Wenn der DARC als Verband nicht klagen kann, dann muss es eben die DARC Verlag GmbH machen.
Keine schlechte Idee! Damit könnte man dann auch einen wirtschaftlichen Hintergrund einfließen lassen.
Wenn der DARC als Verband nicht klagen kann, dann muss es eben die DARC Verlag GmbH machen.
Keine schlechte Idee! Damit könnte man dann auch einen wirtschaftlichen Hintergrund einfließen lassen.
QuoteAuf Schadenersatz verklagt werden wenn man ein Verfahren gewinnt? kann nicht sein....
Wenn selbst ein Bauer aus Peru ( oder wo auch immer das war ), gegen EON & Co klagen kann, dann kann auch ein DARC im Namen seiner Mitglieder klagen.... Der Darc vertritt ja seine Mitglieder.....
DL1ESK: Hallo Sebastian,
ich weiß nicht, ob Du es ironisch gemeint hast. Das Problem ist relativ einfach: mit der Ausnahme von Naturschutz- und Verbraucherschutz-Vereinen/-Verbänden kann niemand als Vertreter (und Nicht-Betroffener) eines anderen jemanden verklagen. Per Anwalt ist eine andere Baustelle, aber der vertritt den Kläger vor Gericht und macht es nicht zu seiner persönlichen Sache (als Kläger). Es kann immer nur ein Betroffener als Kläger auftreten.
Nochmal: der DARC kann nicht als Kläger für eine betroffene Einzelperson auftreten, und - mit gleicher Logik - keinen Anwalt im Namen des Betroffenen beauftragen. Er kann allenfalls dem Betroffenen später die Rechnungen bezahlen. So läuft es in DL, und eine Klage in Peru nutzt uns nichts.
Im Fall des EMV-Referats: das hat nichts mit Gewinnen oder Verlieren zu tun. Es ging um sachverständige Beratung und den Geschäftsschaden des PLC_Herstellers. Du weißt doch selbst, wie bescheuert die PLC-Normen verabschiedet wurden und was sie taugen. Inzwischen sind ja alle Klagen zugunsten PLC abgeschmettert. Hättest Du mit Haut und Haar, Haus und Hof für jemanden anderen in Sachen PLC den Kopf hingehalten ?? Ohne jede Absicherung ?? Selbst bei Gewinn eines einzelnen Prozesses, dann durch alle Instanzen und immer als Wackelkandidat, weil es um die Auslegung von verkorksten Normen geht. Das könnte, wenn es denn überhaupt möglich wäre, selbst einen DARC in den Konkurs (und Auflösung) treiben. Die Industrie hat etwas mehr im Rücken, als die 2-3 Mio. in allen OV-Kassen. Es redet sich immer furchtbar leicht mit dem Geld der anderen.
73 Peter
Wenn die Situation so ist, wie in den letzten Beiträgen geschildert, sei die ketzerische Frage erlaubt, wofür wir den Bundesverband für Amateurfunk in Deutschland und den RTA überhaupt noch brauchen und für welchen Rechtsstreit die 50.000 Euro in die Rückstellung 2017 des DARC geflossen sind? Die Möglichkeiten der Einflussnahme im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens scheinen marginal und vom guten Willen der Industrielobby abhängig zu sein und der Klageweg steht dem DARC scheinbar auch nicht offen.
73 de Thomas, DH1TS
Da muss ich Thomas recht geben und wenn man eine Sammelklage macht, dies wäre die Alternative, DARC zahlt den Anwalt hierfür...wäre eine Möglichkeit, falls es wirklich so ist das der DARC nicht im Namen seiner Mitglieder klagen kann ( ich bin zuwenig Anwalt um das beurteilen zu können ).
Nichts desto trotz halte ich es m.E. für Schwachsinn das man eine Schadenersatzklage befürchten muss bzw diese verlieren würde, das wenn man auf Grenzwerte pocht, die einen Funkbetrieb auf den zugewiesenen Frequenzen ermöglicht.
Wenn ein Hersteller bewusst Frequenzen nutzt, von denen er weiß das diese im Amateurfunkband liegen, dann muss er damit rechnen auf Gegenwehr zu stoßen...
Somit ist für mich das Argument "Hättest Du mit Haut und Haar, Haus und Hof für jemanden anderen in Sachen PLC den Kopf hingehalten ?? Ohne jede Absicherung ??" obsolet...
