• Wenn der Inhalt nur DARC intern verwendet werden darf, warum wird der Inhalt dann überhaupt an die anderen RTA Teilnehmer versandt.
    Ja ja so sind sie, frei nach dem Motto von James Dean : Denn sie wissen nicht was sie tun.

    vy 73
    Herbert
    DK2BR

  • Wenn der Inhalt nur DARC intern verwendet werden darf, warum wird der Inhalt dann überhaupt an die anderen RTA Teilnehmer versandt.
    Ja ja so sind sie, frei nach dem Motto von James Dean : Denn sie wissen nicht was sie tun.


    Ist das vielleicht nur eine völlige normale Signatur, die IMMER am Ende der Mail eingebunden wird?

    Jetzt wird aber wieder einmal KRÄFTIG konstruiert!


  • Ist das vielleicht nur eine völlige normale Signatur, die IMMER am Ende der Mail eingebunden wird?

    Hi Michael,

    och, das ist nun wirklich lustig. Wenn man die Signatur nicht (immer) ernst meint, ist sie nichts wert. Man sollte schon soviel eMail-Kompetenz erwarten dürfen, dass in solchen Fällen die Signatur anzupassen ist. Der Empfänger kann und darf gar nicht anders, als die erhaltene Information NICHT weiter geben, auch wenn er es (eigentlich) soll.

    Und was, wenn z.B. der VFDB die Info nicht auf seine Mitglieder beschränkt, sondern öffentlich auf seine Web-Site stellt? Kann / Darf er es selbst entscheiden, als "gleichberechtigtes" Mitglied im RTA?

    Ich bleibe dabei: Eine RTA-Info ist eigentlich keine (DARC interne) VO-Info und sollte öffentlich sein, da sich der Vertretungsanspruch des RTA auf alle Funkamateure bezieht. Mit Trittbrettfahren und DARC-Leistungen gratis abgreifen zu wollen hat das nichts zu tun, im Gegenteil, es läge im Interesse des DARC als führendes RTA-Mitglied solche Lobbyverdienste öffentlich zu machen.

    73 Karsten


  • :thumbup: Das ist nun aber wirklich lustig!

  • Dies ist das Elend wenn der Disclaimer vom Mailserver angehangen wird und der User keine Möglichkeit hat diese zu umgehen.
    Des weiteren stellt dieser Disclaimer sowieso eine einseitige Erklärung des Senders gegenüber dem Emüfänger.
    Um rechtlich Wirksam zu sein müsste eine Vereinbarung beider Parteien geschlossen werden.

    Ergo: Das ding ist nix Wert.

    Was jedoch u.U. ziehen kann ist das Urheberrecht.

    Quelle : https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/e-mail-disclai…r-textbaustein/

    Deine Wahrnehmung, deine Realität bestimmt (Yoda)

  • Hurra Treffer,
    mein Gott, endlich habt Ihr den DARC mal so richtig am Schwanz gepackt. Verzeihung, die arme Frau Stackbrandt muß sich jetzt ein Affenkostüm anziehen, damit es klappt. Ich frage mich nur, wer sonst noch ein Affenkostüm anziehen sollte.

    73 Peter

    ---------------------------------------------------------------------------------------
    Diskleimer: dieser Text ist urheberrechtlich geschützt und darf nur im FT-Forum gelesen und verwendet werden. Jede nicht autorisierte Weitergabe wird strafrechtlich verfolgt und mit Kast......eiung am Pranger bestraft.

  • Des weiteren stellt dieser Disclaimer sowieso eine einseitige Erklärung des Senders gegenüber dem Emüfänger.
    Um rechtlich Wirksam zu sein müsste eine Vereinbarung beider Parteien geschlossen werden.

    Interessant, dann ist mein Brief, den ich in einen Umschlag stecke auch nicht vom Briefgeheimnis geschützt, weil der Empfänger keinen Vertrag mit mir geschlossen hat? Wie anders, als mit einer solchen Erklärung, kann ich eine eMail unter das Briefgeheimnis stellen?

