Martin Henz, DL5NAH, bringt Mitgliederbegehren zu mehr Finanztransparenz im DARC auf den Weg
Am 26. August 2016 startet das Sammeln der Unterstützer für das erste
Begehren der Mitglieder des DARC e.V. nach §14 Punkt 7 Satz 3 der
Satzung. Das Begehren zielt auf eine moderne und transparente
Rechnungslegung des DARC e.V. ohne dabei über das Maß hinaus zu gehen,
was nach allgemeiner Auffassung als angemessen anzusehen ist. Die
Satzungsänderung stützt sich deshalb im wesentlichen auf eine
Stellungnahme des Instituts deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) zur
Rechnungslegung von Vereinen und schreibt deren Umsetzung in die
Satzung des DARC. Die Vertrauensperson des Begehrens Martin Henz sagt
dazu: "Das was allgemein als richtig und angemessen gilt, das sollte
auch in der Satzung stehen. Die aktuelle Formulierung in der Satzung
des DARC reicht dafür nicht".
Die Hürden für ein solches Begehren sind nicht gerade gering. Es
werden 300 Mitglieder benötigt und es gibt weitere Hürden, wie die
Vertrauensperson des Begehrens Martin Henz erläutert: "Einfache
Unterschriftenlisten, wie sie bei Volksbegehren längst üblich sind,
scheinen im DARC ausgeschlossen zu sein. Unser Formular muss von jedem
Unterstützer vollständig ausgefüllt und im Original eingesendet
werden. Über diese Sammelwut kann man sich nur wundern, doch wir
fordern von den Unterstützern keine Angaben, die nicht zwingend
erforderlich sind."
Wie lange es dauern wird, bis die erfoderlichen 300 Unterstützer
vorhanden sind, ist noch nicht klar und Martin Henz wagt dazu auch
noch keine Vorhersage. Er ist jedoch zuversichtlich dass es nicht
allzu lange dauern wird.
Bitte mitmachen!
Quelle/Link:
http://www.ingo-strecker.de/in-sachen-darc/
DARC Mitgliederbegehren-2.pdf: