• Irgendwo wurde doch bereits gepostet, daß die Protokolle nicht-öffentlich sind. Das scheint eine Vereinbarung zwischen allen Beteiligten zu sein, die ihrerseits ihre Mitglieder selbst informieren. Zumindest ist lt. dem Post. der auf Thilo Kootz verweist, die Auffassung des DARC, bzw. des RTA Schriftführers. Dann ist der Disclaimer sekundär, weil die Vereinbarung eindeutig ist.

    Meine "Laienauffassung", 73 Peter (ich blättere jetzt nicht endlos zurück für ein Post-Zitat)

    ps wir reden ja jetzt nur zu RTA vs DARC und Veröffentlichung, nicht zu DB2TU ..........

  • Quote

    Dann hoffen wir mal auf den DARC und die EU....


    Worauf?
    Ob der DARC wirklich die juristische Auseinandersetzung sucht?
    Und dafür die im Haushalt 2017 der Rücklage zugeführten 50.000 Euro einsetzt?
    Obwohl davon im Erfolgsfall dann auch alle Nichtmitglieder profitieren?

    73 Thomas, DH1TS


  • Obwohl davon im Erfolgsfall dann auch alle Nichtmitglieder profitieren?

    Wenn der DARC das wirklich durchzieht bis zur letzten Instanz - egal mit welchem Ergebnis - spende ich (als Nichtmitglied) einen Jahresmitgliedsbeitrag. Vielleicht trete ich dann sogar wieder ein (wenn man mich noch lassen würde ;) )

    73 Karsten

  • Quote

    Wenn der DARC das wirklich durchzieht bis zur letzten Instanz - egal mit welchem Ergebnis - spende ich (als Nichtmitglied) einen Jahresmitgliedsbeitrag. Vielleicht trete ich dann sogar wieder ein (wenn man mich noch lassen würde)


    Guter Vorschlag von DL8LBK, ich schließe mich dem als Mitglied sofort an und spende einen Jahresbeitrag sobald klar ist, dass der DARC diesen Weg beschreiten wird. Einen Teil der Spende gibt es am Jahresende vom Finanzamt zurück. Die 50.000 Euro werden vermutlich eh nicht reichen.

    Aber ..., will ich wirklich das Nichtmitglieder im Erfolgsfall davon auch profitieren, „Leute, die nur die Kuh melken, die von anderen gefüttert wird, die Fütterer dann auch noch anpinkeln und alle miteinander für blöd erklären“ und auch „Leute, die nur abstauben und nirgends Mitglied sind“, denn „wer nichts beiträgt, kann ruhig woanders hingehen“ und „kein Verein bedient Nichtmitglieder bzw. gesteht denen ein Bedienungsrecht zu. Ihr (Nicht-Mitglieder) dürft halt die Brosamen aufpicken, die vom DARC-Tisch fallen.“

    Ich schlafe besser noch mal drüber ;) .

    73 es gn
    Thomas, DH1TS


  • Guter Vorschlag von DL8LBK, ich schließe mich dem als Mitglied sofort an und spende einen Jahresbeitrag sobald klar ist, dass der DARC diesen Weg beschreiten wird. Einen Teil der Spende gibt es am Jahresende vom Finanzamt zurück. Die 50.000 Euro werden vermutlich eh nicht reichen.

    Aber ..., will ich wirklich das Nichtmitglieder im Erfolgsfall davon auch profitieren, „Leute, die nur die Kuh melken, die von anderen gefüttert wird, die Fütterer dann auch noch anpinkeln und alle miteinander für blöd erklären“ und auch „Leute, die nur abstauben und nirgends Mitglied sind“, denn „wer nichts beiträgt, kann ruhig woanders hingehen“ und „kein Verein bedient Nichtmitglieder bzw. gesteht denen ein Bedienungsrecht zu. Ihr (Nicht-Mitglieder) dürft halt die Brosamen aufpicken, die vom DARC-Tisch fallen.“

    Ich schlafe besser noch mal drüber ;) .

    73 es gn
    Thomas, DH1TS

    Ich hatte es auch schon öfter vorgeschlagen, dass der DARC für solche Vorhaben einfach mal nen Spendenaufruf machen sollte, ich bin mir sicher das dafür einiges zusammenkommen würde... Dann könnte man den Klageweg wenigstens versuchen...

