„Was Recht ist muss auch Recht bleiben!“, erklärt Thilo Kootz, Geschäftsführer des RTA. „Dieser Gesetzesentwurf entspricht im Punkt Funkschutz nicht den Vorgaben der europäischen EMV-Richtlinie. Die EU-Kommission möge das EMVG überprüfen, mit dem Augenmerk auf die in der Richtlinie angewandte Gleichbehandlung aller Funkdienste, die Deutschland nicht umsetzt und ein diskriminierendes abgestuftes System bei den Befugnissen der Bundesnetzagentur in §27 (2) EMVG vorsieht. Wir werden auch prüfen, ob ein nicht mehr sichergestellter Schutz des Kurzwellenempfangs auch eine Einschränkung der nach Artikel 5 GG zugesicherten Informationsfreiheit von der Quelle darstellt. Dann wäre darauf mit einer Verfassungsbeschwerde zu reagieren“, so Kootz.
Jetzt habe ich schon ein Problem, sachlich zu bleiben. Nach http://www.qslonline.de/hk/eigen/vo-funk.htm hätte er das locker 2008 bereits machen können. Zudem gab es ja PLC-Grenzwertverhandlungen (auch in FN während einer HAM-Radio), bei dem es ein sehr umstrittenenes bzw. heiß diskutiertes DARC-Verhalten gab. Da grabe ich jetzt nicht nach, weil mir die Zeit zu schade ist und der Zug abgefahren ist. Man kann nur froh sein, daß PLC entgegen der Werbung nur eine sehr mäßige Performance schafft und nicht voll genutzt wird.
@Alfred: lehn Dich doch bitte zurück und drehe das Messer nicht auch noch um bei denjenigen, denen es weh tut. Du siehst doch, daß der DARC voll auf Deiner Linie abfährt. Also.... bitte, freu Dich und genieße es, aber bitte nicht noch posten. Du müßtest eigentlich als PRO-Mitglied dem DARC beitreten, um die Realisation Deiner Idee auch mit zu bezahlen. ![]()
73 Peter