Prüfungsfragenkatalog: Zur neuen einfachst "DN"-Lizenz!

  • Der Umfang der Prüfungsfragen könnte, um eine Überbeanspruchung der

    Prüfungsteilnehmer zu vermeiden, auf nur eine Frage begrenzt werden.


    Frage:

        

    Wie lautet der abgekürzte Name (4 Buchstaben) vom

    Deutschen Amateur Radio Club - DARC e.V.


    Antwort:      _ _ _ _

    Die Antwort schreiben Sie bitte deutlich in Druckbuchstaben auf einen

    frankierten Toiletten-Deckel und werfen Sie diesen in den Briefkasten,

    oder bringen ihn mit zur:

    HamRadio / DN-Prüfungskommission / Messe-Halle 13
    ------------------------------------------------------------

    Das soll ja natürlich nur ein Vorschlag sein, wie man auf eine völlig neue Art

    und Weise ein richtiger Funkamateur werden kann. Glaubt man denn tatsächlich

    in den obersten Vereinsetagen, dass nach bestandener DN-Prüfung, auch alle

    diese neuen Funkamateure, dem Club beitreten und dann die Kasse klingelt.


    In der Hauptsache liegt aber meine Anteilnahme bei den 4553 Funkamateuren

    denen man die bei der Bundesnetzagentur teuer gekaufte DN-Ausbildungslizenz

    für nicht mehr verwendbar erklärt hat. Bekommt man jetzt eigentlich sein

    Geld wieder zurück?


    Angebracht ist ja diese Frage schon aus dem Grund, weil beim Verkauf

    der DN-Ausbildungslizenzen, von Seiten der Bundesnetzagentur wohl

    nicht darauf hingewiesen wurde, dass diese DN-Genehmigung nur für

    einen kurzen Zeitraum ihre Gültigkeit besitzt. Man kann auch davon

    ausgehen, dass unter solchen Voraussetzungen, (wenn man es vorher

    gewusst hätte), so mancher Funkamateur vom Kauf des DN-Calls Abstand

    genommen hätte.




  • Das Thema hat einen Bart bis zum ............................. siehe Vorschlag vom Februar 1966. (BTW: eine damals dritte Klasse "einfach" wurde schon in den Vorgesprächen zur DARC-Gründung diskutiert. Mit CW ..... DL0BN - alte Protokolle)


    Die jetzige DN-Lizenz wird halt in McDonald-Gutscheine umgewandelt, oder sonstige Gutscheine, laß Dir mal was einfallen.


    73 Peter

  • Da es Deiner Aufmerksamkeit entgangen ist, hier die betreffenden Artikel:

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    DL: Einführung einer neuen Einsteigerlizenzklasse "DN" geplant


    ln DL wird hinter den Kulissen offensichtlich doch ganz fleißig die Einführung einer neuen Einsteigerlizenzklasse durch die Behörden geplant, lm Rahmen dessen sollen die bisherigen Ausbildungsrufzeichen (DN) abgeschafft werden, die nach Auffassung der Behörde so wohl keinen Sinn (mehr) machen. Die neue Einsteigerlizenzklasse soll dann zukünftig Rufzeichen mit dem Präfix DN erhalten. Bei dieser neuen Lizenzklasse wird es im Vergleich zur bisherigen Klasse E noch mal deutlich vereinfachte Prüfungsanforderungen geben. Vermutlich wird mit dieser Lizenzklasse nur ein Betrieb mit weniger als 10 W EIRP zulässig sein. Die genauen Details hierzu, wie auch die zulässigen Frequenzbereiche stehen allerdings noch nicht fest. Für (echten) Ausbildungsfunkbetrieb soll zukünftig kein extra Call mehr nötig sein. Der DARC ist natürlich informiert, positioniert sich öffentlich aber nicht. Man weis dort genau, dass die eigene Mitgliedschaft bei der Frage der Einführung einer neuen, deutlich leichteren, Lizenzklasse völlig gespalten ist: Sobald der DARC sich für oder gegen eine Einsteiger-Lizenzklasse positioniert, hat er entsprechenden "Arger" mit der Gegenseite. Natürlich befürworten die Vereinsoberen die neue Lizenzklasse, man erhofft sich neue Mitglieder, d.h. Beitragszahler... Man wird die neue Klasse aber gerne primär der lnitiative der Behörde zuschreiben, gegen die man sich dann eben nicht sperren wollte oder konnte, um so die Gemüter derjenigen, die solch eine sehr einfache Lizenz ablehnen, zu besänftigen....

    Quelle: Funk-Telegramm 06/22 Seite 3


    DARC zur Einführung einer neuen Einsteigerlizenzklasse


    Fürchterlich gewunden hat sich der DARC-Vorstand im Online-Vorstandschat an 16.5.22, als dort gefragt wurde, ob man denn wisse, ob in DL die Einführung einer neuen Einsteigerlizenzklasse geplant sei: Es gäbe den Beschluss des DARC-Amateurrats aus dem Jahr 2008, nachdem man die Einführung einer Einsteigerlizenzklasse befürworte und daran würde sich der DARC nach wie vor halten. Ob eine Einsteigerlizenzklasse kommen würde wisse man nicht, man müsse sich "überraschen lassen" (!), ob sie in einer neuen AfuV enthalten ist. .. Hinter den Kulissen wird allerdings weiter fest davon ausgegangen, dass die Behörde eine neue, einfache Einsteigerlizenz plant und dafür der Präfix DN verwendet werden soll,

    Quelle: Funk-Telegramm 07/22 Seite 5


    Anmerkung:

    Sich überraschen lassen, geht nicht immer gut. Vor kurzer Zeit musste kein geringerer als die Firma Ferrero ihre Überraschungseier aus dem Verkehr ziehen und zurück beordern, weil sich in diesem Produkt unbemerkt ein Fehler eingeschlichen hatte.


    Die "neuen" DN-Rufzeichen, sind doch m. E. nur für rudimentäre Funkamateure. Neue einfachst Einsteigerklasse, nach dem misslungenem Versuch die Klasse "K"(annnix) Einführung.



  • Hallo Peter,


    aber Du hast doch alles was Du brauchst. Stell´ Dich doch mal vor Dein Bücherregal und nimm Dir Deinen “Duden“ zur Hand, ich meine den, nach der “alten deutschen Rechtschreibregelung“ (16. Auflage v. 1967), den Du ja in Deinem Bücherregal stehen hast und ich gehe mal von der Annahme aus, Du wirst darin dann schon die Beantwortung für Deine beiden Fragen finden.


    Du musst Dich einfach mal - “überraschen lassen“.

  • Zu diesem Thema gibt es offizielle Aussagen die ich nicht im originalen Wortlaut wiedergeben möchte, aber gekürzt.


    Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beinhaltet immer das Selbstbaurecht, welches technische Kenntnisse auf einem bestimmten Level voraussetzt, die mindestens dem ERC-Report 32 (CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsstoffplan und CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung) entsprechen müssen. Ohne Änderung des AFuG oder des AFuV ist eine Abweichung davon nicht möglich.


    Alle Ideen und Vorstöße, die davon abweichen, sind unrealistisch!