  • Zitat aus der DARC-Seite:

    Nachdem das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
    von Betriebsmitteln (EMVG) bereits am 29. September den Bundestag
    passiert hatte, ist es seit dem 22. Dezember nun endgültig in Kraft.
    Somit wurde das Schreiben des Runden Tischs Amateurfunk (RTA) an den
    Bundespräsidenten vom 17. November, in dem um Nichtzeichnung des EMVG
    gebeten wurde, nicht berücksichtigt. Das neue Gesetz wurde am 21.
    Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darüber informiert der
    DARC in der Vorstandsinformation Nr. 14.

    Neben Sachmängeln, die auf eine falsche Umsetzung der
    EMV-Richtlinie 2014/30/EU durch die Bundesrepublik Deutschland
    zurückgehen, hatte der RTA in seinem Schreiben vor allem kritisiert,
    dass Bürgerinnen und Bürgern den Verlust des ungestörten nationalen-
    und internationalen Radioempfangs und damit den Verlust der
    Informationsfreiheit unmittelbar von den Quellen hinzunehmen haben. Der
    RTA wird nun weitere Schritte zur Wahrung des Funkschutzes in
    Deutschland abstimmen.

    Das neue EMVG ist im Bundesgesetzblatt vom 21. Dezember veröffentlicht worden. Link:

    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…__1482392743667


  • Ja aber eben nicht nur abstimmen, sondern auch machen.....
    Und wenn Mittel gebraucht werden den Mund aufmachen :)

  • Wenn der DARC das wirklich durchzieht bis zur letzten Instanz - egal mit welchem Ergebnis - spende ich (als Nichtmitglied) einen Jahresmitgliedsbeitrag. Vielleicht trete ich dann sogar wieder ein (wenn man mich noch lassen würde

    Inzwischen nach einigen Gesprächen wieder eingefallen - wir hatten die Juristerei Diskussion bereits zu der ganzen PLC-Misere: der DARC kann keine Verbandsklage einreichen, wie Naturschutz- oder Verbraucherschutzverbände. Es kann nur ein einzelner Betroffener klagen. In der Vergangenheit hat sich dann der EMV-Referatsleiter die Finger verbrannt, als er als Zeuge gegen die Industrie auftrat. Im wurde angedroht, mit sehr hohem Streitwert, wenn er sich nicht raus hält, auf Schadenersatz verklagt zu werden. Da keine Versicherung so etwas übernimmt, also mit Haus und Hof haften...... Gegen Gesetze können nur Parteien klagen und die Linken sind zu wenig, da gibt es eine Art numerus clausus, xx % oder mindestens zwei Parteien, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Der DARC kann nur im Hintergrund per Anwalt helfen. Soweit zu der Juristenseite, die anscheinend nicht so einfach ist. Direkt zum Gericht ........ nur die arme Sau, die gestört wird.

    Frohe Weihnachten, 73 Peter

  • Hallo Peter,

    und eon, vattenfall und rwe haben dann nicht gegen den Atomausstieg geklagt, sondern Heinzchen Müller, der jetzt von der Windkraftindustrie veranlasste hohe Schadenersatzanspruchsklagen ganz alleine abwehren muss?

    Wenn der DARC als Verband nicht klagen kann, dann muss es eben die DARC Verlag GmbH machen.

    73 Karsten

  • Inzwischen nach einigen Gesprächen wieder eingefallen - wir hatten die Juristerei Diskussion bereits zu der ganzen PLC-Misere: der DARC kann keine Verbandsklage einreichen, wie Naturschutz- oder Verbraucherschutzverbände. Es kann nur ein einzelner Betroffener klagen. In der Vergangenheit hat sich dann der EMV-Referatsleiter die Finger verbrannt, als er als Zeuge gegen die Industrie auftrat. Im wurde angedroht, mit sehr hohem Streitwert, wenn er sich nicht raus hält, auf Schadenersatz verklagt zu werden. Da keine Versicherung so etwas übernimmt, also mit Haus und Hof haften...... Gegen Gesetze können nur Parteien klagen und die Linken sind zu wenig, da gibt es eine Art numerus clausus, xx % oder mindestens zwei Parteien, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Der DARC kann nur im Hintergrund per Anwalt helfen. Soweit zu der Juristenseite, die anscheinend nicht so einfach ist. Direkt zum Gericht ........ nur die arme Sau, die gestört wird.

    Frohe Weihnachten, 73 Peter

    Auf Schadenersatz verklagt werden wenn man ein Verfahren gewinnt? kann nicht sein....
    Wenn selbst ein Bauer aus Peru ( oder wo auch immer das war ), gegen EON & Co klagen kann, dann kann auch ein DARC im Namen seiner Mitglieder klagen....
    Der Darc vertritt ja seine Mitglieder.....