Hoheitliche Aufgaben durch privatisiertes Monopol für den DARC e.V. - per Gesetzesänderung?

  • Hallo liebe Funkfreunde,

    die hoheitlichen Aufgaben der BNetzA, sollen durch Privatisierung des Monopols, demnächst durch Gesetzesänderungen in der AfuG und AfuV, vom DARC e.V. übernommen werden. Diese Übernahme muss mit aller Kraft verhindert werden.(Georg – DD6NT)

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    Ein in Deutschland recht bekannter Funkamateur, der ungenannt bleiben möchte, hat zu diesem Thema den folgenden Kommentar geschrieben: Zitat – FT 10/15

    Wehrt euch!

    Vor den Augen der interessierten Öffentlichkeit sorgsam verborgen, bereiten DARC-Funktionäre die Übernahme bislang hoheitlicher Aufgaben von der Genehmigungsbehörde vor.

    Hierzu zählen u.a. Abnahme von Prüfung und die Entscheidung über Relaisstandorte. Sollte dieses Geschäftsmodell des ,,Bundesverbandes" Gesetz werden, ist einer Diskriminierung von Funkamateuren - und solchen, die es werden wollen - Tür und Tor geöffnet, wie viele Beispiele in der Vergangenheit hinreichend zeigen.

    Angesichts rapide schwindender Mitgliederzahlen und einem offenbar höchst verlustreichen Versuch, auch den DARC-Verlag in die Diskriminierungs- und Boykottstrategie des DARC mit einzubeziehen, macht der ,,Bundesverband" nun Jagd auf andere Einnahmequellen.

    Er möchte in die Entscheidung, wer Funkamateur werden und sein darf ebenso mit eingebunden werden, wie er die Ausübung jener Rechte kontrollieren will, die bislang von Gesetzes wegen jedem Funkamateur (und Aspiranten) diskriminierungsfrei offenstehen.

    Das muss aus einer Reihe von Gründen verhindert werden. Nur zwei Gründe: Die Tätigkeit des DARC als Verein wie als Unternehmen war in den letzten gut 20 Jahren durch einen selbst verursachten beispiellosen Abstieg gekennzeichnet. Skandal häufte sich auf Skandal, ziehenden Geschäftsführern wurden die Taschen vollgemacht.

    Und um die immer wieder ins Feld geführte technische Innovationskraft ist es derart trostlos bestellt, dass auch dieses Jahr der ,,Bundesverband" mal wieder niemanden fand, dessen Leistung er mit dem Horkheimer-Preis auszeichnen konnte.

    Viele 10.000 Mitglieder wendeten sich seitdem mit Grausen ab, wollen nicht mehr jene Aktivitäten finanzieren, die dem Verein, aber auch dem gesamten Amateurfunk in Deutschland schaden. Mittlerweile über die Hälfte aller deutschen Funkamateure spricht dem DARC durch Nicht-Mitgliedschaft ihr Misstrauen aus.

    Diese Entwicklung führt dazu, dass die Finanzierung des bisherigen Niveaus von Geschäftsstelle und Funktionären stark gefährdet scheint – daher auch die drastische Erhöhung der Beiträge.

    Statt nun den Verein in einer ideenreichen Qualitätsoffensive, mit beharrlicher Arbeit und durch erfolgreich-professionelle Geschäftstätigkeit nach vorne zu bringen, möchte man nun staatliche Aufgaben übernehmen. Das ist zunächst einmal vor allem höchst lukrativ.

    Der Staat lässt sich schon jetzt alle den Funkamateuren zurechenbaren Kosten entgelten, bereits heute kostet eine Beamten Stunde rund 300 Euro, auf der beispielsweise Einsätze des Messdienstes basieren. Wird eine Monopolleistung angeboten, hat der Bürger keine Chance,diesen luxuriösen Stundensätzen zu entgehen. Eine Privatisierung dieses Monopols, wiederum, führt nur dann zu einer Reduzierung der Kosten, wenn es eine Konkurrenz gibt- also nicht einfach ein staatliches durch ein privates Monopol ersetzt wird. Anders als das staatliche Monopol kann zu dem sein privates Gegenüber ohne jeden Nachweis des Aufwandes die Preise beliebig festsetzen – also auch erhöhen, wie es die gesetzmäßige Tendenz von Monopolen ist. In unserem Falle würde das faktische Monopol des DARC hinsichtlich vormals staatlicher Leistungen jedoch noch tiefer greifen.

