Anträge zur MV November 2016

  • DB6ZH schrieb: MV Rederecht für alle (35.000 ??)


    Wer so argumentiert, sollte vielleicht auch gleich fordern, dann nur eine handvoll Mitglieder dem öffentlichen Teil der MV beiwohnen dürfen.........

    Hallo Olaf, Du hast ja ausführlich die Problematik dargestellt. Ich möchte es nur insofern ergänzen, daß ich überhaupt nicht argumentiert habe, d.h. mich kurz halten wollte, und deshalb nur die Extremsituation mit Fragezeichen. Wir haben überhaupt kein passendes Konstrukt für ein "Rederecht für alle" (Satzung, GO). Im Prinzip vertreten die DVs die Mitglieder, sind die alleinigen Entscheider, und GF und VO nur Berichterstatter. Dazu gibt es Ausführungsregeln, wie Regeln für Anträge, Ausschüsse zur vorherigen Beratung, etc. Der Versammlungsleiter wird gewählt und regelt den Ablauf der TOP. Soweit eine Kurzfassung.


    Das Rederecht in der eigentlichen Versammlung bekommt der DV des Antragstellers, der evtl. seinen Referenten bzw. siehe GO vortragen läßt. Diskutieren ...... es ist immer noch eine Amateurratssitzung, die auch früher so hieß. Es gibt Urteile dazu, daß die Mitglieder ihr Stimm- und Rederecht an die DVs per Wahl via OVVs abgetreten haben und keine Rechte auf der MV mehr haben. Das wurde nach und nach aufgelockert, aber ---- Du hast es ja geschrieben --- organisatorisch ist es garnicht drin, daß alle Mitglieder überhaupt dort erscheinen können.


    Ohne das ganze Konzept zu überarbeiten halte ich es für Unsinn, aus einem sich entwickeltem KANN-Recht eine MUSS-Recht zumachen. Sobald das erste Mitglied nicht mehr in den Raum paßt, könnte die ganze Versammlung angefochten werden, weil verbriefte Rechte nicht wahrgenommen werden konnten. Du hast ja selber auf die bereits vorhandenen Schwächen hingewiesen.


    Ich lasse jetzt mal die ganzen Delegierten-Wünsche usw. weg. In der Praxis hat es ja DB2TU geschafft, daß man ihm sein vorher zugesprochenes Rederecht wieder entziehen mußte, um weiterarbeiten zu können. Das hat bei P/P34 und DB2TU wohl so tiefe Wunden geschlagen, daß es zu einem Antrags-Amoklauf gekommen ist. Insofern ist es (zumindest mir) nur zu verständlich, daß dann dem Rederecht-Antrag, ausgerechnet noch von DB2TU, kein MUSS-Recht zugestanden werden soll.


    Der vermutliche Lapsus Vorsitzender vs. Versammlungsleiter ist mir nicht aufgefallen, weil der Vorstand nach der Wahl des Versammlungsleiters nur noch brav vortragen darf und nichts mehr zu melden hat ( :) , er muß vorher per Antrag überlegen, was er gerne hätte, hi). Insofern ....... Man hat halt immer wieder an der Satzung gebastelt, früher ging die mal auf 4 Postkarten.


    73 Peter

  • Das Rederecht in der eigentlichen Versammlung bekommt der DV des Antragstellers, der evtl. seinen Referenten bzw. siehe GO vortragen läßt. Diskutieren ...... es ist immer noch eine Amateurratssitzung, die auch früher so hieß.


    Ein guter Hinweis, Peter... wobei meiner relativ geringen Erfahrungen mit MVs nach man sich sogar bemüht, die jeweiligen Anträge durch den Antragsteller selbst(und wenn der nicht persönlich anwesend ersatzweise durch seinen DV) vortragen zu lassen. Somit bekommt regelmäßig der Antragsteller eine Redemöglichkeit.