Wir leben trotz Lobbyismus noch in einem Rechtsstaat, der die möglichkeit bietet den Klageweg einzuschreiten.
Wie das letztendlich juristisch ausgeht weiß keiner, wenn mans nicht versucht hat.
QuoteWir leben trotz Lobbyismus noch in einem Rechtsstaat, der die möglichkeit bietet den Klageweg einzuschreiten.
Das steht so aber auch nur auf dem Papier - die Realität sieht anders aus !
und für welchen Rechtsstreit die 50.000 Euro in die Rückstellung 2017 des DARC geflossen sind?
73 de Thomas, DH1TS
Falls die Ansprüche eines scheidenden Geschäftsführers mal zu hoch sein sollten..............
oder die Kündigung eines Mitarbeiters mal nicht so gaaaaaanz dem Gesetz entsprechen sollte.....
oder oder oder
Wenn die Situation so ist, wie in den letzten Beiträgen geschildert, sei die ketzerische Frage erlaubt, wofür wir den Bundesverband für Amateurfunk in Deutschland und den RTA überhaupt noch brauchen und für welchen Rechtsstreit die 50.000 Euro in die Rückstellung 2017 des DARC geflossen sind? Die Möglichkeiten der Einflussnahme im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens scheinen marginal und vom guten Willen der Industrielobby abhängig zu sein und der Klageweg steht dem DARC scheinbar auch nicht offen.
73 de Thomas, DH1TS
Makulatur, um die Mitglieder zu beruhigen. Wenn es so ist wie Peter schildert, dann ist der Zug abgefahren und es wird keinen Rechtsstreit geben. Jedenfalls keinen, der im Rahmen meines Rest-Lebens noch entschieden werden würde.
Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr. Der DARC soll Klagen .......... gegen wen denn und gegen was denn, wie hättet Ihr es denn gerne ?? Ich habe nur rudimentäre Kenntnisse und ... es gibt Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, öffentliches Recht, Verfassungsrecht, Sozialrecht...???...
@Thomas: jetzt betreibst Du billige Stimmungsmache. Lese Dir doch das MV-Protokoll durch, was alles vom VO unternommen wurde, um auf das EMVG Einfluß zu nehmen. Sollen die ihre Dienstreisen aus eigener Tasche bezahlen ?? Sie brauchen anwaltliche Beratung, sollen sie die persönlich zahlen ?? Ich habe meine Rechtsschutzversicherung nach 25 Jahren gekündigt, weil die nichts als Theater gemacht hat (eine der großen). Sie hat nur Fälle übernommen, die sonnenklar zu gewinnen waren, in allen Zweifelsfällen nur gemauert mit den fadenscheinigsten Begründungen. Jetzt habe ich nur noch KFZ-RS, den Rest selber. Ich habe zwei Mal Klage eingereicht, beide Male gewonnen, einmal ohne Anwalt Kleinkram (den ich nicht verschenken wollte, sooo klein war er nicht), beim zweiten Mal mit Anwalt und ich war sofort mit vierstelligem Vorschuß dabei. Ich habe alles wiederbekommen, obwohl einiges (Kleinkram und Zeit, der Anwalt braucht ja Input) trotz allem an einem hängen bleibt. Die spätere Gesamtrechnung für den Gegner ....... ich glaube, Du hast keine Ahnung, wie schnell 50.000 Piepen mit Anwalt und Gericht weg sind. Eine zweite Instanz schaffst Du damit nicht mehr.
Wir kommen immer wieder auf den gleichen Punkt: ohne Störungsmeldungen mindestens eines Betroffenen passiert weder bei der BNetzA etwas, kein Gericht in DL macht einen Finger krumm und die Politiker erst recht nicht. Was wir sonst noch via Verfassungsgericht, EU oder UNO machen könnten oder wollten, muß mindestens ein Betroffener durchziehen, solange der DARC nicht als Verbraucherschützer oder Naturschützer vor Gericht auftreten kann. Wenn eine seltene Kröte per HF-Vergiftung aus dem DLAN-Stromnetz stirbt, oder eine Fledermaus den LED-Straßenlampen-Pegel nicht verträgt, kann der Naturschutz klagen. Wenn aus einer Funkamateur-Funke nur QRM zu hören ist, muß der Funkamateur persönlich melden, klagen -- gegen den Störer und/oder Hersteller des Funk-Schrotts.
