• Du und der Ösi in einen Sack gesteckt und mit dem Knüppel drauf. Es trifft nie den falschen...


    Das hat meine Oma zu meinem Bruder und mir auch immer gesagt, wenn wir als Jungen was angestellt, z.B. beim Bauern nebenan eine Carbidbüchse in der Güllegrube versenkt hatten. Heutzutage würde man uns dafür vermutlich einsperren. :whistling:

  • Hallo lieber OM DB6DU,
    seit einigen Wochen lese ich aufmerksam diese Forum.
    Dein Vergleich hinkt!
    Du wirst immer unsachlicher und beleidigender in deinen letzten Post's!

    Ich bin (auch nicht mehr, ABER aus reinen privaten Gründen im DARC) und es ist mein erster Post in diesem Forum!
    Mache Du mal lieber das Licht aus.

    Sri, dies musste ich mal schreiben1
    ULLI

    von wegen

    Ich bin nicht "dein lieber OM",

    lass bitte diese homoerotische Anrede,

    desweiteren DD3DL: fahr mit dem Ösi und 3 bah.... in den Harz...

    Mich kotzt das alles nur noch an.... besonders dieses freundliche Pseudogutmenschengetue das wir alles Freunde sind und die Welt retten....von wegen Hamspirit und so...

  • Moin Ulli.

    1. Beitrag und gleich daneben.
    DB6DU hat hier noch nie geschrieben.

    Und DL3BAA liked das auch noch !

    von wegen

    Ich bin nicht "dein lieber OM",

    lass bitte diese homoerotische Anrede,

    desweiteren DD3DL: fahr mit dem Ösi und 3 bah.... in den Harz...

    Mich kotzt das alles nur noch an.... besonders dieses freundliche Pseudogutmenschengetue das wir alles Freunde sind und die Welt retten....von wegen Hamspirit und so...

    Im Gegensatz zu Herbert hast Du es "sofort" begriffen!
    Das Wort "Pseudogutmenschengetue" binde ich in meinen aktuellen CW-Kurs ein!

    P.S.:
    Gehe in den Wald und schieße Dich glücklich!

  • Interessant finde ich §2 Abs. 2

    Quote

    Auf Funkgeräte und Bausätze, die von Funkamateuren nach § 2 Nummer
    1 des Amateurfunkgesetzes
    zusammengebaut werden, und handelsübliche Geräte, die von Funkamateuren zur Nutzung durch Funkamateure
    umgebaut werden,
    finden nur die §§ 27 bis 32 entsprechende
    Anwendung. Werden Betriebsmittel im Sinne des
    § 1 jedoch auf dem Markt bereitgestellt, findet dieses Gesetz insgesamt Anwendung.

    Damit ist meiner Meinung nach der Weg für Chinesische Oberwellenschleudern wieder frei.
    Jedenfalls für Funkamateure. Diese Geräte werden ja für die Nutzung entsprechend Modifiziert (Oberwellenfilter).

    Deine Wahrnehmung, deine Realität bestimmt (Yoda)

  • Damit ist meiner Meinung nach der Weg für Chinesische Oberwellenschleudern wieder frei.

    Mhm.. sehr preiswerte Geräte aus China werden doch als Fertiggerät angeboten... und da brauchen die Dinger ne CE ... auch wenn der Kunde am Ende Funkamateur ist. Hier ist die (leider sehr theoretische) Hürde, die technisch nicht dem Anforderungen entsprechende Geräte vom Markt fern halten soll... weil CE gibt es nun mal nur, wenn das Gerät diese Anforderung entspricht. Blöd nur, dass der Aussteller der Bescheinigung identisch mit dem Hersteller oder dem Importeur sein kann und man annimmt, dass dieser alle notwendige Sorgfalt zur Anwendung bringt... also niemals mal fix einen CE Zettel unterschreibt und ein CE Zeichen aufs Gerät pappt nur weil er das Zeug massenhaft in den Markt pumpen möchte.. das geht dann so lange gut, wie jemand mit dem Schrott unangenehm auffällt... dann muss nachbessert werden...vielleicht sogar ein Rückruf veranlasst werden... und Auskunft gegeben werden.. also darüber kann dann schon mal ein nachfolge Modell auf den Markt kommen... genau so mies.. aber vielleicht über einen anderen Kanal..

