• Ohne Störungsmeldung kriegen wir keine neuen Gesetze und Normen, ...

    Hallo Peter,
    dazu werden *wir* dann wohl noch reichlich Gelegenheit bekommen, wenn über die undichten Kabelnetze per DOCSIS 3.1 nicht nur die Kurzwelle zugerauscht wird, sondern auch z.B. der Krippenstein-Repeater ...

    https://www.teltarif.de/internet/tv-kabel/docsis-31.html
    https://www.teltarif.de/radio-kabel-in…news/63267.html

    73 Karsten

  • Karsten , das sehe ich ganz gelassen .....
    Wenn sogar DAB+ gestört wird können wir uns ganz entspannt zurück lehnen und abwarten ....

    Über kurz oder lang wird halt Kurzwellennutzung in Städten unmöglich werden.
    ( Aber auch nur für kurze Zeit .... )

    Wird Funkamateure wissen woher der Müll kommt und werden Wege finden dem auszuweichen.

    hny 2017

  • ... - ich muss noch etwas warten .....

    OK, aber dann kommt Dich die BNetzA bestimmt öfter besuchen, um die Störquellen zu eliminieren, oder? Wir haben ja nun gelernt, worauf es ankommt. Und gem. DL9KCE (siehe CQDL 01/17 S. 5) immer eine Kopie der Störungsmeldung an den DARC!

    73 Karsten

  • Quote

    OK, aber dann kommt Dich die BNetzA bestimmt öfter besuchen, um die Störquellen zu eliminieren, oder? Wir haben ja nun gelernt, worauf es ankommt. Und gem. DL9KCE (siehe CQDL 01/17 S. 5) immer eine Kopie der Störungsmeldung an den DARC!

    Ich habe noch nie eine eine Kopie nach Baunatal geschickt - wozu auch ?
    DL9KCE hatte mir mal empfohlen die BNetzA wegen Untätigkeit zu verklagen :)
    Ob die wohl heute noch kommen würden wenn ich das gemacht hätte ?
    ( jetzt können sie ja kommen oder halt auch nicht )

    Wer bei einer Störung Hilfe aus Baunatal erwartet kann lange warten !

    Seit DL9KCE dann auch noch im IARU Gremium für die neue PLC EN gestimmt hat ist er bei mir "unten durch" ....

  • Hallo Peter,
    dazu werden *wir* dann wohl noch reichlich Gelegenheit bekommen, wenn über die undichten Kabelnetze

    Als vor zig Jahren hier im Dorf von einem Privatmann das Kabelnetz gelegt wurde, hatte ich einen "Deal" mit ihm: "Du speist S6 nicht ein, dann speise ich bei Dir auch nichts ein". Ich bekam das Kabel dazu auf meinen Wunsch auch noch bis an die Hauswand verlegt, S6 blieb lange Jahre unbelegt. Dann wurde an TCom verkauft, S6 wohl benutzt, aber ich habe nichts gehört. Inzwischen hat wieder eine neue Firma das Netz, aber es scheint alles dicht zu sein. Hoffen wir, daß es so bleibt. Ich habe lediglich Solaranlagen in Verdacht, aber kein großen Feldstärken und nicht gut zuzuorten. Ansonsten hier noch alles im grünen Bereich.

    Im übrigen, der DARC entstört zwar nicht, aber für politische Verhandlungen und auch Absicherung der BNetzA Statistik ist es schon wichtig. Allerdings haben sich in der Vergangenheit schon auch EMV-Leute sehr unbeliebt gemacht, weil mit Erhalt der Information (die dann schon via BNetzA beseitigt war) ein OM auch noch angepflaumt wurde (vom DARC Referat), er hätte dies und das ...... Dabei ist es ein OM, der bei R&S die Geräte des PMD gewartet hatte, selber einen kalibrierten Peiler hatte, und bestens mit dem PMD auskam. Manchmal ....... menschelt es einfach zu sehr. Trotzdem .... Störungen melden, BNetzA und EMV-Referat. Notfalls den DV einschalten, oder einen VO seines Vertrauens, wenn man interne DARC-Probleme hat (die es ja eigentlich gar nie nicht gibt ........ /bayerische Verneinung/).

