Hallo liebe Funkfreunde,
die hoheitlichen Aufgaben der BNetzA, sollen durch Privatisierung des Monopols, demnächst durch Gesetzesänderungen in der AfuG und AfuV, vom DARC e.V. übernommen werden. Diese Übernahme muss mit aller Kraft verhindert werden.(Georg – DD6NT)
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Ein in Deutschland recht bekannter Funkamateur, der ungenannt bleiben möchte, hat zu diesem Thema den folgenden Kommentar geschrieben: Zitat – FT 10/15
Wehrt euch!
Vor den Augen der interessierten Öffentlichkeit sorgsam verborgen, bereiten DARC-Funktionäre die Übernahme bislang hoheitlicher Aufgaben von der Genehmigungsbehörde vor.
Hierzu zählen u.a. Abnahme von Prüfung und die Entscheidung über Relaisstandorte. Sollte dieses Geschäftsmodell des ,,Bundesverbandes" Gesetz werden, ist einer Diskriminierung von Funkamateuren - und solchen, die es werden wollen - Tür und Tor geöffnet, wie viele Beispiele in der Vergangenheit hinreichend zeigen.
Angesichts rapide schwindender Mitgliederzahlen und einem offenbar höchst verlustreichen Versuch, auch den DARC-Verlag in die Diskriminierungs- und Boykottstrategie des DARC mit einzubeziehen, macht der ,,Bundesverband" nun Jagd auf andere Einnahmequellen.
Er möchte in die Entscheidung, wer Funkamateur werden und sein darf ebenso mit eingebunden werden, wie er die Ausübung jener Rechte kontrollieren will, die bislang von Gesetzes wegen jedem Funkamateur (und Aspiranten) diskriminierungsfrei offenstehen.
Das muss aus einer Reihe von Gründen verhindert werden. Nur zwei Gründe: Die Tätigkeit des DARC als Verein wie als Unternehmen war in den letzten gut 20 Jahren durch einen selbst verursachten beispiellosen Abstieg gekennzeichnet. Skandal häufte sich auf Skandal, ziehenden Geschäftsführern wurden die Taschen vollgemacht.
Und um die immer wieder ins Feld geführte technische Innovationskraft ist es derart trostlos bestellt, dass auch dieses Jahr der ,,Bundesverband" mal wieder niemanden fand, dessen Leistung er mit dem Horkheimer-Preis auszeichnen konnte.
Viele 10.000 Mitglieder wendeten sich seitdem mit Grausen ab, wollen nicht mehr jene Aktivitäten finanzieren, die dem Verein, aber auch dem gesamten Amateurfunk in Deutschland schaden. Mittlerweile über die Hälfte aller deutschen Funkamateure spricht dem DARC durch Nicht-Mitgliedschaft ihr Misstrauen aus.
Diese Entwicklung führt dazu, dass die Finanzierung des bisherigen Niveaus von Geschäftsstelle und Funktionären stark gefährdet scheint – daher auch die drastische Erhöhung der Beiträge.
Statt nun den Verein in einer ideenreichen Qualitätsoffensive, mit beharrlicher Arbeit und durch erfolgreich-professionelle Geschäftstätigkeit nach vorne zu bringen, möchte man nun staatliche Aufgaben übernehmen. Das ist zunächst einmal vor allem höchst lukrativ.
Der Staat lässt sich schon jetzt alle den Funkamateuren zurechenbaren Kosten entgelten, bereits heute kostet eine Beamten Stunde rund 300 Euro, auf der beispielsweise Einsätze des Messdienstes basieren. Wird eine Monopolleistung angeboten, hat der Bürger keine Chance,diesen luxuriösen Stundensätzen zu entgehen. Eine Privatisierung dieses Monopols, wiederum, führt nur dann zu einer Reduzierung der Kosten, wenn es eine Konkurrenz gibt- also nicht einfach ein staatliches durch ein privates Monopol ersetzt wird. Anders als das staatliche Monopol kann zu dem sein privates Gegenüber ohne jeden Nachweis des Aufwandes die Preise beliebig festsetzen – also auch erhöhen, wie es die gesetzmäßige Tendenz von Monopolen ist. In unserem Falle würde das faktische Monopol des DARC hinsichtlich vormals staatlicher Leistungen jedoch noch tiefer greifen.
Der ,,Bundesverband" würde versuchen, durch implizierten Zwang, kleine Vergünstigungen für Folgsame und Mobbing gegenüber Widerspenstigen seine Position als eine Art Zwangsgemeinschaft - auch hinsichtlich der Amateurfunkpolitik - auszubauen.
Wer da nicht die Meinung der Funktionäre teilt, fliegt. Und zwar nicht nur aus dem DARC, sondern dann möglicherweise auch aus dem Hobby an sich. Was gestern bei der Auseinandersetzung Pro und Contra Telegrafieprüfung ausgiebig exerziert wurde, könnte dann noch wirksamer in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und diskriminierungsfreie Inanspruchnahme eines Teils jener Rechte beschränkend eingreifen, die heute noch jedem Funkamateur zumindest außerhalb des DARC offenstehen.
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, etwa, gilt ausdrücklich nicht für Mitglieder des DARC - wie es nicht zuletzt gerichtlich festgestellt wurde.
Das alles ist nicht nur Vergangenheit, sondern die Gegenwart zeigt, dass der ,,Bundesverband" weiterhin nach diesen Mustern agiert. Jeder, dem das Recht auf Meinungsfreiheit auch in Sachen Amateurfunk und weiterhin die freie Ausübung des Hobbys ohne durch Einschränkungen und Gängelung von Funktionären - also: Nicht weniger als die Zukunft des Amateurfunks – eine Herzensangelegenheit ist, sollte sich mit einem Schreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin Dorothee Bär wenden.
Er sollte sich gegen eine Privatisierung bislang diskriminierungsfrei zugänglicher Rechte wenden, die anderenfalls gefährdet wären.
(Quelle: Funktelegramm – 10/2015, Seite 38
und auf der Seite von QSL-Online.de)
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Briefanschrift:
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur in Berlin
Parlamentarische Staatssekretärin
Dorothee Bär
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
http://www.bmvi.de/DE/DasMinister…-baer_node.html
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