Solange wir keinen anderen Status in DL haben (Sicherheit, ...) sind wir nur CB-Funk Plus und jede Kröte ist besser gegen QRM geschützt. Wir tragen mit unserem öffentlichen Verhalten (siehe DB2TU) hervorragend dazu bei, daß es auch dabei bleibt.
Im übrigen: der ADAC kann ja auch nicht gegen die Diesel-Bescheisse klagen --- macht Ihr da auch so eine Theater ???
73 Peter
ps vergessen: ich hatte in einer ETW-Angelegenheit ein RA-Beratung (bereits ohne Rechtsschutz), ob Prozeß ja oder nein, Ergebnis war nein - Risiko zu hoch und Kosten ...... nach etwas handeln blieb es nur bei einem 1.000er. Das Geld verschwindet sehr sehr schnell.
Die Rechtsschutzversicherungen lehnen keinen Versicherungsschutz mit FADENSCHEINENDEN BEGRÜNDUNGEN ab. Wie kommst du denn da drauf ?
Wenn dem so wäre, könntest du ja locker mal so eben dagegen klagen.
Was du da von dir gegeben hast ist total daneben.
trotzdem ein frievolles Weihnachtsfest.
DK2BR: doch Herbert, ich möchte nicht streiten, aber es nicht so stehen lassen. Ich hatte den RS 25 Jahre, einen alten günstigen Vertrag. Im meinem Fall verweigerte uns (XYL, me) die Geschäftsstelle in den letzten Vertrags-Jahren so drei-vier Mal einen RA-Beratungstermin (das ist in den neuen Verträgen m.W. nicht mehr drin). Sie kamen mit kleingedrucktem Larifari und wir bekamen die Termine erst nach massivem Druck und Krach mit dem GS-Leiter. Sie wollten unbedingt, daß wir neue Verträge mit doppeltem Beitrag abschließen. Beim dritten oder vierten Mal haben wir fristlos gekündigt und sie bei Mahnungen und Mahnbescheid (Beitragsrückstand, Kündigung blablabla) auflaufen lassen. Zum Prozeßtermin zogen sie den Schwanz ein und der fand nicht mehr statt.
Ich will den Namen nicht nennen, aber ..... ab und an kannst Du mir mal was glauben. Muß ja nicht gleich alles sein, zumindest nicht wenn ich zum DARC halte, hi, gestehe ich Dir ja auch zu ....... Ich schreibe solche Behauptungen nicht einfach leichtfertig in ein öffentliches Forum. Einer meiner Brüder hatte eine (andere) RS-Vertretung und hat nichts als Ärger gehabt. Ich habe für private RS-Versicherungen daher Null übrig und leiste mir lediglich den ADAC-Kfz-RS, weil man heute im Straßenverkehr einfach nicht mehr durchblickt, was alles passieren kann. Ansonsten bezahle ich erst mal eine Beratung, und entscheide dann, ob ich blöd war oder der andere. Das läuft seit gut 20 Jahren so, bis jetzt erheblich billiger, da ich im Gegensatz zu ab und an hier im Forum kein Streithammel bin.
73 und Frohe Weihnachten.
Hallo Peter,
Deine Erfahrung in Ehren, die kannst Du aber nicht verallgemeinern. Ich habe auch eine "alte" RS ohne SB und musste diese in letzter Zeit auch bemühen und habe total gegenteilige Erfahrungen gemacht - bis jetzt. Insgesamt ist schon fast ein 5-stelliger Betrag zusammen gekommen, zumal es ja nicht immer darum geht einen Fall zu gewinnen und am Ende zahlt der Gegner die ganze Rechnung. Trotzdem gibt es (noch) keine Probleme bei einer Deckungszusage.
In unserem Fall muss man nun natürlich klären, ob, wie und wo gegen was geklagt werden kann. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es eine Möglichkeit gibt und da hier gegen ein Gesetz (damit gegen den Staat) und nicht gegen einen PLC Betreiber geklagt werden wird, sind m.E. Schadenersatzklagen nicht zu erwarten. Die Frage ist eben, ob und wie die Vorgaben aus der EU in dieses Gesetz eingeflossen sind, bzw. ob sich daraus nicht höhere Schutzrechte als die gewährten abgeleitet werden können und in wie weit die kann-Bestimmungen bzgl.der BNetzA Bestand haben können. Es wäre nicht das erste Gesetz das nachgebessert werden muss und warum sollte ausgerechnet dieses nun als gottgegeben hingenommen werden müssen. Wer nicht kämpft hat schon verloren und "ich" erwarte einfach vom DARC alle Register zu ziehen (ich als Nicht-Mitglied darf das natürlich nicht wirklich). Andernfalls ist es allerdings wie Thomas schreibt, dass der DARC entbehrlich wäre. Ich lasse mich jetzt mal positiv überraschen und davon überzeugen, dass wir den DARC brauchen. Und dann trete ich auch gerne wieder ein ...