    73 Peter

  • Nun die Ursache der S6 Störungen waren ja nicht die Erdkabel, sondern die uralten Koaxkabel der Hausinstallationen.
    ( Einfach geschirmt teilweise ohne Mantel etc. )
    Man hat damals eben einfach in die vorhandene Hausinstallation eingespeist.
    Waren die Verluste des Kabels zu hoch hat man einfach einen größeren Verstärker eingebaut.
    Zulässig war das damals schon eher nicht :) Aber wen hast´s intreessiert ?
    Die BNetzA hat in unserer Gegend den Tonträger um 25khz verschieben lassen, was natürlich die Störung auch nur
    verschob - nicht beseitigte!
    Der DARC hat zugeschaut anstatt gegen diese Vorgehensweise mal zu klagen.....
    ( Der Anfang vom Ende ..... )
    Die neue Digitaltechnik funktioniert zum Glück mit alten "Gammelkabeln" nicht .....
    Wie schlimm die Störungen dann wirklich werden - wir werden hören :D
    Mit den heutigen Koaxkabeln sollte das aber störungsfrei gehen !

    Warum man allerdings nicht endlich Nägel mit Köpfen macht und endlich auf Glasfaser umsteigt verstehe ich nicht.
    So teuer kann das nicht sein - Kupfer und Silber sind schließlich auch nicht grade billig.

  • Der DARC hat zugeschaut anstatt gegen diese Vorgehensweise mal zu klagen.....

    Streich doch den Satz einfach mal aus dem Wortschatz. Der DARC konnte noch nie vor Gericht als Betroffener klagen (Das Thema haben wir doch durch). Das wäre eine Aufgabe der Verbraucherschützer gewesen.

    Die S6 Problematik war ziemlich fies und der DARC war schon bei den Behörden vorstellig geworden. Es gab gegen Ende der 80er eine Regelung (VfG, oder was auch immer), daß - wegen Störung Flugfunk & Co -bestimmte Kanäle nicht belegt werden durften und daß alle sonstigen Kanäle im unteren Bereich, die bis zu einem Stichtag nicht belegt waren, danach nicht mehr benutzt werden durften. Letzteres war "unser" KO für S6, der daraufhin sofort von der Telekom (Post) mit einem Larifari-Radio belegt wurde, das zwar niemand brauchte, aber eine Belegung war. Es lag dann auch noch verschoben im Kanal, so daß keine Störungsmeldungen erfolgten. Alle späteren Störungen (durch schlechte Ebene 4 = Hausverkabelung) waren dann wieder Einzelfälle mit entsprechender Problematik. Die Details habe ich nicht mehr im Kopf, aber nachdem bei uns S6 belegt wurde, wurde mir dieser Hintergrund von den Fachleuten erklärt (zu der Zeit war das Privatnetz bereits an di damalige TCom verkauft).

    Ausführliches dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Kabelfernsehnetz Des weiteren versucht TCom als Haupt-"Netzwerker" sich mit VDSL2-Vectoring, welches zwei Vorteile für den Anbieter hat: es geht noch etwas länger mit Kupfer, welches bereits liegt (spart teuere Investition durch Austausch) und man fängt neue Kunden mit Billig-Ködern, weil man mit VDSL2-Vectoring erst störungsfrei arbeiten kann, wenn einem der ganze Kabelstrang gehört. Das Problem der Glasfaser ist weniger das Kabel selbst, sondern es muß gebuddelt werden und Knotenstellen müssen erneuert werden. Neu verlegt wird neuerdings auch zur Endstelle Glasfaser. Informationen https://de.wikipedia.org/wiki/VDSL2-Vectoring .Das Problem der Hausinstallationen bleibt uns immer erhalten.

    73 Peter

    ps Nur um es klar zu stellen: der DARC galt immer schon als Interessenvertreter des Amateurfunks bei den Behörden, mit relativ guten Kontakten (inkl. kleinerer persönlicher Scharmützel). Der RTA wurde von den Behörden erbeten, um nicht mit Amateurfunk und hauptsächlich CB-Funk an mehreren Fronten sich zu verzetteln. Der RTA ist KEINE DARC-Erfindung, sondern ein Interessenverband von Funkverbänden gegenüber (jetzt) der BNetzA. Der DARC kann bzw. konnte auf diesem Wege einiges bewegen. Allerdings haben sich innerhalb der EU und in DL die politischen Rahmenbedingungen dermaßen verschlechtert, daß die Industrie per Lobby mehr Gewicht hat, als Fachwissen und Qualifikation. Z.Zt. zählt Wirtschaftsmacht und der DARC kann nicht gegen alle gewinnen. Insbesondere nicht bei Querelen der Funkamateure untereinander und einem Auftreten, daß uns nur noch als Spinner erscheinen läßt. Das wird natürlich knallhart ausgenutzt.