    Klar könnte man nun auf die Idee kommen, den gleichen Schrott als 'Bausatz' an zu bieten.. einfach mal nicht alles zusammen schrauben und gut isses... aber genau dann greift ja das höchste Gut des Amateurfunks: Das Selbstbauprivileg .. Du wirst selbst zum Hersteller und spätestens mit Inbetriebnahme bis zu auch dafür verantwortlich, dass deine Zauberkiste sich im Rahmen der Vorgaben in Sachen aktiver Störsicherheit bewegt. Du musst aber z.B. dir keine Gedanken um die passive Störsicherheit machen.. und auch auch keine Selbstzertifizierung nach Vorschrift 'Hast du nicht gesehen' vornehmen.

    Gäbe es das Schlupfloch 'Bausatz' nicht, wäre es praktisch unmöglich, überhaupt noch irgendwelche Bausätze am Markt an zu bieten... und das kann nun wirklich nicht im Sinne des Amateurfunkdienstes sein.

    Und immer dran denken: Unser Problem ist aktuell schon lange nicht mehr, dass Funkamateure Nachbarn stören oder gar andere Funkamateure.. derweil sind es die Nachbarn, die den Funkamateur den Empfang unmöglich machen..

    In Fällen, wo der Störer schlicht nicht den geltenden Vorschriften entspricht, ist alles noch relativ einfach, sofern das mal amtlich festgestellt wurde... blöd wird es da, wo Störer und Gestörter sich beide im Rahmen der als aktuellen Stand definierten Grenzwerte bewegen... Zum einen sind diese Grenzwerte aus Afu Sicht zu sehr an wirtschaftlichen Interessen statt an technisch machbarem oder gar physikalisch sinnvollem orientiert, zum anderen erlebt man immer häufiger, das der Betrieb trivialer und einfachster Alltagstechnik beim Nachbarn höher bewertet wird als die ungestörte Teilnahme am Afu Dienst.

    Das wirklich üble dabei ist: Eigentlich sind sowohl Nachbar als auf Funkamateur Opfer ... Gewinner dabei ist der berühmte 'Markt' ..auch wenn der damit rechnen muss, über eine Rückkopplungsschleife ' Grenzwert XYZ macht in der Praxis jede Menge Ärger.. da sollten wir noch mal bei...' nicht ganz aus der Nummer raus ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass am Ende nur der Mindespegel für empfangswürdige Signale angepasst wird...

    73 de Olaf

  • Hier werden imho Fertiggeräte den Bausätzen gleichgesetzt, wenn entsprechend umgebaut werden muss.
    Ein OW Filter ist ein Umbau.
    Somit kann das Gerät nicht nehr vom Zoll an der Einfuhr gehindert werden. Wenn der Empfänger Funkamateur ist.

    Oder sehe ich das falsch?

    Deine Wahrnehmung, deine Realität bestimmt (Yoda)

  • Der springende Punkt ist:

    Quote from "EMVG §3"

    9. ist Inverkehrbringen das erstmalige Bereitstellen eines Gerätes im Markt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
    Wirtschaftsraum zum Zwecke seines Vertriebs oder seines Betriebs auf dem Gebiet eines dieser Staaten; ....

    Wenn Du nach China reist, persönliches Eigentum erwirbst und zurück kommst --- für Liz-Afu no Problem. Remote Kauf (Import) -- der Händler braucht das CE zum Verkauf in die EU, auch ein DL-Händler für den Import von außerhalb EU. Da wird unterschiedlich interpretiert und es wird ohne CE eine Lotterie.
    73 Peter

  • Da hat jemand seine Hausaufgaben gemacht, auch wenn es nicht meine Lieblingspartei ist ..................

    Auf die Antwort bin ich gespannt. Gibt es dazu eine Tracking-Möglichkeit ??

    73 Peter

    Edited once, last by DB6ZH (November 28, 2016 at 9:23 PM).

  • Da hat jemand seine Hausaufgaben gemacht, auch wenn es nicht meine Lieblingspartei ist ..................

    Auf die Antwort bin ich gespannt. Gibt es dazu eine Tracking-Möglichkeit ??

    73 Peter

    Kleine Anfrage

    So viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben
    das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte
    Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen
    werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten.

    Da mußt Du warten. Es gibt keine Tracking-Möglichkeit!