    Es mag juristisch nicht wasserfest sein, aber zumindest eine individuell als vertraulich gekennzeichnete eMail sollte entsprechend behandelt werden. Standard Disclaimer mag man anders bewerten.

    73 Karsten

  • Hurra Treffer,
    mein Gott, endlich habt Ihr den DARC mal so richtig am Schwanz gepackt. Verzeihung, die arme Frau Stackbrandt muß sich jetzt ein Affenkostüm anziehen, damit es klappt. Ich frage mich nur, wer sonst noch ein Affenkostüm anziehen sollte.

    73 Peter

    ---------------------------------------------------------------------------------------
    Diskleimer: dieser Text ist urheberrechtlich geschützt und darf nur im FT-Forum gelesen und verwendet werden. Jede nicht autorisierte Weitergabe wird strafrechtlich verfolgt und mit Kast......eiung am Pranger bestraft.

    Moin Peter,
    das ist keine arme Frau Stackbrandt, sondern Frau Stackebrandt aus dem Sekretariat des RTA.
    Nochmal, auch für dich.
    Der RTA ist lt. eigener HP für alle Funkamateure tätig.
    Dem entsprechend sollte er auch alle Funkamateure unterrichten.
    Könnte man ja nochmal dem Vorsitzenden des RTA mitteilen.
    z.Zt. ist das DL3MBG Christian Entsfellner.

    vy 73
    Herbert
    DK2BR

  • es wird immer lustiger!


    Alfred, wenn Du dem Forum mit einer rechtsverbindlichen Auskunft dienlich sein kannst, nur zu! Oder wolltest Du nur stänkern?

    Mein letzter Kenntnisstand war, dass eine Email zwar nur den Stellenwert einer Postkarte besitzt, aber mittels geeignetem Disclaimer sozusagen in den Adelsstand erhoben werden kann. Manchmal kann der Schuss auch nach hinten losgehen, wie man sieht.

    Die Frage ist, ob sich der RTA auf den Disclaimer tatsächlich berufen würde ?(

  • Oder wolltest Du nur stänkern?


    PS: Niemand hier wird mich zu Ausfälligkeiten provozieren, weil mich niemand anderer steuern kann, sondern ich das immer noch selbst tue!

    Mein letzter Kenntnisstand war, dass eine Email zwar nur den Stellenwert einer Postkarte besitzt, aber mittels geeignetem Disclaimer sozusagen in den Adelsstand erhoben werden kann. Manchmal kann der Schuss auch nach hinten losgehen, wie man sieht.


    So war auch mein letzter Stand.

    73 Karsten

  • Ist das vielleicht nur eine völlige normale Signatur, die IMMER am Ende der Mail eingebunden wird?

    Jetzt wird aber wieder einmal KRÄFTIG konstruiert!


    Hallo Michael,

    das ist kein Konstrukt, sondern eine Tatsache....
    Auch mir wurde mal auf nachfragen nach dem Protokoll gesagt das die RTA Versammlungen nicht öffentlich sind und somit auch das Protokoll nicht öffentlich ist !!
    Also sollte man auch solch einen Disclaimer ernst nehmen, denn im Zweifelsfall kann dies nach hinten los gehen....

  • Der RTA ist lt. eigener HP für alle Funkamateure tätig. Dem entsprechend sollte er auch alle Funkamateure unterrichten. Könnte man ja nochmal dem Vorsitzenden des RTA mitteilen.