    Edited once, last by DB6ZH (December 28, 2016 at 1:58 PM).

  • Quote

    Streich doch den Satz einfach mal aus dem Wortschatz. Der DARC konnte noch nie vor Gericht als Betroffener klagen (Das Thema haben wir doch durch). Das wäre eine Aufgabe der Verbraucherschützer gewesen.


    Wenn man damals gewollt hätte - hätte man einen Weg gefunden.
    Aber das Thema stand auf der Prioritätsliste zu weit unten ....

  • Streich doch den Satz einfach mal aus dem Wortschatz. Der DARC konnte noch nie vor Gericht als Betroffener klagen (Das Thema haben wir doch durch). Das wäre eine Aufgabe der Verbraucherschützer gewesen.


    73 Peter

    Moin Peter,
    wie wäre es denn damit, wenn der DARC nicht klagen kann.

    DARC will Rechtsschutz -Fond einrichten
    --------------------------------------
    Der Deutsche Amateur -Radio-Club (DARC) will für seine Mitglieder einen
    Rechtsschutz-Fond in Höhe von ca. 40.000 Euro einrichten. Ein entsprechender
    Antrag des Vorstands wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins Mitte
    November 2011 mehrheitlich angenommen.
    Dem Antrag zufolge soll der Fond dazu dienen, "Anwalts-und Gerichtskosten
    von Mitgliedern zu decken, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Funkamateur
    Rechtsschutz benötigen". Die Vergabe der Mittel wird in einer sog. "Vergabe-richtlinie" geregelt.


    Der Fond ist wohl 2011 eingerichtet worde, ob er noch besteht kann ich nicht sagen.

    Weiterhin wirbt der DARC doch in der OV Mappe auch noch für den Rechtsschutz bei der Generali mit folgendem Satz :

    Privat-Rechtsschutzversicherung mit Einschluss von Verwaltungsgerichtsverfahren

    Da wird doch wohl ein Mitglied solch einen Vertrag haben.

    vy 73
    Herbert
    DK2BR

  • Wenn man damals gewollt hätte - hätte man einen Weg gefunden. Aber das Thema stand auf der Prioritätsliste zu weit unten ....

    Das ist etwas arg vereinfacht. Ich kenne die S6 Zeit noch aus München als (fast) täglicher Mobilist, wo das 2m-Stadtrelais DB0ZM betroffen war. Damals war Kabelbetreiber und PMD in der gleichen Hand und man entschärfte das Problem durch Verschiebung innerhalb des Kanals. Damit waren nur noch wenige MFH "Amateurfunk-Störer", kein fester Funkamateur in der Nachbarschaft und das Problem schlief ein - mangels Betroffener. Gegen was hätte der DARC dort noch "anstinken" können ??

    Der Fond ist wohl 2011 eingerichtet worde, ob er noch besteht kann ich nicht sagen.

    Ich auch nicht

    Quote

    Weiterhin wirbt der DARC doch in der OV Mappe auch noch für den Rechtsschutz bei der Generali mit folgendem Satz: Privat-Rechtsschutzversicherung mit Einschluss von Verwaltungsgerichtsverfahren

    Und ?? Das ist Generali-Werbung bzw. sind durch den Verein vergünstigte Beiträge für normalen RS

    Quote

    Da wird doch wohl ein Mitglied solch einen Vertrag haben.

    Keine Ahnung, ich weiß es nicht und das interessiert mich auch nicht. Ich werde keinen RS außer dem beschriebenen ADAC-RS mehr abschließen. Schließ Du doch einen ab, kostet dann vielleicht nur 10% mehr, muß es Dir doch wert sein, und führe selbst einen Musterprozeß für alle Funkamateure. (und laß mich mit dem RS-Geschwafel einfach in Ruhe.)
    73 Peter

  • Mal ganz ruhig.

    Der DARC kann lt. deiner Aussage nicht klagen.
    Der DARC hat aber einem RS Fond für solche Fälle,
    und könnte somit zumindest das Geld zur Verfügung stellen.
    Was ist daran denn nun RS Geschwafel ?
    Wenn dir was nicht in deinen Kram oder in deine Argumentationskette paßt
    wirst du ausfallend und weichst vom Thema ab.

    vy 73
    Herbert
    DK2BR

  • Mal ganz ruhig.