    Dies Jahr neu ist ja das Mitgliederbegehren... und da staune ich schon, dass als Antragsteller bei 12 E der Vorstand genannt wird und nicht etwa der im Text des Begehrens ausdrücklich genannten Vertrauensperson. Diese ist auch die einzige Person, die über mögliche Formulierungsänderungen befinden kann... alleine aus diesem Punkt ergibt sich eine gewisse Notwendigkeit der Beteiligung. Aber wenn der Vorstand den Antrag zu seinem macht, geht hier gründlich was schief..


    Zum Punkt: Es ist immer noch eine AR Sitzung verweise ich auf die Einladung... da steht drin: FR Abend 19 Uhr Vorbesprechung AR .. Samstag 09:00 - ca(!!!) 11:30 Gemeinsame Tagung zur Beratung der vorliegenden Anträge (öffentlich für DARC-Mitglieder) .. hier könnte beim leichtsinnigen Lesen der Eindruck entstehen, dass die gemeinsam (also mit allen Anwesenden...) sich berät...


    Das schöne am öffentlichen Teil ist die Notwendigkeit, eine Entscheidung auch öffentlich zu begründen... und da kann eine passende Fragestellung durchaus Erkenntnis fördernd sein. Ich hab jetzt 17 Anträge gezählt... da könnte ich mir vorstellen, dass es am FR Abend auch etwas knapp mit Zeit wird und die eine oder andere Frage auch aus dem AR selbst noch aufkommen könnten...


    z.b. ob Der Antrag 13 A (Vertrauensausspruch) überhaupt zulässig ist.. Weil zu den Aufgaben des MV gehört wohl kaum, dem Vorstand einfach mal so das Vertrauen aus zu sprechen.. die MV wählt den Vorstand, kann ggf. seinen Vereinsauschluß erwirken, die Entlastung ausspechen und die Arbeit des Vorstandes kontrollieren ( Job vom AR..)
    Und genau deshalb ist es schon vom Aufgabenbereich des AR ausgeschlossen, pauschal als Gruppe (!) das Vertrauen aus zu sprechen.. den Begriff 'Vertrauen' gibt es in der Satzung nicht.. das zeigt sich allenfalls im Handeln der einzelnen Mitglieder der MV gegenüber dem Vorstand und hier ist bekanntlich jeder DV frei in seiner Wertung.


    Man kann nur hoffen, dass es sich hier nur um einen Schauantrag handelt, der vor Ort wieder zurückgezogen wird.. zumal der öffentliche Satz' Ich spreche Ihnen mein volles Vertrauen aus...' derweil etwas gelitten hat..


    73 de Olaf


  • Dies Jahr neu ist ja das Mitgliederbegehren... und da staune ich schon, dass als Antragsteller bei 12 E der Vorstand genannt wird und nicht etwa der im Text des Begehrens ausdrücklich genannten Vertrauensperson.


    Hallo Olaf,


    das ist gem. Satzung ausdrücklich so vorgesehen:
    "Auf ausschließlich schriftliches Verlangen von mindestens 300 Mitgliedern ist der Vorstand verpflichtet, in der nächstmöglichen Mitgliederversammlung einen dem Verlangen entsprechenden Antrag fristgemäß einzureichen. Die auf das Verlangen der Mitglieder gerichteten Erklärungen sind bei Antragstellung in Urschrift beizufügen."


    73
    Karsten

  • z.b. ob Der Antrag 13 A (Vertrauensausspruch) überhaupt zulässig ist.. Weil zu den Aufgaben des MV gehört wohl kaum, dem Vorstand einfach mal so das Vertrauen aus zu sprechen.. die MV wählt den Vorstand, kann ggf. seinen Vereinsauschluß erwirken, die Entlastung ausspechen und die Arbeit des Vorstandes kontrollieren ( Job vom AR..)
    Und genau deshalb ist es schon vom Aufgabenbereich des AR ausgeschlossen, pauschal als Gruppe (!) das Vertrauen aus zu sprechen.. den Begriff 'Vertrauen' gibt es in der Satzung nicht.. das zeigt sich allenfalls im Handeln der einzelnen Mitglieder der MV gegenüber dem Vorstand und hier ist bekanntlich jeder DV frei in seiner Wertung.

