DARC: Beitragserhöhung wieder auf der Tagesordnung

  • Einer der Anträge zur November-MV des DARC, schlägt eine Beitragserhöhung
    von 3 Euro in der Beitragsklasse 1 ab 2018 vor.
    Ganz interessant ist, dass der Antrag dieses Mal aus dem AR kommt und nicht vom
    Vorstand:


    Antrag der Distriktsvorsitzenden von:
    Saar (Q), Eugen Düpre, DK8VR
    Schleswig-Holstein (M), Rolf Friedrich Heide, DL1VH
    Nordrhein (R), Peter Kern, DL1EIP
    Franken (B), Peter Meßthaler, DG4NBI
    Hessen (F), Heinz Mölleken, DL3AH
    Ruhrgebiet (L), Georg Overhoff, DH0EAV
    (Namenreihenfolge lt. Alphabet)
    Anpassung der Beitragsordnung (BO)

    Text des Antrages:
    Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
    Die Beitragstabelle des DARC e. V. wird wie folgt geändert und tritt ab dem 1. Januar 2018 in Kraft.
    BK Mitgliedsarten neu/Jahr
    01 a) Mitglieder über 18 mit CQ DL 99,00 €
    b) Auslandsmitglieder mit CQ DL 99,00 €
    02 a) Schüler, Studenten, Auszubildende von 18-25 mit CQ DL 49,20 €
    b) Mitglieder mit SGB II (ALG II) / XII mit CQ DL 49,20 €
    c) Schwerbehinderte mit CQ DL (GdB >=070) 49,20 €
    d) Blinde Mitglieder ohne CQ DL 49,20 €
    e) Auslandsmitglieder ohne CQ DL 49,20 €
    03 Familienmitgliedschaft mit einer CQ DL (incl. aller Familienmitglieder in häuslicher Gemeinschaft) 120,00 €
    04 „Mitgliedschaft Pro“ mit einer CQ DL (incl. aller Familienmitglieder im Haus) 150,00 €
    05 Mitglieder bis 18 Jahre mit CQ DL 31,20 €
    06 Doppel-Mitglieder des VFDB e.V. 25,20 €

    Begründung:
    Vorliegende Änderung der Beitragsordnung soll mit Beschlussfassung erst ab dem 01.01.2018 in Kraft treten.
    Wie aus dem Finanzbericht des DARC e. V. hervorgeht (der Bericht liegt den Mitgliedern des Amateurrats komplett vor), ist eine kleine Beitragsanpassung erforderlich. Um nicht wieder in ein paar Jahren eine größere Beitragsanpassung vornehmen zu müssen, soll eine kleine Anpassung jetzt erfolgen. Bei der zuletzt in 2015 notwendigen großen Erhöhung teilte uns ein Großteil der Mitglieder mit, dass eine Beitragsanpassung in kleinen Schritten eine höhere Akzeptanz besitzt.

  • Die 99 Piepen hätten m.E. im April schon beschlossen werden müssen, ab 1.1.2017, anstelle von dem Krampf, der im April plus Folge ablief. Es ist irgendwie unlogisch, für 14 Monate im voraus etwas zu beschließen, was zu dem Zeitpunkt mit etwas Pech schon wieder überholt ist. Es wäre besser, einen eventuellen Überschuß dann an die OVs zurück zu geben. Ein Sonderkündigungsrecht nach Erhöhungen würden vermutlich eh' nur die ausnutzen, die bei 10 Cent mehr pa auch gehen, und wenn es nur aus Protest oder wegen mangelnder Sonnenflecken ist. Vielleicht kann man sich einen Ruck geben, und das ab 1.1.2017 machen und auf die verzichten, denen in Klasse 1 3 Euro mehr unzumutbar erscheinen.

    Die Beitragsdiskussionen nerven ebenso wie Bastelworkshops an der Satzung. Wer unzufrieden ist, ist es auch bei halbem Beitrag, d.h. nur wegen dem Beitrag auszutreten, kaufe ich so leicht keinem ab. Wenn der AR seinen Bedarf jährlich begründet, ist das für mich ok, automatisch mag ich es nicht. Dem AR wird schon keine Perle aus der Krone fallen, wenn er mal was anderes wie Satzungsänderungen beantragt :) .

