Zitat aus der "OV Info 9/16" des DARC:
. . . . . Und wenn man sich die aktuellen Mitgliederzahlen ansieht, stellt man schnell fest,
dass sein Heimat-Distrikt Württemberg (P) aktuell mit den größten prozentualen Verlust von
Jugendlichen im ganzen DARC hat. Ebenfalls mit den größten prozentualen Verlust an Mitgliedern
insgesamt seit Jahresbeginn 2016 hat übrigens auch der Distrikt Württemberg.
Hier haben bereits mehr als 2,2% der Mitglieder ihre Kündigung zum Jahresende 2016 eingereicht. . . . .
Zitat Ende.
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(Im Folgenden ein Auszug aus der DARC- Satzung)
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft
Absatz 2
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen
und muss spätestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres
(maßgebend ist das Datum des Poststempels) schriftlich an die
Geschäftsstelle erklärt werden.
(Quelle: DARC-Satzung – Zitat Ende)
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Wenn ein DARC-Mitglied aus dem Verein austreten möchte,
muss das Kündigungsschreiben bis Ende September
(Stichtag 30.09.2016 – 24:00 h), “auf dem Tisch des Hauses“,
in der DARC-Geschäftsstelle in Baunatal liegen.
Am Besten per Einschreiben mit Rückschein versenden
und sich schriftlich den Empfang der Kündigung und die
Beendigung der Mitgliedschaft, zum Jahresende bestätigen lassen.
Damit nicht “aus Versehen“, ein “Buchhaltungsfehler“ auftauchen kann:
Nicht vergessen, die Widerrufung einer eventuell vor mehreren Jahren
erteilten Einzugsermächtigung?