    Das sieht Du nicht richtig. Nach Satzung kann der AR über alles beschließen, was in seine Zuständigkeit fällt. Er ist für den VO "zuständig" - Wahl, Aufsicht, Kontrolle, Aufträge, .... Es ist einfach, wie begründet, ein Vertrauensbeweis. Er kann auch beschließen, (nach Antrag stellen) heute abend essen wir alle Erbsensuppe. Es muß nicht alles in der Satzung vorgekaut werden, es muß nur per Antrag eingebracht werden. Die Freiheit haben die DVs.


    73 Peter

  • Es ist einfach, wie begründet, ein Vertrauensbeweis. Er kann auch beschließen, (nach Antrag stellen) heute abend essen wir alle Erbsensuppe. Es muß nicht alles in der Satzung vorgekaut werden, es muß nur per Antrag eingebracht werden. Die Freiheit haben die DVs.


    Dabei ist ja bekannt, dass die DVs oftmals gar nicht so genau wissen, worüber sie denn eigentlich abstimmen. Aber es muss schön sein, wenn man sich so frei zelebrieren kann!

  • Schaun wir doch mal, was im November zelebriert wird.... ich werde wohl demnächst bei der DV in "P" vorbeischauen, in der Hoffnung, dass man mich als NICHTMITGLIED reinlässt.... !??
    Es gibt auf jeden Fall Schnitzel usw.


    vy 73 Manne

  • @Karsten Völlig richtig, dass sich der Vorstand das Anliegen des Mitgliederbegehrens in Form eines Vorstandsantrages zu eigen machen muss, ist genau so in der Satzung vorgesehen und geregelt.


    Aber dadurch ist die erkennbare Schieflage nicht geheilt.... das Mitgliederbegehren wird nur wie einen Anregung zu einem Zwangsantrag bewertet... Das eröffnet dann auch die wunderbare Option, einen Antrag zu stellen und dann vor der Abstimmung wieder zurück zu ziehen... formal wäre dagegen nix zu sagen... oder - was ja oft noch effektiver ist, einen Antrag so vor zu stellen, dass er abgeschmettert wird.. womit man dann diesen Antrag für mindestens 1 Jahre los ist..


    Aber so schwarz muss man vielleicht nicht sehen... aber die erkennbare Situation, dass der Vorstand einen Antrag stellen MUSS, den er so nicht stellen will und gegen den er mit eigenen Anträgen schießt (was völlig ok ist) läuft doch auf einen sehr unschönen Interessenkonflikt für den Vorstand raus, der ggf. gegen sich selbst argumentieren müsste.


    @Peter Völlig richtig, Anträge müssen zum 'Geschäftsbereich' der MV gehören. Und ob sich die in der Satzung ausdrücklich genannte ' Überwachung der Tätigkeit des
    Vorstandes' durch die MV mit dem grundsätzlichen Aussprechen von Vertrauen (was für mich ziemlich genau das Gegenteil von Überwachung ist) verträgt, erscheint mir durchaus umstritten .. Stimmt die MV hier zu, entsteht ein Beschluss, der der eigenen Satzung entgegen steht. Stimmt sie nicht zu, schlägt das als PR Bombe ein.. (obwohl das dann nur ein ganz normales Verhältnis AR - VO wieder spiegelt ..also kein Grund zur Aufregung) WIN - WIN sieht da anders aus ;)


    Unterm Strich überwiegt ja fast immer der gute Wille aller, zu einem Ergebnis zu kommen ... bin mir sicher, dass wird auch dies Jahr der Fall sein wird. Aber es ist eben auch der Weg, wie dieser Ergebnis zu Stande kommt.. und da sehe ich noch viel Raum für DARC Eigenwerbung.


    73 de Olaf

  • Dabei ist ja bekannt, dass die DVs oftmals gar nicht so genau wissen, worüber sie denn eigentlich abstimmen.