Es zieht sich doch wie ein roter Faden seit Jahren durch das ganze EMV Geschäft. Das BMWi hat das Sagen und handelt nach wirtschftlichen Interessen. Von Funk und HF sind die Politiker so unbeleckt wie Neugeborene, Smart Home verspricht eine Riesen-Geldmaschine zu werden und da sehen alle nur noch Geld - Geld - und nochmal Geld. Außerdem kann man damit die Bürger bis zum Vibrator durchleuchten, erfassen und kontrollieren. Jeder Schrott wird verkauft, Otto Normalverbraucher mit "alles unschädlich" über den Tisch gezogen und mit dem CE wird beschissen wie VW bei den Dieselabgasen. Vom Amateurfunk kommen keine Störungsmeldungen, weil jeder froh ist, wenn der Nachbar die Antenne nicht anmeckert - bloß keine Ärger mit Nachbarn, auch wenn der seinen Billigschrott zu unseren Lasten betreibt.
Also ~70.000 Funkamateure und ~30-40Mio. Haushalte mit China-Export, 300 Leute im PMD ... "wir schaffen das" - bei den paar Störungsmeldungen. Wenn es zum Konfliktfall kommt, wird Freizeitfunk gegen Bürgerbedarf abgewogen -- HF-Umweltverschmutzer gegen kommunale Straßenbeleuchtung zum Schutz der Bürger usw.
Der DARC zieht sicher alle Register, da VO und AR selber lizenziert sind, schon aus deren Eigeninteresse, aber bitte ....... Karsten, welche denn ??? Klagen kann nur OM Waldheini (NICHT sein Verein), wobei anscheinend nur einer von hundert betroffen ist (oder so ähnlich). Ich finde, daß diese Pauschalierungen "der DARC muß ...... sonst......." wenig hilfreich sind. EU, Verfassungsklage, ...... wie soll das klappen, wenn dann die BNetzA sagt, "wieso, es ist doch fast niemand betroffen" und dazu Statistiken vorlegt.
Jetzt ist erst mal Weihnachten, sch....... auf das EMVG, 73 Peter
Was ist eigentlich aus http://cq-cq.eu/emvg2016pet.pdf geworden ?? Die Petition wurde doch auch irgendwo im Umfeld des EMVG / Bundestagsausschuß erwähnt.
73 Peter
(habe extra Post aufgemacht, weil es eine eigene Baustelle ist)
DK2BR: doch Herbert, ich möchte nicht streiten, aber es nicht so stehen lassen. Ich hatte den RS 25 Jahre, einen alten günstigen Vertrag. Im meinem Fall verweigerte uns (XYL, me) die Geschäftsstelle in den letzten Vertrags-Jahren so drei-vier Mal einen RA-Beratungstermin (das ist in den neuen Verträgen m.W. nicht mehr drin). Sie kamen mit kleingedrucktem Larifari und wir bekamen die Termine erst nach massivem Druck und Krach mit dem GS-Leiter. Sie wollten unbedingt, daß wir neue Verträge mit doppeltem Beitrag abschließen. Beim dritten oder vierten Mal haben wir fristlos gekündigt und sie bei Mahnungen und Mahnbescheid (Beitragsrückstand, Kündigung blablabla) auflaufen lassen. Zum Prozeßtermin zogen sie den Schwanz ein und der fand nicht mehr statt.
Ich will den Namen nicht nennen, aber ..... ab und an kannst Du mir mal was glauben. Muß ja nicht gleich alles sein, zumindest nicht wenn ich zum DARC halte, hi, gestehe ich Dir ja auch zu ....... Ich schreibe solche Behauptungen nicht einfach leichtfertig in ein öffentliches Forum. Einer meiner Brüder hatte eine (andere) RS-Vertretung und hat nichts als Ärger gehabt. Ich habe für private RS-Versicherungen daher Null übrig und leiste mir lediglich den ADAC-Kfz-RS, weil man heute im Straßenverkehr einfach nicht mehr durchblickt, was alles passieren kann. Ansonsten bezahle ich erst mal eine Beratung, und entscheide dann, ob ich blöd war oder der andere. Das läuft seit gut 20 Jahren so, bis jetzt erheblich billiger, da ich im Gegensatz zu ab und an hier im Forum kein Streithammel bin.