    Der ,,Bundesverband" würde versuchen, durch implizierten Zwang, kleine Vergünstigungen für Folgsame und Mobbing gegenüber Widerspenstigen seine Position als eine Art Zwangsgemeinschaft - auch hinsichtlich der Amateurfunkpolitik - auszubauen.

    Wer da nicht die Meinung der Funktionäre teilt, fliegt. Und zwar nicht nur aus dem DARC, sondern dann möglicherweise auch aus dem Hobby an sich. Was gestern bei der Auseinandersetzung Pro und Contra Telegrafieprüfung ausgiebig exerziert wurde, könnte dann noch wirksamer in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und diskriminierungsfreie Inanspruchnahme eines Teils jener Rechte beschränkend eingreifen, die heute noch jedem Funkamateur zumindest außerhalb des DARC offenstehen.

    Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, etwa, gilt ausdrücklich nicht für Mitglieder des DARC - wie es nicht zuletzt gerichtlich festgestellt wurde.

    Das alles ist nicht nur Vergangenheit, sondern die Gegenwart zeigt, dass der ,,Bundesverband" weiterhin nach diesen Mustern agiert. Jeder, dem das Recht auf Meinungsfreiheit auch in Sachen Amateurfunk und weiterhin die freie Ausübung des Hobbys ohne durch Einschränkungen und Gängelung von Funktionären - also: Nicht weniger als die Zukunft des Amateurfunks – eine Herzensangelegenheit ist, sollte sich mit einem Schreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin Dorothee Bär wenden.

    Er sollte sich gegen eine Privatisierung bislang diskriminierungsfrei zugänglicher Rechte wenden, die anderenfalls gefährdet wären.

    (Quelle: Funktelegramm – 10/2015, Seite 38
    und auf der Seite von QSL-Online.de)

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    Briefanschrift:

    Bundesministerium für Verkehr
    und digitale Infrastruktur in Berlin
    Parlamentarische Staatssekretärin
    Dorothee Bär
    Invalidenstraße 44
    10115 Berlin

    http://www.bmvi.de/DE/DasMinister…-baer_node.html

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    vy 73 Georg – DD6NT

  • Die jüngsten Vorgänge, wonach der brit. Amateurfunkverband RSGB staatl. hoheitl. Aufgaben von der OFCOM (dem brit. Pendant zur dt. BnetzA) übernimmt, ändern nichts an den nachfolgenden Punkten/Fakten. Mal abgesehen davon: Wenn es in England z.B. Mode wird aus dem Fenster zu springen, muss ich als dt. Funkamateur nicht blind hinterherhüpfen...

    Übernimmt der DARC tatsächlich staatl. hoheitl. Aufgaben, wie z.B.

    -Abnahme von Amateurfunkprüfungen
    -Frequenzzuteilungen für z.B. autom. arbeitende Amateurfunkstellen
    - Rufzeichenzuteilung-bzw. Vergabe

    usw.

    wäre dies m.E. mehr als kontrakproduktiv für den Amateurfunkdienst, insbes. für Nicht-DARC-Mitglieder und DARC-Kritiker.

    Vielmehr wäre z.B. eine totale geistig-mentale Gleichschaltung unter Ausschluss und Unterdrückung JEGLICHER DARC-Opposition innerhalb des zumindest dt. Amateurfunkdienstes zu erwarten, vergleichbar z.B. mit dem SED-Politbüro.

    Kurz gesagt, wäre m.E. der gesamte dt. Amateurfunksektor zu 100% DARC-gesteuert.

    Lt. meiner Auffassung wären nach der Übertragung ehem. hoheitl. Aufgaben an den DARC, trotz Vorliegens aller fachl. Bedingungen z.B.