    Die Anmerkung ist einfach unter der Gürtellinie, beleidigend und Deiner nicht würdig. Falls DVs so etwas nachträglich behaupten, ist das ein Armutszeugnis und sie sollten zurücktreten. Für Zweifel gibt es Stimmenthaltung. Falls Du das nicht belegen kannst, ist es ein böswilliges Gerücht und ein Armutszeugnis für Dich.


    @Peter Völlig richtig, Anträge müssen zum 'Geschäftsbereich' der MV gehören. Und ob sich die in der Satzung ausdrücklich genannte ' Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes' durch die MV mit dem grundsätzlichen Aussprechen von Vertrauen (was für mich ziemlich genau das Gegenteil von Überwachung ist) verträgt, erscheint mir durchaus umstritten .. Stimmt die MV hier zu, entsteht ein Beschluss, der der eigenen Satzung entgegen steht.

    Warum soll jemand nicht im Rahmen seiner Überwachung festgestellt haben, daß alles "in Butter" ist und dem Vorstand das Vertrauen aussprechen??? Frei nach dem Motto "Ausspreche verschärfte Anerkennung", Orden für den VO gibts halt noch nicht. Jetzt fängt hier aber schon eine sophistische Dialektik an, die sich gewaschen hat.


    Das kommt gleich nach dem Satzz von DB2TU, Seite 37 unten (FT 11/2016): "Es ist schon verrückt, dass ich die "Zahlendreher und Übertragungsfehler" aufklären soll, die ich gefunden habe." So kann man auch argumentieren, wenn man etwas als "gefunden" behauptet, was niemand sonst sieht. War früher ein beliebtes Kinderspiel: "Ich sehe was, was Du nicht siehst .....". Jetzt hat es keiner gefunden, und er mault auch noch, weil er das Rätsel auflösen soll. Nannte man früher "Spielverderber".


    73 Peter

  • Schaun wir doch mal, was im November zelebriert wird.... ich werde wohl demnächst bei der DV in "P" vorbeischauen, in der Hoffnung, dass man mich als NICHTMITGLIED reinlässt.... !??
    Es gibt auf jeden Fall Schnitzel usw.


    vy 73 Manne



    § 12 Distriktsversammlung und Distriktsvorstand


    2. Jährlich ist mindestens eine Sitzung der Distriktsversammlung abzuhalten. Zu den Sitzungen der Distriktsversammlung hat jedes DARC-Mitglied Zutritt.

  • Die Anmerkung ist einfach unter der Gürtellinie, beleidigend und Deiner nicht würdig. Falls DVs so etwas nachträglich behaupten, ist das ein Armutszeugnis und sie sollten zurücktreten. Für Zweifel gibt es Stimmenthaltung. Falls Du das nicht belegen kannst, ist es ein böswilliges Gerücht und ein Armutszeugnis für Dich.


    Peter, diese Aussage stammte von einem DV selbst. Manche Zusammenhänge seien so komplex, dass man sich auf die Expertise eines Einzelnen verlasse, um darüber abzustimmen, ohne diese genau überprüft zu haben. Allerdings gehe auch ich davon aus, dass man sich bei offensichtlichen und begründeten Zweifeln nicht zu einer Ja-Stimme hinreissen lässt, alles andere wäre ja Wahnsinn! Glaubst Du, dass das in der Politik anders läuft?

  • Die Anmerkung ist einfach unter der Gürtellinie, beleidigend und Deiner nicht würdig. Falls DVs so etwas nachträglich behaupten, ist das ein Armutszeugnis und sie sollten zurücktreten. Für Zweifel gibt es Stimmenthaltung. Falls Du das nicht belegen kannst, ist es ein böswilliges Gerücht und ein Armutszeugnis für Dich.


    73 Peter


    Dann frage doch mal bitte den DV I was bei der Einführung der Premiumklasse passiert ist.
    Es wurde über die EINFÜHRUNG der Premiumklasse abgestimmt, obwohl er und einige andere( Namen hat er mir nicht genannt) der Meinung waren über die INHALTE der Premiumklasse abzustimmen.