73 und Frohe Weihnachten.
Moin Peter.
Auch deinem alten Vertrag lagen Versicherungsbedingungen zu Grunde.
Sowohl du, wie auch die Versicherungsgesellschaft haben sich an diese zu halten.
Haben sie das, oder haben sie das nicht ?
Du bringst hier öffentlich, auch ohne Namensnennung einen falschen Zungenschlag hinein.
Wenn dir etwas nicht paßt sind die anderen Schuld, und dann schnell auf Nebenschauplätze ausweichen.
PKW RS hast du behalten, oder neu abgeschlossen, weil man da ja heute überhaupt nicht mehr durchblickt.
Aber einen für dich doch so guten und preiswerten Komplett RS ( ist nicht der richtige Ausdruck)
hast du gekündigt, der doch immer nach deiner "Motzerei" in der Geschäftsstelle, oder so, wieder für dich eingetreten ist.
Verstehe ich nicht.
Verstehe ich auch nach Weihnachten nicht.
Und jetzt bezahlst du für ne Beratung beim RA pro Stunde mal eben locker 190.-€
Das hast du doch voher für deinen RS nicht mal pro Jahr bezahlt.( geschätzt auf Grund des 25 Jahre alten Vertrages)
Die Versicherungsgesellschaft verstehe ich aber recht gut.
Endlich ist er weg, der "Prozeßhansel" und "Streithammel" .
Ab damit in die "Blacklist" und wenn der nen Antrag stellt,egal bei welcher Gesellschaft, ablehnen.
PS: die Aussage zu deinem Bruder.
es gibt keine andere RS-Vertretung !!
es gibt nur andere Gesellschaften und die handeln anders als manche glauben, nach den dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Frohe Weihnachten
Eine Frage, was haben die anderen RTA-Mitgliedsvereine bisher getan in Sachen EMVG ?
Man liesst nichts in den Medien dazu.......
Wie hoch sind dort die Rückstellungssummen die gebildet wurden ?
Wenn ich mir exemplarisch den VFDB mit seinen noch 2000 Mitgliedern ansehe sollte da doch auch einige tausend Euros beiseite
gelegt worden sein, bei anderen RTA-Mitgliedern entsprechend anteilig oder wartet man dort zurückgelehnt ab
was andere wieder machen, müssen ?
Der DARC zieht sicher alle Register, da VO und AR selber lizenziert sind, schon aus deren Eigeninteresse, aber bitte ....... Karsten, welche denn ??? Klagen kann nur OM Waldheini (NICHT sein Verein), ...
Peter,
das klingt wie eine Mischung aus vorauseilendem Gehorsam und Resignation.
Mein High-Tech Dorf hat bereits LED Strassenlaternen und Glasfaser bis ins Haus. Ich habe im Stew Perry Contest einige USA Stationen auf 160m erreicht (und vor allem gehört)! Mein Störpegel ist gering bis nicht vorhanden, ich kann also keine Störungsmeldungen abgeben. Vielleicht kochen wir hier ein Thema, welches keines ist, weil allen Unkenrufen zum Trotz die Störsituation sogar tatsächlich besser wird - und nicht schlechter. Die Statistik der BNetzA scheint das zu belegen, wenn sie nicht gefälscht wurde, wie die Arbeitslosenstatistik. Der Kurzwelle geht es offenbar faktisch also immer besser ...
Dennoch brauchen wir eine Gesetzgebung, die sich an die international vereinbarten Standards hält und wenn nun mal eine EMV-Richtlinie 2014/30/EU nicht korrekt umgesetzt und eingearbeitet wurde, dann wird es - wie bei anderen Gesetzen auch, die gegen geltendes Recht verstießen - Möglichkeiten geben, dass diese nachgebessert werden müssen. Wer sonst als der DARC (als führendes und bestimmendes RTA-Mitglied) kann diese Aufgabe übernehmen?