    Der DARC kann lt. deiner Aussage nicht klagen.
    Der DARC hat aber einem RS Fond für solche Fälle,
    und könnte somit zumindest das Geld zur Verfügung stellen.
    Was ist daran denn nun RS Geschwafel ?
    Wenn dir was nicht in deinen Kram oder in deine Argumentationskette paßt
    wirst du ausfallend und weichst vom Thema ab.

    VORWEG:

    Wir warten immer noch ALLE ganz gespannt auf deine Weihnachtsansprache!
    Heiße Luft ? Vermutlich!
    Deine Lese- (und Verständnis-schwäche) wird schlimmer!

    NOCHMAL EINFACH für Dich:
    Der DARC kann NICHT klagen!
    Der DARC wird mit diesem Geld dafür KEINE Unterstützung leisten!

    KLAGEN kann man dagegen , auch OHNE Mitglied im DARC zu sein!

    DAS wäre doch mal endlich was, wo DU dich mal richtig profilieren kannst!

    Ich bin mir sicher, daß DU SOFORT als EHRENMITGLIED im DARC aufgenommen wirst!

  • Am 20.10.16 hat der DARC laut CQDL Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt wegen der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in Deutschland. Die Eingangsbestätigung der Kommission dürfte dem DARC mittlerweile dafür vorliegen. Jetzt heißt es abwarten, da es wohl ein bis zwei Jahre dauern kann, bis die Kommission das Verfahren abgeschlossen hat. Ein ggf. notwendiges Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union dauert dann zwei weitere Jahre.

    Der DARC prüft auch Verfassungsbeschwerde einzulegen, weil das neue EMVG gegen Artikel 5 des GG verstoße. Dafür hat der DARC ab dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Jahr Zeit, also bis zum 13.12.2017. Ob das Verfassungsgericht die Beschwerde dann annimmt und falls ja wie es dann darüber entscheidet oder ob die Funkamateure letztlich mit dem jetzt geltenden EMVG werden leben müssen?

    In beiden Szenarien werden wir jedenfalls viel Geduld bei ungewissem Ausgang haben müssen.

    In der Satzung des DARC heißt es unter §2 Absatz 2 unter anderem zu Aufgaben des DARC:

    i) Wahrung der Rechtsstellung der Funkamateure gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften, Behörden und sonstigen Stellen des In- und Auslandes sowie die Mitarbeit in nationalen und internationalen Normengremien,

    j) Erhaltung der Nutzbarkeit und des Schutzes des dem Amateurfunkdienst zugeordneten elektromagnetischen Spektrums,

    Kann der DARC diesem Anspruch überhaupt noch bei seinen offenbar doch sehr bescheidenen Möglichkeiten gerecht werden?

    73 de Thomas, DH1TS

  • Quote

    In der Satzung des DARC heißt es unter §2 Absatz 2 unter anderem zu Aufgaben des DARC:

    i) Wahrung der Rechtsstellung der Funkamateure gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften, Behörden und sonstigen Stellen des In- und Auslandes sowie die Mitarbeit in nationalen und internationalen Normengremien,

    j) Erhaltung der Nutzbarkeit und des Schutzes des dem Amateurfunkdienst zugeordneten elektromagnetischen Spektrums,

    Kann der DARC diesem Anspruch überhaupt noch bei seinen offenbar doch sehr bescheidenen Möglichkeiten gerecht werden?

    Nein - kann er nicht!
    Aber es geht in der Satzung ja auch nur um Ziele des Vereins - nicht um das was der Verein umsetzten kann oder nicht ;)

    hny Ralf


  • ....Kann der DARC diesem Anspruch überhaupt noch bei seinen offenbar doch sehr bescheidenen Möglichkeiten gerecht werden?

    73 de Thomas, DH1TS

    Auf Grund der doch sehr bescheidenen Möglichkeiten versucht er allen FUNKAMATEUREN gerecht zu werden :!:


  • In beiden Szenarien werden wir jedenfalls viel Geduld bei ungewissem Ausgang haben müssen.


    Da wird vorher noch BER in Betrieb gehen, bevor wir in dieser Sache auch nur irgendwas sehen werden. 8o Der DARC wäre u.U. gut beraten, seine Mitglieder für eine Sammelklage zu vereinen. Zusammen mit den Rundfunk-DXern, den vielleicht verbliebenen CB-Funkern und unseren Fürsprechern der LINKEn könnten schon 30.000 Leute zusammenkommen. Damit ließe sich auch das BVerfG am ehesten noch beeindrucken. Dann gibt es ja auch noch DJ5IL...