    - Dem Bestehen der fachl. Prüfung als Zuteilungsvorsaussetzung eines
    Amateurfunkzeugnisses bzw. personengebundenen Rufzeichens

    - dem Vorliegen aller Erfordernisse zur Frequenzzuteilung für fernbediente
    Amateurfunkstellen, usw.

    insbesondere zulasten von Nicht-DARC-Mitgliedern und DARC-Kritikern "unvorhersehbare administrative Hindernisse" zur positiven Antragsbewilligung zu erwarten.

    Allein damit wäre der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Antragssteller/Interessenten eklatant verletzt. Genau das passierte m.E. in keinem Fall zu Zeiten der BnetzA-Zuständigkeit und ihrer Behördenvorgänger.

    Auch keine Überraschung bei der DARC-Übernahme von staatl. hoheitl. Aufgaben wäre eine Änderung von bisher unbefristet gültigen Amateurfunkrufzeichen in jetzt regelmässig zu verlängernde Rufzeichenzuteilungen wie z.B. in den USA.

    Genau hiermit wären z.B. besagte administrativen Hindernisse" für z.B. DARC-kritische Funkamateure m.E. keine Überraschung.

    U.a. die nachfolgenden Punkte sprechen m.E. mehr als dafür:

    1. Das RTA-Einladungsschreiben an das für den Amateurfunk zuständigen Bundesministerium zum Zweck der beabsichtigten Novellierung des bestehenden Amateurfunkgesetzes datiert vom 23.Juni 2015.

    Erst über EINEINHALB Monate später per 31.August 2015 informiert der DARC auf seiner Webseite über ein am 26.08. 2015 stattgefundenes Treffen zwischen dem DARC-dominierten RTA und der Staatssekretärin Fr. Dorothea Bär.

    Es fand somit entgegen der gängigen Praxis innerhalb demokratischer Gesellschaftsformen weder eine Vorabinformation, noch eine Umfrage unter den DARC-Mitgliedern bezgl. einer beabsichtigten Novellierung des Amateurfunkgesetzes, initiert durch den DARC, statt. Somit wurden den DARC-Mitgliedern jegliche Möglichkeiten genommen, mehrheitlich für oder gegen das Projekt mit erheblichen Auswirkungen für den dt. Amateurfunkdienst zu votieren.

    Anders gesagt, agierte der DARC m.E. buchstäblich hinter dem Rücken seiner Mitglieder und stellte sie damit fürs Erste vor vollendete Tatsachen.

    Allein deshalb kann m.E. von einer lt. DARC (Deutscher Amateur-Radio Club) öffentlich kommunizierten "Interessenvertretung deutscher Funkamateure" KEINE REDE sein!

    2.Der DARC hat lt. mir bisher vorliegenden stichhaltiger Informationen u.a. wegen stark schwindener Mitgliederzahlen erhebl. Finanzprobleme.

    Deshalb versucht er m.E. weniger zum Zwecke einer tatsächlichen Förderung/Unterstützung des dt. Amateurfunkdienstes, sondern vielmehr zur Erschließung neuer Finanzresourcen, unter Einbeziehung aller ihm gegebenen Möglichkeiten, neue Einnahmequellen zu generieren.

    U.a. genau deshalb, wären für evtl. zukünftige ehem. staatl. Verwaltungsakte wie z.B. Prüfungsgebühren, Rufzeichen-bzw. Frequenzzuteilungen usw. m.E. erhebl. mehr Gebührensteigerungen wie zu Zeiten der BnetzA-Zuständigkeit zu erwarten. Dies primär, um die verbands-und vereinsseitigen Geldprobleme langfristig zu kompensieren. Von zukünftig evtl. noch weiter kräftig steigenden DARC-Mitgliedsbeiträgen ganz abgesehen.

    Es gilt also, das für den dt. Amateurfunkdienst zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und hier die Staatssekretärin Fr. Bär entspr. unter Aufzählung nebst Bitte zur Stellungnahme u.a. dieser Bedenken anzuschreiben.

    Soweit fürs Erste dieses Posting. Die Nennung weiterer Kritikpunkte an dieser bzw. anderen Stellen behalte ich mir ausdrücklich vor.