    73 Peter

  • Da, und bei allen anderen Beitragserhöhungen bin ich dann ja leider außen vor, hi. 99 EUR für praktisch NICHTS als Gegenwert...

  • Vorliegende Änderung der Beitragsordnung soll mit Beschlussfassung erst ab dem 01.01.2018 in Kraft treten.
    Wie aus dem Finanzbericht des DARC e. V. hervorgeht (der Bericht liegt den Mitgliedern des Amateurrats komplett vor), ist eine kleine Beitragsanpassung erforderlich.

    Grins.. na, ob das durchgeht... immerhin hat man doch gerade mit der großen Vorstandsklatsche den schon beschlossen alten Antrag, man möge die Beiträge so anpassen, wie es zur Deckung der Ausgaben notwendig sei, wieder eingefangen.

    Sehr spannend in der Begündung finde ich das Fehlen jede Art von belastbaren Zahlen... man sagt zwar, man habe sie gesehen, aber nennt sie nicht.

    Andere Amateurräte habe die gleichen Zahlen gesehen, die scheinen aber nicht den Antrag zu unterstützen?

    Einfach Zahlen + Planung auf den Tisch und gut isses... dann sieht man, wofür das Geld notwendig ist und kann ggf. auch darüber nachdenken, ob die Unterdeckung nicht durch Ausgabenreduzierung möglich wäre... weil, diese Diskussion gehört in jede Haushaltsdebatte... erst dann kann man über Beitragsänderungen reden.

    Es ging doch nie wirklich um ein paar Euro mehr oder weniger im Jahr.. es ging immer darum, wie die Änderung kommuniziert wurde.. und da scheint man nichts dazu gelernt zu haben.

    73 de Olaf

  • Anfang Oktober. Der 30.9. vorbei.
    Mal böse gerechnet :
    Anzahl der Mitglieder × 3 / 96 = Anzahl der Austritte zum 31.12.

    Deine Wahrnehmung, deine Realität bestimmt (Yoda)

  • Sehr spannend in der Begündung finde ich das Fehlen jede Art von belastbaren Zahlen... man sagt zwar, man habe sie gesehen, aber nennt sie nicht.

    Andere Amateurräte habe die gleichen Zahlen gesehen, die scheinen aber nicht den Antrag zu unterstützen?

    Einfach Zahlen + Planung auf den Tisch und gut isses...

    Zum Antrag hätte bereits ein DV gereicht. Es ist erst der Antrag und noch nicht die Abstimmung -- woher hast Du Dein Wissen, daß andere ihn nicht unterstützen ?? Kaffeesatz oder nur ein bißchen stänkern ?? Paßt es Dir nicht, daß Du die Zahlen nicht vorgelegt bekommen hast ??

    Vollmond ist doch erst nächstes Wochenende, heute sollte der Hirndruck doch noch stimmen.

  • Ja, Peter.. um genau zu sein ist es genau ein DV pro Antrag , den die Satzung in §14 für einen Antrag fordert.. die hier diskutierter Form des Rudelantrages könnte man schon unter diesem Gesichtspunkt kritisch sehen, spätestens wenn an dem Antrag im laufe der MV rumoptimiert werden soll, wird es natürlich spannend, wen man dann als Antragssteller sieht, der den ursprünglichen Antrag dann zurückzieht oder die Modifikation als in seinem Sinne durchwinkt und zur Abstimmung stellt...

    Aber wir tun jetzt mal so, als hätte jeder der oben genannten genau den gleichen Antrag als Einzelantrag gestellt und man hat die einfach nur aus praktischen Ablaufgründen zusammen gefasst.

