DB6ZH schrieb: MV Rederecht für alle (35.000 ??)
Wer so argumentiert, sollte vielleicht auch gleich fordern, dann nur eine handvoll Mitglieder dem öffentlichen Teil der MV beiwohnen dürfen.........
Hallo Olaf, Du hast ja ausführlich die Problematik dargestellt. Ich möchte es nur insofern ergänzen, daß ich überhaupt nicht argumentiert habe, d.h. mich kurz halten wollte, und deshalb nur die Extremsituation mit Fragezeichen. Wir haben überhaupt kein passendes Konstrukt für ein "Rederecht für alle" (Satzung, GO). Im Prinzip vertreten die DVs die Mitglieder, sind die alleinigen Entscheider, und GF und VO nur Berichterstatter. Dazu gibt es Ausführungsregeln, wie Regeln für Anträge, Ausschüsse zur vorherigen Beratung, etc. Der Versammlungsleiter wird gewählt und regelt den Ablauf der TOP. Soweit eine Kurzfassung.
Das Rederecht in der eigentlichen Versammlung bekommt der DV des Antragstellers, der evtl. seinen Referenten bzw. siehe GO vortragen läßt. Diskutieren ...... es ist immer noch eine Amateurratssitzung, die auch früher so hieß. Es gibt Urteile dazu, daß die Mitglieder ihr Stimm- und Rederecht an die DVs per Wahl via OVVs abgetreten haben und keine Rechte auf der MV mehr haben. Das wurde nach und nach aufgelockert, aber ---- Du hast es ja geschrieben --- organisatorisch ist es garnicht drin, daß alle Mitglieder überhaupt dort erscheinen können.
Ohne das ganze Konzept zu überarbeiten halte ich es für Unsinn, aus einem sich entwickeltem KANN-Recht eine MUSS-Recht zumachen. Sobald das erste Mitglied nicht mehr in den Raum paßt, könnte die ganze Versammlung angefochten werden, weil verbriefte Rechte nicht wahrgenommen werden konnten. Du hast ja selber auf die bereits vorhandenen Schwächen hingewiesen.
Ich lasse jetzt mal die ganzen Delegierten-Wünsche usw. weg. In der Praxis hat es ja DB2TU geschafft, daß man ihm sein vorher zugesprochenes Rederecht wieder entziehen mußte, um weiterarbeiten zu können. Das hat bei P/P34 und DB2TU wohl so tiefe Wunden geschlagen, daß es zu einem Antrags-Amoklauf gekommen ist. Insofern ist es (zumindest mir) nur zu verständlich, daß dann dem Rederecht-Antrag, ausgerechnet noch von DB2TU, kein MUSS-Recht zugestanden werden soll.
Der vermutliche Lapsus Vorsitzender vs. Versammlungsleiter ist mir nicht aufgefallen, weil der Vorstand nach der Wahl des Versammlungsleiters nur noch brav vortragen darf und nichts mehr zu melden hat ( , er muß vorher per Antrag überlegen, was er gerne hätte, hi). Insofern ....... Man hat halt immer wieder an der Satzung gebastelt, früher ging die mal auf 4 Postkarten.
73 Peter