    Ich werde mich nächste Woche bei Frau Stackebrandt entschuldigen, danke für den Hinweis.
    Ansonsten: Bleiben wir doch lieber beim Konjunktiv. Der Bundestag vertritt auch alle Bürger DLs und informiert auch nicht über alles öffentlich. D.h. "Dem entsprechend könnte er auch alle Funkamateure unterrichten." Was immer vorher war und wer Anspruch darauf hat, DL3MBG informiert z.T. schon ALLE Funkamateure. Er muß aber nicht jeden Handgriff rechtfertigen und veröffentlichen. Ich werde ihm das gerne mitteilen, wenn Du Dich als Nichtmitglied nicht mehr traust.
    73 Peter

    Quote from "DL1ESK"

    Wie sollen dann bitteschön Informationen weitergegeben werden ?!

    Mit dem gleichen Disclaimer ............. 73 Peter

    Edited once, last by DB6ZH (December 16, 2016 at 5:58 PM).

  • Quote

    Der Bundestag vertritt auch alle Bürger DLs

    Ähhhm.....
    Wenn uns der DARC nur annähernd so schlecht vertreten würde hatte er seit Jahrzehnten keine Mitglieder mehr.
    Sicher gab und gibt es vieles am DARC zu kritisieren - aber desshalb alles schlecht reden ist auch grober Unfug!
    ( Und die berechtigten Kritikpunkte gehen dann in diesem Unfug unter ...... )

  • Immer wieder schön, wie man Probleme konstruiert, die keine sind!
    Schreibt doch einfach mal an dl3mbg@darc.de und fragt nach. ER ist ja der Vorsitzende des RTA!

    Ein Disclaimer des Sekretariates RTA , wie auch immer er zu verstehen ist, ist doch wohl nicht wirklich DAS Problem?

    Nochmals: Ruhe bewahren!

    P.S.: ich habe es bereits geklärt und habe es begriffen, bin aber nicht gewillt, das hier zu in epischer Breite nochmal zu erklären, weil sich meine Auffassung mit der "Musterlösung" deckt!
    In dieser Sache bin ich langsam "müde" !
    @Peter: Vielleicht hast Du ja noch Spaß, dies weiter zu erklären.....

  • Immer wieder schön, wie man Probleme konstruiert, die keine sind!
    Schreibt doch einfach mal an dl3mbg@darc.de und fragt nach. ER ist ja der Vorsitzende des RTA!

    Ein Disclaimer des Sekretariates RTA , wie auch immer er zu verstehen ist, ist doch wohl nicht wirklich DAS Problem?

    Nochmals: Ruhe bewahren!

    P.S.: ich habe es bereits geklärt und habe es begriffen, bin aber nicht gewillt, das hier zu in epischer Breite nochmal zu erklären, weil sich meine Auffassung mit der "Musterlösung" deckt!
    In dieser Sache bin ich langsam "müde" !
    @Peter: Vielleicht hast Du ja noch Spaß, dies weiter zu erklären.....

    Von diesem Herren ist die Info das die Sitzungen und Protokolle nicht öffentlich sind :)
    Von daher brauch ich da auch nicht mehr nachfragen...

  • Von diesem Herren ist die Info das die Sitzungen und Protokolle nicht öffentlich sind. Von daher brauch ich da auch nicht mehr nachfragen...

    Dann paßt ja der disclaimer im Prinzip, solange der Empfänger "der gewollte" ist. Es ist natürlich auf den ersten Blick recht lustig. Wenn im Text ersichtlich ist, daß die Information zur Weitergabe frei ist, ist das praktisch auch die Erlaubnis (lt. Disclaimer) dafür. Aber .... ist schon irgendwie wie eine mail mit "destroy before read" :) .

    Wenn es RTA Info für die Verbände gewesen sein sollte, interpretiere ich es so: bitte nicht 1:1 weiterleiten, sondern die Info mit eigener Aufbereitung im eigenen Kreis verteilen, aber nicht unbedingt öffentlich ............ (oder so ähnlich).