  • Zitat: DL5AFN Manuel - Freitag, 18:26

    Die jüngsten Vorgänge, wonach der brit. Amateurfunkverband RSGB staatl. hoheitl. Aufgaben von der OFCOM (dem brit. Pendant zur dt. BNetzA) übernimmt, ändern nichts an den nachfolgenden Punkten/Fakten. Mal abgesehen davon: Wenn es in England z.B. Mode wird aus dem Fenster zu springen, muss ich als dt. Funkamateur nicht blind hinterherhüpfen...

    Übernimmt der DARC tatsächlich staatl. hoheitl. Aufgaben, wie z.B.

    - Abnahme von Amateurfunkprüfungen
    - Frequenzzuteilungen für z.B. autom. arbeitende Amateurfunkstellen
    - Rufzeichenzuteilung- bzw. Vergabe

    usw.

    wäre dies m.E. mehr als kontraproduktiv für den Amateurfunkdienst, insbes. für Nicht-DARC-Mitglieder und DARC-Kritiker.

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    Hallo liebe Funkfreunde,

    Frage:
    Warum das englische Vorbild, - wie bei der “OFCOM“ in “GB“ funktionieren wird, aber m.E. nicht in Deutschland, beim DARC e.V. ist völlig klar. . . -

    Antwort:
    Die Engländer haben die Demokratie erfunden, leben auch danach und führen den RSGB auch nach demokratischen Grundsätzen. - Das kann aber m.E. nicht beim DARC funktionieren.
    Weil der “Bundesverband“ nun den Engländern alles nachmachen will, haben die “Funktionäre“ des DARC aber vergessen, dass der DARC. e.V. - m.E. nur nach einer demokratischen Diktatur geführt wird. (wie einst die DDR)
    Es fehlt daher auch immer noch an einer zeitnahen Information der Mitglieder, über das strategische Geschehen im Verein und bei den Planungen, ein Mitspracherecht jedes Einzelnen.

    vy 73 Georg – DD6NT

    Edited once, last by DD6NT (September 27, 2015 at 11:19 AM).

  • Hallo

    Ich kann den Vorredner nur beipflichten. Eine vollständige Kontrolle des Amateurfunks durch Abnahme der Prüfungen und ggf. Rufzeichenzuteilung usw. darf NICHT geschehen. Wir hätten dann eine DARC Diktatur die nicht Mitgliedern nur Nachteile beschert.

    Die Amateurfunkprüfung und Rufzeichenzuteilung MUSS hoheitlich bleiben.

    Alles andere wäre der Untergang des Amateurfunks in Deutschland.


    73 de Andreas DG3AAA

  • Ich könnte mir schon Vorstellen dass zwei lizensierte Funkamateure (Vier Augen Prinzip) eine Prüfung abnehmen dürfen und mit Ihren Unterschriften die ordnungsgemäße Durchführung bestätigen. Wir dürfen ja auch ein DN Rufzeichen nutzbar machen, im Grunde die Praxis zur fehlenden Theorie.
    Das ganze dann an die B-NetzA gefaxt und fertig ist die Zulassung.
    So könnte auch an einem dunklen, regnerischen Freitagnachmittag kurzfristig eine Lizenzprüfung im Esszimmer eines OM abgehalten werden ohne durch halb Deutschland fahren zu müssen.

    - Rufzeichenzuteilung- bzw. Vergabe
    Warum nicht durch die Verbände/OM ?
    Kurzer Check in der BNetzA Datenbank ob noch frei und mit dem Prüfungsergebis beantragen.

    - Frequenzzuteilungen für z.B. autom. arbeitende Amateurfunkstellen
    Was machen wenn DARC nein, VFDB ja sagt ?
    Zählt dann die anzahl der Mitglieder ?
    Hoheitliche Aufgaben, da kann man höchstens beratend tätig sein obwohl die BNetzA sicher mehr Daten über alle Automatischen Stationen haben sollte wie ein Verband. Also überflüssig.

    73 de Peter

    Deine Wahrnehmung, deine Realität bestimmt (Yoda)