    Weiteres Beispiel.
    Als Nochmitglied habe ich ihn gebeten mir den Korporationsvertrag DARC e.V. und VFDB zugänglich zu machen.
    Er hatte da gerade darüber abgestimmt.
    Antwort war, er habe den Text nicht
    Watt denn nu : Er hat über etwas abgestimmt, was er aber nicht hat, oder er hat den Text und hat mich angeschummelt.

  • Dabei ist ja bekannt, dass die DVs oftmals gar nicht so genau wissen, worüber sie denn eigentlich abstimmen.

    Peter, diese Aussage stammte von einem DV selbst. Manche Zusammenhänge seien so komplex, dass man sich auf die Expertise eines Einzelnen verlasse, um darüber abzustimmen, ohne diese genau überprüft zu haben. Allerdings gehe auch ich davon aus, dass man sich bei offensichtlichen und begründeten Zweifeln nicht zu einer Ja-Stimme hinreissen lässt, alles andere wäre ja Wahnsinn! Glaubst Du, dass das in der Politik anders läuft?

    So, ich hoffe alles richtig verschachtelt zu haben. Das hört sich jetzt ganz anders an, als so pauschal vorher. Das ist durchaus üblich. Der DARC hat dafür ebenfalls die Ausschüsse, Referenten, Rechnungsprüfer und kann im Verein und extern Expertise einholen. Niemand (außer DB2TU) kann alles wissen, obwohl der sicher seine Abrechnungen auch nicht persönlich schreibt. Ich kenne auch Aussagen wie "Da habe ich nicht durchgeblickt und mich enthalten". Lassen wir es in dem Sinne so stehen, danke für die Erläuterung.
    @Herbert: Deinen aufgeführten DV kenne ich nur vom Hören-Sagen und möchte dazu keinen Kommentar abgeben. Meine allgemeine Antwort kannst Du dazu weiter oben nachlesen. Sorry :) .
    73 Peter

  • Das ist durchaus üblich.


    Na ja, üblich mag das durchaus sein, aber schau mal, wohin uns die Politik gebracht hat! Wenn ich mir jetzt noch so manche unverständliche Entscheidung im DARC ansehe, dann kann einen schon der Mut verlassen. Die Story von Herberts DV I zeigt ja auch, dass Sachverhalte bei Abstimmungen offenbar doch nicht beliebig komplex sind, aber dennoch in einer Art von Gruppenentscheidung zur Abstimmung kamen. 8o

  • Um eine zeitintensive Beschäftigung mit einer Sache zu vermeiden, wurde doch die Meinung erfunden ... und diese bestimmt das Wahlverhalten deutlich stärker als simple Fakten. Das passiert im DARC genau so, wie es überall und laufend passiert seit dem über was abgestimmt wird. Muss man nicht gut finden, aber zur Kenntnis nehmen.


    Entsprechend kann es dann auch mal wichtiger für das Abstimmverhalten sein, WER einen Antrag stellt..der Inhalt wird dann Nebensache... womit dann auch de Bereitschaft, sich mit diesem zu beschäftigen deutlich abnimmt. Der Mensch überlebt durch Datenreduktion.. und darum ist es sehr hilfreich, ab und an mal aus diesem Trott rausgerissen zu werden und die eigene Meinung mit anderen Meinungen abzugleichen.. und darum tut es der MV auch sehr gut, wenn es da mehr als eine Meinung gibt ;) Motto: Vielfalt verhinder Einfalt..


    73 de Olaf

  • Na ja, üblich mag das durchaus sein, aber schau mal, wohin uns die Politik gebracht hat! Wenn ich mir jetzt noch so manche unverständliche Entscheidung im DARC ansehe, dann kann einen schon der Mut verlassen. Die Story von Herberts DV I zeigt ja auch, dass Sachverhalte bei Abstimmungen offenbar doch nicht beliebig komplex sind, aber dennoch in einer Art von Gruppenentscheidung zur Abstimmung kamen.