Wenn der DARC als Verband nicht klagen darf, dann kann er es vielleicht als DARC-Verlag, der durch dieses Gesetz wirtschaftliche Nachteile befürchten darf, wenn die Leute keinen Amateurfunk mehr machen können und somit keine Bücher mehr kaufen. Er kann auch Musterkandidaten suchen, und diesen Rechtschutz gewähren (so macht es die Zahnärtzekammer gerade zusammen mit mir gegen eine Krankenkasse) und sich um alles, incl. Gestellung eines Anwalts, kümmern. Vielleicht kann er die Petition von Karl aufgreifen (und vielleicht sogar mit Karl zusammen überlegen, was man machen kann), ...
Peter, es gibt sicher noch zig Möglichkeiten, die wir als Hobbyjuristen gar nicht ahnen. Nur eines ist falsch: Von Anfang an aufgeben! Man kann sich immer tausend Gründe aus den Fingern saugen etwas nicht zu tun und dabei bleiben seine Situation zu bejammern. Da wird die Industrie aber nicht einmal ein Taschentuch reichen.
Karsten, ich antworte Dir später dazu. Ich habe ewig und drei Tage im Editor gehangen, dann >10min nach absenden auf den Server gewartet. Es macht definitiv keinen Spaß, wenn hier mehr als drei Leute im Forum sind.
Erst mal frohe Weihnachten, 73 Peter
(ich werde in Zukunft offline eintippen und dann kopieren, dann ist wenigstens nicht alles zum Teufel.)
Ich versuche es mal in Kürze:
@Herbert: ich hatte in 25 Jahren 3 Verkehrsunfälle beim RS gemeldet, bei der meinen Anwalt 100pro die gegnerische Versicherung bezahlt hat, d.h. ich hätte die nicht gebraucht, außer daß sie mir einen Anwalt "zugeordnet" haben. Dann standen mir vierteljährliche Rechtsberatungen zu, die ich 3 oder 4 Mal in Anspruch genommen habe (in 25 Jahren), und jedesmal trotz eindeutiger Klausel erst bei Protest die Beratung bekam, dafür aber dann mit Werbung und mit dummdreistem Gerede für den nächsten Versicherungsfall zu gemüllt wurde. Das hat dann einfach gereicht. Du kannst mir kaum in die die Schuhe schieben, daß ich ein Streithansel bin, wenn ich in 25 Jahren 3 unverschuldete Unfälle hatte (2x Totalschaden) und drei oder 4 Beratungen wollte. Also behalte Deinen Blödsinn ruhig für Dich. Es gab auch keine Probleme beim ADAC Rechtsschutz, der bisher noch nicht benötigt wurde.
@Karsten: Es wird an den Problemen gearbeitet. Ich habe nicht aus blauem Dunst geschrieben, sondern nachgefragt. Ich will mich nicht in allem wiederholen, aber ohne ausreichende Störungsmeldungen fallen wir überall herunter -- da ist genügend drüber geschrieben worden.
73 Peter
Ich will mich nicht in allem wiederholen, aber ohne ausreichende Störungsmeldungen fallen wir überall herunter -- da ist genügend drüber geschrieben worden.
In der politischen Debatte ja, in der rechtlichen Bewertung ist das völlig irrelevant.
Wenn der DARC will, wird er Wege finden und zumindest versuchen diese zu gehen. Den Erfolg kann man nicht erzwingen, aber man muss es versuchen. Für mich klingt das bereits jetzt schon nach Rückzugsgefecht, wenn Deine Argumentation auf Nachfrage erfolgt ist. Dann erwarte ich auch nichts mehr (und spare den Jahresbeitrag).
Karsten, rechtlich kommt es darauf an, über was wir hier reden. Solange es um Störungsbeseitigung geht, geht es nicht ohne Störungsmeldung und persönliche Klage. Wenn wir über Normen und Gesetze reden, machen wir Politik --- die Gerichte wenden später an, bzw. wägen ab. Ohne Störungsmeldung kriegen wir keine neuen Gesetze und Normen, meine Ansicht.
Zum DARC: "Der DARC" will, nix Rückzugsgefecht. Jetzt lege mal meine "Rückfrage" nicht so penibel aus. Ich unterhalte mich ab und an mit Leuten und dann frage ich auch. Nach meinem Eindruck wird alles versucht, was irgendwie gehen könnte. Nur ...... man kann es auch zerreden. Ich will mich hier nicht anders ausdrücken - es wird eine Ochsentour.
Und jetzt ist Heilig Abend ohne Forum,
73 Peter