mit dem Amateurfunkdienst, lediglich aus persönlicher Neigung und nicht mit politischen oder auch finanziellen Interessen befasst. Der gesetzliche Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von den Funkamateuren untereinander zu experimentellen, technisch-physikalischen und auch zu wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird. Funkamateure dürfen ihre Funkgeräte, Antennenanlagen und anderes Zubehör, aufgrund der technischen Kenntnisse und der gesetzlichen Bestimmungen des Amateurfunkdienstes, selbst bauen und natürlich auch betreiben. Funkamateure haben Pflichten und auch Rechte.
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Quelle: Auszugsweise Passagen von Horst - DM2FDO