    Das ist auch volle Absicht der Satzung: die Gruppe besteht aus 24 Mitgliedern mit verschiedener Gewichtung. Die Art der Gruppenentscheidung bei der Abstimmung besteht aus 24 Einzelentscheidungen, ja oder nein. Mich verläßt da garnichts. So sieht eben Demokratie aus, auch wenn es mir nicht immer gefällt.


    Entsprechend kann es dann auch mal wichtiger für das Abstimmverhalten sein, WER einen Antrag stellt..der Inhalt wird dann Nebensache... womit dann auch de Bereitschaft, sich mit diesem zu beschäftigen deutlich abnimmt. Der Mensch überlebt durch Datenreduktion.. und darum ist es sehr hilfreich, ab und an mal aus diesem Trott rausgerissen zu werden und die eigene Meinung mit anderen Meinungen abzugleichen.. und darum tut es der MV auch sehr gut, wenn es da mehr als eine Meinung gibt Motto: Vielfalt verhindert Einfalt..

    Es dürfte wohl sehr selten eine 24fach identische Meinung geben, auch wenn die Abstimmung formal einstimmig war -- aus welchen Gründen auch immer.


    Zum Motto: Wir haben im AR eine 24-Falt, auch wenn Herbert subjektiv eine "Ein"-Falt erlebt hat. Ob die für die AR-Abstimmung wesentlich war, müßte man im Einzelfall hinterfragen.
    73 Peter

  • Die Art der Gruppenentscheidung bei der Abstimmung besteht aus 24 Einzelentscheidungen, ja oder nein. Mich verläßt da garnichts. So sieht eben Demokratie aus, auch wenn es mir nicht immer gefällt.

    Wäre schön, wenn es wirklich 24 EINZELentscheidungen wären. Effekte wie der zur Premiumklasse wie von Herbert geschildert sind dann aber nur schwer möglich, es sei denn, Einzelne lassen sich bei der Abstimmung von Anderen mitreissen, anstatt ihrer persönlichen Logik oder Einschätzung zu folgen. In der "großen" Politik dominieren Fraktionszwang und Gruppendynamik über das Gewissen. Nur wenige können sich dem entziehen. Auch das ist Demokratie. Auch Putin ist ja ein "lupenreiner Demokrat" und die DDR nannte sich "Deutsche Demokratische Republik". Wie man sieht, ist dieser Begriff äußerst dehnbar und strapazierfähig! ;)

  • ... Einzelne lassen sich bei der Abstimmung von Anderen mitreissen, anstatt ihrer persönlichen Logik oder Einschätzung zu folgen. In der "großen" Politik dominieren Fraktionszwang und Gruppendynamik über das Gewissen.


    Interessant in dem Zusammenhang war die Debatte zum "Imperatives Mandat". Da wurde noch ausdrücklich auf die individuelle (Gewissens-) Freiheit Wert gelegt. Auf der anderen Seite scheint es "normal" wenn das Gewissen an der Garderobe abgegeben und der Partei- (Vereins-) Räson gefolgt wird - teils wider besseren Wissens. Irgendwie widersprüchlich, insbesondere wenn man die aufgeregte Empörung berücksichtigt, die herrschte, als man (irrtümlich!) mutmaßte der OV E12 wollte seinerzeit mit seinem Antrag den DVs den Mitgliederwillen "aufzwingen". Da wurden die Antragsteller mal eben in die Ecke fragwürdiger Regime gestellt. Gut, dass wurde dann aufgeklärt, aber es passt halt nicht, wenn man sich sonst dem Mainstream derart unkritisch unterordnet.


    Wenn man also keine Ahnung hat, oder das Thema nicht so interessant findet, könnte man ja auch mal (abhängig vom Einzelfall) auf die Idee kommen sich ein Stimmungsbild aus dem Distrikt abzuholen, und dieses dann in der MV zu vertreten.