    Auch wenn es ja schon mal vorkommt, dass ein DV gegen seinen eigenen Antrag stimmt, so braucht es wohl keinen des Kaffesatzlesen Kundigen um von einer internen schon erfolgten Vorabstimmung dieses Antrages aus zu gehen. Daran ist nun auch nichts außergewöhnliches.. das man allerdings nicht einfach nur den Antrag in der MV durch Wortmeldung und Abstimmverhalten unterstützt sonder sich ihn im Vorfeld sich selbst zu eigen macht finde ich durchaus bemerkenswert. Sieht für mich nach ner Fraktionsbildung aus die durchaus auf Außen- Und Signalwirkung hin angelegt ist. So eine Position baut man auf, wenn man eine Gegenposition erwartet..

    Man könnte z.B, staunend feststellen, dass nur ein Beitragsklasse 01 angepasst werden soll.. das 02 und 05 nicht aufschlagen, kann man ja noch unter 'sozial verträglich' verbuchen, aber bei allen anderen Beitragsklassen kann man durchaus eine Diskussion erwarten... auch wenn natürlich der Löwenanteil der Beiträge in Klasse 1 generiert werden.

    Da ich mir sicher bin, dass die Zahlen so oder so bekannt werden, sind die Zahlen meine geringste Sorge.. wer allerdings als einziges Argument ein 'Wir wissen schon, was wir tun .. mehr müssen Sie nicht wissen' einbringt, signalisiert damit komplette Transparentsunwilligkeit im Entscheidungsprozess.

    73 de Olaf

  • Hallo Olaf, ich verstehe einfach nicht, auf was Du hinaus willst. Hier pieksen, dort pieksen, wo ist denn das Problem - abgesehen davon, daß wir hier im Forum eine Info bekommen haben und nicht den Antrag in Original-Form.

    Quote

    .... so braucht es wohl keinen des Kaffesatzlesen Kundigen um von einer internen schon erfolgten Vorabstimmung dieses Antrages aus zu gehen. Daran ist nun auch nichts außergewöhnliches.. das man allerdings nicht einfach nur den Antrag in der MV durch Wortmeldung und Abstimmverhalten unterstützt sonder sich ihn im Vorfeld sich selbst zu eigen macht finde ich durchaus bemerkenswert. Sieht für mich nach ner Fraktionsbildung aus die durchaus auf Außen- Und Signalwirkung hin angelegt ist. So eine Position baut man auf, wenn man eine Gegenposition erwartet..

    Du kannst da hinein interpretieren, was Du willst - wenn eín DV einen eigenen Antrag stellen will, wie soll er das denn sonst machen ?? Geht doch nach Satzung gar nicht anders. Eine Vorabstimmung - schreibst Du selbst - ist nichts außergewöhnliches.

    Wo ist Dein Problem ?? -- mal allgemeinverständlich formuliert. Hat man Dich übergangen bei der Vorabstimmung = Frust ?? Das Orakel von Delphi ist schon lange tot (und soll angeblich Hasch geraucht haben). Ich habe keinen Bock auf Orakelsprüche :) .

    73 Peter

  • wer allerdings als einziges Argument ein 'Wir wissen schon, was wir tun .. mehr müssen Sie nicht wissen' einbringt,

    Steht das irgendwo im Antrag ?? Hat das jemand aktuell dazu behauptet ?? Oder einfach nur mal wieder per Andeutung ein paar geistige Flatulenzen schreiben und abwarten, was passiert ??

  • Die Einladung zur MV 11/2016 ist im Mitgliederbereich veröffentlicht. Alle Anträge sind drin, auch die der Stellvertreterin von DB2TU und das Mitgliederbegehren, ergänzt durch einen Vorstandsantrag, der sinngemäß die Veröffentlichungswünsche des Begehrens beantragt (als unstrittig zustimmbarer Teil des Begehrens). Als gutes Beispiel ist in der Einladung auf Seite 4 bis 83 der Jahresabschluß 2015 veröffentlich, wo sich die selbsternannten Kontrolleure und Buchhalter en Detail austoben können. Ich habe nur quer geblättert, aber es sieht nach Kassenständen bis zu OV runter aus. Es sollte eine Freude für jeden Wissendurstigen sein und ich bin gespannt, wer als erster wieder ein Haar in der Suppe findet.

    73 Peter

    ps. ich tue mir das Nachrechnen nicht an und genieße noch ein paar schöne Herbsttage.