    @Matthias: falls Du mich gemeint hast - ich sehe es als Textbaustein und habe, außer wie gerade geschrieben, nix zum erklären. Das sind einfach die manchmal ganz lustigen Stilblüten, die etwas Farbe in's Leben bringen. Ich kann locker mit so etwas leben und nehme mir eine eigene Interpretation dazu heraus. Ich vermute, daß DL1ESK es auch nicht so tierisch gemeint hat. Manches Beamten-Deutsch ist noch krasser, hi.

    Lassen wir es doch so, etwas Spaß muß schon sein. Sorry, aber so ernst nehme das wirklich nicht, sollte aus meinem ersten Post eigentlich zu erkennen sein. Wenn so wenigstens die Informationen fließen, an die gewünschten Leute, paßt doch oder ??

    73 Peter (ich schließe mal ausnahmsweise ohne disclaimer :) )

  • Interessant, dann ist mein Brief, den ich in einen Umschlag stecke auch nicht vom Briefgeheimnis geschützt, weil der Empfänger keinen Vertrag mit mir geschlossen hat? Wie anders, als mit einer solchen Erklärung, kann ich eine eMail unter das Briefgeheimnis stellen?

    Es mag juristisch nicht wasserfest sein, aber zumindest eine individuell als vertraulich gekennzeichnete eMail sollte entsprechend behandelt werden. Standard Disclaimer mag man anders bewerten.

    Briefe und Emails sind rechtlich zweierlei.
    Eine Email ist eher eine Postkarte.Soviel zum Briefgeheimnis.

    Dazu kommt noch das im Falle eines Briefes der Briefkasten den Brief öffnet und den Disclaimer reinschreibt.

    Der Disclaimer in DE hat mehr die Form einer Bitte an den Empfänger.

    Lies einfach den Link.

    Deine Wahrnehmung, deine Realität bestimmt (Yoda)

  • Der Sachverhalt aus dem Urteil hinkt aber, da es nicht wirklich um den Disclaimer geht!


    Daraufhin folgte ein E-Mailwechsel (Ast 2, Bl. 106 ff.) zwischen den Parteien. In der ersten E-Mail des Verfügungsklägers vom 8. Juli 2011 befand sich oberhalb der Unterschrift der Hinweis: "Einer Veröffentlichung wird mit Blick auf das Urheberrecht und Firmengeheimnis widersprochen." Am Ende aller E-Mails des Verfügungsklägers war folgender Vermerk vorhanden: "Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar." Dieser E-Mailverkehr wurde am 08.07.2011 von der Verfügungsbeklagten ebenfalls auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Jedoch sind solche Äußerungen jedenfalls dann nicht gegen weitere Veröffentlichungen geschützt, wenn der Wille des Verfassers oder Berechtigten zur Geheimhaltung nicht deutlich erkennbar ist. Hier war es jedoch so, dass der Verfügungskläger auf die fehlende Einwilligung zur Veröffentlichung ausdrücklich hingewiesen hat. Gerade in der ersten E-Mail hat er durch einen ausdrücklichen, individuellen Hinweis noch oberhalb seiner Unterschrift deutlich gemacht, dass er einer Veröffentlichung widerspricht. Aber auch aus den anderen E-Mails geht hervor, dass sie vertraulich bleiben sollten. Es ist schon fraglich, ob es sich bei diesem Hinweis um einen "Disclaimer" handelt, wie es die Verfügungsbeklagte vorträgt. Die rechtliche Verbindlichkeit sog. "Disclaimer" wird bezweifelt. In diesem Zusammenhang wird jedoch meist die wirksame Vereinbarung eines Haftungsausschlusses diskutiert und abgelehnt, da es sich insoweit um AGB handele, die aufgrund ihrer Platzierung erst am Ende des Schreibens nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen werden können. Vorliegend geht es jedoch nicht um einen Vertragsschluss zwischen den Parteien oder um einen Haftungsausschluss. Entscheidend ist nach Auffassung des Gerichts, dass für die Verfügungsbeklagte erkennbar einer Veröffentlichung der E-Mails des Verfügungsklägers widersprochen wurde.

    ....