    73 Karsten

  • In der "großen" Politik dominieren Fraktionszwang und Gruppendynamik über das Gewissen. Nur wenige können sich dem entziehen.

    Da können wir stundenlang und seitenlang diskutieren. Das ist überall so, im täglichen Leben an jeder Ecke, im QRL, jedem Verein, usw. Das sind persönliche Interessenabwägungen jedes Einzelnen zu seinen Zielen, denen er sich verpflichtet fühlt. Das sehe ich ganz nüchtern, habe im QRL als Externer bei Kundenbetreung und -beratung das -zigfach erlebt, und mir abgewöhnt, dazu Urteile zu fällen. Das ist menschlich, wir sind alle so mit unseren Eigenheiten, Wünschen und Zielen und haben nicht das Recht, Andersdenkende zu verurteilen --- zumindest so lange sie sich nicht völlig außerhalb der Gesellschaft stellen...... und die Meßlatte ist extrem schwierig zu erstellen.


    Zum DARC, seinen Funktionären bis zur MV (AR): jetzt mal kurz und boshaft - jeder kriegt, was er verdient. Wer Dumpfbacken wählt, muß auch mit Dumpfbacken leben. In einer Demokratie gibt man Rechte an die gewählte Dumpfbacke ab und hat mit etwas Pech außer Abwahl keine Gegenmittel mehr. Man kann sich nur noch "an den Fluß setzen, und in aller Ruhe abwarten, bis Dumpfbacke vorbei schwimmt".


    73 Peter (setze ein paar Tage aus, komme dann wieder angeschwommen :) )


  • Zum DARC, seinen Funktionären bis zur MV (AR): jetzt mal kurz und boshaft - jeder kriegt, was er verdient. Wer Dumpfbacken wählt, muß auch mit Dumpfbacken leben. In einer Demokratie gibt man Rechte an die gewählte Dumpfbacke ab und hat mit etwas Pech außer Abwahl keine Gegenmittel mehr. Man kann sich nur noch "an den Fluß setzen, und in aller Ruhe abwarten, bis Dumpfbacke vorbei schwimmt".


    73 Peter (setze ein paar Tage aus, komme dann wieder angeschwommen :) )


    Die Dumpfbacke denkt garnicht daran in den Fluß zu steigen und zu schwimmen.
    Die sitzt nämlich schon lange am Fluß und sieht die anderen vorbei schwimmen. (zu kündigen)
    Wobei die eine oder andere Dumpfbacke garnicht schwimmen kann.

  • jetzt mal kurz und boshaft - jeder kriegt, was er verdient. Wer Dumpfbacken wählt, muß auch mit Dumpfbacken leben. In einer Demokratie gibt man Rechte an die gewählte Dumpfbacke ab und hat mit etwas Pech außer Abwahl keine Gegenmittel mehr.


    Ich habe das ungute Gefühl, dass durchaus vielversprechende Kandidaten es bis in den AR oder oder sogar Vorstand schaffen, dort aber in ein Umfeld geraten, was diese Hoffnungsträger in Sachen Reformen aber so kreativ ausbremsen, dass diese sich das nicht länger freiwillig antun. Es gibt also neben Abwahl auch noch die Gestaltung des Arbeitsklimas durch das Umfeld. Neue Geister haben es traditionell schwer im DARC, denn zeitgemässe Reformen bedeuten fast unvermeidbar auch Reformen bei Aufteilung der Distrikte und Anpassungen im Bereich der DARC Dienstleistungen und deren Personalbedarf an die aktuellen Mitgliederzahlen.


    Solange Mitgliedern eine 'Heile Welt' gemeldet wird, sind diese auch nicht motiviert, 'Reformer' in ausreichender Menge zu wählen.. und hier schließt sich dann der Kreis wieder: Ohne transparente und ungeschönte Informationen bleibt alles so lange beim alten, bis das Elend sich nicht mehr schön reden lässt.. und gerne auch mal darüber hinaus.


    73 de Olaf